Fragen zur polizeilichen Zusammenarbeit aus Anlass der jüngsten Reisen des Bundesinnenministers und des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 30. März 2016 war der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, zu Gesprächen in der Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten und hat dem ägyptischen Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi ein Sicherheitsabkommen in Aussicht gestellt, das die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen intensivieren soll (Nachricht des Bundesministeriums des Innern vom 31. März 2016, „Ein unverzichtbarer Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus“).
Der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 besucht. Dabei stand laut Presseberichten auch deutsche „Hilfe im Antiterrorkampf“ auf der Tagesordnung (Christoph Ehrhardt, FAZ, 17. April 2016, „Er ist ein beeindruckender Präsident“).
Gleichzeitig ist die Situation in der Arabischen Republik Ägypten weiterhin höchst problematisch: Zivilgesellschaftliche Organisationen (wie Human Rights Watch und Amnesty International) dokumentieren seit Jahren Fälle von Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Gegen Hunderte Personen ergingen nach übereinstimmend als grob unfair bezeichneten Gerichtsverfahren Gefängnisstrafen oder Todesurteile. Zudem werden das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit immer stärker eingeschränkt (Human Rights Watch, www.hrw.org/middle-east/n-africa/egypt, aufgerufen am 26. April 2016; Amnesty International, www.amnesty.de/ laenderbericht/aegypten, aufgerufen am 26. April 2016). Dabei geraten inzwischen auch Menschenrechtsorganisationen selbst zunehmend unter Druck (dpa, 23. März 2016, „Menschenrechtler geraten in Ägypten zunehmend unter Druck“).
Ende April 2016 wurde bekannt, dass der Gründer und Vorsitzende der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF), Ahmed Abdallah, festgenommen und für zunächst zwei Wochen inhaftiert wurde (dpa, 27. April 2916). Am 1. Mai 2016 wurde der Sitz des ägyptischen Journalistenverbands von Sicherheitskräften gestürmt, zwei regierungskritische Journalisten wurden festgenommen (AFP, Reuters, 2. Mai 2016).
Überdies hat der Fall des italienischen Studenten Giulio Regeni international für Empörung gesorgt (Christoph Sydow, SPIEGEL ONLINE, 12. Februar 2016, „Tod von Italiener in Ägypten: Gefoltert, ermordet, weggeworfen“; Andrea Dernbach, DER TAGESSPIEGEL, 19. April 2016, „Ein Mord mit Botschaft“).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits mit Blick auf die Lage in Mexiko festgestellt, dass Sicherheitsabkommen zwischen der Bundesregierung und anderen Staaten als grundsätzliche Bedingung vor allem die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards gewährleisten müssen (Bundestagsdrucksache 17/13237).
Das Thema Kriterien und Standards im Rahmen von Sicherheitsabkommen war auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7762) vom 25. Februar 2016. Daran knüpft die vorliegende Kleine Anfrage an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein mögliches Sicherheitsabkommen mit der Arabischen Republik Ägypten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8148, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6)?
Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Achtung der Menschenrechte sowie die Geltung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards notwenige Voraussetzungen für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten, und inwiefern sieht die Bundesregierung diese Voraussetzung in Bezug auf die Arabische Republik Ägypten als gegeben an?
Welche weiteren notwendigen Voraussetzungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für eine polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten, und inwiefern erfüllt die Arabische Republik Ägypten diese vor dem Hintergrund, dass G36-Gewehre aus Deutschland abredewidrig nach Libyen weitergeleitet worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7312, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59)?
Hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung die Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland nach Libyen inzwischen aufgeklärt?
Welche Erklärung hat die Arabische Republik Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Weitergabe der G36-Gewehre aus Deutschland nach Libyen zwischenzeitlich abgegeben?
Wenn keine Erklärung bekannt ist, wann, und in welcher Form wurde eine solche seitens der Bundesregierung gefordert, und mit welchem Ergebnis?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass an Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten gelieferte deutsche Ausstattung nicht – wie bereits geschehen – zweckentfremdend an Dritte weitergereicht wird?
Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 – insbesondere bei seinem Gespräch mit dem ägyptischen Staatspräsidenten Abdel Fattah al-Sisi – deutsche Unterstützung in den Bereichen innerer oder äußerer Sicherheit angeboten?
Inwiefern wurde im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 – insbesondere bei seinem Gespräch mit dem Innenminister der Arabischen Republik Ägypten, Magdi Abdel Gaffar – die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit angesprochen?
Inwiefern wurden die in Frage 2 angesprochenen Voraussetzungen für eine polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Wirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 als solche benannt?
Inwiefern wurden im Rahmen der Reise des Bundesinnenministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 30. März 2016 beziehungsweise im Rahmen der Reise des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers in die Hauptstadt der Arabischen Republik Ägypten am 17. April 2016 Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten angesprochen, wie sie seit Jahren von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen dokumentiert werden (u. a. Ahmed Maher, Ahmed Douma, Mohammed Adel, Alaa Abd el Fattah, Mahienour el Masry, Bishoy Boulous, Hisham Gaafar, Ismail Iskandarani, Taher Mokhtar)?
Wurden die Fälle von Kompetenzüberschreitungen, Entführungen, Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten gemäß Frage 6 in anderen Gesprächen mit Funktionsträgern oder sonstigen Verantwortlichen der Arabischen Republik Ägypten aufgegriffen?
Wurde im Rahmen der Gespräche gemäß den Fragen 6 und 7 jeder Fall singulär behandelt, oder wurde auch die offenkundige Systematik hinter diesen Vorfällen diskutiert?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die im Fall der grausamen Ermordung und brutalen Folterung des italienischen Studenten Giulio Regeni in Kairo auf eine Beteiligung durch staatliche Stellen der Arabischen Republik Ägypten hindeuten (vgl. The New York Times, 13. Februar 2016, S. A4, „Italian’s Death Puts a Spotlight on Perils Facing Egyptians, Too“)?
Teilt die Bundesregierung die jüngste Einschätzung des Europäischen Parlaments, nach der „der Fall Giulio Regeni kein Einzelfall ist, sondern im Zusammenhang mit Folterungen, Todesfällen in Haft und Verschleppungen steht, die sich in den letzten Jahren in Ägypten ereigneten, was eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten ist“; Entschließung 2016/2608(RSP) des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere zu dem Fall Giulio Regeni, Abschnitt K Nummer 3?
Falls ja, welche Konsequenzen hat diese Position auf die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit?
Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, wonach die EU-Mitgliedstaaten „sich uneingeschränkt an die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 zur Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und zur Sicherheitszusammenarbeit zu halten“ haben sowie „… die Ausfuhr von Überwachungsausrüstungen auszusetzen (sei), sofern es Belege dafür gibt, dass sie für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden“ (Entschließung des Europäischen Parlaments 2016/2608(RSP) vom 10. März 2016 zu Ägypten, insbesondere zu dem Fall Giulio Regeni?
Wenn die Bundesregierung diese Forderung nicht teilt, warum nicht?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung zuletzt getan, um dieser Forderung nachzukommen?
Teilt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments hinsichtlich eines „ausgearbeiteten Fahrplans mit konkreten Schritten, die die ägyptischen Staatsorgane unternehmen müssen, damit die Menschenrechtslage beträchtlich verbessert und eine umfassende Justizreform durchgeführt wird, bevor eine Neubewertung der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 in Betracht gezogen werden kann“ (Entschließung, siehe Frage 10)?
Teilt die Bundesregierung die weitverbreitete Kritik an der drohenden Zwangsschließung des El-Nadim-Zentrums für die Rehabilitation von Gewalt- und Folteropfern sowie am Vorgehen von offizieller Seite gegen die ägyptische Kommission für Rechte und Freiheit aufgrund von deren Mitwirkung an der Kampagne „Stoppt Verschleppung“?
Wurde die Kritik gemäß Frage 13 im Zuge der Gespräche mit den ägyptischen Amtskollegen angesprochen?
Wurde die Forderung geäußert, die Schließungsanordnung gemäß Frage 13 rasch zu widerrufen und das Vorgehen gegen besagte Kommission einzustellen?
Falls nein, warum nicht?
Inwieweit haben Vorfälle im Sinne der Fragen 6, 9 und 13 konkrete Auswirkungen auf die geplante polizeiliche Zusammenarbeit?
Zu welchem Zeitpunkt waren deutsche Sicherheitsbehörden über den Fall des ägyptischen Publizisten Ismail Alexandrani informiert, der aus Berlin kommend auf dem Flughafen von Hurghada festgenommen wurde (ZEIT ONLINE, 6. Januar 2016)?
Liegen der Bundesregierung bestätigende Informationen dazu vor, dass diese Festnahme aufgrund von Aktivitäten der Botschaft der Arabischen Republik Äqypten in Berlin zustande kam, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch deutsche Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden in diesem Fall Amtshilfe für ägyptische Stellen leisteten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Inhaftierung des zuletzt in Frankfurt/Main tätigen Arztes Ahmed Said Ende 2015 auf Formen der Zusammenarbeit mit deutschen Geheimdienst- oder Sicherheitsbehörden zurückging (Frankfurter Rundschau, 13. und 29. Januar 2016)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die polizeiliche Zusammenarbeit insbesondere mit der Arabischen Republik Ägypten zu intensivieren oder einzuschränken, und aus welchen Gründen?
Inwiefern war das Bundeskriminalamt in den Entscheidungsprozess gemäß Frage 20 einbezogen, und welche fachlichen Erwägungen wurden dabei geäußert, die für oder gegen eine polizeiliche Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten sprechen?
Inwiefern ist auf Seiten der Arabischen Republik Ägypten im Rahmen der Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen gemäß Frage 1 auch der National Security Sector; Inlandsnachrichtendienst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8148) beteiligt?
Inwiefern erfolgt bei Verhandlungen über Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten auch eine Beteiligung des jeweiligen Inlandsnachrichtendienstes, und in wie vielen Fällen ist eine solche Beteiligung in den letzten zehn Jahren nicht erfolgt?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 2 die polizeiliche Zusammenarbeit mit den einzelnen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten einschließlich des National Security Service (NSS) und des General Intelligence Service (GIS)?
Welche Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten haben Teilnehmerinnen oder Teilnehmer im Rahmen der Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts nach Deutschland entsendet?
Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs „Ermittlungen und Verhandlungen in Fällen von Geiselnahmen und Entführungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23) nach Kenntnis der Bundesregierung enge Verbindungen?
Zu welchen Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sprengstoffsymposium, das zwischen dem 30. November 2015 und dem 3. Dezember 2015 durchgeführt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7502, S. 23), nach Kenntnis der Bundesregierung enge Verbindungen?
Welche konkreten Maßnahmen zur polizeilichen Zusammenarbeit, die auch die Arabische Republik Ägypten betreffen, werden aus dem in Valletta beschlossenen EU-Afrika-Treuhandfonds finanziert?
Welche deutschen Institutionen, wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbH, sind an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligt?