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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Debatte um die Zentralbibliothek Medizin

Position zur Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft bzgl. des Auslaufens der Förderung der ZB MED bis zum Jahr 2019<strong>, </strong>Gründe der Entscheidung<strong>, </strong>Notwendigkeit einer Zentralbibliothek für Lebenswissenschaften<strong>, </strong>Nutzung durch Ressortforschungseinrichtungen<strong>, </strong>alternative Informationseinrichtungen<strong>, </strong>Evaluierungsverfahren<strong>, </strong>Erhalt des Bibliotheksbestandes und Zugangssicherung<strong>, </strong>Weiterentwicklung der ZB MED<strong>, </strong>Personalabbau<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

07.06.2016

Aktualisiert

17.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/852017.05.2016

Debatte um die Zentralbibliothek Medizin

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zurzeit gibt es eine Debatte um die Deutsche Zentralbibliothek Medizin – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften Köln/Bonn (ZB MED), die als derzeitige Leibniz-Einrichtung bis zum Jahr 2019 aus der Förderung ausscheiden soll.

Die ZB MED wurde 1973 – hervorgegangen aus der medizinischen Abteilung der Universitäts- und Stadtbibliothek – gegründet. Sie bietet überregional Fachinformationen für den Bereich Lebenswissenschaften, schwerpunktmäßig zu den Fächern Medizin, Gesundheitswesen, sowie seit dem Jahr 2001 zu Ernährungs-, Umwelt- und seit dem Jahr 2003 zu Agrarwissenschaften aber auch zu vielfältigen Randthemen dieser Fächer. „In den Ernährungs- und Umweltwissenschaften besteht in der Bundesrepublik kein in Art und Umfang vergleichbares Angebot“ (Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März 2016). Die Bibliothek nimmt damit einen zentralen Platz in der wissenschaftlichen Infrastruktur ein. Seit dem 1. Januar 2014 ist die ZB MED eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts. Die Dienstleistungen der ZB MED stehen sowohl physisch als auch virtuell mittels dem Onlineportal LIVIVO zur Verfügung. Die Bibliothek hält in ihren Standorten in Köln und Bonn 38 400 Zeitschriften und 1,6 Millionen Bücher vor. Das Angebot der ZB MED wird von Forscherinnen und Forschern, Studierenden sowie Praktikerinnen und Praktikern wie bspw. Ärztinnen und Ärzten bundesweit genutzt.

Die Einrichtung wird seit dem Jahr 1977 als Leibniz-Einrichtung von Bund und Ländern „wegen ihrer überregionalen Bedeutung und eines gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesses“ gefördert (Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März 2016). Alle sieben Jahre findet eine Evaluierung durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft statt, zuletzt im Jahr 2012. Trotz einiger Kritik hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft die Empfehlung ausgesprochen, dass die ZB MED weiterhin gefördert wird – unter bestimmten Bedingungen der Weiterentwicklung. Aufgrund des vom Senat konstatierten Verbesserungs- und Weiterentwicklungsbedarfs der ZB MED wurde bereits im Juni 2015 eine erneute Evaluation durchgeführt. Im März 2016 teilte die Leibniz-Gemeinschaft mit: „Angesichts der kritischen Gesamtsituation empfiehlt der Senat Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung der ZB MED zu beenden“ (Pressemitteilung der Leibniz-Gemeinschaft vom 18. März 2016). Der Senat hob die Arbeit in der Bestandsentwicklung sowie der Volltextversorgung positiv hervor, bemängelte jedoch, dass die Entwicklung der ZB MED hin zu einem modernen Fachinformationszentrum – Ausbau der anwendungsorientierten Forschung, Vernetzung mit anderen nationalen Informationsstrukturen, internationale Positionierung des Suchportals LIVIVO – nicht ausreichend gelungen sei (Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März 2016). Jedoch empfiehlt der Senat der Leibniz-Gemeinschaft, bei Schließung der ZB MED „die Bestände zu erhalten und auch weiterhin öffentlich zugänglich zu halten“.

In der Zwischenzeit haben sich sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sowie der Vorsitzende des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Dr. Jürgen Windeler, für den Erhalt der ZB MED ausgesprochen (vgl. z. B. Ärzte Zeitung vom 28. April 2016). Sie erbringt durch die Aufbereitung und das Verfügbarmachen wissenschaftlicher Information die Grundlage für wissenschaftliche Forschung. Eine Schließung der ZB MED würde aus Sicht des IQWiG-Vorsitzenden sowohl die Arbeit seines Instituts als auch die von vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefährden.

Angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung und der Tatsache, dass bundesweit keine andere Einrichtung in dem Maße über die spezifische Fachliteratur verfügt, die die ZB MED bieten kann, stellt sich die Frage, ob eine Schließung im gesellschaftlichen Interesse liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Senat der Leibniz-Gemeinschaft der Stellungnahme und der daraus folgenden Förderempfehlung zugestimmt?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nicht, weshalb nicht?

2

Haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Annahme der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft unterstützt, die Förderung für die ZB MED bis zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen (bitte begründen)?

3

Welche Umstände und Entwicklungen in der ZB MED sieht die Bundesregierung als ausschlaggebend für ihre Entscheidung an, die Förderung der ZB MED bis zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen?

4

Erachtet die Bundesregierung eine Zentralbibliothek oder ein zentrales Archiv für die Bereiche Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften für notwendig (bitte begründen)?

5

In welchem Umfang haben Ressortforschungseinrichtungen des Bundes Zugriff auf das Angebot der ZB MED genommen?

6

Welche Einrichtungen sind dies?

7

Würde ein Wegfall des Angebots der ZB MED zu einem Mehraufwand im Bereich der Ressortforschung führen (bitte begründen)?

Wenn ja, in welchem Umfang?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil der Zugriffe auf das Angebot der ZB MED nicht aus dessen Sitzland Nordrhein-Westfalen stammen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der ZB MED als Informationszentrum für Lebenswissenschaften ein?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die Entscheidung, die Förderung der ZB MED bis zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine oder mehrere Einrichtungen, die einen ähnlich umfangreichen Bestand in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften aufweisen?

Wenn ja, welche?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine oder mehrere Einrichtungen, die einen ähnlich umfangreichen Bestand in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei zur Verfügung stellen?

Wenn ja, welche?

13

Sind aus Sicht der Bundesregierung Befürchtungen berechtigt, dass bestimmte Zeitschriften im Bestand der ZB MED in Deutschland außer von dieser von keiner Hochschule in öffentlicher Trägerschaft, Ressortforschungseinrichtung oder Forschungseinrichtung bzw. Forschungsorganisation, deren Grundfinanzierung maßgeblich von Bund und Ländern getragen wird, abonniert werden und dementsprechend nicht mehr zur Verfügung stehen werden?

14

Können diese nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Mehrkosten über andere Quellen bezogen werden?

15

Sieht die Bundesregierung langfristig eine Verschlechterung der Informationsversorgung in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften in Deutschland, sollte die ZB MED ab dem Jahr 2019 nicht mehr im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft weiter von Bund und Ländern gefördert werden (bitte begründen)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Einrichtung wie die ZB MED auf die gleiche Weise evaluiert werden sollte wie ein Forschungsinstitut (bitte begründen)?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Fachbibliotheken oder anderen Informationseinrichtungen, wie z. B. die ZB MED, die durch die Leibniz-Gemeinschaft gefördert werden, das Durchführen von Forschungsprojekten und das Einwerben von Drittmitteln mehr Priorität haben sollte als die Informationsversorgung (bitte begründen)?

18

Sieht die Bundesregierung dies im Falle der ZB MED genauso (bitte begründen)?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere Informationseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft fürchten müssen, aus diesen Gründen langfristig keine Förderung durch die Leibniz-Gemeinschaft zu erhalten (bitte begründen)?

20

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Senats, die Bestände der ZB MED zu erhalten sowie öffentlich zugänglich zu halten?

Wenn ja, wie soll dies ab dem Jahr 2019 geschehen?

21

Ist dies aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt langfristig gesichert (bitte begründen)?

22

Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass ein Zugang zu den ausschließlich von der ZB MED bezogenen Zeitschriften auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert ist?

23

Werden die vorhandenen Zeitschriftenbestände der ZB MED archiviert und öffentlich zugänglich gehalten?

Ist dies aus Sicht der Bundesregierung auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert?

24

Von wem werden nach dem Jahr 2019 die Bestände und Datenbanken der ZB MED verwaltet?

25

Ist in diesem Rahmen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Angebots der ZB MED geplant?

Wenn ja, wie soll dies erfolgen?

26

Sieht die Bundesregierung die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel als ausreichend an (bitte begründen)?

27

Wird es durch das geplante Auslaufen der Förderung bis zum Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Personalabbau vor und nach 2019 kommen (bitte begründen)?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 17. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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