Präsidentschaft Deutschlands im Baltic Sea Fisheries Forum ab Juli 2016
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ab dem zweiten Halbjahr 2016 übernimmt Deutschland den Vorsitz im Baltic Sea Fisheries Forum (BALTFISH), einem Gremium der Ostsee-Meeresschutzkommission HELCOM. Jedes Land, das den Vorsitz für ein Jahr innehat, muss eine Liste an Aktivitäten einbringen, die während des Jahres der Präsidentschaft diskutiert und umgesetzt werden sollen. Mitglieder in BALTFISH sind alle EU-Mitgliedstaaten im Ostseeraum.
Die Ostsee ist ein überfischtes Meeresgebiet, daher ist es wichtig, dass alle Ostsee-Anrainerstaaten gemeinsame Lösungen entwickeln, damit sich die Fischbestände wieder erholen können und tatsächlich nachhaltige Fischerei betrieben werden kann. Vor allem die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP), die seit 2014 in Kraft ist, soll dazu beitragen, den Fangmengen Grenzen aufzuzeigen, damit die Fische sich wieder auf nachhaltige Bestandsniveaus erholen können. Im BALTFISH-Gremium sollen die Besonderheiten der regionalen Fischereipolitik zum Tragen kommen.
Jüngste Informationen zeigen, dass die Ostsee in vier von sieben untersuchten Beständen überfischt wird (Quelle: Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss der Europäischen Union für die Fischerei, STECF-16-05; https://stecf.jrc. ec.europa.eu/documents/43805/55543/2016-03_STECF+16-05+Monitoring+ performance+CFP+CORRIGENDUM_JRCxxx.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Punkte plant die Bundesregierung mit den Ostsee-Anrainerstaaten der EU im Rahmen der BALTFISH-Präsidentschaft zu diskutieren, und bei welchen Punkten sind Beschlüsse bzw. Lösungen innerhalb des Jahres der Präsidentschaft vorgesehen?
Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für die einjährige BALTFISH-Präsidentschaft gesetzt?
Inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, dass die jüngsten Daten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) aufzeigen, dass die Mehrheit der in der Ostsee auf Grundlage des MSY-Ansatzes (Ansatz des höchstmöglichen Dauerertrags) analysierten Bestände zuletzt überfischt (F>Fmsy) wurden, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf Basis der Erkenntnis aus Frage 1 und zur Erfüllung der in der GFP formulierten Ziele zum Erreichen des Ziels einer Befischung auf Basis des höchstmöglichen Dauerertrages, um der Überfischung in der Ostsee Einhalt zu gebieten (bitte unter Nennung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen sowie zeitlicher Ziele)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Erreichen des MSY-Befischungsgrades für einzelne Ostseebestände weiter aufzuschieben, und wenn ja, bis wann, und für welche Bestände?
Wird die Bundesregierung Erkenntnisse vorlegen, um zu begründen, dass ein Erreichen der Fmsy-Zielsetzung für die entsprechenden Bestände im Jahr 2017 die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der betreffenden Fischereiflotten ernstlich gefährden würde, und wenn ja, wann, und wo werden diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht, und wenn nein, warum wird sie diese Erkenntnisse nicht vorlegen?
Welche Fischereien in der Ostsee betrachtet die Bundesregierung gemäß GFP, Artikel 4.1 Absatz 36 als gemischt, und sieht sie diese Kriterien für die Arten Dorsch, Hering und Sprotte als erfüllt an, und wenn ja, warum?
Was betrachtet die Bundesregierung als einen aufgrund von Wechselwirkungen innerhalb oder zwischen Arten hervorgerufenen „ernstlichen Schaden“ für Fischbestände (Ostsee-Mehrjahresplan, Artikel 4.4a: „serious harm to a stock caused by intra- or inter-species stock dynamics“), ab wann liegt dieser nach Kenntnis der Bundesregierung vor, und welche Beispiele für die Fischbestände der Ostsee können nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben werden?
Wird die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, wie durch einen Befischungsgrad oberhalb des Fmsy-Punktwertes (Mehrjahresplan, Annex 1, Spalte B) ernstliche Schäden durch Beziehungen innerhalb oder zwischen Arten reduziert oder abgewendet werden können, und für welche Bestände, wann (Datum), und wo werden diese Erkenntnisse veröffentlicht?
a) Inwieweit verlangt der politisch vereinbarte Ostsee-Mehrjahresplan nach Auffassung der Bundesregierung, bei der Festsetzung der Fangmengen der ICES-MSY-Regel (Regel benannt nach einem Zusammenschluss von Wissenschaftlern, ICES – Internationaler Rat für Meeresforschung, MSY – höchstmöglicher Dauerertrag eines Fischbestandes) zu folgen?
b) Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die im Ostsee-Mehrjahresplan vereinbarten Bandbreiten für Befischungsgrade in Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen von ICES, diese Bandbreiten nur in jenen Fällen anzuwenden, wenn der Plan verlangt, der ICES-MSY-Regel zu folgen?
Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung für einen Nordsee-Mehrjahresplan, den wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES für striktere Bandbreiten in der Nordsee zu folgen, sollte der Nordsee-Mehrjahresplan nicht verlangen, der ICES-MSY-Regel zu folgen?
Welche von Deutschland bewirtschafteten Bestände in der Ostsee befinden sich derzeit oberhalb des Biomasseniveaus, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht (bitte um jeweilige Angaben sowohl zum MSY-Btrig-Referenzwert als auch zum Bmsy-Referenzwert)?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der BALTFISH-Präsidentschaft dafür ein, dass die Europäische Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse über das Biomasse-Niveau, welches den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, für Bestände in der Ostsee ersucht?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Allgemeinen vor, dass ein Befischungsgrad oberhalb des FMSY-Punktwertes dazu beiträgt, Fischpopulationen schrittweise wiederaufzufüllen und oberhalb des Niveaus der Biomasse zu halten, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht?
Falls keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu?
a) Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der im politisch vereinbarten Ostsee-Mehrjahresplan verankerten Definition überein, dass alle Befischungsgrade innerhalb der festgelegten Bandbreite den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglichen?
b) Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu den Ausführungen des ICES, welcher Bandbreiten mit einer maximalen Reduzierung des höchstmöglichen Dauerertrages von 5 Prozent berechnet hatte, und wie bewertet die Bundesregierung die Folgen?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung während der deutschen BALTFISH-Präsidentschaft Fanggrenzen für die Ostsee für 2017 zu diskutieren?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die BALTFISH-Gruppe Fanggrenzen für 2017 unterstützt, welche nicht oberhalb des MSY-Befischungsgrades (Fmsy-Punktwert) liegen?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung zu, dass im Rahmen der GFP sich der Befischungsgrad aller Bestände schrittweise dem MSY-Niveau annähern muss, aber sich nach bereits erfolgter Annäherung nicht erneut von diesem Befischungsgrad weiter entfernen darf?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung während der deutschen BALTFISH-Präsidentschaft die Transparenz von BALTFISH verbessern, und wie wird sie den Einbezug aller direkt bzw. indirekt betroffenen Interessens- und Personengruppen sicherstellen?
Inwieweit würde die Bundesregierung ein öffentliches „Live-Streaming“ der anfänglichen Debatte zu Fanggrenzen in der Ostsee für 2017 im Oktober-Ministerrat 2016 unterstützen?