Alkoholprävention in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Nicole Maisch, Stephan Kühn (Dresden), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Alkoholkonsum ist in Deutschland weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert wie kaum ein anderes Suchtmittel. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum hierzulande beträgt jährlich 9,6 Liter reinen Alkohol. 9,5 Millionen Menschen konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskantem Ausmaß, etwa 1,77 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind an einer Alkoholanhängigkeit erkrankt, weitere 1,61 Millionen Menschen begehen einen Alkoholmissbrauch (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2015). Jedes Jahr sterben 74 000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen ihres Alkoholkonsums (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) vom 6. April 2016).
Die gesundheitlichen Gefahren durch Alkoholkonsum werden in unserer Gesellschaft häufig verharmlost oder unterschätzt. Die Wirkung von Alkohol wird von einem großen Teil der Konsumentinnen und Konsumenten als angenehm empfunden. Gesundheitliche Risiken des Konsums werden dabei ausgeblendet, problematisches Konsumverhalten nicht als solches erkannt.
Bei der Prävention von Alkoholabhängigkeit und riskantem Konsum setzt die Bundesregierung bisher fast ausschließlich auf Aufklärungsmaßnahmen mit Verhaltensappellen, insbesondere auf Kampagnen wie „www.kenn-dein-limit.de“.
Die Studie „Alcohol in Europe“ im Auftrag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 zeigt allerdings, dass Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen allein nur wenig bewirken. Auch in der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik von 2012 konzentrierte sich die Bundesregierung hauptsächlich auf Informations- und Aufklärungskampagnen sowie Forschungs- und Prüfaufträge. Konkrete gesetzliche Regelungen und Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Verhältnisprävention, fehlen aus Rücksichtnahme auf die Interessen der Alkohol- und Spirituosenindustrie.
Die DHS veröffentlichte bereits 1998 und (in einer überarbeiteten Auflage) 2008 einen „Aktionsplan Alkohol“, der politische Handlungsfelder aufzeigt. Auch auf EU-Ebene wurde die Erarbeitung einer neuen EU-weiten Alkoholstrategie angestrebt. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis kündigte im letzten Jahr jedoch an, dass die Kommission keine neue EU-Alkoholstrategie veröffentlichen werde, woraufhin mehrere Nichtregierungsorganisationen aus dem Gesundheitsbereich ihre Arbeit im europäischen Forum für Alkohol und Gesundheit (EAFH) aus Protest niederlegten (vgl. EurActiv.de, 2015, www.euractiv.de/section/gesundheit-und-verbraucherschutz/news/ngosverlassen-europaisches-alkoholforum-aus-protest-gegen-brussel/). Seither ist keine Weiterentwicklung einer EU-Alkoholstrategie in Sicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die letzte EU-Strategie zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch 2013 nach sieben Jahren auslief und es bisher keine neue EU-weite Alkoholstrategie gibt?
Wird sich die Bundesregierung für die Erarbeitung einer EU-Alkoholstrategie einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine gesonderte EU-Alkoholstrategie nicht notwendig ist, sondern die Alkoholabhängigkeit auch im Rahmen einer größeren EU-Strategie zu chronischen Erkrankungen ausreichend berücksichtigt werden kann? Wenn ja, warum?
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für die Behandlung von Alkoholerkrankungen und Folgeerkrankungen durch riskanten Alkoholkonsum in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Diagnose, Therapieart, Kosten aufschlüsseln)?
a) Teilt die Bundesregierung die Position, dass die Einrichtung von sogenannten Trinkerräumen, insbesondere bei obdachlosen Menschen, die einen riskanten Alkoholkonsum praktizieren bzw. an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt sind, zur Prävention bzw. Schadensminderung beitragen kann (vgl. die 5. Internationale Konferenz zu Alkohol und Harm Reduction (Schadensminderung), Fachhochschule Frankfurt am Main, 2013)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie wird die Bundesregierung die Einrichtung von Trinkerräumen unterstützen?
a) Teilt die Bundesregierung die Feststellung im „Aktionsplan Alkohol“ der DHS, dass „[d]ie besondere Ausrichtung von Werbung, Marketing und Sponsoring auf junge Menschen und auf die Erschließung weiterer neuer Zielgruppen, wie z. B. Frauen, [..] deutlich [macht], wie wichtig es ist, hier wirksame Regulierungen einzuführen“ (Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 4), und sieht sie diesbezüglich gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur stärkeren Begrenzung von Werbung, Marketing und Sponsoring vorlegen, und welche konkreten Regelungen will sie vorschlagen?
a) Teilt die Bundesregierung die Aussage im „Aktionsplan Alkohol“ der DHS, dass „Preiserhöhungen durch Besteuerung von Alkoholika sowie die Reduzierung der Verfügbarkeit von Alkohol [..] nachweislich die größten Effekte auf die Reduzierung des Alkoholkonsums haben und [..] daher die wichtigsten staatlichen Steuerungsinstrumente sind“ (Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 5)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur stärkeren Besteuerung und Reduzierung der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken vorlegen, und welche konkreten Regelungen will sie vorschlagen?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der DHS, einen einheitlichen Steuersatz für den Liter Reinalkohol einzuführen (Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 5)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der DHS, dass der Steuersatz für Alkohol an sich verändernde Lebenshaltungskosten angepasst werden sollte, damit Alkohol im Vergleich zu anderen Konsumgütern nicht billiger wird (Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 6)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der DHS, dass das Abgabealter für alle alkoholhaltigen Getränke auf das vollendete 18. Lebensjahr heraufgesetzt werden soll (Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 6)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Wie hoch ist in den letzten fünf Jahren der Anteil der jugendlichen bzw. angeblich jugendlichen Testeinkäuferinnen und Testeinkäufern, die trotz Abgabeverbot nach dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke in Supermärkten, Tankstellen o. Ä. erwerben konnten (bitte nach Jahr, Bundesland, Alkoholart, Art des Abgabeortes, Anzahl der Testeinkäufe, Anzahl der gesetzeswidrigen Alkoholabgaben aufschlüsseln)?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, des Präventionsprogramms „Kenn deine Gramm“ neben der Angabe der Alkoholkonzentration in Prozentvolumen eine zusätzliche Angabe der Grammzahl Alkohol pro Milliliter alkoholischer Flüssigkeit auf dem Flaschenetikette anzugeben? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der DHS, für alkoholhaltige Lebensmittel eine Kennzeichnung vorzuschreiben, die auf alkoholische Bestandteile hinweist und Schwangere vor dem Konsum der alkoholhaltigen Lebensmittel warnt (vgl. Aktionsplan Alkohol, DHS, 2008, S. 19)? Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
a) Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Drogen- und Suchtrates, die Promillegrenze im Straßenverkehr abzusenken, zunächst auf 0,2 Promille (vgl. Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention, 2008, S. 10)? Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
a) Wie viele Verkehrsunfälle gab es in den letzten fünf Jahren unter Alkoholeinfluss (bitte nach Jahr, Bundesland, und Verkehrsmittel aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen führten diese Verkehrsunfälle zum Tod mindestens eines Verkehrsteilnehmers bzw. einer Verkehrsteilnehmerin (bitte nach Jahr, Bundesland, Verkehrsmittel und Anzahl der Verkehrstoten aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der in den letzten fünf Jahren durch Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss entstanden ist?
a) Wie viele polizeilich registrierte Straftaten wurden in den letzten fünf Jahren unter Alkoholeinfluss begangen (bitte nach Bundesland und Art des Delikts aufschlüsseln)?
b) In wie vielen dieser Fälle kam es zur Schädigungen Dritter (bitte nach Bundesland, Art des Delikts und Anzahl der Geschädigten aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen verlief die Schädigung Dritter tödlich (bitte Bundesland, Art der Straftat, Anzahl der Straftaten, Anzahl der tödlich Geschädigten auflisten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der in den letzten fünf Jahren durch Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden, entstanden ist?