Ausstattung des Agenten Werner Mauss mit Tarndokumenten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7352)
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Es besteht nochmals Anlass zur Nachfrage zum o. g. Thema wegen verbleibender Zweifel nach den bisherigen Auskünften der Bundesregierung hierzu (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2015 auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 30. September 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6403, S. 35; ferner Antwort vom 11. April 2016 auf dessen Schriftliche Frage 15 vom 5. April 2016, Bundestagsdrucksache 18/8191, sowie Antwort vom 26. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7352 auf dessen Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/7120).
In dem kürzlich erschienenen Buch „Panama Papers – Die Geschichte einer weltweiten Enthüllung“ zitieren die Autoren Bastian Obermayer und Frederik Obermaier den deutschen Privatagenten Werner Mauss, deutsche Behörden hätten ihn „maximal unterstützt“ dabei, seinen derzeitigen Reisepass mit Gültigkeit bis 2024 auf den Namen „Claus Möllner“ am 16. Mai 2014 von der Gemeinde Altstrimmig bei Cochem ausgestellt zu bekommen. Eine Mitarbeiterin im dortigen Rathaus erklärte, man habe Werner Mauss seinen früheren Reisepass mit diesem oder anderem falschen Namen seit 2000 zweimal gegen einen neuen Pass getauscht (vgl. SZ-Online, 4. April 2016). Bezüglich Werner Mauss fehle im melderechtlichen Dateienverbund der sonst übliche Sperrvermerk, „wenn jemand eine Tarnidentität nicht mehr benötige und keine neuen Papiere mehr ausgestellt werden sollen“ (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Behörden des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – welcher Bundesländer haben Werner Mauss nach dessen Aussage dabei unterstützt, Ausweispapiere auf den Tarnnamen Claus Möllner zu bekommen, obwohl Werner Mauss nach o. g. früherer Antwort der Bundesregierung schon seit dem Jahr 2000 nicht mehr für Bundesbehörden tätig ist?
a) Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im melderechtlichen Informationsverbund kein Sperrvermerk für die Wieder- bzw. Neuerteilung von Tarndokumenten an Werner Mauss eingetragen?
b) Welche deutsche Behörde wäre nach Ansicht der Bundesregierung dafür zuständig gewesen?
c) Welche Bundes- oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesbehörde hat zuletzt veranlasst, Werner Mauss Ausweise auf die Tarnidentität Claus Möllner ausstellen zu lassen?
a) Unter welchen Namen war Werner Mauss nach Kenntnis der Bundesregierung seit den Sechziger-Jahren bis heute tätig?
b) Auf wie viele und welche dieser Namen stellten ihm jeweils welche deutschen Behörden jeweils welche (Tarn-)Ausweispapiere aus?
a) Für welche ausländischen Sicherheitsbehörden war Werner Mauss nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 tätig?
b) Welche davon ließen ihm nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wann welche Tarnpapiere ausstellen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
a) die aktuelle Nutzung der Tarnidentität Claus Möllner durch Werner Mauss zu untersuchen?
b) festzustellen, wie er an die entsprechenden Ausweispapiere gelangen konnte, obwohl er nach Auskunft der Bundesregierung seit spätestens dem Jahr 2000 nicht mehr für Bundesbehörden tätig ist?
a) Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz Werner Mauss mit Tarnpapieren auf den Namen Claus bzw. Klaus Möllner ausstatten ließ?
b) Wenn grundsätzlich ja, wann war dies, und bis wann galten diese Papiere?