Personalkonzept der Bundespolizei
der Abgeordneten Irene Mihalic, Markus Tressel, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ankunft vieler Flüchtlinge – und in diesem Zusammenhang auch die Gewährleistung von deren Schutz – in Deutschland beeinflusst Inhalt und Umfang des Personaleinsatzes der Bundespolizei. Dies wirkt erheblich fort und beeinflusst die laufende Diskussion über eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Bundespolizei sehr. Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6538) thematisiert die vorliegende Anfrage die demografische Entwicklung und die bekannten Herausforderungen im Zusammenhang mit einer verbesserten Personalgewinnung und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Daraus ergeben sich insbesondere für die Personalplanung und -entwicklung mit Bedeutung bereits für das Haushaltsjahr 2016 besondere Herausforderungen.
Nicht zuletzt ist hierfür ein schlüssiges Personalkonzept unabdingbar. Inwieweit die Bundesregierung ein solches bereithält, ist fraglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Planstellen stehen für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei derzeit zur Verfügung, und wie hoch ist demgegenüber die Anzahl des Ist-Personals?
Worauf beruht die Differenz zwischen Planstellen und Ist-Personal?
Welches Personalentwicklungskonzept sieht die Bundesregierung für die Bundespolizei aktuell vor?
a) Welche Bereiche (Polizeivollzugsdienst, Verwaltungsdienst) der Bundespolizei werden hier genau miteinbezogen?
b) Wieso erachtet die Bundesregierung – soweit es kein aktuelles Personalentwicklungskonzept gibt – ein solches auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen nicht für erforderlich?
a) Wie erfolgt eine transparente Verwendungsplanung gegenüber den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei?
b) Inwiefern wird die Personalgewinnung der Schwerpunktbereiche München, Stuttgart und Flughafen Frankfurt (Main) regional organisiert?
c) Inwiefern unterscheidet sich dieses Einstellungskonzept von der im Übrigen geltenden Praxis?
d) Inwieweit erfolgt eine heimatnahe beziehungsweise regionale Verwendung mittels Zusage bei der Einstellung oder durch entsprechende Zuweisung (bitte entsprechende Zusagen bzw. Zuweisungen der letzten fünf Jahre nach den Laufbahnen differenziert aufschlüsseln)?
e) Welche Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die bundesweite Verwendung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei?
Inwieweit erfolgt bezogen auf die
a) zehn Einsatzabteilungen der Bereitschaftspolizei,
b) zehn Bundespolizeidirektionen und
c) einzelnen Bundespolizeireviere
als Grundbedarf unabhängig von besonderen Einsatzlagen die Planung einer bestimmten Personalstärke?
Welche Mindest-Personal-Soll-Stärken für ihre einzelnen Organisationseinheiten oder Regionen im Sinne der Frage 5 werden bei der Bundespolizei Rahmen ihrer längerfristigen Personalplanung jeweils definiert (bitte nach Organisationseinheiten und Einsatzorten aufschlüsseln)?
An wie vielen Tagen wurde im letzten Jahr die Mindestpersonal-Soll-Stärke im Sinne der Frage 6 unterschritten (bitte entsprechend dem längerfristigen Personalplanungskonzept nach Monaten, Organisationseinheiten und Einsatzorten aufschlüsseln)?
Wie hat die Bundespolizei jeweils
a) den Grundpersonalbedarf im Sinne der Frage 5,
b) dessen Verhältnis zu den für besondere Einsatzlagen vorgehaltenen Kräften ermittelt?
Wie entwickelte sich das Verhältnis entsprechend der Frage 8b in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie unterscheidet sich die durchschnittliche Personalstärke von 2011 bis 2015 in den Bundespolizeidirektionen Flughafen Frankfurt, Stuttgart und München von derjenigen der anderen Bundespolizeidirektionen (bitte nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)?
Wie viele Beamtinnen und Beamte dienten je bei der Bundespolizei im Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2015 auf den Dienstposten
a) Polizeimeisteranwärterinnen bzw. Polizeimeisteranwärter,
b) Polizeimeisterinnen bzw. Polizeimeister,
c) Polizeihauptmeisterinnen bzw. Polizeihauptmeister,
d) Polizeikommissaranwärterinnen bzw. Polizeikommissaranwärter,
e) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare,
f) Polizeihauptkommissarinnen bzw. Polizeihauptkommissare,
g) Polizeikommissarinnen bzw. Polizeikommissare,
h) Polizeiratanwärterinnen bzw. Polizeiratanwärter,
i) Polizeidirektorinnen bzw. Polizeidirektoren und
j) Präsidentinnen bzw. Präsidenten einer Bundespolizeidirektion
(bitte nach Jahren, absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung jeweils über den Migrationshintergrund bzw. besondere sprachliche Kompetenzen (bitte nach Sprachen aufschlüsseln) der Beamtinnen und Beamten gemäß Frage 11 (sofern entsprechende Daten erhoben werden, bitte nach Dienstposten aufschlüsseln)?
Inwiefern und in welchem Umfang führte die Bundespolizei seit dem 13. September 2015 Grenzübertrittskontrollen durch (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Inwiefern und in welchem Umfang waren Beschäftigte der Bundeszollverwaltung mit Kontrollen im Sinne der Frage 13 befasst oder an diesen beteiligt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei aufgrund der Grenzkontrolleinsätze gemäß Frage 13 seit dem 16. Oktober 2015 bisher angefallen (sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitte wenn möglich Näherungswerte oder Schätzungen angeben und nach Monaten oder Wochen aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist das aktuelle Überstundenaufkommen in den einzelnen Bundespolizeidirektionen?
b) Sind der Bundesregierung Verstöße bei der Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Beamte entsprechend dem Bezugszeitraum der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG bekannt?
c) Inwieweit informiert sich die Bundesregierung hierüber regelmäßig?
d) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des bisher verfolgten Personalkonzepts und der rechtlichen Zulässigkeit?
a) Wie hoch ist der durch den Ausgleich der Überstunden verursachte Verwaltungsaufwand?
b) Welche Konsequenzen zieht die der Bundesregierung daraus bezüglich des bisher verfolgten Personal- beziehungsweise Einsatzkonzepts?
Welche Bundespolizeireviere waren in den letzten drei Monaten nicht durchgehend besetzt, obwohl eine durchgehende Besetzung für diese Reviere vorgesehen war, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung, in den nächsten fünf Jahren Dienststellen dauerhaft oder temporär zu schließen bzw. zusammenzulegen?
b) Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung bereits erwogen, inwiefern die Direktionen in den Regionen Einstellungsbehörden werden und ihren Bedarf selbstständig erheben und entsprechend einstellen könnten?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten bei der Bundespolizei in den Kalenderjahren 2013 bis 2015 (bitte nach Jahren und Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)?
Wie informiert sich die Bundesregierung regelmäßig über Überlastungsanzeigen von Beschäftigten der Bundespolizei?
Wie viele Überlastungsanzeigen wurden bei der Bundespolizei in den letzten sechs Monaten wie genau registriert (bitte nach Monaten und soweit möglich regional aufschlüsseln)?
a) Welchen Inhalt (konkrete Missstände/Verursachung der Überlastung) haben die Überlastungsanzeigen überwiegend?
b) Welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
c) Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Form welcher Maßnahmen?
Welches Verfahren ist bei der Bundespolizei für Überlastungsanzeigen vorgesehen?
Wie ist der Informationsfluss nach Eingang einer Überlastungsanzeige organisiert (bitte auch die Änderungen der letzten fünf Jahre angeben)?
Inwieweit hat der Bundesrechnungshof das Bundesministerium des Innern in den letzten sieben Jahren in welchen konkreten Fällen darauf hingewiesen, dass er den Personaleinsatz des Bundes für nicht sachgerecht hält, und wie wurde jeweils Abhilfe geschaffen?
Wie fügt sich die neu gegründete BFE+ der Bundespolizei in das bisherige Personalkonzept der Bundespolizei ein?
a) Inwiefern wird eine regionale beziehungsweise bundesweite Einsatzbereitschaft der BFE+ der Bundespolizei erreicht?
b) Inwiefern ist gewährleistet, dass die durch den Einsatz in der BFE+ bedingten Doppelverwendungen nicht zu Lücken in der Personalplanung anderer Bundespolizeieinsätze führen?