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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen - Berücksichtigung von Infrastrukturprojekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens über Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, Umgang mit Projekten des Potenziellen Bedarfs, Finanzierungsvereinbarung und Zeitplan für Streckenausbau und -elektrifizierung zw. Berlin und Stettin, Einzelfragen zu Planungsstand, Projektdefinition und -anmeldung sowie Ausscheiden aus der Grobbewertung versch. Projekte, Dokumentation und Zugänglichkeit der Einzelergebnisse, Anmeldungen für den BVWP 2015 betr. Fernverkehrsverbindung und Infrastrukturvorhaben zw. Berlin und Breslau, Details zum "Kulturzug"<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/834228.04.2016

Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen – Berücksichtigung von Infrastrukturprojekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem deutsch-polnischen Bahngipfel am 11. September 2015 bekannten sich die Teilnehmer zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen beiden Ländern, um künftig den grenzüberschreitenden Schienenverkehr verbessern zu können. In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts hieß es, dass Deutschland und Polen ihre Anstrengungen für leistungsfähige und schnelle Schienenverbindungen zwischen beiden Ländern verstärken wollten. Vor dem Hintergrund dieses Gipfelergebnisses überrascht der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Keines der auf dem deutsch-polnischen Bahngipfel erörterten Infrastrukturprojekte wurde im BVWP-Entwurf bisher vollständig bewertet. Daher wurden die wichtigsten Vorhaben allenfalls in die „Warteposition“ „Potentieller Bedarf“ aufgenommen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung ihre Verlautbarungen vom September 2015 mit dem Entwurf des BVWP nicht in eine konkrete Infrastrukturpolitik umgesetzt hat. Derzeit ist unklar, welche Vorhaben die der Verbesserung des deutsch-polnischen Schienenverkehrs dienen, tatsächlich die vorgesehene Projektbewertung des BVWP durchlaufen und am Ende in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ aufgenommen werden. Intransparent bleiben aus heutiger Sicht auch die Hintergründe und das Bewertungsverfahren für die in der Grobbewertung ausgeschiedenen Vorhaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Maßnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zwischen Deutschland und Polen, die durch das kürzlich ratifizierte Eisenbahnabkommen ermöglicht wurden, sind bereits in Vorbereitung bzw. Umsetzung, und welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen von Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

2

Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans beim Schienenprojekt Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Angermünde – Grenze Deutschland/Polen (D/PL) (– Stettin) (Projekt-Nr. 2-027-V01) die Projektdefinition noch nicht abgeschlossen wurde, und bis wann soll dies nachgeholt werden?

3

Wie kann mit der Einordnung der ABS Berlin – Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin) in den „Potentiellen Bedarf“ die Erwartungen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen Staatsvertrags zum Ausbau der besagten Strecke erfüllt werden?

4

Bis wann will die Bundesregierung eine vollständige Bewertung der Projekte im „Potentiellen Bedarf“ mit den bekannten Modulen der Bundesverkehrswegeplanung und eine Einordnung in die üblichen Bedarfskategorien vornehmen?

5

Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Finanzierungsvereinbarung für den beim deutsch-polnischen Bahngipfel vom 11. September 2015 angekündigten zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin – Stettin unterzeichnet werden?

6

Wurde beim deutsch-polnischen Bahngipfel eine Ausbauvariante für die Strecke Berlin – Stettin präferiert?

Wenn ja, welche?

7

Welcher Zeitplan wurde für die Realisierung und Inbetriebnahme der ABS Berlin – Stettin vereinbart?

8

Welcher Planungsstand ist bei der ABS Berlin – Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin) bereits erreicht?

9

Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans beim Schienenprojekt ABS Cottbus – Görlitz (Projekt-Nr. 2-028-V01) die Projektdefinition noch nicht abgeschlossen wurde, obwohl das Projekt bereits im aktuellen Bundesverkehrswegeplan verankert ist?

10

Was war der Grund dafür, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans beim Schienenprojekt ABS Dresden – Görlitz – Grenze D/PL (Projekt-Nr. 2-020-V01) die Projektdefinition noch nicht abgeschlossen wurde, obwohl eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Bahn AG über die Vorplanung besteht?

11

Aus welchen Gründen ist der Wiederaufbau der Karniner Brücke mit der Anbindung der Insel Usedom und Swinemünde in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumentiert und zugänglich?

12

Aus welchen Gründen ist die ABS (Bützow – Güstrow –) Lalendorf – Neubrandenburg – Pasewalk – Grambow – Grenze D/PL in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumentiert?

13

Aus welchen Gründen ist die ABS Berlin – Küstrin-Kietz – Grenze D/PL (– Kostrzyn) (Ostbahn) in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumentiert?

14

Aus welchen Gründen ist die ABS Cottbus – Forst (Lausitz) – Grenze D/PL (– Zary) in der Grobbewertung ausgeschieden, und wo sind die Einzelergebnisse der Grobbewertung dokumentiert?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einzelergebnisse der in der Grobbewertung ausgeschiedenen Vorhaben zugänglich zu machen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 unterstützen infrastrukturseitig die beim deutsch-polnischen Bahngipfel am 11. September 2015 angekündigten konkreten Pläne einer Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und Breslau, und welche Infrastrukturvorhaben sollen zu diesem Zweck bis wann umgesetzt werden?

17

Der Ausbau welcher Strecken ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Fernverkehrsrelation Berlin – Breslau vorteilhaft, und daher für eine vertiefte Bewertung in Betracht zu ziehen?

18

Welche Variante wird nach den Ergebnissen des Gipfels von der polnischen Seite favorisiert?

19

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es sich bei dem ab 30. April 2016 verkehrenden „Kulturzug“ um ein Angebot handelt, das vorwiegend dem Fernverkehr zwischen Berlin und Breslau dient?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie gedenkt die Bundesregierung, den beim deutsch-polnischen Bahngipfel vom 11. September 2015 angekündigten Kulturzug zwischen Mai und September 2016 zu unterstützten bzw. in ein dauerhaftes Fernverkehrsangebot zwischen Berlin und Breslau zu überführen?

21

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es sich bei dem seit Dezember 2015 wieder verkehrenden „Dresden-Wroclaw-Express“ um ein Angebot handelt, das vorwiegend dem Fernverkehr zwischen Dresden und Breslau dient?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie gedenkt die Bundesregierung, den seit Fahrplanwechsel 2015 wieder eingesetzten „Dresden-Wroclaw-Express“ zu unterstützten bzw. in ein dauerhaftes Fernverkehrsangebot zwischen Berlin und Breslau zu überführen?

23

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktualisierte Zeitplan zum Ausbau der Strecke zwischen Knappenrode und Horka Grenze?

24

Ist der Bundesregierung bekannt, wann im Jahr 2016 ein deutsch-polnischer Bahngipfel stattfindet und welche Themen dort behandelt werden sollen?

Berlin, den 28. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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