Erkenntnisse des Berichts der Untersuchungskommission „Volkswagen“ (Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/7603 sowie auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/7444, 18/7147, 18/6836, 18/6592 und 18/5656)
der Abgeordneten Oliver Krischer, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In vorangegangenen Antworten auf parlamentarische Anfragen hat die Bundesregierung immer wieder auf den Bericht der Untersuchungskommission zum Abgasskandal verwiesen. Dieser liegt nun seit Ende April 2016 vor. Dennoch bleiben weiter wesentliche Fragen rund um den Dieselabgas-Skandal offen, da der Bericht nach Ansicht der Fragesteller diesbezüglich vage und ungenügend blieb.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie soll der vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte „Doping-Test“ für Autos konkret aussehen (bitte unter Angabe des Zeitplans zur Einführung, der Kosten und zuständigen Behörde; siehe Antwort auf die Mündliche Frage 5, Plenarprotokoll 18/157, Anlage 5, S. 15455)?
Welche Inhaltsbereiche der Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im digitalen Aktenbestand geführt, und welche Einzeldokumente mit welchem Titel bzw. welcher Beschreibung sind dort gelistet, und weshalb kann die Bundesregierung diese Akten im digitalen Bereich nicht in der vorgegebenen Frist erstellen, und welche Frist bräuchte sie dafür (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/6592 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/7444)?
Wie sah die „konstruktive Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission“ (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592) bei den RDE-Arbeiten (RDE: real driving emissions) konkret aus?
In welchen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission mit welcher Bezeichnung hat die Bundesregierung bei den RDE-Arbeiten konkret mitgearbeitet (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
In welchem Zeitraum könnte die Bundesregierung den Fragestellern die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/7147 zu Treffen mit europäischen Behörden (bitte nach Datum, Teilnehmern und Inhalt aufschlüsseln) liefern?
Welchen Stand hat das Einführungsszenario für die neue technische Regelung, welches mit der Europäischen Kommission (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 8 und 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5656) verhandelt wird, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss?
Sind die „Details der Umrechnung […] [mittlerweile] festgelegt“ (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/6836) in Hinblick auf die Konformitätsfaktoren bei der Umrechnung zwischen CO2-Emissionen auf Basis von WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) und CO2-Emissionen auf Basis von NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus), die Toleranzbereiche für die als akzeptabel angesehene Grenzwertüberschreitungen schaffen, und falls nein, wann ist damit zu rechnen?
Wann wird die Bundesregierung die laut Medienberichten vorliegenden Werte über den CO2-Ausstoß von Autos veröffentlichen (siehe „Dobrindt hält CO2-Werte zurück“ www.tagesschau.de/inland/abgaswerte-101.html), und kann sie bestätigen, dass diese Werte bereits im Bundesverkehrsministerium vorliegen?
Wie oft hat sich die Untersuchungskommission bisher getroffen, und wann ist mit weiteren Veröffentlichungen von Ergebnissen (bitte unter Angabe des Datums und Inhalt) zu rechnen?