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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

Teilnehmerpotenzial, Teilnehmende seit Programmstart, aktuelle Anzahl Intensivgeförderter, geförderter Frauen, Migranten und Schwerbehinderter; Durchführung zusätzlicher Qualifizierungen, Einsatz von Betriebsakquisiteuren und Coaches, Projektlaufzeit, Einschätzung künftiger Entwicklung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/866501.06.2016

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai 2015 startete das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (ESF: Europäischer Sozialfonds). Das Programm umfasst Lohnkostenzuschüsse, durch die Langzeitarbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen sollen. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitgeber 75 Prozent, in den folgenden neun Monaten 50 Prozent und danach für drei Monate 25 Prozent des Gesamtlohns. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Teilnehmer anschließend ein weiteres halbes Jahr ohne Zuschüsse bei vollem Gehalt zu beschäftigen (Nachbeschäftigungspflicht). Gefördert werden außerdem Arbeitsplatzakquisiteure bei den Jobcentern.

Adressaten des Programms sind (i. d. R. über 35-jährige) Langzeitarbeitslose, die mindestens seit zwei Jahren ohne Job sind, über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und vermutlich mit einer anderen Förderung nicht in Arbeit gebracht werden können. Vorgesehen ist ein begleitendes Coaching. Intensiv geförderten Langzeitarbeitslosen, die weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen, werden höhere Lohnkostenzuschüsse über einen längeren Zeitraum gewährt. Eine Nachbeschäftigungspflicht ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Von den ursprünglich geplanten 33 000 Stellen haben 336 Jobcenter in der dem Programmstart vorgeschalteten Ausschreibungsrunde etwas mehr als 24 000 Plätze abgerufen. Im April 2016 waren davon 4 700 besetzt. Durch eine Änderung der Richtlinie wurde im Februar 2016 die förderfähige Zielgruppe erweitert.

Zum 30. April 2016 waren die teilnehmenden Jobcenter aufgerufen, eine Einschätzung abzugeben, wie viele Teilnehmer sie nach ihren bisherigen Erfahrungen bis zum Programmende fördern können (vgl. 7.6 der Förderrichtlinie), um gegebenenfalls Zuwendungen nach oben oder nach unten zu korrigieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Personen umfasst unter Berücksichtigung der erweiterten förderfähigen Zielgruppe das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm?

2

Wie hoch war seit Programmstart die Zahl der Zugänge in das ESF-Bundesprogramm, und wie hoch ist der aktuelle Bestand?

3

Wie hoch ist aktuell der Zahl der Intensivgeförderten (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)?

4

Wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten Frauen (bitte auch als Anteil an allen Geförderten ausweisen)?

5

Wie hoch ist aktuell jeweils die Zahl der geförderten Migranten sowie der älteren Personen über 54 Jahre (bitte auch als Anteil an allen Geförderten sowie als Anteil am Teilnehmerpotenzial ausweisen)?

6

Wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten schwerbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

7

Wie viele der Programmteilnehmer werden zusätzlich qualifiziert (bitte auch als Anteil an allen Teilnehmern sowie differenziert nach arbeitsplatzbezogenen beruflichen Qualifizierungen und nach Qualifizierungen zur Verbesserung von Grundkompetenzen ausweisen)?

8

Wie viele Stellen wurden bislang insgesamt für das ESF-Bundesprogramm eingeworben?

9

Wie viele Betriebsakquisiteure sind aktuell im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bei den Jobcentern tätig?

10

Wie viele Coaches sind aktuell im Rahmen des ESF-Bundesprogramms tätig?

11

Wann endet jeweils in wie vielen Jobcentern die Zuwendungsfähigkeit der Betriebsakquisiteure und damit die Möglichkeit, Stellen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms neu- bzw. nachzubesetzen (bitte monatsweise angeben)?

12

Wann enden jeweils in wie vielen Jobcentern die Projektlaufzeiten für das ESF-Bundesprogramm (bitte monatsweise angeben)?

13

Welche Ergebnisse hat die Planungsrevision der Jobcenter zum 30. April 2016 hinsichtlich der erwarteten Gesamtteilnehmerzahl sowie der Anzahl der erwarteten Normal- und Intensivförderfälle im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen ergeben?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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