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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Förderung von Kohle-, Erdgas- und Atomprojekten mit Hermesbürgschaften

2013 geförderte und aktuell geprüfte Kohlekraftwerks-, Kohlebergbau-, Atomkraftwerks- und Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen, zahlreiche Einzelfragen zu ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und Gesundheitsschutzaspekten bei Kohlekraftwerksprojekten in Südafrika, einer Kohlemine in Australien, Gaspipeline und Bohrlöchern in Aserbaidschan sowie einem Gasfeld in Russland, Umsetzung von OECD-Richtlinien zu Exportkrediten<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/775125.02.2016

Förderung von Kohle-, Erdgas- und Atomprojekten mit Hermesbürgschaften

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Peter Meiwald, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft durch die Übernahme von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien). Dazu prüft sie zunächst die ökologischen und sozialen Auswirkungen der einzelnen Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD – („Empfehlungen des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen der eingehenden Umwelt- und Sozialprüfung (Due Diligence) bei staatlich geförderten Exportkrediten“). Stellt die Bundesregierung dabei ökologische oder soziale Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen und Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen. Insbesondere bei der Förderung von Projekten im Kohlebereich sind neben ökologischen und sozialen Aspekten auch Fragen zur Vereinbarkeit mit notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung von Relevanz. Am 17. November 2015 wurden im Rahmen der OECD-Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohleprojekten vereinbart, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?

2

Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?

3

Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?

4

Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?

5

Um welche konkreten Projekte handelt es sich bei den 15 Anträgen auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie im Zusammenhang mit Kohlevorhaben, die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/6707 vom Oktober 2015 genannt wurden?

6

Für welche Atomkraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen – auch zu Komponenten, die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind – wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?

7

Für welche Zulieferungen zu Atomkraftwerksprojekten – auch zu Komponenten, die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind – werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?

8

Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?

9

Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?

10

Handelt es sich bei den von der Bundesregierung im Jahr 2008 vergebenen Hermesbürgschaften für die Lieferung von Kessel- und Nebenanlagen für sechs steinkohlebefeuerte Kraftwerkseinheiten sowie für die Lieferung von Kessel- und Nebenanlagen für vier bis sechs Kraftwerkseinheiten in Südafrika um die von Eskom gebauten Kohlekraftwerke Medupi (damals „Alpha“ genannt) in Lephalale sowie Kusile (damals „Bravo“ genannt) in Witbank, für die im Jahr 2007 entsprechende Anträge gestellt wurden, und wenn nein, um welche Projekte handelt es sich stattdessen?

Haben weitere Unternehmen für Lieferungen und/oder Dienstleistungen bezüglich der beiden oder eines der beiden Kohlekraftwerke Außenwirtschaftsförderung erhalten, und wenn ja, welche Unternehmen und für welche Leistungen?

Hat die Bundesregierung vor Bewilligung ein unabhängiges Gutachten zur Bewertung der von Eskom vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen und/oder andere Quellen zum Beispiel zivilgesellschaftlicher Organisationen berücksichtigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, wenn nein, warum nicht?

Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Risiken haben die Bundesregierung und die Mandatare damals identifiziert, und welche Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen haben sie mit Hitachi Power Europe verabredet?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zum Kraftwerk Medupi, den das Inspection Panel der Weltbank im Jahr 2011 vorgelegt hat, und welche Maßnahmen hat sie auf dieser Grundlage ergriffen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen der Weltbank, dass die Grenzwerte für Schwefeldioxid der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und auch Südafrikas durch das Kraftwerk Medupi nicht einzuhalten seien, da sie schon durch zuvor bestehende Einrichtungen (Matimba und Grootegeluk Mine) überschritten würden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen der Weltbank, dass der Betrieb von Medupi in den ersten Jahren, wo noch keine Rauchgasentschwefelungsanlage vorgesehen ist, die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung ernsthaft gefährdet, insbesondere angesichts der verbreiteten Armut, schlechten Gesundheitsvorsorge und hohen HIV-Aids-Rate?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen des Inspection Panels, dass der Betrieb von Medupi und insbesondere der Einsatz einer der zum Gesundheitsschutz notwendigen Rauchgasentschwefelungsanlage einen Wasserverbrauch erfordern, welcher die Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Bewässerung in dieser ohnehin semiariden Region ernsthaft gefährdet?

Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Inspection Panels, dass neue oder erweiterte Kohleminen, welche Medupi beliefern werden, als angegliederte Einrichtungen zu betrachten sind und dass die Weltbank vor der Finanzierung des Projektes auch die ökologischen und sozialen Folgen dieser Kohleminen hätte untersuchen und berücksichtigen müssen?

Hat die Bundesregierung Informationen angefordert, welche Kohleminen erweitert oder neu errichtet werden müssen, um den vollen Betrieb von Medupi und Kusile zu ermöglichen und um eine Untersuchung der möglichen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen dieser Minen gebeten?

Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Mandatare ergriffen, um die Einhaltung der vereinbarten Vorbeuge- und Ausgleichsmaßnahmen zu monitoren, wie viele Untersuchungen und Berichte haben sie angefordert und erhalten, und inwieweit wurden die vereinbarten Maßnahmen durch Hitachi Power Europe und Eskom eingehalten?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Afrikanische Entwicklungsbank nach dreijähriger Prüfung eine Strafe für Hitachi vorsieht im Zusammenhang mit dem Medupi-Kohlekraftwerk und trifft es zu, dass das Unternehmen Hitachi Power Europe, das für zwölf Monate bei der Afrikanischen Entwicklungsbank gesperrt werden soll, für Lieferungen für Medupi Hermesbürgschaften erhalten hat (www.bdlive.co.za/business/energy/2015/12/02/african-development-bank-penalises-hitachi)?

12

Wurden in den Monitoringberichten für die Narrabri-Kohlemine in Australien Probleme bei der Umsetzung von Auflagen und Minderungsmaßnahmen festgestellt, wenn ja, welche?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Behebung der Probleme zu erwirken?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur zukünftigen Vermeidung von Problemen in ähnlichen Fällen?

13

Gibt es Voranfragen, Anfragen oder Anträge für Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit dem Southern Gas Corridor, bestehend u. a. aus der Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) sowie Bohrlöchern im Shah Deniz Gasfeld und aserbaidschanischen Pipelines?

14

Trifft es zu, dass der Bundesregierung ein Antrag auf Übernahme von Hermesdeckungen für die Entwicklung eines Gasfeldes auf der Jamal-Halbinsel in Russland vorliegt?

Falls ja: In welcher Form überprüft die Bundesregierung, ob bei dem Projekt die Zustimmung der indigenen Bevölkerung auf freie vorherige und informierte Weise entsprechend den vom Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker festgestellten Mindestanforderungen (UN-Dokument A/HRC/24/41) eingeholt wurde?

In welcher Form plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch die Rechte von Menschen ohne formalen Landtitel geschützt werden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Bau von Häusern für die bisher von Rentierzucht lebende einheimische Bevölkerung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, da ihr nomadischer Lebensstil aufgrund des Projekts nicht mehr möglich sein wird, aber keine Maßnahmen erkennbar sind, um neue Einkommensmöglichkeiten zu schaffen?

Ist der Regierung bekannt, dass die Aufgabe der nomadischen Lebensweise in der Regel zu großen psychosozialen Problemen (Verlust von Erwerbsmöglichkeiten, Alkoholismus, Orientierungslosigkeit bis hin zur Selbstaufgabe) führt und Umschulungsmaßnahmen meist nicht funktionieren, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Angaben des Projektbetreibers, und über welche vom Projektbetreiber unabhängigen Informationsquellen verfügt die Bundesregierung?

Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen zu den ökologischen Auswirkungen des Projekts vor (bitte nach Organisation und Inhalt aufschlüsseln)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das Projektgebiet für Auswärtige nicht zugänglich ist, es lokal keine unabhängigen Organisationen gibt, eine massive Kontrolle durch Staatsorgane stattfindet und indigene sowie Umweltorganisationen schwerwiegenden staatlichen Eingriffen und starken Repressionen ausgesetzt sind?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Angaben zu den kumulativen Auswirkungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Gasprojekten bzw. Aktivitäten anderer Firmen in der Region gemacht werden, und hat sie hierzu zusätzliche Studien eingefordert?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung bei der Alternativenprüfung keine Synergieeffekte bzgl. des Infrastrukturausbaus mit der Entwicklung der Gasfelder Bovanenkovskoye und Novoportovskoye durch Gazprom einbezieht und bei der Bewertung der nötigen Ausbaggerungen den für den Sabetta-Hafen notwendigen Navigationskanal auslässt?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Behandlung des Klimawandels in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung?

Hält die Bundesregierung die Auswirkungen veränderter klimatischer Bedingungen, z. B. veränderte Untergrundstabilität oder veränderte Schiffbarkeit der Seerouten, bei der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend berücksichtigt (bitte begründen)?

Hält die Bundesregierung die Analyse der Auswirkungen der Ausbaggerungen im Ob-Golf und die Notfallpläne für Transportunfälle auf dem Meer mit Öl- und Petroleumprodukten in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend?

Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des Projekts die Tatsache, dass die US-Eximbank im März 2014 einen Finanzierungsantrag für das Yamal-LNG-Projekt suspendiert hat, einer der Direktoren des Projektbetreibers Novatek, Gennady Timchenko, auf der US-Sanktionsliste steht und Untersuchungen wegen Geldwäsche gegen ihn in Gang sind?

Wie viele weitere Exportkreditagenturen aus OECD- und Nicht-OECD-Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Projekt angefragt (bitte auflisten), und führt die Bundesregierung die Projektprüfung gemeinsam mit ihnen durch, oder steht sie mit ihnen im Austausch?

Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des Projekts die Tatsache, dass die Europäische Union gegenüber Russland wirtschaftliche Sanktionen verhängt hat?

15

Warum setzt die Bundesregierung die von der OECD erarbeiteten Richtlinien für die Übernahme von Exportkrediten mit den darin geforderten Klimaschutzstrategien nicht unverzüglich um?

Berlin, den 23. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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