Integration geflüchteter Frauen und Mädchen
der Abgeordneten Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Brigitte Pothmer, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Geflüchtete Mädchen und Frauen sind besonders schutzbedürftig. Damit ihre gesellschaftliche Integration gelingt, bedarf es spezifischer Angebote, die ihre besondere Situation berücksichtigen und angemessen adressieren.
Die BAMF-Kurzanalyse (BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) „Qualifikationsstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Zukunftsorientierungen“ aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass sich nach Deutschland geflüchtete Frauen in einer vergleichsweise schlechten Bildungssituation befinden. Sie haben häufiger als Männer keine Schule besucht. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelingt ihnen nur in sehr geringem Ausmaß und deutlich seltener als geflüchteten Männern.
Um das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten, ist die gesellschaftliche und berufliche Integration von Frauen und Mädchen unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive von außerordentlicher Bedeutung. Integrationskurse, Schule, Ausbildung und Erwerbsarbeit haben sich als Instrumente für eine gelungene Integration bewährt, müssen aber fortentwickelt werden und an neue Entwicklungen und die besondere Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen angepasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Aufarbeitung der Situation
Fragen36
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spezifische Situation von nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen, und worauf basieren diese Kenntnisse?
Plant die Bundesregierung, Studien für eine bessere Faktenlage über die Lebenssituation von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland in Auftrag zu geben, und wenn ja, wann, und mit welcher Fragestellung, und wenn nein, warum nicht?
Welche Defizite hat die Bundesregierung bei der Integration von nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen festgestellt, und wie reagiert sie hierauf?
Welche Screeningverfahren im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit durchgeführt, um die spezifischen Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Frauen und Mädchen im Rahmen der Erfassung als Asylsuchende und bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu erkennen, und inwiefern wird die Bundesregierung diese Erkenntnisse bei den anstehenden Integrationsprozessen berücksichtigen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – hier insbesondere das Clearingverfahren zur Feststellung des besonderen Schutzbedarfs –, die sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU ergeben, in nationales Recht umzusetzen?
Wie viele Frauen haben seit dem Jahr 2015 an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs?
a) Wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Frauen nehmen oder nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an einem Integrationskurs teil, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen wurden zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet?
a) Wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Frauen nehmen und nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an einem Integrationskurs teil, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele seit dem Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtete Frauen haben einen nachrangigen Zugang zu den Integrationskursen, wie viele dieser Frauen haben die Zulassung zu einem Integrationskurs beantragt, und wie viele dieser Frauen nehmen derzeit an einem Integrationskurs teil (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?
In welcher Weise wird der Vermittlung von Grundwerten in den Integrationskursen, zu denen die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Gewaltfreiheit gehören, ein nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern „hoher Stellenwert“ zugemessen (Tagesspiegel vom 6. März 2016)?
Werden Informationen zu Rechten von Frauen und Mädchen im Rahmen der Integrationskurse erläutert und vermittelt? Wenn ja, in welchem Umfang?
Ist das BAMF bei der Überarbeitung der Orientierungskurse im Hinblick auf eine Intensivierung des Aspekts der Gleichberechtigung von Mann und Frau bereits zu einem Ergebnis gekommen (Tagesspiegel vom 6. März 2016)? Wenn ja, zu welchem? Wenn nein, wann wird es ein Ergebnis geben?
Wer ist in die Überarbeitung der Orientierungskurse einbezogen, bzw. welche nichtstaatlichen und staatlichen Stellen beraten das BAMF bei der Überarbeitung?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die Anzahl der Menschen, die bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland
a) in lateinischer Schrift,
b) in einer anderen Schrift alphabetisiert sind (bitte mit der Schrift nach Jahren ab dem Jahr 2013 und für das Jahr 2016 nach Monaten, den zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie nach Geschlecht und Relation zur Gesamtzahl der Menschen angeben)?
c) Falls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, warum nicht?
d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Daten zu erhalten bzw. (fortlaufend) zu aktualisieren?
Inwiefern sind die Daten zu den Fragen 14a und 14b nach Ansicht der Bundesregierung für konkrete Integrationsmaßnahmen relevant, z. B. für die Einteilung des Zugangs nach Sprachniveaus (bitte begründen)?
Wie viele geflüchtete Männer und Frauen nehmen an den Integrationskursen in Teilzeit teil (bitte für die Jahre 2014, 2015 und in Monaten für das Jahr 2016 aufschlüsseln)?
Wie viele Männer und Frauen nehmen in welcher Relation an den Integrationskursen aufgrund von Kinderbetreuungsverpflichtungen in Teilzeit teil (bitte für die Jahre 2014, 2015 und in Monaten für das Jahr 2016 aufschlüsseln)?
Für wie viele Kinder wurde bei der Teilnahme von Müttern und Vätern an einem Integrationskurs ein Betreuungsplatz angefragt (bitte nach Geschlecht und den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)?
Für wie viele Kinder stehen Betreuungsplätze während der Teilnahme an Integrationskursen zur Verfügung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welcher Form werden die Kinder betreut, z. B. in Kitas, durch qualifiziertes Fachpersonal o. Ä.?
Wie viele Mütter und Väter konnten aufgrund von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten bisher keinen Integrationskurs besuchen oder mussten ihre Teilnahme verschieben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte eine Kinderbetreuung für die Teilnahme an den Integrationskursen außerhalb des Regelangebots finanzieren? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der Frauen, die dort einen Integrationskurs absolvieren?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bis zum Jahr 2014 über das BAMF finanzierte integrationskursbegleitende Kinderbetreuung gut und ausreichend durch den Rechtsanspruch und die damit einhergehenden staatlichen Regelangebote an Kitaplätzen und Tagesmüttern ersetzt wurde?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um möglichen Vorbehalten der Eltern zu begegnen, die es aus ihren Herkunftsländern nicht gewohnt sind, ihre Kinder außerhalb der Familie betreuen zu lassen?
Bildung
Welche integrations- und bildungspolitischen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Deutschland geflüchtete Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts oft weniger bis gar keine Bildung im Vergleich zu ihren männlichen Altersgenossen in ihrem Herkunftsland genossen haben?
Inwiefern wird die Bundesregierung spezifische Angebote für die Integration von Frauen und Mädchen schaffen, wie z. B. spezifische Alphabetisierungskurse für Mädchen im schulfähigen Alter, und wie werden nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung die Schulen bei der Alphabetisierung von Mädchen unterstützt?
Was hält die Bundesregierung vom Vorschlag der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Aydan Özoğuz, Selbsthilfegruppen und Frauencafés anzubieten (AFP vom 7. März 2016)?
Plant die Bundesregierung andere spezifische Angebote für die Integration von Frauen und Mädchen zu schaffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Bundesländer bei der Aufgabe unterstützen, das pädagogische Schulpersonal nicht nur unter dem Aspekt der Interkulturalität, sondern auch unter dem Aspekt der Gendersensibilität aus- und weiterzubilden?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern in den öffentlichen Bildungsinstitutionen die Benachteiligung geflüchteter Schülerinnen nach Artikel 10 der UN-Frauenrechtskonventionen auffangen? Und wie sehen konkrete gendersensible Unterrichtskonzepte aus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und wo bestehende Ergebnisse der gendersensiblen Didaktik-Forschung in die Praxis übernommen werden?
Arbeitsmarkt
Welche spezifischen Angebote plant die Bundesregierung wann und in welchem Umfang für die Integration geflüchteter Frauen und Mädchen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt?
Wann startet das Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“, und mit wie vielen erreichten geflüchteten Müttern rechnet die Bundesregierung?
Welche Träger werden das ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ umsetzen?