EU-Migrations- und Grenzmanagement in Afrika
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Dr. Konstatin von Notz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Auftrag der Europäischen Union unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) laut Medienberichten der ARD und des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ autoritäre Regime in Afrika bei der Sicherung ihrer Grenzen. Obwohl der sudanesische Machthaber Umar al-Bashir mit internationalem Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht wird, will die Europäische Union unter Federführung der GIZ das Programm „Better Migration Management“ – für das die Europäische Union 40 Mio. Euro bereitstellt – auch im Sudan umsetzen. Unter anderem soll Ausrüstung wie Kameras, Scanner und Server offenbar zur Erfassung von Flüchtlingen und Migranten an das sudanesische Regime geliefert, Grenzschützer ausgebildet und beim Aufbau von zwei Lagern mit Hafträumen für Migranten geholfen werden (www.tagesschau.de/ausland/eritrea-sudan-101.html). Auch das diktatorische Regime in Eritrea, dem die Unterdrückung der Bevölkerung sowie flächendeckende Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIEritrea/Pages/ReportCoIEritrea.aspx), soll im Rahmen des „Better Migration Management“ unterstützt werden. Diese Unterstützung erfolgt, obwohl der Europäischen Union bewusst ist, dass die bereitgestellte Ausrüstung zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft missbraucht werden kann (vgl. DER SPIEGEL, 20/2016 vom 14. Mai 2016, S. 36: „Pakt mit Despoten“).
Im Rahmen der euro-afrikanischen Konferenz von Rabat im Jahr 2006, des im Jahr 2014 initiierten Khartum-Prozesses und des Migrationsgipfels in Valletta im November 2015 wurden zahlreiche Aktionspläne, Programme und Projekte ins Leben gerufen, um die EU-Grenzsicherung über die eigenen Grenzen hinaus zu verlagern und zu externalisieren, Flucht- und Migrationsbewegungen aufzuhalten oder umzulenken und so Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten vom Weg nach Europa abzuhalten. Darüber hinaus sollen die Rückführungsquoten erhöht werden. In Agadez in Niger wurde unter Leitung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein so genanntes Multifunktionszentrum aufgebaut, über das die Bundesregierung bislang nur fragmentarisch Auskunft geben konnte (vgl. Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/7920 und Mündliche Frage 20 in der Fragestunde vom 16. März 2016 auf Plenarprotokoll 18/160). In einem geleakten und mittlerweile öffentlichen gemeinsamen Non-Paper von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst vom 17. März 2016 zum Sudan (siehe http://statewatch.org/news/2016/mar/eu-com-eeas-readmission-sudan-7203-16.pdf) wird der explizite Wunsch geäußert, die EU und ihre Mitgliedstaaten mögen dabei helfen, Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder Migrationsbewegungen nach Europa zu stärken. Offiziell heißt es hingegen auch im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“, eigentliches Ziel sei es, den Grenzschutz zu stärken bzw. Schmuggler und Menschenhändler zu bekämpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Anzahl, Umfang und Zielsetzung der EU-Vorhaben im Bereich des so genannten Grenzmanagements in Afrika (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Inwieweit entspricht die Unterstützung dieses Grenzmanagements im Sudan und in Eritrea den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union die Zusammenarbeit mit dem Sudan und Eritrea wieder aufzunehmen? Wenn ja, in welcher Weise, und aufgrund welcher messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage in diesen Staaten?
Welche Ausrüstung für Sicherheitskräfte soll von deutscher und EU-Seite jeweils zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Empfängerländern und Empfängern aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der Valletta-Beschlüsse die Kriterien für „menschenrechtsbasiertes Grenzmanagement“ erfüllt sind (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 18/7920)?
Wie sorgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Beschlüsse des Valletta-Gipfels auf europäischer und deutscher Ebene für Transparenz?
Inwiefern greift die Bundesregierung auf Erfahrungswerte aus anderen Ländern zurück, und lässt sie diese in die Unterstützung des Grenzmanagements im Sudan, in Somalia und Eritrea einfließen (bitte nach Ländern auflisten)?
Wie stellen die Bundesregierung und die Europäische Union sicher, dass im Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und finanzielle Mittel sowie die Ausbildung von Streitkräften nicht zu Repressionen gegen die Menschen im Sudan und in Eritrea benutzt werden?
Auf welche Vorhaben zum EU-Grenzmanagement in Afrika hat sich die GIZ auf europäischer Ebene beworben? Sollte sich die GIZ nicht beworben haben, wie kam es zur Auftragsvergabe?
Inwieweit ist die Rolle der GIZ bei der Unterstützung des Grenzmanagements in den Staaten Sudan und Eritrea mit dem entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ in Einklang zu bringen?
Gibt es bereits Länder, in denen die GIZ ähnliche Maßnahmen im Bereich Grenzschutz umsetzt? Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Mit welchen Partnerorganisationen bzw. -institutionen arbeitet die GIZ in den Staaten Sudan, Eritrea und Südsudan zusammen? Wie stellt sie sicher, dass diese menschenrechtliche Standards einhalten?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern im Rahmen des Migrationsmanagements?
Inwiefern sind die von der Bundesregierung unterstützten Vorhaben für die jeweiligen Gesellschaften transparent?
Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass bereits im EU-Umsetzungsplan des „Better Migration Management“ festgestellt wird, dass „die Netzwerke der Menschenschmuggler und Menschenhändler in der Region […] hochgradig organisiert und ausgeklügelt“ sind und dieser Menschenhandel „häufig unter Mittäterschaft von Offiziellen“ erfolgt (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/security-and-safeguardingliberties/internal-security-fund-police/union-actions/index_en.htm), sicher, dass die Partner der Europäischen Union nicht ausgerechnet jene sind, die sie bekämpfen will, namentlich Schmuggler und Schlepper und deren Helfer?
Wie viele so genannte „Reception Centers“ mit oder ohne Haftzentren und andere Aufnahmeeinrichtungen sollen im Rahmen des „Better Migration Management“ der Europäischen Union im Sudan, in Eritrea und den afrikanischen Mitgliedstaaten des Khartum-Prozesses errichtet werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wem soll die Koordination für die Zentren obliegen? Welche Standards sollen für diese Einrichtungen gelten? Wie soll verhindert werden, dass die Einrichtungen zu dauerhaften Verwahrungszentren für Flüchtlinge werden?
Wie, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen soll überprüft werden, dass es in den „Reception Centers“ und bei der Umsetzung des „Better Migration Management“ insgesamt nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt? Ist auf EU-Ebene oder von Seiten der Bundesregierung ein regelmäßiger und transparenter Monitoring-Mechanismus vorgesehen?
Durch welche originär entwicklungspolitischen Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung werden die Maßnahmen zum Grenzmanagement flankiert (bitte nach Land und Volumen der Official Development Assistance – ODA – aufschlüsseln)?
Hat für die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Non-Papers von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst die Stärkung von Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder Migrationsbewegungen nach Europa oder die Stärkung des Grenzschutzes zum Kampf gegen Schmuggler und Menschenhändler Priorität?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Aufbau grenzschutzpolitischer Kapazitäten in Ländern wie dem Sudan nicht letztlich darum geht, potentiell schutzbedürftige Menschen von europäischem Boden fernzuhalten?
b) Wie soll in dem Zusammenhang sichergestellt werden, dass zwar z. B. Menschenhändler verfolgt werden, gleichzeitig aber Schutzsuchende ihr individuelles Recht auf Asyl wahrnehmen können? Wie soll gewährleistet werden, dass beim Grenzmanagement humanitäre und menschenrechtliche Standards eingehalten werden?
Teilt die Bundesregierung die im besagten Non-Paper geäußerte Einschätzung von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigen Dienst, dass die Europäische Union in Bezug auf ihr Engagement im Sudan Gefahr läuft, ihren Ruf zu beschädigen, wenn sich die getroffenen Maßnahmen allein auf den Bereich der Migration konzentrieren? Falls ja, wie lässt sie sich mit der federführenden Rolle der GIZ im Rahmen des Projekts „Better Migration Management“ vereinbaren?
Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder des in Valletta beschlossenen EU-Treuhandfonds zusammen (bitte nach einzelnen EU-Quellen und bilateralen Anteilen aufschlüsseln)? Wofür sind sie konkret eingeplant (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Wofür waren die Mittel für den EU-Treuhandfonds nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich eingeplant? Für welche Regionen, Sektoren und Vorhaben steht nun konkret weniger Geld zur Verfügung?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Umschichtung von Entwicklungsgeldern? Und ist die Bundesregierung der Meinung, dadurch einen größeren entwicklungspolitischen Nutzen zu erzielen?
Welche Ausgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds getätigt, die nicht ODA-anrechnungsfähig sind (bitte nach Inhalt und Summe auflisten)?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, dass nach Auskunft eines Vertreters der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2016 im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits ca. 9 Prozent der Gelder des Europäischen Entwicklungsfonds für militärische Zwecke ausgegeben werden, die nicht ODA-anrechnungsfähig sind?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Problematik umzugehen, dass weniger Gelder für ODA-Zwecke zur Verfügung stehen? Und in welchen Bereichen stehen dadurch weniger Entwicklungsmittel zur Verfügung?