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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Effektivität der Geldwäschebekämpfung in Deutschland im Finanz- und Nichtfinanzbereich

Erkenntnisse der BaFin zu in den "Panama Papers" zu Steuer- und Geldwäschesachverhalten beschriebenen Tätigkeiten von 28 deutschen Banken, behördliche Verfahren, geldwäschebezogene Prüfungen, Bußgelder und andere Sanktionen sowie Kontoabfragen seit 2011, Personalsituation der BaFin; Maßnahmen nach Beschwerden ehemaliger Bankmitarbeiter, Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern; Aktualisierungen zu Antworten auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs 18/1763<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/844711.05.2016

Effektivität der Geldwäschebekämpfung in Deutschland im Finanz- und Nichtfinanzbereich

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Hans-Christian Ströbele, Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Erkenntnisse lagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über die sogenannten Panama Papers über die darin beschriebenen Tätigkeiten der 28 beteiligten deutschen Banken vor?

2

Liefen zu dem vorgenannten Zeitpunkt behördliche Verfahren wegen in den „Panama Papers“ enthaltener Sachverhalte gegen einzelne der vorgenannten Banken? Wenn ja, seit je wann, und gegen welche?

3

Laufen zu dem jetzigen Zeitpunkt behördliche Verfahren wegen in den „Panama Papers“ enthaltener Sachverhalte gegen einzelne der vorgenannten Banken? Wenn ja, seit je wann, und gegen welche?

4

Mit welcher Begründung ist auf die Einleitung von Verfahren jeweils verzichtet worden, soweit in den „Panama Papers“ enthaltene Sachverhalte wenigstens teilweise behördlich bekannt waren, Verfahren aber nicht eingeleitet worden sind?

5

Wie viele geldwäschebezogene Prüfungen hat die BaFin mit welchem Ergebnis bei den 28 in den „Panama Papers“ genannten deutschen Banken in den Jahren 2011 bis 2016 durchgeführt?

6

Welchen Anteil dieser Prüfungen nahmen in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Prüfer der Bundesbank, Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter der BaFin vor? Soweit nicht die BaFin selbst prüfte, warum nicht? Welche fünf Gesellschaften bekamen in den einzelnen Jahren jeweils die meisten Aufträge, soweit Wirtschaftsprüfer beauftragt wurden?

7

Wie viele Verfahren hat die BaFin in den Jahren 2011 bis 2015 wegen Verstößen gegen Geldwäsche-Vorschriften eingeleitet?

8

Wie oft und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2011 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die BaFin Bußgelder oder andere Sanktionen wegen Verstößen gegen Geldwäsche-Vorschriften verhängt?

9

In welcher Höhe mussten Banken aus Deutschland in den Jahren 2011 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung Strafen an Aufsichtsbehörden anderer Länder zahlen?

10

Wie viele Kontoabfragen nach § 24c Absatz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. auf anderer Rechtsgrundlage hat die BaFin bezüglich des Missbrauchs der Institute durch Geldwäsche bei den vorbezeichneten Instituten in den Jahren 2011 bis 2016 durchgeführt?

11

Wie viele besetzte Planstellen hat das für Geldwäsche-Prävention bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zuständige Referat GW 2 bei der BaFin? Wie hoch waren die Überstunden in diesem Referat zum 30. Juni 2015 und 31. Dezember 2015?

12

Welche Maßnahmen hat die BaFin auf die Missstands-Meldungen und Beschwerden der zwei ehemaligen Compliance Officers der Berenberg Bank vom 22. Oktober 2013, dem 21. Januar 2014, dem 30. Oktober 2014, dem 17. April 2015 und dem 30. Juni 2015 hin eingeleitet (BaFin-GZ: GW 2-K 5100-100352-2013/001; 2015/0192160)?

13

Welche Maßnahmen hat das Bundeskanzleramt auf das dorthin gerichtete Schreiben der vorgenannten Personen vom 17. November 2015 hin eingeleitet? Wenn keine, warum?

14

Ist das vorgenannte Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitergeleitet worden?

15

Welche Maßnahmen hat das BMF aufgrund des weitergeleiteten Schreibens vom 17. November 2015 eingeleitet?

16

Welche Kompetenzen erwägt der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, entsprechend seiner Ankündigung in dem 10-Punkte-Aktionsplan nun auf die „Financial Intelligence Unit“ im Bundeskriminalamt zu übertragen?

17

Prüft die Bundesregierung derzeit, entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates, die Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzsektor von den Ländern auf den Bund zu übertragen (BR-Drucksache 459/12)?

18

Wenn eine solche Übertragung nicht geprüft wird, a) warum nicht, b) welche Nachteile oder rechtlichen Hindernisse einer Übertragung sieht die Bundesregierung, und c) welche Erwägungen der Bundesregierung rechtfertigen es, Schwarzarbeit durch eine Bundesbehörde – den Zoll – bekämpfen zu lassen, die Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzsektor hingegen weiter den Ländern zu überlassen, obwohl diese eine Übertragung auf den Bund wünschen?

19

Wie haben sich die Zahlen und Auffassungen der Bundesregierung zur Geldwäschebekämpfung seit ihrer Antwort vom 17. Juni 2014 auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/1763) entwickelt, und zwar hinsichtlich aller dort gestellten Fragen?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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