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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zulassungsverfahren von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zur Bekämpfung der Piraterie

Entwicklung der Piraterie weltweit, Gegen- und Präventionsmaßnahmen, Hilfe für Reeder, Zulassung und Beschäftigung privater Sicherheitsunternehmen, Harmonisierung internationaler Regelungen, Zulassungsanträge, Genehmigungen und Verstöße, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Konsequenzen, Schusswaffengebrauch von Wachpersonal und weitere Vorfälle, rechtliches Risiko für Kapitäne, mögliche Änderungen der Rechtslage<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/846411.05.2016

Zulassungsverfahren von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zur Bekämpfung der Piraterie

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Katja Keul, Irene Mihalic, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Piraterie ist für die Seeschifffahrt seit deren Bestehen ein Problem. Aktuell sind vor allem zwei Regionen besonders von Überfällen auf Seeschiffe betroffen: die westafrikanische Küste am Golf von Guinea und die Straße von Malakka in Südostasien. Die Piraterie am langjährigen großen Piraterieschauplatz am Horn von Afrika vor der Küste Somalias ist aufgrund erfolgreicher internationaler Gegenmaßnahmen deutlich zurückgegangen.

Aufgrund der gestiegenen Gefahr und der teilweise sehr gewalttätigen Übergriffe sind viele Reedereien dazu übergegangen, private Sicherheitsdienste an Bord von Schiffen zu nehmen. Um fachkundiges und für den Umgang mit Waffen geeignetes Personal an Bord deutsch beflaggter Schiffe zu erhalten, verabschiedete im Jahr 2012 der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz mit nachfolgenden weiteren Verordnungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundespolizei sind dort als zuständige Kontrollbehörden benannt.

Das Gesetz hat sich in der Umsetzung für die Beteiligten zwar als zielführend, aber nach Auffassung der Fragesteller als im internationalen Vergleich umfangreicher als bei anderen Staaten erwiesen. Die Bundesregierung hat in der 51. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages im Rahmen der Debatte um zwei Erfahrungsberichte zum Gesetz (Bundestagsdrucksachen 18/5456 sowie 18/6443) zeitnahe Änderungen bzw. Vereinfachungen der Verfahren angekündigt.

Der Deutsche Bundestag hat sich immer wieder mit der Frage der Regulierung privater Sicherheitsunternehmen beschäftigt, zuletzt mit dem Antrag „Private Sicherheitsfirmen umfassend regulieren und zertifizieren“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/3555. Dabei waren sich alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen einig, dass ausschließlich zuverlässige und ausreichend geschulte private Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Piraterie weltweit, und in welchen Regionen macht sie Schwerpunkte der Piraterie aus?

1

b) Welche Maßnahmen außer der Militäraktion ATALANTA ergreift die Bundesregierung gegen Piraterievorfälle (bitte nach betroffenen Regionen getrennt aufführen)?

1

c) Welche weiteren Staaten oder Staatengemeinschaften sind in diese Maßnahmen jeweils einbezogen?

1

d) Welche Maßnahmen zur Prävention von Piraterievorfällen empfiehlt die Bundesregierung deutschen Reedereien?

2

Wie bereitet die Bundesregierung deutsche Reeder, die nicht unter deutscher Flagge fahren, auf mögliche Piraterievorfälle vor, und welche Hilfestellungen bietet sie hier an?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass aktuell lediglich zwei Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Deutschland für die Bewachung von Seeschiffen zugelassen sind (Stand: Mai 2016)?

4

Inwieweit wird die Bundesregierung zukünftig Vor-Ort-Kontrollen von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen durchführen, und wenn ja, in welchen Seegebieten?

5

Inwieweit plant die Bundesregierung, die zur Zulassung von privaten Bewachungsunternehmen geschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen BAFA und Bundespolizei zu ändern (bitte begründen)?

6

Aus welchen Gründen wendet die Bundesregierung nicht vereinfachte Verfahren zur Beschäftigung von privaten Sicherheitskräften an Bord von Seeschiffen – wie etwa für Seeschiffe, die die schweizerische oder die luxemburgische Flagge führen – an?

7

a) Aus welchen Gründen unterscheiden sich die nationalen Regelungen innerhalb der Europäischen Union zum Einsatz privater Sicherheitsunternehmen an Bord von Seeschiffen noch immer zwischen den Mitgliedstaaten zum Teil sehr stark?

7

b) Welche nationalen Regelungen liegen bisher in der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zertifizierung privater Sicherheitsdienste auf Seeschiffen vor (bitte tabellarisch aufführen)?

7

c) Welche Position vertritt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Problematik der wenig harmonisierten Regelungen, und welche Vorhaben plant die Kommission diesbezüglich?

8

Aufgrund welcher Entwicklungen auf internationaler Ebene kommt die Bundesregierung zu ihrer auf Bundestagsdrucksache 18/6443 aufgeführten Bewertung, dass das deutsche Zulassungsverfahren als wegweisend wahrgenommen wird?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung bisher das Ziel einer europaweiten Harmonisierung der Regelungen verfolgt?

10

Durch welche Initiativen und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene darum bemüht, „dass sich andere Staaten am deutschen Zulassungsverfahren orientieren und sich damit weltweit ein hoher Standard durchsetzt“ (Bundestagsdrucksache 18/6443)?

11

a) Wie viele Anträge auf Zulassungsverfahren von privaten Sicherheitsunternehmen auf See gingen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils bei der Bundesregierung ein, und welcher Herkunft waren diese Unternehmen jeweils?

11

b) Wie viele Genehmigungen wurden jeweils erteilt?

12

a) Wie viele Anträge nach der See-Eigensicherungsverordnung wurden für Einsätze von privaten Sicherheitsunternehmen auf Schiffen unter deutscher Flagge in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils gestellt?

12

b) Wie viele Genehmigungen wurden jeweils erteilt?

13

Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Genehmigungen (s. die Fragen 8 und 9) gab es bisher, und welche Verstöße betraf dies jeweils?

14

In wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 16 der Seeschiffbewachungsverordnung (SeeBewachV) eingeleitet (bitte nach § 16 Nummer 1 bis 15 aufschlüsseln)?

15

Mit welchem Ergebnis wurden die bisher eingeleiteten Verfahren beendet?

16

Welche Konsequenzen ergaben sich aus diesen Verfahren für die betroffenen Unternehmen?

17

Wie viele Fälle von Schusswaffengebrauch von Wachpersonal wurden seit Inkrafttreten der SeeBewachV gemäß § 14 Absatz 2 SeeBewachV dem BAFA und der Bundespolizei gemeldet?

18

Welches Verfahren leiten BAFA und Bundespolizei zur Untersuchung der nach § 14 Absatz 2 SeeBewachV dokumentierten Vorfälle ein?

19

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle nach § 13 Absatz 2 SeeBewachV, die dem BAFA und der Bundespolizei gemäß § 14 Absatz 2 SeeBewachV gemeldet wurden, dokumentiert?

19

b) Wo fanden diese Zwischenfälle statt?

19

c) Wie viele Verwundete und Tote wurden gezählt?

20

In wie vielen Fällen wurde dem BAFA gemäß § 14 Absatz 4 SeeBewachV der Verlust oder Ersatz von Waffen oder Munition gemeldet?

21

a) Welches rechtliche Risiko besteht für den Kapitän nach aktueller Rechtslage, Sicherheitskräfte an Bord zu nehmen, und inwieweit macht er sich bei möglichen Personenschäden im Einsatzfall haftbar bzw. strafbar?

21

b) Welche derartigen Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgetreten, und mit welchen Folgen?

21

c) Welche möglichen Änderungen an dieser Rechtslage sieht die Bundesregierung vor?

22

a) Welche auf Bundestagsdrucksache 18/6443 angekündigten „Nachjustierungen“ am Zulassungsverfahren wird es an welchen Regelungen geben, und bis wann sollen diese wie umgesetzt werden?

22

b) Werden die „Nachjustierungen“ aus Frage 22a auch eine Ausdehnung der Zulassungsdauer beinhalten, und wenn ja, um welchen Zeitraum, und wenn nein, warum nicht?

22

c) Welche auf Bundestagsdrucksache 18/5456 beschriebenen Empfehlungen, insbesondere aus Kapitel III Nummer 1.4.3, 1.6.3, 1.7.3, 1.8.3, 1.11.3, 1.12.3, wird die Bundesregierung aufgreifen und in Änderungen der entsprechenden Regelungen wie einfließen lassen, und wie begründet sie dies jeweils (bitte tabellarische Darstellung)?

22

d) Welche auf Bundestagsdrucksache 18/5456 beschriebenen Empfehlungen, insbesondere aus Kapitel IV Nummer 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, wird die Bundesregierung aufgreifen und in Änderungen der entsprechenden Regelungen wie einfließen lassen, und wie begründet sie dies jeweils (bitte tabellarische Darstellung)?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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