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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen von Bundesregierung und Unternehmen gegen Hassreden ("Hate Speech") und weitere strafbare Meinungsäußerungen im Internet

Verstärktes Aufkommen, insbes. in sozialen Medien und bestehende Rechtslage, zahl. Einzelfragen in den Bereichen Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia und Selbstverpflichtungen, Löschung von Inhalten und Strafverfolgung, Qualifizierung der Mitarbeiter, Empfehlung der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Einsatz von Bundesmitteln, Beschränkung anonymer Nutzung, Strategien gegen rechte Hetze und gegen sexualisierte Gewalt, Auswirkungen ausländischer (russischer) Aktivitäten<br /> (insgesamt 71 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

21.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/778603.03.2016

Maßnahmen von Bundesregierung und Unternehmen gegen Hassreden ("Hate Speech") und weitere strafbare Meinungsäußerungen im Internet

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7786 18. Wahlperiode 03.03.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ulle Schauws, Renate Künast, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Beate Walter-Rosenheimer, Katrin Göring-Eckardt, Cem Özdemir, Katja Dörner, Tabea Rößner, Dr. Franziska Brantner, Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Katja Keul, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen von Bundesregierung und Unternehmen gegen Hassreden („Hate Speech“) und weitere strafbare Meinungsäußerungen im Internet Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker, Feministinnen und Feministen, religiöse Gruppierungen und politisch vermeintlich Andersdenkende sowie Beleidigungen, Drohungen und Mordaufrufe sind im Internet insgesamt, besonders aber im sogenannten Social Web, mittlerweile an der Tagesordnung. Nach der Amadeu Antonio Stiftung ist Grundlage für „Hate Speech“ eine bestehende Diskriminierung von Gruppen aufgrund von Hautfarbe, Gender, Sexualität, ethnischem Hintergrund oder Religion. Diejenigen, die unter den Begriff „Hate Speech“ subsumierte, strafbare Hasskommentare mit einem oftmals klaren Bezug zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verbreiten, müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, denn „Hate Speech“ ist für den demokratischen Grundkonsens in unserem Land zu einer ernsten Bedrohung geworden. Das Thema „Hate Speech“ im Internet und der richtige Umgang damit, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Unter anderem hat sich auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode intensiv mit der Thematik beschäftigt. Sie hat darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem die rechtsextreme Szene ihre (propagandistischen) Aktivitäten ins Social Web, das heißt in Communities, soziale Netzwerke und Videoplattformen verlagert hat und dort zunehmend versucht, gesellschaftlich stark diskutierte Themen aufzugreifen (vgl. Dreizehnter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit auf Bundestagsdrucksache 17/12542 vom 19. März 2013). Derzeit ist dies vor allem in Diskussionen um die Flüchtlingspolitik verstärkt zu beobachten. In entsprechenden Beiträgen werden vermeintlich Andersdenkende nicht nur beleidigt und bedroht, sondern oftmals auch direkt zu Straf- und Gewalttaten aufgerufen. Einen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es insofern nicht, als die bestehenden Rechtsvorschriften ausreichend sind, um den gebotenen Schutz der betroffenen Rechtsgüter hinreichend sicherzustellen. Gleichzeitig gibt es offensichtliche, ganz erhebliche Defizite bei der Umsetzung des geltenden Rechts, der Löschung entsprechender Inhalte und einer effektiven Strafverfolgung. In der seit Jahren geführten Debatte um die effektive Bekämpfung von „Hate Speech“ wird nicht nur auf die notwenige Ermöglichung einer effektiven Strafverfolgung verwiesen, sondern auch auf die Bedeutung des Themas bezüglich (Grund-)Rechten, wie der Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf die anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung von Telemedienangeboten und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer verbesserten internationalen Kooperation verwiesen. Wiederholt wurde und wird, ähnlich den ebenfalls seit Jahren intensiv geführten Diskussionen um die effektive Löschung der Darstellung sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz, auf die Problematik sich teilweise bedingender Verantwortlichkeiten verwiesen: Um strafbare Inhalte nach einer entsprechenden Prüfung schnellstmöglich und dauerhaft aus dem Netz zu entfernen, wie dies sowohl die deutsche als auch europäische Rechtslage verlangt, und eine schnelle und effektive Strafverfolgung zu ermöglichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Inhalte melden können. Dies ist bis heute auf nicht allen Plattformen auf einfache Art möglich. Hier sind die Anbieter in der Pflicht, geeignete Meldewege bereitzustellen. Erst hierdurch wird es den Nutzerinnen und Nutzern, denen zweifellos eine große Verantwortung im wichtigsten Kommunikationsraum unserer Zeit zukommt, ermöglicht, entsprechende Inhalte zu melden, damit diese hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz überprüft und gegebenenfalls umgehend gelöscht werden können. Die Anbieter müssen zudem sehr viel mehr Verantwortung für den größten und weiterhin an Bedeutung gewinnenden Kommunikationsraum unserer Zeit übernehmen. Sie müssen, dem im deutschen Telemediengesetz (TMG) und in der europäischen E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) verankerten „notice-and-takedown“-Verfahren folgend, strafbare Inhalte nach entsprechender Prüfung schnell und konsequent löschen. Zudem müssen sie die Strafverfolgung ermöglichen, indem sie entsprechende Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Nicht zuletzt angesichts der neuerlichen Dimension der Problematik müssen sich Unternehmen an klare gesetzliche Regelungen halten und dürfen sich nicht länger ihrer Verantwortung durch den Verweis auf selbst gegebene „Gemeinschaftsstandards“ oder Allgemeine Geschäftsbedingungen entziehen. Hierauf wurde in der Vergangenheit wiederholt aufmerksam gemacht. Nur äußerst zögerlich setzten verschiedene Unternehmen diesbezügliche Verbesserungen in der Vergangenheit um. Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass Facebook als soziales Netzwerk, das sich an mehr als 25 Millionen deutsche Nutzerinnen und Nutzer richtet, angekündigt hat, das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten zukünftig zu ändern und Inhalte in Deutschland entsprechend der deutschen Rechtslage zu überprüfen. Auch ist begrüßenswert, dass das Unternehmen zukünftig auf die Expertise verschiedener Nichtregierungsorganisationen zur Eindämmung von „Hate Speech“ zurückgreifen will. Vorschläge, „Hate Speech“ und damit klar strafbare Inhalte im Netz zu belassen und ihnen durch „Counter-Speech“, also Gegenrede, zu begegnen, sind abzulehnen. Genauso wenig darf es angesichts bestehender Defizite bei der Bekämpfung von Hasskommentaren im Netz zu einem Abbau von Freiheitsrechten kommen, in dem das für den Schutz von Persönlichkeitsrechten konstituierende Recht auf anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung von Telemedienangeboten zur Disposition gestellt wird. Ziel muss vielmehr sein, bestehende Defizite schnellstmöglich zu beheben, strafbare Inhalte umgehend und dauerhaft zu löschen und eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Daneben braucht es präventive Maßnahmen, damit Nutzerinnen und Nutzer, Anbieterinnen und Anbieter sowie Mitarbeitende „Hate Speech“ und andere strafbare Äußerungen erkennen, kompetent einordnen und zur Anzeige bringen können. Wir fragen die Bundesregierung: Allgemeine Fragen 1. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts einer neuen Dimension des Auftretens von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz? 2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich zuletzt immer wieder Betreiberinnen und Betreiber gezwungen sahen, Angebote aufgrund einer Vielzahl von Hasskommentaren mit teils erheblicher strafrechtlicher Relevanz (vorübergehend) einzustellen (vgl. exemplarisch Berliner Zeitung vom 26. Januar 2016, „Uns reicht es!“, abrufbar unter www.berliner-zeitung.de/berlin/ in-eigener-sache-uns-reicht-es-,10809148,33618660.html?dmcid=sm_fb_p)? 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bestehende Rechtslage ausreicht, um effektiv gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz vorzugehen? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung eine angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein, die das Ziel verfolgt, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann zu bestrafen, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird (vgl. „Schleswig-Holstein will verfassungsfeindliche Hetze im Netz stoppen, heise online vom 11. Januar 2016, abrufbar unter www.heise.de/ newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-will-verfassungsfeindliche-Hetze- im-Netz-stoppen-3068354.html)? 5. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Durchsetzung der bestehenden Rechtslage bezüglich der Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz? Wenn ja, welche konkret? 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der Plattformanbieter, effektiv gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz vorzugehen, oftmals bei Weitem nicht ausreichen? Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM)/Meldewege 7. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Facebook erst nach einem erheblichen öffentlichen Druck der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter e. V. (FSM) beigetreten ist und nach eigenem Bekunden hausinterne Richtlinien nun erst so überarbeitet hat, dass von den Community Operation Teams zukünftig Androhungen von physischer Gewalt als glaubhafte Drohungen eingeschätzt und nach Meldung entfernt werden, dies trotz klarer gesetzlicher Vorgaben vorher offenbar nicht der Fall war? 8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich noch mehr Anbieter von Telemedienangeboten der FSM und dem einheitlichen Verfahren der FSM-Beschwerdestellen anschließen? 9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es nicht tolerierbar ist, wenn sich Anbieter weigern, Meldewege einzurichten, entsprechende Inhalte unmittelbar nach Kenntnis zu prüfen und ggf. zu löschen, wie es den rechtlichen Vorgaben in Deutschland und Europa entspricht, und sich mit Verweis auf selbst gegebene – oftmals mit geltender deutscher und EU-Gesetzgebung nicht in Einklang zu bringender – „Gemeinschaftsstandards“ und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer gesetzlichen Pflichten entziehen? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Meldungen täglich mit direktem Bezug zu „Hate Speech“ bei den Betreiberinnen und Betreibern (u. a. Facebook, Twitter, Youtube, Google+) eingehen? Falls nicht, wie konkret bemüht sich die Bundesregierung darum, sich ein Lagebild zu verschaffen? Selbstverpflichtung 11. Ist die Bundesregierung mit den Ergebnissen der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), initiierten „Task Force“ zu „Hate Speech“ im Netz zufrieden, nach denen sich das Unternehmen Facebook beispielsweise zukünftig nicht nur an die eigenen Nutzungsbestimmungen, sondern an geltendes deutsches Recht halten will, und hält die Bundesregierung derartige Zusagen nicht für eine rechtsstaatlich gebotene Selbstverständlichkeit? 12. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es für einen effektiven Kampf gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz sowie die effektive Umsetzung der diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu sehr viel weitreichenderen Änderungen als den in der „Task Force“ vereinbarten kommen muss, und wie sollen diese, auch vor dem Hintergrund entsprechender Ankündigungen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“), konkret aussehen? 13. Hält es die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des medienwirksamen Boykotts der damaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, (vgl. Süddeutsche Zeitung online vom 5. April 2010, „Aigner gegen Facebook – Ich wär’ dann mal raus“, abrufbar unter www.sueddeutsche.de/digital/aigner-gegen-facebook-ich- waerdann-mal-raus-1.12604), mittlerweile für einen Fehler, jedwede gesetzgeberische Tätigkeit bezüglich der Regulierung sozialer Netzwerke abgelehnt und stattdessen lieber auf „Selbstverpflichtungen“ und „Rote Linien“ gesetzt zu haben? Löschung und Strafverfolgung 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen nicht nur auf Facebook, sondern auch auf anderen sozialen Netzwerken wie Twitter, YouTube und Google+ sowie bei weiteren Plattformen und Anbietern im „Social Web“ stattfinden muss? Wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, so dass es auch in den besagten und anderen sozialen Netzwerken zu deutlichen Verbesserungen bei der Prüfung und Löschung entsprechender Inhalte und der Ermöglichung einer strafrechtlichen Verfolgung kommt? 15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen Fällen es nach entsprechenden Meldungen in den einzelnen sozialen Netzwerken prozentual tatsächlich zu Löschungen gekommen ist? Falls nein, bemüht sich die Bundesregierung, entsprechende Zahlen abzufragen, um ein genaueres Lagebild zu erhalten? 16. Meldet die Bundesregierung regelmäßig „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr im Social Web betriebenen Seiten an die Anbieter? Wenn ja, verfolgt die Bundesregierung, ob die von ihr beanstandeten Seiten, sofern sie gelöscht werden, durch die Anbieter auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, und sollte dies zutreffen, in wie vielen Fällen war dies bei einer Beanstandung und Löschung der Fall? Wenn nein, warum nicht? 17. Meldet die Bundesregierung regelmäßig „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr im Social Web betriebenen Seiten an die Strafverfolgungsbehörden, oder verlässt sie sich darauf, dass dies die Anbieter nach entsprechender Meldung, Prüfung und Beanstandung tun? Führt die Bundesregierung eine Statistik darüber, wie viele der von ihr an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Inhalte nach welchen Zeiträumen zu Verurteilungen nach welchen Delikten führen? Falls ja, welche grundsätzlichen Aussagen ergeben sich aus dieser Statistik? Falls nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, dass dies, sowohl um ein genaueres Lagebild zu erhalten, aber auch, um die Strafverfolgung zu ermöglichen, dringend nötig wäre? 18. Liegen der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund von Zusagen einzelner Unternehmen, entsprechende Inhalte zukünftig nach spätestens 24 Stunden überprüfen und löschen zu wollen (vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“), Erkenntnisse vor, in welchen Zeiträumen entsprechende Inhalte bislang im Schnitt überprüft und gelöscht werden? Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse? 19. Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender Überlegungen im Abschlussbericht der „Task Force“ und Zusagen der Unternehmen, Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen (vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“), die Anbieter von Telemedienangeboten, ggf. gesetzlich, zu verpflichten, Transparenz bezüglich der eingegangenen Meldungen, der Bearbeitungszeiten, der Anzahl der Löschungen, der Gründe für die Löschungen sowie der Anzahl der an die Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Meldungen zu schaffen? Falls ja, auf welchem konkreten Weg soll dies geschehen? Falls nein, wie soll eine Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und gemachter Zusagen ansonsten ermöglicht werden? 20. Wann hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesministers der Justiz und f��r Verbraucherschutz, einen externen Anbieter mit der Überwachung der Maßnahmen beauftragen zu wollen (vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“), entsprechende Gespräche mit Anbietern geführt (bitte um konkrete Nennung des Datums und des Anbieters) und einen Auftrag vergeben? 21. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Zusage, entsprechende Inhalte zukünftig nach spätestens 24 Stunden überprüfen und löschen zu wollen (vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“), welche nach Aussagen von Unternehmensvertretern allerdings nicht immer eingehalten werden könne, mit bestehenden rechtlichen Vorgaben, nach denen umgehend nach Kenntnisnahme überprüft und ggf. gelöscht werden muss, vereinbar ist? Falls ja, mit welcher rechtlichen Begründung? Falls nein, warum hat man sich dann wiederholt öffentlich auf diese Zusage bezogen? 22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen die Inhalte nach Löschung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden? Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse? Falls nein, was tut die Bundesregierung, um die tatsächliche Weiterleitung zur strafrechtlichen Verfolgung zu überprüfen? 23. Ist der Bundesregierung die vom IT-Branchenverband Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. erstellte Studie bekannt, nach der 77 Prozent der Internetnutzerinnen und - nutzer ab 14 Jahren einen starken Anstieg von Beleidigungen und Hetze im Netz festgestellt haben, aber nur 16 Prozent der Befragten angeben, entsprechende Kommentare bereits an die Betreiber und nur 1 Prozent an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet zu haben? Falls ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese geringe Anzahl an Meldungen aus der Erfahrung resultieren könnte, dass nach Meldungen entsprechende Inhalte in der Vergangenheit oftmals im Netz verblieben, und was will die Bundesregierung unternehmen, um beispielsweise mit entsprechenden Kampagnen dafür zu werben, dass strafbare Inhalte häufiger gemeldet werden? 24. Hält die Bundesregierung die bestehende Meldestruktur bei den Anbietern und bei den Strafverfolgungsbehörden für ausreichend, oder sieht sie Reformbedarf? Falls ja, wo konkret? 25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Inhalte über die Anbieter von Telemedienangeboten und wie viele direkt an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden? 26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es nach Weitergabe gelöschter Inhalte zu einer Aufnahme von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden gekommen ist? Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse? Falls nein, was tut die Bundesregierung, um Erkenntnisse bezüglich der Notwendigkeit einer potentiellen Effektivierung der Strafverfolgung beurteilen zu können? 27. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es nach der Weitergabe gelöschter Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden zu Verurteilungen gekommen ist? Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse? Falls nein, was tut die Bundesregierung, um beurteilen zu können, in wie vielen Fällen strafrechtliche Verfolgungen zu Verurteilungen führen? 28. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die personellen und technischen Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden ausreichen, um auf die neue Dimension von strafbaren Inhalten im Netz zu reagieren? Falls nein, wo sieht die Bundesregierung Defizite, und was tut sie unter Berücksichtigung des föderalen Systems, diese schnellstmöglich abzustellen? 29. Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange die Verfahren der Strafverfolgungsbehörden im Schnitt dauern? 30. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es im Bereich der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz nach entsprechenden Bemühungen hinsichtlich einer Effektivierung der Löschbemühungen zu einer signifikanten Verbesserung der Löschzeiten gekommen ist und heute nach wenigen Tagen beinahe 100 Prozent der gemeldeten Inhalte gelöscht werden, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Diskussion um die Löschung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz für die Bundesregierung? 31. Hat die Bundesregierung hinsichtlich einer umgehenden Löschung und wirksamen Strafverfolgung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz Überlegungen dazu vorgenommen, ob die bestehende Struktur der Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Akteure derzeit zielführend oder reformbedürftig ist? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Überlegungen? Falls nein, wo konkret hält die Bundesregierung die bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit für verbesserungswürdig? 32. Gibt es bezüglich der vorausgegangenen Frage von Seiten der Bundesregierung beispielsweise Überlegungen, zur Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen einen Prozess anzustoßen und eine Art „Harmonisierungspapier“ zu erarbeiten, das die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren konkretisiert, wie dies im Zuge der Bekämpfung sexueller Missbrauchsdarstellungen u. a. zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den IT-Branchenverbänden, der FSM, jugendschutz.net und anderen vorgelegt wurde, um u. a. stark divergierende Abläufe und Meldeverfahren besser aufeinander abzustimmen? Falls nein, hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen nicht für erforderlich? Qualifizierung der Mitarbeitenden 33. Wie viele der von der Facebook Germany GmbH und Twitter oder über Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle und Löschung von gemeldeten Inhalten eingestellten deutschen Muttersprachlerinnen und -sprachler sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt in Deutschland angestellt (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-neues-loesch-team-geht-gegen- hasskommentare-vor-a-1072175.html)? 34. Wie viele der von der Facebook Germany GmbH und Twitter oder über Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle und Löschung von gemeldeten Inhalten eingestellten deutschen Muttersprachlerinnen und -sprachler sind nach Kenntnis der Bundesregierung Juristinnen und Juristen? 35. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von der Facebook Germany GmbH und Twitter oder über Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle und Löschung von gemeldeten Inhalten eingestellten deutschen Muttersprachlerinnen und -sprachler Schulungen erhalten, in denen die in Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen erläutert werden, z. B. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FSM, und in diesem Zusammenhang, ob dies vorher tatsächlich nicht der Fall war? Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in die Kriminalitätsstatistik des Bundes eine neue Kategorie „Hasskriminalität“ aufzunehmen, in der alle Straftaten aufgeführt werden sollen, die unabhängig von der politischen Einstellung des Täters aufgrund eines Vorurteils begangen werden, und wie könnte nach Meinung der Bundesregierung eine rechtsstaatskonforme Definition aussehen? 37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der ADS, bei den Staatsschutzdienststellen der Polizei eigene Kontaktpersonen für Hasskriminalität einzusetzen und das Thema verstärkt in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz zu behandeln? 38. Sollte bezüglich der etwaigen Umsetzung der Vorschläge der ADS nach Meinung der Bundesregierung ein eigener Schwerpunkt auf den Bereich „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz gelegt werden? Empfehlungen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) 39. Hat die Bundesregierung vor, das Thema „Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen“ in die „Digitale Agenda 2014 – 2017“ aufzunehmen, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen? Falls ja, bis wann? Falls nein, warum nicht? 40. Hat die Bundesregierung vor, sich dafür einzusetzen, dass § 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) um das Regelbeispiel „Verfolgung im Internet“ ergänzt und das GewSchG um eine Sperr- und Löschanordnung bei Handlungen erweitert wird, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen? 41. Prüft die Bundesregierung, die Normierung von Schadensersatzansprüchen gegen Betreibende von Internetseiten für materielle und immaterielle Schäden der Nutzerinnen und Nutzer, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen? Falls ja, was ist das bisherige Ergebnis der Prüfung? 42. Prüft die Bundesregierung, ob die Mitteilung des Impressums bzw. die Angabe von Privatadressen für Blogbetreibende von der Vorlage einer glaubhaft gemachten, begründeten Anforderung durch konkrete Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller abhängig gemacht werden kann, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen? 43. Prüft die Bundesregierung, ob im Rahmen einer Studie die neue Gewaltproblematik analysiert werden kann, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen? Finanzielle Unterstützung der Bundesregierung 44. Welche Stellen, die sich u. a. mit der Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz beschäftigen, unterstützt die Bundesregierung mit Mitteln in welcher Höhe jährlich (bitte konkret aufschlüsseln)? 45. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherige finanzielle Unterstützung für die in der vorausgegangenen Frage angesprochenen Stellen ausreicht oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die finanzielle Unterstützung angesichts einer neuen Dimension von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz zu erhöhen? Wenn ja, bis wann und in welcher Höhe konkret? 46. Hat die Bundesregierung vor, Fachberatungsstellen als Anlaufstelle bei der Beratung gegen „Hate Speech“ zu unterstützen? Wenn ja, wie konkret? 47. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der im Vorfeld des „Safer Internet Day“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes freigeschalteten, jugendgerechten Webseite „Extrem im Netz“, die bezüglich des richtigen Verhaltens gegenüber „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz berät, und ist der Bundesregierung bekannt, ob dieses oder vergleichbare Angebote weiter ausgebaut werden sollen? 48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründung der von Facebook ins Leben gerufene „Initiative für Zivilcourage Online“, die Nichtregierungsorganisationen finanziell unterstützt, die sich gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz engagieren, darunter die Amadeu Antonio Stiftung? 49. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und ihnen mit dem „Counter-Speech“-Ansatz zu begegnen, wie es auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wiederholt forderte, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen vor dem Hintergrund klarer rechtlicher Vorgaben auf deutscher und europäischer Ebene und einer Verpflichtung der Anbieter von Telemedienangeboten zur umgehenden Prüfung und Löschung von Inhalten nach entsprechenden Meldungen mit der geltenden Rechtslage für vereinbar? Telemediengesetz (TMG) 50. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, das unter anderem im deutschen TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, einzuschränken, und welche Auswirkungen hätte dies nach Meinung der Bundesregierung auf den Persönlichkeitsschutz von Individuen im Netz? 51. Hält die Bundesregierung Überlegungen für zielführend, das unter anderem im deutschen TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, nur bezüglich „politischer Diskussionen“ auszusetzen, und wie könnte nach Meinung der Bundesregierung eine konkrete Definition der „politischen Diskussion“ aussehen? 52. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, in der das im TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, bezüglich einer Ausnahmeregelung für „politische Diskussionen“ vorzulegen, und falls ja, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Definition aussehen, was konkret unter einer „politischen Diskussion“ zu verstehen ist? 53. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, eine Moderationspflicht mit Kommentarfunktion für Betreibende von Internetangeboten einzuführen? Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von „Hate Speech“ 54. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es für eine effektive Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz dringend auch einer verstärkten internationalen Kooperation bedarf? 55. An welchen internationalen Initiativen und Kooperationen mit dem Ziel einer engeren internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteuren im Kampf gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz beteiligt sich die Bundesregierung bislang (bitte konkrete Nennung)? 56. Warum ist die Bundesregierung bislang noch nicht der vom Europarat initiierten „No-Hate-Speech“, Kampagne (vgl. www.nohatespeechmovement.org/) beigetreten, und wann wird sie dies tun? 57. Hält die Prüfung, ob noch im Jahr 2016 eine Förderung der Kampagne möglich ist, noch immer an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 18/6846)? 58. Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich Medienbildung und Medienpädagogik, um gezielt Minderjährige und junge Erwachsene auf einen angemessenen Umgang mit „Hate Speech“ vorzubereiten? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Strategien gegen Rechts 59. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Nutzerinnen und Nutzern, Anbieter und Mitarbeitende für die Problematik rassistischer Propaganda im Netz und in der gesamten Gesellschaft stärker zu sensibilisieren? 60. Welche Angebote hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Kompetenz von Nutzerinnen und Nutzern im Umgang mit rechter Hetze im Netz zu erhöhen und sie zu ermutigen, rassistische Propaganda zu melden? 61. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen rassistischen Äußerungen im Netz und der Erhöhung rechter Gewalt? Wenn ja, gibt es zum Schutz potentieller Opfer einen strukturierten Dialog zwischen Initiativen, die sich gegen „Hate Speech“ engagieren, und den für die Strafverfolgung zuständigen Sicherheitsbehörden? 62. Welchen Umgang mit rechtspopulistischen Äußerungen, die rassistischen Hass befördern können, aber nicht strafbar sind, hält die Bundesregierung für sinnvoll? 63. Ist bekannt, dass organisierte Nazistrukturen das Netz gezielt für Propaganda nutzen? Wenn ja, was ist dagegen geplant, und wie soll die Strafverfolgung in diesem Bereich verbessert werden? Strategien gegen sexualisierte Gewalt 64. Hat die Bundesregierung vor, das Angebot der Expertise des bundesweiten Hilfe-Telefons zu erweitern, um so auf das verstärkte Auftreten von (sexualisierter) „Hate Speech“ eingehen und Betroffene entsprechend beraten zu können? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret? Wenn nein, warum nicht? 65. Hat die Bundesregierung vor, die Polizei- und Justizbehörden mit Informationsmaterialien zum Umgang mit „Hate Speech“ zu unterstützen? Ausländische Einflussnahme 66. Gibt es bezüglich des verstärkten Aufkommens von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine bewusst gesteuerte Einflussnahme ausländischer „Trolle“, die das Ziel verfolgt, gesellschaftliche Diskurse zu verschieben? 67. Beobachten deutsche Geheimdienste den Einsatz und die Tätigkeiten sogenannter „Internet-Söldner“ oder „Trolle“ durch andere Staaten? Wenn ja, welche, und konnte in diesem Zusammenhang ein Bezug zum verstärkten Aufkommen von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Inhalten festgestellt werden? 68. Beobachten deutsche Geheimdienste die Tätigkeiten der russischen „Agentur zur Analyse des Internets“? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor, und konnte in diesem Zusammenhang ein Bezug zum verstärkten Aufkommen von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Inhalten festgestellt werden? 69. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der russischen „Agentur zur Analyse des Internets“ als deutschsprachige „Trolle“ arbeiten und ob in diesem Zusammenhang ein Bezug zum verstärkten Aufkommen von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Inhalten festgestellt werden konnte? 70. Wie viele Accounts werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der „Agentur zur Analyse des Internets“ betrieben, und wie viele davon sind deutschsprachig oder richten sich an ein Publikum in Deutschland? 71. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen russischer bzw. pro-russischer Online-Trolle oder Aktivisten von PEGIDA vor, und wenn ja, welche? Berlin, den 16. Februar 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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