Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 wurde die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung (GLE) beschlossen. Der Kabinettsbeschluss vom 13. April 2016 erweitert den Förderkatalog der bestehenden GAK jedoch lediglich um „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.“ In der anschließenden Regierungsbefragung am 13. April 2016 erläuterte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, dass zwar Infrastruktur und Kleinstbetriebe förderfähig werden, der Bezug zur Landwirtschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch nicht aufgegeben werden kann. Umweltverbände kritisierten in einer Stellungnahme den Beschluss als „Minimalkompromiss“. Um den aktuellen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen ländlicher Räume Rechnung zu tragen, müsse den Anforderungen des demografischen Wandels, der Arbeitsplatzentwicklung, dem Umbau der Tierhaltung, dem Klimawandel und dem Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft nachgekommen werden. Die vorliegende Erweiterung der GAK könne das bei Weitem nicht leisten (www.dnr.de/ downloads/stellungnahme-umweltverbaende-gak-gesetznovell.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Ziele und Funktion wird die erweiterte Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden sich diese von den bisherigen Zielen unterscheiden?
Welche landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Fördermaßnahmen fallen unter die neue Erweiterung „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union“?
Wird die erweiterte Gemeinschaftsaufgabe das gesamte Förderspektrum der Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-VO) abbilden und somit mit der ELER-VO vollständig kompatibel sein (bitte begründen)?
a) Wenn nein, welche Fördermaßnahmen der ELER-VO sind nach der Erweiterung nicht über die GAK förderfähig?
b) Welche Auswirkungen wird das nach Ansicht der Bundesregierung auf die Programmierung von Maßnahmen ländlicher Entwicklung durch die Bundesländer haben, und konkret welche aktuell laufenden Programme werden in Zukunft nicht mehr förderfähig sein?
a) Inwiefern wird die erweiterte Gemeinschaftsaufgabe mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert?
b) In welcher Hinsicht wirkt sich die Koordinierung auf förderfähige Maßnahmen aus, beispielsweise im Bereich der Regionalvermarktung?
a) Wie passen sich die Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW in das von der Bundesregierung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein?
b) Wann wird die Bundesregierung über die veröffentlichten Eckpunkte hinaus ein Konzept für die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 vorlegen?
a) Inwiefern werden die Erkenntnisse aus der zeitlich befristeten Modellförderung des gerade gestarteten Bundesprogramms Ländliche Entwicklung nach der Erweiterung noch in die Weiterentwicklung der GAK einfließen?
b) Ist nach Abschluss der Modellförderung eine Überarbeitung der GAK vorgesehen?
a) Wie soll die neue Gemeinschaftsaufgabe finanziell ausgestattet werden? Wie verteilen sich die zweckgebundenen 30 Mio. Euro Aufstockung auf mögliche räumliche und sachliche Schwerpunkte, und nach welchem Schlüssel auf die Bundesländer?
b) Welche Summe wird zukünftig pro Jahr für den Hochwasserschutz in diesem Rahmen zur Verfügung stehen?
Wie werden die Fördergebiete der erweiterten GAK definiert und zugeschnitten? Wie definiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in diesem Kontext die Kriterien „demografischer Wandel und geografische Abgeschiedenheit“?
Wie beabsichtigt das BMEL die Einzelmaßnahmen der GAK zu einer sinnvolle Gesamtstrategie „nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes“ unter Berücksichtigung des Erhalts einer ausgewogenen bäuerlichen Agrarstruktur, der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und einem Umbau der Tierhaltung zusammenzuführen?
Welche zusätzlichen Möglichkeiten für den notwendigen Umbau der Tierhaltung und zur besseren Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ergeben sich mit der vorliegenden Änderung, und welche konkreten Maßnahmen wird das BMEL im Rahmen der GAK jetzt vorlegen, um diese Ziele zu erreichen?
Welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstruktur ergeben sich mit der Änderung des GAK-Gesetzes, und welche Maßnahmen wird das BMEL im Rahmen der GAK vorlegen, um die Situation der Milcherzeuger zu verbessern, dem anhaltenden Strukturwandel zu begegnen und eine ausgewogene bäuerliche Agrarstruktur zu erhalten?
Wie hat sich der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in seiner Naturschutzoffensive angekündigte Schwerpunkt Naturschutz und Landschaft in der GAK-Erweiterung wiedergefunden?
a) Was kann nun konkret über die GAK für den Naturschutz finanziert werden, was vorher nicht möglich war?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege als Ziele der GAK und entsprechende Maßnahmen in den Katalog aufzunehmen?
Welche Anforderungen des Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzes, die über die geltenden Standards hinausgehen, wurden an die Förderungen der Agrarinvestitionen gekoppelt, wie vom BMUB in der Naturschutzoffensive 2020 gefordert?