Klimaschutz in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Neben dem bestehenden Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 erarbeitet die Bundesregierung aktuell einen langfristigen Klimaschutzplan, der die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bis 2050 darlegen soll. 80 bis 95 Prozent Einsparung an Treibhausgasemissionen (THG) über alle Sektoren hinweg sind laut Bundesregierung nötig, um die Ziele zu erreichen. Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, ist nach Auffassung sehr vieler Akteure, eine Emissionsminderung um 95 Prozent geboten (www.wwf.de/fileadmin/ fmwwf/Publikationen-PDF/Klimaschutzplan2050_WEB.pdf).
Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich mit einem Positionspapier in die Debatte eingebracht und im April 2016 Vorschläge für Emissionsminderungen entlang der einzelnen Handlungsfelder vorgelegt (www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/376/publikationen/klimaschutzplan_2050_der_ bundesregierung_0.pdf). Für den Bereich der Landwirtschaft verweist das UBA auf einen Anstieg des Anteils an den Gesamtemissionen auf 8 Prozent im Jahr 2014. Durch die Verminderung der THG in anderen Sektoren werde dieser Anteil künftig steigen.
Schlüsselmaßnahmen zur Verminderung der landwirtschaftlichen THG sind demnach eine Reduktion der Stickstoffüberschüsse, der Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz sowie eine Rückführung der Tierbestände.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Können aus Sicht der Bundesregierung die nationalen Klimaziele bis 2020 noch erreicht werden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen in welchen Sektoren (bitte mit Angabe der voraussichtlichen THG-Minderung jeder Maßnahme auflisten)? Wenn nein, warum nicht?
Welche zusätzlichen Maßnahmen in welchen Sektoren wären nötig, um die Ziele des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 doch noch zu erreichen, und woran scheitert die Einführung/Umsetzung dieser Maßnahmen?
Welchen Reduktionsbeitrag müsste die Landwirtschaft bis 2020 nach Auffassung der Bundesregierung noch erbringen und mit welchen Maßnahmen?
Welche der 38 Prüfaufträge aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurden realisiert, und welche nicht (bitte einzeln mit Angabe der Gründe in den Fällen, in denen Prüfaufträge nicht realisiert wurden, auflisten)?
Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Nitrat-Richtlinie geforderten Nachbesserungen an der Düngeverordnung vornehmen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann wird die Einigung zwischen den Ressorts angestrebt?
Welche Minderungen an THG können durch die von der Europäischen Kommission geforderten Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung erreicht werden (bitte einzeln nach Maßnahme/ Minderungspotenzial auflisten)?
Woran ist bislang die Novellierung der Düngeverordnung gescheitert, und weshalb wurde das Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen, um eine Klageerhebung durch die Europäische Kommission zu vermeiden?
Sollte die Novellierung der Düngeverordnung nicht rechtzeitig oder nicht im Sinne der Forderungen der Europäischen Kommission abgeschlossen werden, ab wann drohen Deutschland Strafzahlungen in voraussichtlich welcher Höhe wegen der Nichteinhaltung der Vorgaben aus der EU-Nitrat- Richtlinie?
Welchen Beitrag könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Stickstoffüberschussabgabe zur Erreichung der Klimaziele im Bereich der Landwirtschaft leisten, und plant die Bundesregierung die Einführung fiskalischer Instrumente im Bereich der Stickstoffüberschüsse? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Ist das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, bis 2020 20 Prozent Ökolandbau an der Ackerfläche zu erreichen, noch zu schaffen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Setzt sich die Bundesregierung für eine maximale Ausschöpfung der Umschichtungsmöglichkeiten von der ersten in die zweite Säule im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik-(GAP) Mittel ein, um den Ländern weitere Fördermöglichkeiten des Ökolandbaus zu eröffnen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viel Prozent der Agrarforschungsgelder werden derzeit durch den Bund bereitgestellt, und welchen Anteil daran machen die Forschungsgelder für den Ökolandbau aus?
Setzt sich die Bundesregierung für eine Umschichtung der Agrarforschungsmittel für den Ökolandbau ein, damit diese analog zum 20 Prozent- Flächenziel auch 20 Prozent des Gesamt-Agrarforschungsbudgets bis 2020 ausmachen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Aufstockung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann, und um welchen Betrag?
Welches THG-Minderungspotenzial hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausweitung der Ökolandbaufläche bis 2020 auf 20 Prozent (gegenüber dem Status quo)?
Wie haben sich die Tierbestände nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 entwickelt, und mit welchen Folgen für die THG (bitte nach Tierarten auflisten)?
Wie haben sich die Eigenversorgungsgrade mit Fleisch und anderen tierischen Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wie viele Millionen Tonnen CO2-Äquivalente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren durch den Nettoexport tierischer Produkte aus Deutschland verursacht?
Könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Reduktion der Tierbestände einen Beitrag zur Erreichung sowohl der kurz- als auch der langfristigen Klimaziele leisten, und wenn ja, in welcher Größenordnung?
Welche Emissionsminderungen wären aus Sicht der Bundesregierung durch eine Reduktion der Tierbestände auf ein Niveau, das einer ungefähren Nettoversorgung Deutschlands mit Fleisch und tierischen Produkten entspräche, zu erzielen?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in einer solchen Reduktionsstrategie für eine Marktentlastung, und könnten aus Sicht der Bundesregierung davon positive Preiseffekte insbesondere für die in akuter wirtschaftlicher Not befindlichen Milch- und Schweinemastbetriebe ausgehen?
Welche Synergieeffekte könnten sich aus Sicht der Bundesregierung für die Erreichung der Klima- und Tierschutzziele durch gezielte Maßnahmen (z. B. längere Mastdauern, ein größeres Platzangebot pro Tier, verringerte Milchleistungen) ergeben?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Marktentlastung, die gleichzeitig einen Klimaschutz- und Tierwohleffekt haben, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer regionalen Obergrenze von 2 GVE/ha (Vorschlag des UBA), oberhalb der keine Neu- oder Zubaugenehmigungen für Tierhaltungsanlagen mehr erteilt werden, um die Klimaziele zu erreichen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Pariser Klimavertrag, der nun nicht mehr von Dekarbonisierung (also Reduktion von CO2) spricht, sondern von Netto-Null-Emissionen, insbesondere im Hinblick auf ein Reduktionsgebot für die anderen landwirtschaftlichen THG außer CO2?
Wie viele Millionen Tonnen CO2-Äquivalente machen die anderen klimaschädlichen Emissionen aus der Landwirtschaft außer CO2 aus (bitte einzeln aufschlüsseln), und mit welchen Instrumenten plant die Bundesregierung, deren Minderung im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 anzugehen?
Wie stellen sich die Überschreitungen bei den Ammoniakemissionen der in der NEC-Richtlinie festgelegten nationalen Höchstmenge von 550 kt/Jahr in Deutschland in den vergangenen vier Jahren dar, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bis wann, um die Vorgaben aus der Richtlinie wieder einzuhalten (bitte nach Maßnahmen und voraussichtlichen Reduktionsbeitrag auflisten)?
Wie ist der Zeitplan für die Erarbeitung einer novellierten NEC-Richtlinie, und für welche Ziele für jeweils welche Luftschadstoffe setzt sich die Bundesregierung bei der Novellierung konkret ein?
Wie stellen sich die Bundesregierung die Kohärenz mit den Klimazielen für 2050 sicher, und welchen Anteil (in Prozent der bis 2050 nötigen Reduktionen je klimarelevantem Luftschadstoff) könnten die von der Bundesregierung für 2030 vertretenen Ziele in einer novellierten EU-NEC-Richtlinie erbringen?
Wird sich Deutschland vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse für eine Aufnahme von Methan in die novellierte EU-NEC-Richtlinie einsetzen? Wenn nein, warum nicht, und welche zusätzlichen Emissionsminderungen müssten in anderen Bereichen erbracht werden, sollte Methan als Klimaschadstoff nicht berücksichtigt werden?