Anerkennung politisch rechts oder rassistisch motivierter Tötungsdelikte seit dem Jahr 1990
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Landgericht Limburg verurteilte am 26. Juni 2015 zwei Männer wegen Mordes an dem 55-jährigen Charles W. zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren. Charles W. kam im Jahr 1972 als Flüchtling aus Ruanda nach Deutschland und wurde am 23. Oktober 2014 in einer Unterkunft für Wohnungslose aus rassistischen Motiven getötet. Zeugenaussagen zufolge hatten die Angreifer Charles W. rassistisch beschimpft und ihn dann tödlich verletzt (vgl. Nassauische Neue Presse „Alkohol und Rassismus“ vom 13. Juni 2015, www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Alkohol-und-Rassismus;art680,1443929). Das Landgericht Limburg ging in seinem Urteil von „Fremdenfeindlichkeit“ als Tatmotiv und Mordmerkmal aus. Die Täter hätten zwar keiner rechtsradikalen Organisation angehört, hätten sich aber von ihren rechtsradikalen Ansichten bei dem Angriff leiten lassen, stellte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung fest (vgl. Nassauische Neue Presse „Mord aus Hass: Hohe Haftstrafen für rechtsradikale Täter“ vom 24. Juni 2015, www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Mord-aus-Hass-Hohe-Haftstrafen-fuer-rechtsradikale-Taeter;art680,1462450). Legt man die Kriterien für die Erfassung von Straf- und Gewalttaten nach dem Katalogsystem PMK-rechts (PMK: politisch motivierte Kriminalität) zugrunde, hätte der Mord an Charles W. im Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2014 als PMK-rechts Tötungsdelikt genannt werden müssen, da sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Tat und der Festnahme von einem fremdenfeindlich motivierten Tötungsdelikt ausgegangen waren (vgl. Hessischer Rundfunk „Polizei vermutet fremdenfeindliches Motiv“ vom 29. Oktober 2014, www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_53408781). Der Verfassungsschutzbericht 2014 des Bundesamtes für Verfassungsschutz weist allerdings in der Kategorie „PMK-rechts Tötungsdelikte“ kein vollendetes Tötungsdelikt für das Jahr 2014 aus.
Die Bundesregierung erkennt 75 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990 an. Demgegenüber gehen Recherchen für „Der Tagesspiegel“ und „ZEIT ONLINE“ von mindestens 156 politisch rechts und rassistisch motivierten Tötungsdelikten seit dem Jahr 1990 aus (vgl. ZEIT ONLINE „156 Schicksale“ vom 30. Juni 2015, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/todesopferrechte-gewalt). Die Amadeu Antonio Stiftung und antifaschistische Initiativen gehen sogar von mindestens 178 Todesopfern rechter Gewalt seit dem Jahr 1990 aus (vgl. Opferfonds CURA: „Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“, www.opferfonds-cura.de/zahlen-und-fakten/todesopfer-rechter-gewalt/).
Die Initiativen und spezialisierten Opferberatungsstellen für Opfer rechter Gewalt fordern schon seit langem eine unabhängige Überprüfung der Diskrepanz zwischen den Todesopfer-Zahlen von Initiativen und Medien einerseits und der offiziellen Anerkennungspraxis andererseits. Im Juni 2015 hatte die Landesregierung Brandenburg das Ergebnis einer unabhängigen Untersuchung von 24 so genannten Altfällen durch das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien e. V. (MMZ) in Potsdam bekannt gegeben und neun weitere Tötungsdelikte aus dem Zeitraum der Jahre 1990 bis 2008 als politisch rechts motiviert anerkannt (vgl. Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Überprüfung umstrittener Altfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, www.mmz-potsdam.de/files/MMZ-Potsdam/Bilder_Veranstaltungen/MMZ%20Forschungsbericht%20Studie%20Todesopfer%20rechtsextremer%20und%20rassistischer%20Gewalt%20in%20Brandenburg%2029062015.pdf). Damit ist das Land Brandenburg das erste Bundesland, das die so genannten Altfälle durch eine unabhängige Institution überprüfen ließ, während Sachsen und Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren retroaktive Anerkennungen durch Überprüfungen von Innen- und Justizministerien vornahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wann und in welchem Gremium bzw. in welchen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Überprüfung umstrittener Altfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien e. V. vorgestellt wurden?
Welche Bundesländer bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bei der IMK wenden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Überprüfung umstrittener Altfälle von Tötungsdelikten mit mutmaßlichem rechtsextremem oder rassistischem Hintergrund durch unabhängige wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen?
Welche Bundesländer bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bei der IMK befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überprüfung umstrittener Altfälle von Tötungsdelikten mit mutmaßlichem rechtsextremem oder rassistischem Hintergrund durch unabhängige wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen?
Aus welchen Gründen haben das Bundesministerium des Innern und die IMK bislang keine Überprüfung aller auf dokumentierten umstrittenen Altfälle von Tötungsdelikten (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/todesopfer-rechte-gewalt sowie www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/verdachtsfaelle-toetungsdelikt-rechter-hintergrund) mit mutmaßlichem rechtsextremem bzw. rassistischem Hintergrund nach dem Vorbild des Forschungsprojekts „Überprüfung umstrittener Altfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien e. V. angeregt und beschlossen?
Waren die 22 für die „ZEIT ONLINE“ recherchierten Fälle, bei denen der Verdacht auf ein rechtes Tötungsdelikt besteht, Gegenstand der Untersuchung der Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts – GETZ-R – (vgl. „Erstochen, erschlagen, verbrannt – 22 Verdachtsfälle“, ZEIT ONLINE vom 30. Juni 2015, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/verdachtsfaelletoetungsdelikt-rechter-hintergrund)?
Ist die Überarbeitung des Evaluierungsberichtes der AG Fallanalyse im GETZ-R im Hinblick auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Überprüfung umstrittener Altfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ des Moses Mendelssohn Zentrums für europäischjüdische Studien e. V. abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Falls die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann ist damit zu rechnen?
Welche Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen haben die IMK und ihre Gremien aus dem Evaluierungsbericht der AG Fallanalyse gezogen?