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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Allianz für Aus- und Weiterbildung nach einem Jahr ohne offizielle Bilanz

Einhaltung der Zusagen der Wirtschaft betr. Praktikums- und zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen, Angebote und Maßnahmen von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften, insbes. für Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung: Integrations- und Sprachförderung, nachträglicher Erwerb von Schul- oder Berufsabschlüssen, Kompetenzfeststellungsverfahren, Erleichterung von Beschäftigungen, rechtliche Umsetzung, Arbeitsförderung, Information, Beratung und Vermittlung, Stärkung bürgerschaftlichen Engagements<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/806308.04.2016

Stand der Allianz für Aus- und Weiterbildung nach einem Jahr ohne offizielle Bilanz

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2014 mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam die Allianz für Aus- und Weiterbildung besiegelt. Nach ihren eigenen Angaben tat sie dies, „(u)m die berufliche Bildung zu stärken“ (www.aus-und-weiterbildungsallianz.de/AAW/Navigation/DE/Uber_uns/ueber-uns.html, abgerufen am 29. März 2016). Gleichzeitig strebten die Partner an, „dass sie gemeinsam die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verbessern wollen“ und „zusammen daran arbeiten, sowohl mehr leistungsstarke Jugendliche für die berufliche Bildung zu gewinnen als auch mehr Jugendlichen mit schlechteren Startchancen, jungen Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen sowie Menschen mit Behinderung eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen“ (ebd.).

Anlässlich der Vorlage des Berufsbildungsberichts 2016, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum 1. April 2016 gemäß § 86 des Berufsbildungsgesetzes der Bundesregierung vorgelegt hat, stellen sich folgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Warum hat die Bundesregierung im Herbst 2015 darauf verzichtet, eine Bilanz der Allianz für Aus- und Weiterbildung für das Jahr 2015 vorzulegen?

2

Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen von 500 000 Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler und 20 000 Plätzen für Einstiegsqualifizierungen (EQ) für Jugendliche, die nicht sofort eine betriebliche Ausbildung begonnen haben, eingehalten?

Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen?

Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht?

3

Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen eingehalten, im Jahr 2015 20 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gegenüber den im Jahr 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen?

Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht?

4

Haben sich die Allianzpartner wie vereinbart Mitte 2015 „über weitere Maßnahmen und Angebote für die Jahre 2016 bis 2018“ verständigt?

Wenn ja, über welche?

Wenn nicht, warum nicht?

5

Wie hoch ist der Anteil der Schulen, die im Jahr 2015 durch Angebote der Berufsorientierung erreicht wurden (bitte nach Schultypen und Ländern und unter Angabe der Art der Angebote aufschlüsseln)?

6

Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2015 ein Angebot der Berufsorientierung wahrgenommen haben (bitte nach Geschlecht, Alter, Klassenstufe, Schultyp und Land aufschlüsseln)?

7

Sind die zusätzlichen Ziele der Vereinbarung der Allianzpartner zur Integration der Geflüchteten vom 18. September 2015 (www.bmbf.de/files/ BMWi_Allianz_Perspektiven_Fluechtlinge_s03_%282%29.pdf, abgerufen am 29. März 2016) nach Auffassung der Bundesregierung schon erreicht worden?

Wenn ja, welche sind das?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hat der Bund seine Zusage, „der Bund wird die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete öffnen und die Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf aufstocken“ (a. a. O., S. 2) eingehalten?

Wenn ja, gilt das für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldeten, und auf welcher Annahme von Berechtigtenzahlen für die Jahre 2015 und 2016 beruht die Aufstockung?

Wenn nein, warum nicht?

9

Von welchen Zahlen geht die Bundesregierung bei ihren Planungen aus, wenn es um den Übergang von geflüchteten jungen Menschen und ihrem Zugang zur Ausbildung geht (bitte für die Jahre 2016 bis 2018 und die Schritte vom Schulabschluss über EQ, Berufsvorbereitung bis zum Übergang in duale oder vollzeitschulische Ausbildungen, die durch ausbildungsbegleitende Hilfen – abH – oder Assistierte Ausbildung – AsA – unterstützt werden aufschlüsseln)?

10

Hat der Bund darüber hinaus die Vereinbarung eingehalten und „eine bedarfsgerechte Finanzierung der ausbildungs- und berufsbezogenen Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt“?

11

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung, die zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Deutschland keinen Schul- oder Berufsabschluss vorweisen konnten, konnten diesen im Ausbildungsjahr 2015 nachträglich erwerben (bitte nach Aufenthaltsstatus, Art des Abschlusses und unter Angabe der zum Abschluss führenden Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)?

12

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung haben seit Veröffentlichung der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen“ an den von Kammern, Bildungswerken von Wirtschaft und Gewerkschaften sowie Unternehmen zugesagten Angeboten von Einblicken in den Unternehmensalltag durch Unternehmensbesuche und Praxistage teilgenommen?

13

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit September 2015 ergriffen, um Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren, insbesondere mit Bezug zur beruflichen Praxis, fortzuentwickeln und auszubauen?

14

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung haben seit September 2015 an Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?

15

Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die Ermittlung non-formaler Kompetenzen in der Praxis schwierig gestaltet?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, diese Form der Kompetenzfeststellungsverfahren in Zukunft zu verbessern?

16

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete unter den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können?

17

Hat die Bundesregierung angesichts des in der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen“ formulierten Ziels, dass Geflüchtete unter den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können, ihre ablehnende Haltung zur Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung geändert?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung diese gleichen Bedingungen gewährleisten?

18

Steht das seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geltende Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber während der Verweildauer in der Erstaufnahme aus Sicht der Bundesregierung in Widerspruch zu dem in der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen“ formulierten Ziel, sicherzustellen, dass Geflüchtete unter gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können?

Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten einen sicheren Aufenthalt für die Ausbildung, den Berufseinstieg und eine anschließende Weiterbeschäftigung zu schaffen?

20

Warum wurde die in einem Treffen der Koalitionsspitzen vom 28. Januar 2016 vereinbarte Schaffung der sogenannten 3-plus-2-Regelung nicht im Zuge des sogenannten Asylpakets II, das im Februar 2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, umgesetzt, obwohl der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel eine schnellstmögliche rechtliche Umsetzung bereits am 29. Januar 2016 angekündigt hatte, und wann ist stattdessen mit einer rechtlichen Umsetzung zu rechnen?

21

Wurde die Bearbeitungszeit der Asylverfahren, wie in der Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung am 18. September 2015 angekündigt, reduziert?

Wenn ja, bitte nach Nationalität der Antragstellenden und durchschnittlicher Asylverfahrensdauer aufschlüsseln?

Wenn nein, hält die Bundesregierung die parallel geltenden Einschränkungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei Angeboten der Sprach- und Arbeitsförderung angesichts dieser Tatsache für gerechtfertigt?

22

Welche gesetzlichen Grundlagen wurden bisher geschaffen, damit die Arbeitsagenturen und Jobcenter die vermittlungsunterstützenden Instrumente der aktiven Arbeitsförderung für Personen mit sogenannter guter Bleibeperspektive schnell einsetzen können (bitte nach Instrument und Zugangsberechtigung nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?

23

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Allianz für Aus- und Weiterbildung von a) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, b) dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, d) der Bundesagentur für Arbeit, e) den Kammern und Arbeitgeberverbänden und f) den Gewerkschaften ergriffen, um Information für Betriebe und Fachkräfte bereitzustellen, die Ausländerinnen und Ausländer, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung beschäftigen wollen, und hat die Bundesregierung ihre Ankündigung, diese Maßnahmen zukünftig besser miteinander verbinden zu wollen, bereits umgesetzt?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

24

Wie viele „Willkommenslotsen“ wurden bisher etabliert, um Betriebe und Geflüchtete zu vermitteln und zu beraten, wie viele Geflüchtete und Betriebe wurden bisher von ihnen beraten, und wie werden diese „Willkommenslotsen“ finanziert?

25

Geht die Bundesregierung angesichts der absoluten Zahl potenziell ausbildungsinteressierter Geflüchteter davon aus, dass die Zahl der „Willkommenslotsen“ zukünftig weiter aufgestockt werden muss?

Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf ein?

26

Welchen Beitrag haben die Allianzpartner nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus geleistet, um das bürgerschaftliche Engagement für Geflüchtete im Ausbildungsgeschehen zu stärken, und in welchem Maße und auf welche Art beteiligen sich a) die Bundesregierung, b) die Kammern und Arbeitgeberverbände und c) die Gewerkschaften daran?

Berlin, den 8. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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