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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Polizeiliche Datenverarbeitung und Vernetzung

Fallbearbeitungs-, Vorgangsbearbeitungs- und Fahndungssysteme der Bundes- und Länderpolizeien: Möglichkeit gemeinsamer oder paralleler Nutzung, Defizite bei Datenübertragung zwischen unterschiedlichen Fallbearbeitungssystemen, Einrichtung von Schnittstellen, Einführung eines einheitlichen Systems, Kosten und Nutzen eines zentral betriebenen Fallbearbeitungssystems, Entwicklung und Betrieb des &quot;Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds&quot; (PIAV), Nutzung der Europol-Plattform für sicheren Informationsaustausch SIENA sowie der &quot;Focal Points&quot;, Einspeisen personenbezogener Daten im Rahmen polizeilicher Datennutzung, Transkription nichtlateinischer Buchstaben, Ursprung einer Eintragung in die Anti-Terrordatei<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/8468 (neu)11.05.2016

Polizeiliche Datenverarbeitung und Vernetzung

der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Effektive Polizeiarbeit und hohe Datenschutzstandards, die einen wirksamen Schutz der grundrechtlichen Freiheiten gewährleisten, schließen sich nicht aus. Das gilt sowohl für die Aufklärung von Straftaten als auch für eine gute Prävention sowie die erfolgreiche Verhinderung von Anschlägen. Entscheidend ist dabei, dass auf Grundlage der bestehenden Gesetze gut zusammengearbeitet wird.

Nicht Datenschutzkontrollen, sondern die vielen Fehler der Sicherheitsbehörden haben nach Auffassung der Fragesteller das ungehinderte Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds ermöglicht.

Für Mängel in der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden kann nach Auffassung der Fragesteller nicht der Datenschutz verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig vermag zu überzeugen, wenn so getan wird, als sei die Verhinderung von Anschlägen neuen Einschränkungen beim Datenschutz zu verdanken. Bevor neue Befugnisse und neue polizeiliche Dateien und Datenbanken gefordert werden, ist daher ein kritischer Blick auf die tatsächliche Praxis der Zusammenarbeit zwischen deutschen Sicherheitsbehörden zu werfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche polizeilichen Fallbearbeitungs-, Vorgangsbearbeitungs- und Fahndungssysteme (im Folgenden polizeiliche Software-Systeme) stehen dem Bundeskriminalamt zur Verfügung (bitte einschließlich einer kurzen Funktionsbeschreibung auflisten)?

2

Welche polizeilichen Software-Systeme stehen der Bundespolizei zur Verfügung (bitte einschließlich einer kurzen Funktionsbeschreibung auflisten)?

3

Welche der polizeilichen Software-Systeme gemäß den Fragen 1 und 2 werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch von Polizeibehörden der Länder genutzt (bitte nach Software-Systemen und Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Welche der polizeilichen Software-Systeme gemäß den Fragen 1 und 2 sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Funktionsweise und ihres Entwicklungsstands nach Einschätzung der Bundesregierung dazu geeignet, auch von Polizeibehörden der Länder eingesetzt zu werden?

5

Welche der polizeilichen Software-Systeme gemäß den Fragen 1 und 2 werden oder wurden vom Bundeskriminalamt oder von der Bundespolizei entwickelt oder mit entwickelt (bitte nach Software-System, Art der Beteiligung und den beteiligten Behörden aufschlüsseln)?

6

a) Welche der polizeilichen Software-Systeme gemäß den Fragen 1 und 2 eignen sich grundsätzlich für eine gemeinsame oder parallele Nutzung durch verschiedene Polizeibehörden?

b) Inwiefern kann der Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Polizeibehörden dadurch verbessert werden?

7

a) Inwieweit werden die Möglichkeiten gemeinsamer oder paralleler Nutzung gemäß Frage 6 für bestimmte polizeiliche Software-Systeme bereits genutzt,

b) beziehungsweise inwieweit findet eine entsprechende Nutzung nicht statt,

c) und aus welchen Gründen?

8

a) Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ein einheitliches polizeiliches Fallbearbeitungssystem einzuführen,

b) und wenn ja, wie sehen dazu ihre Maßnahmen und konkreten Konzeptionierungen aus?

9

Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Defizite hinsichtlich der Übertragung von Daten zwischen unterschiedlichen einheitlichen polizeilichen Fallbearbeitungssystemen?

10

Welcher Aufwand ist damit verbunden, Schnittstellen zwischen unterschiedlichen polizeilichen Fallbearbeitungssystemen einzurichten und zu unterhalten?

11

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um Verbesserungen bei der entsprechenden Vereinheitlichung der genutzten IT-Landschaft bei den Polizeien und Sicherheitsbehörden zu bewirken?

12

Welche Auswirkungen hätte ein zentrales polizeiliches Fallbearbeitungssystem nach Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der in Frage 9 thematisierten Schwierigkeiten und hinsichtlich des in Frage 10 thematisieren Aufwands?

13

a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten eines zentral betriebenen polizeilichen Fallbearbeitungssystems mit den (gegebenenfalls geschätzten) Kosten für einen dezentraleren Betrieb in den 16 Bundesländern und beim Bund verglichen worden,

b) und wenn ja, mit welchem Ergebnis,

c) beziehungsweise wenn nein, warum nicht?

14

Welche Kosten für Entwicklung und Betrieb entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung des „Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds“ (PIAV) insgesamt?

15

a) Auf welche polizeilichen Software-Systeme gemäß Frage 1 ist PIAV (vgl. Frage 14) ausgerichtet,

b) und welche konkreten Softwarelösungen werden bereits unterstützt?

16

Inwiefern nutzen deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die von Europol betriebene Plattform für den sicheren Informationsaustausch SIENA – Secure Information Exchange Network Application – (bitte nach Behörden aufschlüsseln, und, soweit bekannt, auch Landesbehörden berücksichtigen)?

17

Inwiefern nutzen deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die von Europol eingerichteten „Focal Points“ (bitte nach Behörden aufschlüsseln, und, soweit bekannt, auch Landesbehörden berücksichtigen)?

18

In welchem Maße findet im Rahmen der Nutzung gemäß den Fragen 16 und 17 nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Sicherheitsbehörden ein Einspeisen oder Melden personenbezogener Daten statt (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

19

Durch welche Vorgaben wird im Rahmen der polizeilichen Datennutzung gemäß den Fragen 1, 2, 16 und 17 eine einheitliche Transkription nicht lateinischer Buchstaben beispielsweise in Personennamen gewährleistet?

20

Inwiefern lässt sich eine Eintragung in die Antiterrordatei (vgl. das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern) einer bestimmten Behörde zuordnen?

21

Welche weiteren Rückschlüsse auf den Ursprung der jeweiligen Eintragung in der Antiterrordatei sind möglich?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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