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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Brückenerneuerungen auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II)

Detaillierte Auflistung der geplanten vollständigen oder Teilerneuerung von Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für 2015 bis 2019 nach Bundesländern, Auswahlkriterien, Termin für die Erneuerung der übrigen sanierungsbedürftigen Brücken<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

03.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/815613.04.2016

Brückenerneuerungen auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II)

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland ist als Industrieland in der Mitte Europas auf eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur angewiesen. Jedoch sind die Schienenwege des Bundes netzweit in einem kritischen Zustand.

Aus den Antworten der Bundesregierung auf 16 Kleine Anfragen der Fragesteller im Jahr 2014 konnte entnommen werden, dass fast ein Drittel aller deutschen Eisenbahnbrücken in einem bedenklichen Zustand oder sogar nicht mehr sanierungsfähig sind (www.zeit.de/mobilitaet/2014-09/deutsche-bahn-brueckenzustand).

Die deutschen Eisenbahnbrücken haben ein Durchschnittsalter von 55,9 Jahren mit steigender Tendenz. Rund 9 200 Eisenbahnbrücken bundesweit sind mehr als 100 Jahre alt. Der notwendige jährliche Investitionsbedarf ist auf 4 Mrd. Euro geschätzt worden (www.zeit.de/mobilitaet/2013-11/grube-streckennetz-investitionen).

Im Rahmen der zwischen Bund und Deutscher Bahn AG geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) für die Jahre 2015 bis 2019 wurden die für Modernisierungsmaßnahmen in die bestehende Schienenwegeinfrastruktur vorgesehenen finanziellen Mittel festgesetzt. Mit dieser „Modernisierungsoffensive“ sollen in den Jahren 2015 bis 2019 mindestens 875 Eisenbahnbrücken vollständig oder in Teilen erneuert werden (www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Pressemitteilungen/2014/118-dobrindt-lufv.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung in den Jahren 2015 bis 2019 vollständig erneuert werden (bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, des Netzsegmentes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer, der Zustandskategorie, des geplanten Fertigstellungsdatums des jeweiligen Brückenbauwerks sowie der geschätzten Kosten der jeweiligen Erneuerungsmaßnahmen beifügen)?

2

Welche Eisenbahnbrücken der bundeseigenen Schienenwege sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung in den Jahren 2015 bis 2019 teilerneuert werden (bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, des Netzsegmentes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer, der Zustandskategorie, des geplanten Fertigstellungsdatums des jeweiligen Brückenbauwerks sowie der geschätzten Kosten der jeweiligen Erneuerungsmaßnahmen beifügen)?

3

Nach welchen Kriterien wurden die im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu erneuernden Eisenbahnbrücken ausgewählt?

4

Warum umfasst die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nicht die Erneuerung aller nach Schätzung der Deutschen Bahn AG rund 1 400 dringend sanierungsbedürftigen Eisenbahnbrücken auf den Schienenwegen des Bundes?

5

Bis wann ist die Erneuerung der übrigen sanierungsbedürftigen Eisenbahnbrücken geplant?

Berlin, den 12. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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