Geplante Umstrukturierungen beim gemeinsamen Havariekommando des Bundes und der Küstenländer
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der vor der Nordseeküste im Jahr 1998 gestrandete mit Öl beladene Tanker „Pallas“ verursachte eine Ölpest im Wattenmeer und lies den Missstand der vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Küstenländern und Privaten erkennen. Als Ergebnis der politischen Bewertungen wurde ein gemeinsames Unfallmanagement bei „komplexen Schadenslagen“ ins Leben gerufen in Form des 2003 neu geschaffenen „Havariekommandos“ als gemeinsame Einrichtung von Bund und den fünf Küstenländern.
Als Grundlage dient die Havariekommando-Vereinbarung, die dem Havariekommando u. a. übertragen hat, die Aufgabe der Koordination im Fall sogenannter komplexer Schadenslagen zu übernehmen. Jedoch wird inzwischen geplant, gesetzliche Zuständigkeiten zu verändern. Es soll sich dabei um „Umstrukturierungen“ handeln, diese sollen auf die exklusive Beschaffung von Hubschraubern für das Havariekommando zugeschnitten sein (vgl. Flensburger Tageblatt vom 29. März 2016).
Bei Großbränden, bei Massenanfällen von Verletzten oder bei anderen Großschadenslagen an Land hat sich der Einsatz von Sondereinsatzgruppen vielfach bewährt. Daher wurde bisher aus Steuermitteln von Bund und Küstenländern die Qualifizierung von Sondereinsatzgruppen für die Brandbekämpfung und Verletztenversorgung bei „komplexen Schadenslagen“ auf See, die an einer Vielzahl von Standorten an der Küste von den kommunalen Feuerwehren vorgehalten werden, finanziert.
Im Rahmen der geplanten „Umstrukturierung“ würde nicht nur die bisher von den Feuerwehren mit ihren engagierten und motivierten Einsatzkräften sichergestellte Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von erfahrenen Kräften bei Schiffsbränden oder bei einem Massenanfall von Verletzten gefährdet werden, sondern auch die Sicherheit der Menschen und der Umwelt an unserer Küste, denn das Vorhaben vernachlässigt das bei „komplexen Schadenslagen“ notwendige gemeinsame Unfallmanagement von Bund und Küstenländern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Brandbekämpfungseinheiten (BBE) und Verletztenversorgungsteams (VVT) standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr an welchem Standort mit welcher Reaktionszeit aufgrund welcher Vereinbarung zwischen welchem Bundesland und welcher Kommune für Einsätze bei „komplexen Schadenslagen“ jeweils zur Verfügung?
Wie viele BBE und VVT sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig ab wann an welchem Standort mit welcher Reaktionszeit aufgrund welcher Vereinbarung zwischen welchem Bundesland und welcher Kommune für Einsätze bei „komplexen Schadenslagen“ zur Verfügung stehen?
Welche Personenstärke mit wie vielen Funktionen hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem bisher angewandten Fachkonzept mit welchem Schutzziel eine für die Brandbekämpfung auf See eingesetzte BBE?
Welche Personenstärke mit wie vielen Funktionen soll nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig mit welchem Schutzziel eine für die Brandbekämpfung auf See eingesetzte BBE haben?
Welche Personenstärke mit wie vielen Funktionen hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem bisher angewandten Fachkonzept mit welchem Schutzziel ein für die Verletztenversorgung auf See eingesetztes VVT?
Welche Personenstärke mit wie vielen Funktionen soll nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig mit welchem Schutzziel ein für die Verletztenversorgung auf See eingesetztes VVT haben?
An welchen durch das Havariekommando organisierten Brandbekämpfungsoder Verletztenversorgungsübungen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr wie viele BBE oder VVT von jeweils welchen Standorten teil?
Welche Übungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welcher BBE oder welchem VVT durch die Feuerwehr welchen Standortes mit welchem im Einsatzfall als Transportmittel vorgesehenen Schiff selbst organisiert?
Welche zusätzliche Ausbildung benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen wesentlichen Ausbildungsinhalten und welcher Ausbildungsdauer welche Einsatzkräfte, die nach welchem zurzeit angewandten Fachkonzept für einen Einsatz auf See vorgesehen sind?
Wie viele Einsatzkräfte welcher Feuerwehren nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr an welcher jeweiligen Ausbildung mit welcher Ausbildungsdauer an welchem Ausbildungsort teil?
Welche von wem mit welchem Anteil zu tragenden Ausbildungskosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Jahr für welche BBE und welches VVT welcher Feuerwehr?
Welche Feuerwehr an welchem Standort wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr mit welcher für die Durchführung von Einsätzen auf See speziell ausgerichteten funktionalen Schutzausrüstung, welcher Ausrüstung für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung oder Verletztenversorgung mit welchen von wem anteilig zu tragenden Kosten ausgestattet?
Welche innerhalb welcher Zeit durch welche Feuerwehr zu erreichenden Ablandeorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach den zurzeit angewandten Fachkonzepten für den Transport mit welchem Transportmittel vorgesehen?
a) Welche Anfahrtszeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für die Anfahrt welcher an welchem Standort vorgehaltenen BBE und VVT zum Erreichen der Fährhäfen Norddeich, Bensersiel, Neuharlingersiel, Harlesiel, Dagebüll, Schlüttsiel und Strucklahnungshörn mit welchem Transportmittel geplant?
b) Welche Anfahrtszeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig für die Anfahrt welcher an welchem Standort vorgehaltenen BBE und VVT zum Erreichen dieser Fährhäfen mit welchem Transportmittel geplant?
Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Übernahme von Personen bei einem Massenanfall von Verletzten auf See seit wann, nach welcher mit wem abgeschlossenen Vereinbarung welche Übernahmestellen an Land, mit welcher Ausstattung wie vorbereitet?
Welche wann durch wen unter Beteiligung welcher Fachgremien und Fachgruppen erarbeitete, wann und wo veröffentlichte Führungsvorschrift ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann Grundlage für die Einsatzführung bei „komplexen Schadenslagen“ auf See?
Wann beriet nach Kenntnis der Bundesregierung der Koordinierungsausschuss „Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See“ seit 2003 in welchem Jahr, mit welchen Themenschwerpunkten, mit Beteiligung welcher Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Feuerwehren See (AGF – See) und der Arbeitsgemeinschaft Leitender Notarztgruppen See (AG LNA – See)?
Seit wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund die AGF – See und AG LNA – See nicht mehr an allen Beratungen der Koordinierungsausschüsse Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See beteiligt?
Aus welchen Gründen will nach Kenntnis der Bundesregierung der Leiter des Havariekommandos nach einem Bericht von „Radio Bremen“ (30. März 2016, 7.47 Uhr) „schneller am Einsatzort sein und dorthin mit Hubschraubern fliegen“?
a) Aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Anlässe soll sich das Havariekommando nach Auffassung der Bundesregierung von einer Koordinierungsstelle zu einer eigenständigen Behörde mit eigenständigen Einsatzmitteln entwickeln?
b) Aus welchen Gründen entwickelt die Bundesregierung das Havariekommando nicht zu einer gemeinsamen Küstenwache, in der die Aufgaben der vielen unterschiedlichen Behörden an der Küste und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zusammengeführt werden?
Welche Einsatzerfahrung bei welcher Havarie hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 erkennbar gemacht, dass für die Abarbeitung einer „komplexen Schadenslage“ unter der Gesamteinsatzleitung des Havariekommandos die von den Zuständigen zur Verfügung gestellten Einsatzkräfte nicht über erforderliche Spezialkenntnisse zur Bekämpfung eines Schiffsbrandes oder zur Verletztenversorgung auf See verfügt haben?
Welche Einsatzerfahrung bei welcher Havarie hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 erkennbar gemacht, dass für die Abarbeitung einer „komplexen Schadenslage“ unter der Gesamteinsatzleitung des Havariekommandos von den Zuständigen zu viele Einsatzkräfte zur Bekämpfung eines Schiffsbrandes oder zur Verletztenversorgung auf See zur Verfügung gestellt werden?
Wie viele VVT wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Havariekommando im Oktober 2010 nordwestlich Fehmarn im Zusammenhang mit der Evakuierung der brennenden Fähre „Lisco Gloria“, auf der sich 203 Passagiere und 32 Besatzungsmitglieder befanden, und der anschließenden Versorgung der Evakuierten auf welchem Hilfsschiff und an welcher Übernahmestelle alarmiert, mit welchem Transportmittel zum Einsatz gebracht und geführt?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in ihrem Unfallbericht über den Brand auf der Fähre „Lisco Gloria“ im Oktober 2010 festgestellt, dass eine zentrale Koordination aller Rettungsflieger auf dem Weg von und zum Havaristen erfolgte?
Wenn ja, durch wen, und wenn nein, wessen Aufgabe wäre aus welchem Grund aufgrund welcher Vereinbarung diese zentrale Koordinierung gewesen?
Welche durch welche Behörde oder andere staatliche Einrichtung vorgehaltenen Lufttransportkapazitäten standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr für den Transport von Einsatzkräften oder Einsatzmitteln bei „komplexen Schadenslagen“ an welchem Standort mit welchem Hubschraubertyp bei Bedarf zur Verfügung?
Welche durch welche Behörde oder andere staatliche Einrichtung vorgehaltenen Lufttransportkapazitäten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 in welchem Jahr, bei welchen „komplexen Schadenslagen“, von welchem Standort, mit welchem Hubschraubertyp vom Havariekommando, für welche Aufgabe alarmiert?
Welche dieser alarmierten Hubschrauber wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen „komplexen Schadenslagen“ mit welcher Aufgabe vom Havariekommando eingesetzt?
Welche Kosten in welcher Höhe entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit pro Flugstunde für den Einsatz welchen, von welcher Bundesbehörde vorgehaltenen, für Lufttransportaufgaben bei „komplexen Schadenslagen“ geeigneten Hubschraubertyps, der nach den Kostenerstattungssätzen des Bundes bei Einsätzen in Amtshilfe oder bei wirtschaftlicher Tätigkeit für Dritte anzusetzen sind?
Wie viele zusätzliche Planstellen mit welchen zusätzlichen Personalkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich, damit im Maritimen Lagezentrum ständig Hubschrauber als Einsatzmittel für den Lufttransport geführt werden können?