Hermesbürgschaften und Schutz von Umwelt- und Menschenrechten
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Harald Ebner, Matthias Gastel, Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth, Steffi Lemke, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jährlich unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung in erheblichem Umfang durch die Übernahme von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien). Vor der Bewilligung von Hermesbürgschaften prüft die Bundesregierung die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der OECD („Empfehlungen des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen bei der eingehenden Umwelt- und Sozialprüfung [Due Diligence] bei staatlich geförderten Exportkrediten [die „Common Approaches“]“). Anträge für Investitionsgarantien und UFK- Garantien unterzieht sie angabegemäß einer analogen Prüfung. Stellt sie ökologische und/oder soziale Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen und Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen. Nichtregierungsorganisationen kritisieren u. a., dass auch für Lieferungen an Projekte, in deren Zusammenhang es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, immer wieder Bürgschaften vergeben wurden und bei Projektprüfung und -monitoring die allgemeine Menschenrechtssituation in den Bestellerländern sowie die Sichtweise von Menschenrechtsorganisationen und Projektbetroffenen nicht genügend einbezogen werden (www.gegenstroemung.org/drupal/sites/default/files/AWF_ zivilgesellschaftliche%20Erwartungen_2013_end.pdf; www.cora-netz.de/cora/ wp-content/uploads/2015/03/CorA-ForumMR_Steckbrief-AWF.pdf; www. gegenstroemung.org/web/blog/hermesbuergschaft-fuer-kolumbianischen- staudammin-der-kritik/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien haben die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils vergeben, und in wie vielen davon wurden jeweils
a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt,
b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt,
c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt,
d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom Projektbetreiber erhoben?
In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung bzw. die Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien jeweils Monitoringauflagen geknüpft an
a) Kategorie A-Projekte,
b) Kategorie B-Projekte,
c) sonstige Projekte?
In wie vielen Fällen der Frage 2 haben die Bundesregierung bzw. die Mandatare Monitoringberichte erhalten?
Wie oft wurden beim Monitoring von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien durch die Bundesregierung bzw. durch die von ihr beauftragten Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils
a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen einbezogen bzw. angefragt,
b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften einbezogen bzw. angefragt,
c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants einbezogen bzw. angefragt,
d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom Projektbetreiber erhoben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Monitoringanforderungen aus der Tatsache, dass nach der Revision der Weltbank Safeguard Policies die Erfüllung ökologischer und sozialer Ziele vermehrt erst im Projektverlauf erforderlich werden wird und nicht zu Projektbeginn, und was hat die Bundesregierung dazu bisher unternommen bzw. was gedenkt sie zu unternehmen?
Erhebt die Bundesregierung bei der Projektprüfung systematisch, ob es Hinweise auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit für die Projektbetroffenen gibt?
Wenn ja, in welcher Form und in wie vielen Fällen hat sie in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils Hinweise auf Einschränkungen der Meinungsfreiheit festgestellt (bitte getrennt für Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien aufführen)?
Welche Schlussfolgerungen hat sie daraus jeweils für die Förderungswürdigkeit der Projekte gezogen (bitte für die entsprechenden Fälle einzeln auflisten)?
Hat die Bundesregierung Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit Projekten des spanischen Unternehmens Abengoa S. A. vergeben, und wenn ja, in welcher Form sind diese von dem voraussichtlichen Bankrott von Abengoa S. A. betroffen?
Wurden in den Monitoringberichten für das Wasserkraftwerk am Yaque del Sur in der Dominikanischen Republik Probleme bei der Umsetzung von Auflagen und Minderungsmaßnahmen festgestellt, und wenn ja, welche?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Behebung der Probleme zu bewirken?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur Vermeidung zukünftiger Probleme in ähnlichen Fällen?
Ist die Prüfung der Hermesbürgschaft für das Hidrosogamoso-Staudamm-Projekt in Kolumbien regelgerecht verlaufen, und wie erklärt sich die Bundesregierung die in der Rückschau zu Tage getretenen Probleme vor Ort (vgl. www.gegenstroemung.org/web/wp-content/uploads/2015/10/CorA- ForumMR_Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf)?
a) Warum wurde nicht vorab erkannt, dass sich die Auswirkungen des Stausees auf insgesamt 226 Quadratkilometer erstrecken und damit weit mehr Menschen betroffen sein würden als angenommen?
Weshalb wurden nur 2 100 statt der betroffenen 30 000 Menschen im Rahmen von Konsultationen angehört?
b) Trifft es zu, dass die Konsultationen der Bevölkerung durch die Prüfer immer im Beisein von Projektverantwortlichen stattgefunden haben, und entspricht dies den Vorschriften?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, dass Betroffene im Beisein von Projektverantwortlichen Bedenken über das Projekt äußern sollen?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form weitere bzw. indirekt Betroffene, wie Straßenverkäufer, Arbeitskräfte in Tourismus und Gastronomie, Tagelöhner und Fischer, entschädigt werden?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass dammabwärts die Fischbestände stark zurückgegangen sind und in der Folge Fischer kaum noch genug Einkommen erzielen?
e) Wie ist es zu erklären, dass im Stausee Reste der Vegetation verblieben sind, die nun zur Bildung von Faulgasen führen, die die Anwohner in ihrer Gesundheit bedrohen?
f) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßlich im Zusammenhang mit Protesten gegen das Projekt stehende Ermordung von sechs Aktivisten und das Verschwinden bzw. Bedrohen von weiteren Aktivisten (http:// veredasogamoso.blogspot.de/2012/11/desaparecido-lider-del-movimiento. html; www.cora-netz.de/cora/wp-content/uploads/2016/01/CorA-ForumMR_ Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf; www.eca-watch.org/sites/eca-watch.org/files/ Failure%20to%20Protect_0.pdf)?
g) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen, die im diesem Fall von den Hermesbürgschaften profitiert haben, konkret und unmittelbar für die nun eingetretenen Missstände verantwortlich, und falls ja, welche Konsequenzen hatte dies?
h) Trifft es zu, dass die Prüfung des Hidrosogamoso-Projekts ergab, dass es die Weltbank-Standards erfüllt bzw. erfüllen wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Anbetracht der konkret eingetretenen negativen Entwicklungen für künftige Prüfverfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan, wo laut AGA-Portal (AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland) eine Bürgschaft für eine Bohrplattform geplant ist (www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/a-projekte_2015.html# aserbaidschan_bohrplattform)?
Spielt die Menschenrechtslage dabei eine Rolle?
Und spielt für die Bewertung und Entscheidungsfindung eine Rolle, dass Aserbaidschan bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) zurückgestuft worden ist, weil die Zivilgesellschaft sich nicht mehr hinreichend in den EITI-Prozess einbringen kann?
Welche Hermesbürgschaften wurden im Zusammenhang für Zulieferungen zu einem Petrochemiewerk in Gujarat, Indien, im Jahr 2012/2013 übernommen (bitte einzelne Bürgschaftsnehmer aufführen)?
a) Sind alle Exporte an das Projekt abgeschlossen oder liegen weitere Anträge oder Voranfragen vor?
b) Welche Unterlagen hat die Bundesregierung für die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit des Projekts herangezogen (bitte detailliert auflisten)? Hat eine Vor-Ort-Prüfung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) In welcher Form wurde erhoben, wie die lokale Bevölkerung zu dem Projekt steht und welche Bedenken sie hegt? Falls ja, welche Bedenken wurden formuliert?
d) Wurden die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (www.agaportal.de/ pdf/nachhaltigkeit/eia/eia_indien_4petrochemie-erweiterung.pdf) aufgeworfenen möglichen Gefahren als vollständig erachtet oder wurden weitere soziale, menschenrechtliche oder ökologische Probleme identifiziert?
e) Wurden die im Environmental and Social Management Plan beschriebenen Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen für ausreichend befunden oder wurden weitere Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vereinbart? Wenn ja, welche? In welcher Form wurden diese vertraglich fixiert?
f) In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der vereinbarten menschenrechtlichen und ökologischen Maßnahmen? Hat die bisherige Überprüfung Probleme aufgezeigt, und wenn ja, welche?
g) Über welche vertraglichen Bestimmungen oder sonstigen Instrumente verfügt die Bundesregierung, um die Einhaltung der Maßnahmen durchzusetzen? Was geschieht im Falle der Nichtumsetzung vereinbarter Maßnahmen? Wurde vertraglich vereinbart, dass die Bürgschaft erlischt, wenn die vereinbarten menschenrechtlichen oder ökologischen Maßnahmen nicht umgesetzt werden?
h) In welcher Form fand oder findet eine Zusammenarbeit oder ein Austausch mit anderen Exportkreditagenturen bzgl. des Projektes statt?