Geisternetze im Meer
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Geisternetze sind herrenlose umhertreibende Stell- und Schleppnetze, die sich von Fangschiffen losgerissen haben, von Stürmen weggerissen wurden oder auch absichtlich im Meer entsorgt wurden. Sie treiben entweder offen im Meer oder verfangen sich an Hindernissen, wie zum Beispiel Steinen oder Wrackteilen.
Gerade letztere sind aber oft Verstecke und Lebensräume für viele Fisch- und Pflanzenarten, die sich in den Netzen verfangen. Geisternetze können jahrelang ohne Kontrolle weiterfischen ohne dass die Beute jemals eingeholt würde. Die Geisternetze werden so zur Todesfalle für Fische, Schweinswale und andere Meerestiere und sind zu einer wachsenden Bedrohung für den Fischbestand geworden.
Allein für die Ostsee wird der „Fang“ der Geisternetze laut einer Schätzung der Umwelt- und der Landwirtschaftsorganisationen (FOA, UNEP) auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) auf jährlich mehrere hundert Tonnen Kabeljau geschätzt. Auch für Seevögel, die sich in den Netzen oder ihren umhertreibenden Fragmenten verfangen, werden diese Netze oft zu tödlichen Fallen.
Insgesamt besteht ein Zehntel des gesamten Mülls in den Weltmeeren aus herrenlosen Netzen und anderem Fischereigerät: rund 700 000 Tonnen. In Europa sollen jährlich insgesamt etwa 25 000 Netze von circa 1 250 Kilometer Länge verloren gehen (www.unep.org/regionalseas/marinelitter/publications/docs/marine_litter_ abandoned_lost_fishing_gear.pdf). Seit etwa 40 Jahren sind die Fischernetze aus robustem Kunststoff. In den Meeren treiben daher bereits Netze aus 40 Jahren, zersetzen sich extrem langsam und werden zu Mikromüll, der von den Fischen aufgenommen wird. Das Plastik und die damit verbunden Giftstoffe wie z. B. Weichmacher gelangen dadurch in die Nahrungskette und zuletzt auch auf unseren Teller.
Es gibt in der Europäischen Union (EU) Regelungen, die den Umgang mit Geisternetzen beschreiben. So steht in der so genannten Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom November 2009 zu verlorenem Fischereigerät folgendes:
„Artikel 25: In spezifischen Bestimmungen ist festzulegen, dass ausschließlich zugelassene Fanggeräte eingesetzt und verloren gegangene Geräte geborgen werden.“ Und in Artikel 48 wird die Bergung und Meldung von verlorenem Gerät geregelt. Dort ist aufgeführt, dass wenn es den Besitzern von verlorenem Fischereigerät nicht gelingt, es zu bergen, binnen 24 Stunden die Behörden über die Art des verlorenen Gerätes sowie den Verlustzeitpunkt und die genaue Position zu unterrichten sind (www.ble.de/SharedDocs/Downloads/02_Kontrolle/02_ Fischerei/05_Fischetikettierung/Verordnung-1224-2009.pdf?__blob= publicationFile).
Um stationäre Netze ihren Besitzern zuordnen zu können, wurden in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 zur Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 Regeln für die Markierung von stationärem Fischereigerät in den Gemeinschaftsgewässern festgeschrieben. Artikel 11 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 schreibt vor, dass Netze, Leinen und Langleinen sowie Fallen und Reusen die Kennbuchstaben und -ziffern des Schiffes, zu dem sie gehören, auf Plaketten zu tragen haben (www.ble.de/SharedDocs/Downloads/02_ Kontrolle/02_Fischerei/05_Fischetikettierung/Verordnung-404-2011.pdf?__blob= publicationFile).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung den Mülleintrag ins Meer durch Geisternetze und anderes Fischfanggerät?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle von Geisternetzen in den Meeren?
Welche Bedrohung für die Meere und Meeresumwelt geht nach Kenntnis der Bundesregierung von Geisternetzen und anderem Fischfanggerät aus?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die aktuelle Anzahl bzw. Masse der Geisternetze in der deutschen Nord- und Ostsee?
Wenn ja, bitte nach absoluten Zahlen und Tonnen angeben.
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Meerestierarten und ihre Mengen, die durch Geisternetze gefangen werden?
Werden die vorgeschriebenen Vorrichtungen an Bord von Schiffen zum Bergen der verloren gegangenen Netze geprüft?
Wenn ja, wie viele Kontrollen mit welchen Ergebnissen haben wann stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie werden die Vorschriften aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 zur Markierung von stationären Fischereigeräten in Deutschland umgesetzt, und wie wird deren Einhaltung überprüft, und mit welchem jeweiligen Ergebnis?
Wie oft wurde den Behörden nach Regelung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 bereits verloren gegangenes Fischereigerät gemeldet (bitte seit Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der abgegebenen Geisternetze in Häfen, und wird dafür eine bundesweite Statistik geführt, und wenn ja, welche, und mit welchen Inhalten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die verloren gegangenen Netze nach dem Verursacherprinzip zuordnen zu können?
Plant die Bundesregierung ein Meldesystem bzw. eine Datenbank für verlorene Fischfanggeräte?
Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Anreize für die Entwicklung und den Einsatz biologisch abbaubarer Netze zu fördern?