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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gutachten und externe Beratungstätigkeiten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft, zu Öffentlich-Privater Partnerschaft im Bereich der Bundesfernstraßen und sowie zu LKW- und PKW-Maut

Themengebiete: Organisation und Finanzierung von Bundesfernstraßen, Auftragsverwaltung der Länder, VIFG, DEGES, LKW-Maut/Toll Collect, Pkw-Maut/Infrastrukturabgabe, ÖPP, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, F-Modell sowie ÖPP Deutschland AG/Partnerschaften Deutschland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung, Abstimmung mit Ressorts bzw. externen Akteuren, Zugänglichkeit, Nutzungsrechte<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

13.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/792116.03.2016

Gutachten und externe Beratungstätigkeiten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft, zu Öffentlich-Privater Partnerschaft im Bereich der Bundesfernstraßen sowie zu LKW- und PKW-Maut

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zur Vorbereitung ihrer Positionierung und Umsetzung von Vorhaben bei der zukünftigen Planung und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben im Bundesfernstraßenbau beauftragt die Bundesregierung wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungsinstitute mit der Erstellung von Gutachten sowie Forschungs- und Beratungsaufträgen. Gleichzeitig wird durch Mitglieder der Bundesregierung auf Gutachten und Forschungsergebnisse als Grundlage ihrer Vorgehensweise und Entscheidungen verwiesen, ohne dass eine Veröffentlichung der Gutachten stattfindet und/oder dem Parlament und der Öffentlichkeit konkrete Gutachteninhalte, zugrunde liegende Ausschreibungsinhalte, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, konkrete Fragestellungen oder Inhalte der Expertisen bekannt sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche externen Gutachten und externen Beratungstätigkeiten wurden seit dem Jahr 2010 von welchem Ressort zu den Themengebieten a) Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen nach dem Modell der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), b) System der Auftragsverwaltung der Länder im Bereich der Bundesfernstraßen, c) VIFG – Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH, d) DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, e) LKW-Maut/Toll Collect, f) PKW-Maut/Infrastrukturabgabe, g) ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft) im Bereich der Bundesfernstraßen (A- und V-Modelle sowie Weiterentwicklungen dieser Modelle), h) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU), i) F-Modell/Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz inkl. öffentlicher Infrastrukturprojektgesellschaften („Dänisches Modell“), j) ÖPP Deutschland AG/Partnerschaften Deutschland, vergeben, bzw. welche diesbezüglichen Ausschreibungen laufen derzeit?

2

Mit welchen anderen Ressorts wurden die Ausschreibungen und zu untersuchenden Fragestellungen der Gutachten jeweils abgestimmt?

3

Wer waren bzw. sind die jeweiligen Auftragnehmer, und wie hoch war bzw. ist die Höhe der Auftragssumme der jeweiligen externen Gutachten und externen Beratungstätigkeiten?

4

Bei welchen Gutachten und Beratungstätigkeiten hat sich das jeweils auftraggebende Bundesministerium mit externen Akteuren zur Vergabe (z. B. hinsichtlich der Leistungsbeschreibung) abgestimmt?

5

Welche der extern vergebenen Gutachten und Ergebnisse von Beratungstätigkeiten wurden bereits veröffentlicht bzw. sind zur Veröffentlichung vorgesehen?

6

Welche der extern vergebenen Gutachten und Ergebnisse von Beratungstätigkeiten sollen nicht veröffentlicht werden, und was ist die jeweilige Begründung für die Nichtveröffentlichung?

7

Werden oder wurden die Beratungsergebnisse und Gutachten weiteren Akteuren außerhalb des auftraggebenden Bundesministeriums (z. B. anderer Bundesministerien, Landesministerien, Mitgliedern des Deutschen Bundestages) zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht?

8

Wer verfügt über die Nutzungsrechte an den Gutachten bzw. Ergebnissen der Beratungstätigkeit?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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