BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Intergeschlechtliche Menschen in Deutschland (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/7310 und 18/8061)

Erneute Nachfrage zu BT-Drs 18/7310 und 18/8061: zulässige Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei fehlender Geschlechtsangabe im Geburtseintrag<br /> (1 Einzelfrage)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/877408.06.2016

Intergeschlechtliche Menschen in Deutschland (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/7310 und 18/8061)

der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 17. Dezember 2015 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kleine Anfrage „Intergeschlechtliche Menschen in Deutschland“ (18/7140) eingebracht. Nach Verlängerung der Beantwortungsfrist hat die Bundesregierung am 20. Januar 2016 die Kleine Anfrage beantwortet.

Zu Frage 9 („Darf ein intergeschlechtlicher Mensch, dessen Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung a) eine verschiedengeschlechtliche Ehe mit einem Mann eingehen, b) eine verschiedengeschlechtliche Ehe mit einer Frau eingehen, c) eine Ehe mit einer anderen intergeschlechtlichen Person eingehen, d) eine verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Mann begründen, e) eine verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Frau begründen, f) eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer anderen intergeschlechtlichen Person begründen?“) antwortete die Bundesregierung: „Nach geltendem Recht kann eine Ehe nur zwischen Frau und Mann und eine Lebenspartnerschaft nur zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts begründet werden“.

Da die Formulierung „Personen gleichen Geschlechts“ für die Menschen, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) eingetragen wurde, unklar ist, haben wir am 16. März 2016 die Bundesregierung erneut gefragt:

  • 1. Darf ein intergeschlechtlicher Mensch, dessen Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) eingetragen wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen? Wenn ja, mit einem Mann? Oder mit einer Frau? Oder nur mit einer anderen intergeschlechtlichen Person, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde?

Darauf hat die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 9 aus der letzten Kleinen Anfrage verwiesen.

Wir fragen die Bundesregierung zum dritten Mal:

Darf ein intergeschlechtlicher Mensch, dessen Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen? Wenn ja, a) mit einem Mann? b) mit einer Frau? c) mit einer anderen intergeschlechtlichen Person, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde?

Fragen1

1

Darf ein intergeschlechtlicher Mensch, dessen Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen?

Wenn ja,

a) mit einem Mann?

b) mit einer Frau?

c) mit einer anderen intergeschlechtlichen Person, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde?

Berlin, den 8. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen