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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verstoß der Bundesregierung gegen gesetzliche Aufsichtspflichten

Versäumnisse bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Gründe des Bundesministeriums für Gesundheit für die unterlassene Prüfungsdurchführung, etwaige Auswirkungen auf die Vorgänge um die APO Vermietungsgesellschaft, Konsequenzen der Bundesregierung für ihre eigene Aufsichtstätigkeit, Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen und bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/802331.03.2016

Verstoß der Bundesregierung gegen gesetzliche Aufsichtspflichten

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der Aufklärung der Immobilien- und Wertpapierskandale um die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) hat sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/7604 ergeben, dass das Bundesministerium für Gesundheit die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der KBV mehrfach versäumt hat. Diese Prüfung hat gemäß § 274 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs der KBV zu kontrollieren.

Nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V ist das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchzuführen. Dies ist nicht erfolgt. Vielmehr hat das Bundesministerium nach 1996 nur im Jahr 2010 eine solche Prüfung durchführen lassen. Seitdem ist ebenfalls keine weitere Prüfung erfolgt.

Die KBV hatte seit dem Jahr 2005 einer Immobiliengesellschaft Mieterdarlehen in Höhe von aktuell rund 57 Mio. Euro gewährt und die Gesellschaft im Jahr 2010 ohne ausreichende Risikoprüfung und die erforderliche Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit übernommen. Die Gesellschaft ist seit Jahren überschuldet (Bundestagsdrucksache 18/7464). Zudem hatte die KBV in den Jahren 2006 und 2007 für insgesamt 1,1 Mio. Euro Wertpapiere der isländischen Glitnir-Banki erworben, die im Zuge der Finanzmarktkrise nahezu komplett wertlos wurden (Bundestagsdrucksache 18/7832).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Aus welchem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit die nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der KBV zwischen 1996 und 2010 nicht durchgeführt?

2

Aus welchem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit die nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V vorgeschriebene regelmäßige Prüfung der KBV seit dem Jahr 2010 nicht mehr durchgeführt?

3

Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit, die nächste Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V durchzuführen bzw. durchführen zu lassen?

4

Inwieweit haben die zwischen 1996 und 2010 versäumten Prüfungen die Vorgänge um die APO Vermietungsgesellschaft mbH (insbesondere Gewährung von Mieterdarlehen, Übernahme der überschuldeten Gesellschaft) begünstigt oder deren Aufdeckung verzögert?

Falls nicht, warum nicht?

5

Inwieweit hat die seit dem Jahr 2010 versäumte Prüfung die Vorgänge um die APO Vermietungsgesellschaft (insbesondere Übernahme der überschuldeten Gesellschaft, Gewährung von weiteren Mieterdarlehen, Erklärung eines Rangrücktritts) begünstigt oder deren Aufdeckung verzögert?

Falls nicht, warum nicht?

6

Inwieweit haben die zwischen 1996 und 2010 versäumten Prüfungen die Verluste durch Wertpapiergeschäfte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7832) begünstigt oder die Aufdeckung dieser Geschäfte verzögert?

Falls nicht, warum nicht?

7

Welche Konsequenzen für ihre eigene Aufsichtstätigkeit hat die Bundesregierung aus den versäumten Prüfungen gezogen?

8

Warum hat das Bundesministerium für Gesundheit die Durchführung der Prüfung im Jahr 2005 gemäß § 274 Absatz 1 Satz 3 SGB V auf das Bundesversicherungsamt übertragen?

9

Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Gesundheit auch nach dieser Übertragung die rechtliche und politische Verantwortung dafür trägt, dass die Prüfungen durchgeführt werden?

Falls nicht, warum nicht?

10

Wann hat das Bundesministerium für Gesundheit bzw. eine damit beauftragte öffentlich-rechtliche Prüfeinrichtung in den Jahren 1993 bis 2016 die nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V vorgeschriebenen Prüfungen der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen durchgeführt (bitte Jahre und ggf. weitere Angaben chronologisch aufführen)?

11

Wann hat das Bundesministerium für Gesundheit bzw. eine damit beauftragte öffentlich-rechtliche Prüfeinrichtung in den Jahren 1993 bis 2016 die nach § 274 Absatz 1 Satz 2 SGB V vorgeschriebenen Prüfungen der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt (bitte Jahre und ggf. weitere Angaben chronologisch aufführen)?

Berlin, den 31. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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