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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kooperation im Rahmen von Sicherheitsabkommen - Kriterien und Standards

Abschluss von Sicherheitsabkommen: Vertragsstaaten, aktuelle Verhandlungen (u.a. Mexiko), Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards, Vertragsaufkündigungen oder -aussetzungen, Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit (Ausbildungs-, Ausstattungs- und Beratungshilfe u.a.), Wirksamkeitskontrolle, Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Gruppen, Weitergabe von Informationen, Waffen und Ausrüstung durch Vertragsstaaten an Dritte, Datenschutz, geheimdienstliche Zusammenarbeit, parlamentarische Kontrolle, Bezug zu Rückführungsabkommen, Einbettung in ganzheitliches Entwicklungskonzept, Evaluierung des Abkommens mit der Ukraine und Anpassungen betr. des Abkommens mit Russland, außen- und sicherheitspolitische Ziele<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/776225.02.2016

Kooperation im Rahmen von Sicherheitsabkommen – Kriterien und Standards

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach unserem Kenntnisstand derzeit Sicherheitsabkommen mit 24 Staaten geschlossen: Albanien, Bulgarien, China, Georgien, Katar, Kirgistan, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Slowenien, Tschechische und Slowakische Republik (Fortgeltung mit Tschechien und der Slowakei), Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam. Mit Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Indonesien, Kasachstan, Marokko, Mexiko, Montenegro, Oman, Russland, Serbien, Tadschikistan und Tunesien verhandelt sie über den Abschluss solcher Abkommen bzw. über Änderungen zu bereits bestehenden Sicherheitsabkommen.

Diese Verhandlungen werden meist vom Bundesministerium des Innern geführt. Die konkreten Verhandlungspartner ebenso wie der genaue Inhalt der Verhandlungen sind oft nicht bekannt. Verhandlungen über Kooperationen im Sicherheitsbereich mit Staaten, in denen es zu massiven Menschenrechtverletzungen, Folter und Korruption kommt – teilweise sogar in Institutionen, die durch das Sicherheitsabkommen unterstützt werden oder mit denen kooperiert wird – werfen Fragen hinsichtlich der Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards auf. Auch mit Blick auf die bisher geschlossenen Sicherheitsabkommen und die in einigen Partnerstaaten menschenrechtlich und rechtsstaatlich problematische Situation, ergeben sich Fragen dahingehend, inwieweit die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in ihrer derzeitigen Form überarbeitungsbedürftig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung bis heute Sicherheitsabkommen geschlossen?

2

Wurden seit dem Jahr 2012 Sicherheitsabkommen aufgekündigt, ausgesetzt oder sind seitdem Sicherheitsabkommen ausgelaufen?

Wenn ja, welche (bitte jeweils Zeitpunkt und bei Aufkündigung und Aussetzung auch Gründe angeben)?

3

Welche Konsequenzen hatten gegebenenfalls erfolgte Aufkündigungen oder Aussetzungen?

4

Ist jemals ein geplantes Sicherheitsabkommen aufgrund von Bedenken der Menschenrechtslage nicht abgeschlossen worden, und wenn ja, in welchem Fall war dies?

5

Mit welchen Staaten wird derzeit über den Abschluss von Sicherheitsabkommen verhandelt?

6

Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit diesen Ländern (bitte einzeln nach Ländern aufgliedern und angeben, mit welchen Behörden verhandelt wird und wann mit einem Abschluss des Abkommens zu rechnen ist)?

7

Warum beinhalten Sicherheitsabkommen bisher keine konkreten Klauseln mit Überprüfungscharakter in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit sowie Verhinderung von Korruption?

8

Gibt es derzeit festgeschriebene oder praktisch angewandte Richtlinien oder Standards, auf deren Grundlage die Bundesregierung Sicherheitsabkommen verhandelt?

Falls ja, welche sind das?

9

Werden Standards oder Richtlinien nach Meinung der Bundesregierung gebraucht, und plant die Bundesregierung, verbindliche Richtlinien oder Standards für künftige Abkommen einzuführen?

Wenn ja, welche?

10

Inwieweit wird die Wirksamkeit der Zusammenarbeit auf Grundlage von Sicherheitsabkommen überprüft?

11

In welcher Form verschafft sich die Bundesregierung bisher einen Überblick über die Tätigkeiten und Erfahrungen ihrer polizeilichen Verbindungsbeamten, sonstigen entsandten Personals, über die durchgeführte Ausbildungs-, Ausstattungs- und Beratungshilfe sowie sonstige durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit?

12

Inwieweit gibt es eine Wirksamkeitskontrolle der in Frage 11 genannten Tätigkeiten?

13

In welcher Form wird die konkretere Ausgestaltung der Zusammenarbeit auf Grundlage des abstrakt formulierten Sicherheitsabkommens vorgenommen, d. h. wie und wo (ggf. in welchen weiteren bilateralen Verträgen) werden dann z. B. konkrete Zahlen bzgl. Ausstattungshilfe oder der Entsendung von Personal festgelegt?

14

Bezüglich welcher Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sicherheitsabkommen geschlossen hat bzw. mit denen sie über Sicherheitsabkommen verhandelt, hat die Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

a) systematisch Menschenrechte verletzt werden,

b) Folter praktiziert wird,

c) Oppositionsbewegungen unterdrückt werden,

d) die Todesstrafe angewendet wird,

e) Pressefreiheit, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden,

f) diese proliferationsverdächtig sind (bitte Quellen angeben),

g) diese sich in einem nationalen oder internationalen bewaffneten Konflikt befinden?

15

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Institutionen, die im Rahmen der Sicherheitsabkommen unterstützt werden oder in die Verhandlungen eingebunden sind, in Aktivitäten der organisierten Kriminalität, Korruption oder Geldwäsche verstrickt oder an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind?

16

Plant die Bundesregierung bei der Ausbildungsunterstützung Schwerpunkte auf Menschenrechts- und Rechtsstaatsausbildung, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sowie Ermittlungstechniken zur Aufklärung von Straftaten, wie z. B. forensische Techniken oder Tatortsicherung, zu legen?

Wenn nein, warum nicht?

17

Inwieweit bezieht die Bundesregierung in Staaten, mit denen Sicherheitsabkommen geschlossen werden sollen oder bestehen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft sowie Menschenrechts- und Korruptionsbekämpfungsorganisationen mit ein?

Wenn ja, und in welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung deren Erkenntnisse, Empfehlungen und Forderungen in ihren Verhandlungen?

18

Inwieweit gibt es eine generelle Wirksamkeitskontrolle der Zusammenarbeit auf Grundlage der Abkommen?

19

Welche Umsetzungspartner und -organisationen sind an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt?

20

Welche Ministerien sind an den Verhandlungen der Sicherheitsabkommen beteiligt, und welche Ressorts finanzieren die durch die Sicherheitsabkommen eingeleiteten Maßnahmen (bitte jeweils nach Abkommen, Ministerien und Maßnahmen auflisten)?

21

Wie stellt die Bundesregierung im Sinne einer kohärenten Regierungspolitik sicher, dass durch die Sicherheitsabkommen keine Maßnahmen aus anderen Politikbereichen, wie der Außen- oder Entwicklungspolitik, konterkariert werden?

22

Welchen Stellenwert haben Sicherheitsabkommen die mit anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen werden?

23

Auf welche Weise und bei welchen konkreten Gelegenheiten hat die Bundesregierung sich in der Vergangenheit für die Verbesserung der Menschenrechtssituation in einzelnen Vertragsstaaten eingesetzt?

24

Inwiefern können die Abkommen ausgesetzt werden, wenn massive Menschenrechtsverstöße, massive Korruption oder Geldwäscheaktivitäten oder eine Verstrickung der Behörden oder der Sicherheitskräfte in die organisierte Kriminalität festgestellt werden?

25

In welchen Abkommen gibt es konkrete Klauseln, die Proliferation sowie die Weitergabe von Wissen und Informationen an Dritte beschränken, und in welcher Form überprüft die Bundesregierung, ob die Vertragsstaaten erhaltene Daten, Wissen oder auch Waffen und Ausrüstung an Dritte weitergeben?

26

Werden im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit personenbezogene Daten von der Bundesrepublik Deutschland weitergegeben?

Wenn ja, wird sichergestellt, dass deutsche Datenschutzstandards eingehalten werden und wie?

Ist der Austausch solcher Daten unter bestimmten Umständen ausgeschlossen?

27

Inwieweit beinhaltet die Sicherheitszusammenarbeit mit jetzigen Vertragspartnern auch Unterstützung bei der Minen- und Altmunitionsräumung, z. B. durch Schulungen oder die Weitergabe von Technologie und Wissen, und ist dies für künftige Verträge vorgesehen?

28

Inwieweit, bzw. in welchen Abständen wird das parlamentarische Kontrollgremium über geheimdienstliche Zusammenarbeit im Rahmen von Sicherheitsabkommen unterrichtet?

Inwieweit wird die Wirksamkeit der geheimdienstlichen Zusammenarbeit überprüft?

29

Welche Zusammenhänge bestehen zwischen den Verhandlungen von Rückführungs- und Sicherheitsabkommen?

30

Inwieweit sind Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung Teil der bereits abgeschlossenen und/oder der noch zu verhandelnden Sicherheitsabkommen (bitte nach Abkommen und Maßnahmen auflisten)?

31

Welche Rolle spielt die Bereitschaft zur Rücknahme von in Deutschland abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Marokko (und ggf. Tunesien) bei den Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen mit diesen Staaten?

32

Inwieweit sind die Sicherheitsabkommen mit Entwicklungsländern in ein ganzheitliches Entwicklungskonzept eingebettet?

Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen zu Bildung, Armutsbekämpfung und zur Stärkung bzw. zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen flankiert die Bundesregierung die geplanten und bereits abgeschlossenen Sicherheitsabkommen (bitte nach Land und Maßnahmenkatalog aufschlüsseln)?

33

Welche Abkommen mit welchen Staaten sind in einen Kontext der ‚security sector reform‘ eingebunden, d. h. dass der Zusammenarbeit ein ganzheitlicher Ansatz zur Entwicklung eines demokratischen und menschenrechtlich orientierten Sicherheitssektors zugrunde liegt?

34

Plant die Bundesregierung, ihre Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko wieder aufzunehmen (bitte Gründe angeben)?

35

Plant die Bundesregierung Hilfen für Mexiko, die den Zweck haben, die soziale Infrastruktur zu fördern, wie etwa Programme, die Angehörigen der Drogenkartelle den Ausstieg erleichtern, Kriminalitätspräventionsprojekte beinhalten, Korruptionsbekämpfung unterstützen oder Ähnliches?

36

Hat die Bundesregierung eine Evaluierung des Abkommens mit der Ukraine vorgenommen in Anbetracht der Annexion der Krim durch Russland und dem Krieg in den östlichen Landesteilen der Ukraine, was die sicherheitspolitische Lage des Landes gegenüber der Situation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses drastisch verändert hat?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat eine solche Evaluation geführt?

37

Hat die Bundesregierung Anpassungen am Sicherheitsabkommen mit der Russischen Föderation vorgenommen, das Sicherheitsabkommen ausgesetzt oder erwägt sie derlei Schritte?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

38

Welchen außen- und sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland dienen die Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit?

39

Wie und mit welchen Mitteln überprüft die Bundesregierung, ob die außen- und sicherheitspolitischen Ziele mit dem Instrument der Sicherheitsabkommen erreicht wurden?

40

Lassen sich diese sicherheitspolitischen Interessen auf anderem Wege und mit anderen Mitteln als durch Abkommen zur Sicherheitskooperation erreichen, und welche anderen Mittel sind dies?

Nutzt die Bundesregierung diese anderen Mittel bereits zusätzlich?

41

Inwiefern sind diese Sicherheitsabkommen, sollten die Vertragsstaaten vor Vertragsabschluss keiner Prüfung anhand bestimmter Standards bezüglich ihrer Menschenrechtsstandards und ihrer Rechtsstaatlichkeit unterzogen werden, mit den Werten, die die Grundlage für die deutsche Außenpolitik bilden, vereinbar?

Berlin, den 23. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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