BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2016

Bisherige bzw. zukünftige Entwicklungen, u.a. nach Inkrafttreten der Neuregelungen: Anlagenzahl, Stromerzeugung, Anlagekonzepte, Akteure, Treibhausgas-Einsparungen, Bedeutung von Landwirten betriebener, kleiner und mittelständischer Anlagen, ggf. Bestandssicherungsregelungen, Transportaufkommen bei Gärsubstraten, Flächenbedarf und Senkung des Anteils nachwachsender Rohstoffe, regionale Verteilung von Biogasanlagen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/899522.06.2016

Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden, Steffi Lemke, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im aktuellen Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) ist für die Jahre 2017 bis 2022 ein Ausbaupfad von 150 Megawatt installierter Leitung (brutto) bzw. von 200 Megawatt (2020 bis 2022) vorgesehen. Die vorgesehenen Regelungen bieten den meisten Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung in dieser Zeit ausläuft, eine Anschlussperspektive. Dennoch gibt es Kritik von Branchen- und Umweltverbänden, dass einerseits keine Anschlussregelung für Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 150 kW geplant ist (De-minimis-Regel), andererseits auch keine Differenzierung der Vergütung (z. B. in Abhängigkeit von der Anlagenleistung und/oder Einsatzstoffen) vorgesehen ist. Damit wurde aus Sicht der Fragesteller auch die Chance verpasst, über das EEG einerseits kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben eine weitere Einkommensperspektive und damit betriebswirtschaftliche Diversifizierung in Zeiten extrem volatiler Preise auf den Agrarmärkten zu bieten. Andererseits wurde versäumt, über eine Differenzierung nach Einsatzstoffen den ökologisch negativen Entwicklungen der letzten Jahre, wie z. B. dem großflächigen Maisanbau in einigen Regionen, entgegen zu steuern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hat sich die Bioenergie in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (Zahl der Anlagen, installierte Leistung und Menge der Stromerzeugung in Gigawattstunden – GWh)?

2

Welche Treibhausgas-Einsparungen (in CO2eq) sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Nutzung nachwachsender, heimischer Bioenergie seit Einstieg in die Förderung durch das EEG jährlich erzielt worden (bitte nach Jahren)?

3

Wie wird sich die Treibhausgas-Einsparung (in CO2eq) aus nachwachsender, heimischer Bioenergie in den kommenden Jahren nach Auffassung der Bundesregierung mit dem im Gesetzentwurf zum EEG geplanten Ausbaupfad entwickeln, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eventuell eine sinkende Treibausgas-Einsparwirkung zu vermeiden?

4

Wie wird sich die Stromerzeugung (in GWh) aus Biomasse nach Auffassung der Bundesregierung mit dem in der Novelle 2016 geplanten Ausbaupfad in den nächsten 20 Jahren entwickeln?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Treibhausgasminderungspotenzial unterschiedlicher Bioenergie-Arten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus mit Blick auf die zukünftige Förderung?

6

Zu welchem Anteil werden Bioenergieanlagen nach Inkrafttreten der Neuregelungen des EEG 2016 und des Strommarktgesetzes voraussichtlich nach Bedarf gefahren werden, und inwiefern wird ein Umstieg in die Bioenergieerzeugung als Ausgleich für ertragsschwache Zeiten bei Wind und Photovoltaik systematisch eingeleitet und finanziell ausreichend angereizt?

7

Welche Veränderungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bei den Anlagekonzepten und Akteuren gegeben (z. B. in Bezug auf Größenklassen, landwirtschaftliche versus industrielle Anlagen)? Waren diese politisch intendiert, und durch jeweils welche Änderungen im EEG wurden sie hervorgerufen (bitte begründen)?

8

Misst die Bundesregierung den von Landwirten betriebenen, kleinen und mittelständischen Anlagen eine besondere Bedeutung für die Energiewende und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu? Wenn ja, mit welchen Bestimmungen in der aktuellen EEG-Novelle plant sie, den Bestand ebendieser Anlagen zu sichern?

9

Wie viele Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 150 Kilowatt sind derzeit in der EEG-Finanzierung, und welche Anschlussregelung ist im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle für diese Anlagen geplant? Wenn keine, warum nicht?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Transportaufkommen bei den Gärsubstraten bei Anlagen verschiedener Größenklassen (gefahrene Kilometer/Stromertrag)?

11

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Vermeidung langer Transportwege bei den Substraten ein wichtiges Kriterium, und wenn ja, wie findet dies in der geplanten EEG-Novelle seinen Niederschlag?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der Flächenbedarf in Deutschland für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos) für die Stromerzeugung (absolut und in Prozent an der gesamten Ackerfläche) entwickelt?

13

Wie stellt sich die Entwicklung bei den eingesetzten Substraten nach Kenntnis der Bundesregierung dar (Reststoffe, Gülle, nachwachsende Rohstoffe etc.), und welche Regelungen plant sie, um den Anteil der NaWaRos zu senken bzw. so gering wie möglich zu halten?

14

Zu welchem Anteil (an den eingesetzten NaWaRos) wird Mais nach Kenntnis der Bundesregierung als Substrat eingesetzt, und hält es die Bundesregierung für wünschenswert (aus Gründen des Biodiversitäts- und Erosionsschutzes, auch Schutz vor Überschwemmungen), diesen Anteil sowohl bei Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen zu senken?

15

Wie stellt sich aktuell die regionale Verteilung von Biogasanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung dar (bitte getrennt nach installierter Leistung/Bundesland und Anlagenzahl/Bundesland), und welche Regelungen plant die Bundesregierung, um regionale Benachteiligungen durch das Ausschreibungssystem zu verhindern?

16

Wie lauten die Erkenntnisse der Bundesregierung über Auswirkungen der Biomasseförderung im EEG auf die Pachtpreise? Welches Zusammenspiel aus welchen Faktoren ist nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Regionen für durchschnittlich welche Steigerungsraten bei den Pachtpreisen ausschlaggebend?

17

Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus Bioabfallvergärungsanlagen erzielt, und welche Regelungen plant die Bundesregierung hierzu im EEG 2016? Falls keine Anschlussförderung geplant ist, warum nicht?

18

Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus Altholzanlagen erzielt, und von welcher Entwicklung der Anlagen und welchem zukünftigen Stromertrag in diesem Segment geht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Anschlussfinanzierung plant – in Zukunft aus?

19

In welchen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr etc.) wird Bioenergie nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Anteilen eingesetzt? Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Jahren und Sektor aufschlüsseln)?

Berlin, den 22. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen