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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergebnis des Modellversuchs "Fahrradschutzstreifen außerorts"

Beteiligte Institutionen an der Auswertung des Modellprojekts, Information der Öffentlichkeit, Termin für den Abschlussbericht, Auswirkungen der Schutzstreifen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Erkenntnisse und Ergebnisse für die beteiligten Landkreise und Städte, Konsequenzen und geplante gesetzliche Neuregelungen, Möglichkeiten der Einrichtung von Schutzstreifen ohne vorherige Gesetzesänderungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/866101.06.2016

Ergebnis des Modellversuchs „Fahrradschutzstreifen außerorts“

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1997 führte den Schutzstreifen als Radverkehrsanlage ein. Ein Schutzstreifen ist eine auf der Fahrbahn mit unterbrochenen Linien markierte Radverkehrsanlage, die für Radfahrer nicht benutzungspflichtig ist (§ 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO – VwV-StVO).

Bislang sind Schutzstreifen lediglich innerorts erlaubt. Da separierte Radwege aus technischen oder umweltrechtlichen Gründen außerorts an vielen Straßen keine Option sind und Schutzstreifen günstiger sind als separierte Radwege, könnten Schutzstreifen auch außerorts eine Möglichkeit darstellen, die Radinfrastruktur zeitnah zu verbessern.

Aktuell sind Schutzstreifen außerorts (sowie in Kreisverkehren) aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten. Bei den Außerortsstrecken erfolgte dies jedoch ohne umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse (vgl. www.agfk-niedersachsen.de/ arbeitsgruppen/schutzstreifen-ausserorts.html).

Um diese Forschungslücke zu schließen und zu eruieren, ob Schutzstreifen auch außerorts ein probates Mittel zur Verbesserung von Radinfrastruktur und Radsicherheit sind, hat die Bundesregierung im Jahr 2013 den bundesweiten „Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und die Attraktivität im Radverkehrsnetz“ angestoßen. Das Projekt wird im Rahmen des nationalen Radverkehrsplans und mit Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an sieben Standorten in fünf Bundesländern durchgeführt.

Durch die vorliegende Anfrage möchten sich die Fragesteller über durch das Projekt gewonnene Erkenntnisse informieren. Obwohl der Modellversuch nach Kenntnis der Fragesteller bereits im Dezember 2014 abgeschlossen wurde, liegen weder ein Abschlussbericht noch anderweitige Informationen über die Ergebnisse oder die Konsequenzen vor, die die Bundesregierung aus dem Projekt zieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem bundesweiten Modellprojekt „Fahrradschutzstreifen außerorts“ gewonnen, und mit welchem Ergebnis wurde das Projekt abgeschlossen?

2

Wer ist bzw. war an der Auswertung des Modellprojekts beteiligt, und wann ist mit der Vorstellung eines Abschlussberichts zu rechnen?

3

Auf welche Weise und wann wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit, den Deutschen Bundestag und die Bundesländer über die Ergebnisse des Projektes informieren?

4

Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat die Markierung von Schutzstreifen außerorts nach den Erfahrungen des Modellversuchs?

5

Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat die mit den Schutzstreifen verbundene Einrichtung einer „Kernfahrbahn“ sowie die Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nach den Erfahrungen des Modellversuchs?

6

Welche Erkenntnisse und Ergebnisse brachte das Modellprojekt für die einzelnen beteiligten Landkreise und Städte:

a) Dömitz-Malliß (Mecklenburg-Vorpommern),

b) Landkreis Northeim (Niedersachsen),

c) Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen),

d) Fontanestadt Neuruppin/Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg),

e) Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen),

f) Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen),

g) Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein)?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Modellprojekt?

8

Inwieweit und wann ist mit gesetzlichen Neuregelungen auf Grundlage des Modellversuchs zu rechnen?

9

Inwiefern ist es den Bundesländern nach Einschätzung der Bundesregierung ohne vorherige Gesetzesänderungen gestattet, im Rahmen der bestehenden Rechtslage Schutzstreifen außerorts einzurichten, wenn die dafür vorgesehenen Straßen eine verhältnismäßig geringe Verkehrsdichte aufweisen, und sind hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise landeseigene Modellprojekte möglich?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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