Europäische Klima- und Energiepolitik nach dem VN-Klimaabkommen von Paris
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf dem Europäischen Rat im Oktober 2014 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs ihre Schlussfolgerung für die europäische Energie- und Klimapolitik bis 2030 verabschiedet. Darin fordern sie eine Reform des Emissionshandels und vereinbarten eine Reduktion der Treibhausgase von EU-intern mindestens 40 Prozent. Zusätzlich verabredete man ein EU-verbindliches Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 27 Prozent und ein Ziel für Energieeinsparung von ebenfalls mindestens 27 Prozent.
Die Schlussfolgerungen des Rates gelten seither als Grundlage europäischer Klimapolitik und das Klimaziel von EU-intern mindestens 40 Prozent wurde als Beitrag (Intended Nationally Determined Contribution – INDC) der Europäischen Union für die Verhandlungen der Vereinten Nationen über ein neues Klimaabkommen eingereicht. Die Weltgemeinschaft hat sich auf der Klimakonferenz in Paris (COP 21) auf ein neues völkerrechtlich verbindliches globales Klimaschutzabkommen verständigt und darin festgelegt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und sogar eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius anzustreben. Die dafür eingereichten Klimaschutzbeiträge überschreiten dieses Limit jedoch deutlich. Bisher droht noch immer eine Erderwärmung von 2,7 bis 3,4 Grad Celsius. Alle Staaten sind aufgefordert, das Ambitionsniveau ihrer eingereichten Klimaschutzbeiträge nun zu erhöhen, um das in Paris beschlossene Ziel zu erreichen.
Ein Bericht der Europäischen Kommission kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Treibhausgasemissionen der EU-28 im Bereich des Klima- und Energiepaketes im Jahr 2014 bereits um insgesamt 23 Prozent unter dem Niveau von 1990 lagen sowie weiter sinken werden und das europäische Klimaziel von minus 20 Prozent bis 2020 damit schon heute übererfüllt ist (vgl. KOM(2015) 576 endg.; Ratsdok. 14381/15).
Der Deutsche Bundestag hat zudem die Bundesregierung in seinem Beschluss vom 12. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6642) dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die europäischen Klimaziele „entsprechend an die Beschlüsse des neuen Abkommens von Paris an den internationalen Rahmen angepasst“ werden, und zu prüfen, ob diese Ziele erhöht werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wird sich die Bundesregierung – angesichts dessen, dass das europäische INDC (2030-Ziel von minus 40 Prozent) nicht im Einklang mit dem Paris-Ziel, „deutlich unter 2 Grad und sogar 1,5 Grad anzustreben“, steht – auf dem Rat der EU-Umweltminister (4. März 2016) und dem Europäischen Rat (17./18. März 2016) dafür einsetzen, dass die Europäische Union als Mitglied der „Coalition of High Ambition“ ihr Treibhausgas- und Energieziel für 2030 bzw. ggf. 2025 an die im VN-Klimaabkommen von Paris vereinbarte Obergrenze von deutlich unter 2 Grad Celsius globaler Erwärmung und mit der Option der Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius anpasst?
a) Sollte die EU nach Ansicht der Bundesregierung ihr Ziel erhöhen?
b) Soll Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung einen Beitrag zur Zielerhöhung leisten, und wenn ja, welchen, oder bis wann wird die Bundesregierung ggf. darüber entscheiden?
c) In welchem Zeitrahmen sollte der politische Prozess der Anpassung des europäischen Klimaziels geschehen, welche Treibhausgasreduktion strebt die Bundesregierung an, und welcher Teil davon soll nach Vorstellungen der Bundesregierung innerhalb der EU (domestic) und welcher Teil ggf. über Emissionsgutschriften aus Drittstaaten (Kooperationsmechanismen nach Artikel 6) erreicht werden?
d) Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, über eine verstärkte Zusammenarbeit einer Koalition von Vorreitermitgliedsstaaten voranzugehen und zusammen mit diesen Ländern ihre Klimazielambition für 2030 anzuheben, um damit die gesamte EU zu höheren Zielen zu bewegen?
Unterstützt die Bundesregierung eine Neuausrichtung der EU-Klimaziele auf ein 2050-Treibhausgasreduktionsziel von 90 bis 95 Prozent anstelle der aktuellen Spanne von 80 bis 95 Prozent (bitte begründen), wobei sich die bisherige EU-Gesetzgebung faktisch an der Obergrenze von 80 Prozent orientiert?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU ihr 2020-Treibhausgasreduktionsziel von 20 Prozent unter dem Niveau von 1990, wie von der EU im Fall eines umfassenden internationalen Abkommens mit vergleichbaren Emissionsreduktionen von anderen Industriestaaten und angemessenen Beiträgen zum Klimaschutz von Schwellenländern angekündigt, jetzt auf 30 Prozent anhebt, insbesondere da schon jetzt eine Minderung von 23 Prozent erreicht ist, und wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bereits neun EU-Staaten ihr Erneuerbaren-Ziel 2020 erreicht haben im Gegensatz zu Deutschland (siehe http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7155582/8-10022016-AP-DE.pdf/490d6574-fbed-433c-a9c2-ac444277d5a5), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich in den verbleibenden drei Jahren unternehmen?
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Forderung des EU-Parlaments, das EU-Energieeffizienzziel verbindlich zu machen und auf 40 Prozent bis 2030 zu heben?
Wird die Bundesregierung Klimakommissar Miguel Arias Cañete dabei unterstützen, das Energieeffizienzziel auf „mehr als 30 Prozent“ anzuheben (Aussage von Miguel Arias Cañete vom 4. Februar 2016 gegenüber dem Magazin Politico), und wenn nein, warum nicht?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Novellen zum Emissionshandel, zum Effort-Sharing, zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und zur Energieeffizienzrichtlinie so ausgestaltet werden, dass eine regelmäßige Ambitionssteigerung möglich ist, wie vom UNFCCC-Review-Cycle vorgesehen?
Hat die Bundesregierung mittlerweile final geprüft, wie aus ihrer Sicht der Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“ (LULUCF) im Rahmen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 einbezogen wird, hat sie sich dafür eingesetzt, oder wird sie sich dafür einsetzen, dass Emissionsgutschriften aus LULUCF explizit nicht auf das Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 angerechnet werden können, sondern zusätzlich erbracht werden müssen, und wenn nein, warum nicht?
Wie stark kann theoretisch die Einsparung von Treibhausgasemissionen in klassischen Nichtemissionshandelssektoren ausfallen, wenn LULUCF-Gutschriften zugelassen werden?
Wie ist die Position der Bundesregierung zum Einsatz von LULUCF-Gutschriften, die im zu Grunde liegenden Impact Assessment nicht berücksichtigt werden?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass – angesichts der Europawahl 2019 – die EU nach dem Stocktaking während des Klimagipfels 2018 schnell handlungsfähig ist, um ihre Treibhausgasziele zügig anheben zu können, und damit ihre von anderen Staaten erwartete Vorreiterrolle ausfüllen kann?