Fluthilfefonds 2013 und genereller Umgang mit Unwetterschäden
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juni 2013 kam es infolge andauernder Regenfälle zu extremen Hochwasserereignissen an Donau, Elbe und anderen Flüssen in Deutschland. Zur Bewältigung der Schäden wurde kurz darauf ein mit 8 Mrd. Euro ausgestatteter Fluthilfefonds aufgelegt. Da nach Neukalkulation der Schadenssummen bereits klar war, dass weniger Mittel benötigt würden, floss per Kabinettsbeschluss vom 28. Mai 2014 bereits 1 Mrd. Euro in den Haushalt zurück. Die Bewilligungsfrist für Hilfen aus diesem Fonds wurde auf Wunsch der Länder auf den 30. Juni 2016 verschoben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5641). Da die Bundesregierung während der laufenden Fristen noch keine Bilanzierung vornehmen konnte, fragen die Fragesteller nun nach der Abschlussbilanz über die Mittel des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (=Fluthilfefonds).
Gleichzeitig wurden im Zuge der aktuellen Unwetterereignisse in Braunsbach (Baden-Württemberg) und Simbach am Inn (Bayern), aber auch in Nordrhein-Westfalen und an anderen Orten in Deutschland Ende Mai/Anfang Juni 2016 Rufe nach einer Öffnung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ für Antragsteller aus den jetzt betroffenen Unwetterregionen laut. Dies lehnte die Bundesregierung jedoch ab – nur im Falle einer Notsituation und bei Überforderung des jeweiligen Landes mit einer Katastrophensituation wäre der Bund in der Pflicht (www.wiwo.de/politik/deutschland/wegen-formeller-bedenken-milliardenschwererfluthilfefonds-darf-hochwasseropfern-nicht-helfen/13683160.html). Nach Informationen der Fragesteller gab es bislang kein Ersuchen um Unterstützung durch den Bund von Seiten der Länder, sehr wohl jedoch eigene Hilfsangebote an die Betroffenen (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-das-land-unterstuetzt-die-hochwasser-opfer.c089baeb-e893-4aea-85d2-51bd1e3e6592.html).
Auch diskutiert wurde über die Möglichkeit oder Notwendigkeit einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Argumente gegen eine solche wurden nicht nur, aber auch von der Versicherungswirtschaft selbst angeführt (www.gdv.de/2016/06/7-gruende-warum-eine-pflichtversicherung-gegen-naturgefahrenfalsch-waere/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie stellt sich die Schadensbilanz der Hochwasserereignisse 2013 und die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe nach Ende der Bewilligungsfrist dar?
Welche Mittel in jeweils welcher Höhe sind in welche Bundesländer für welche Maßnahmen abgeflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welche zehn Projekte sind die höchsten Summen aus dem Fonds geflossen (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)?
Wie viele der eingegangenen Anträge auf Zahlungen aus dem Fluthilfefonds wurden abgelehnt und aus hauptsächlich welchen Gründen (bitte Angaben in absoluten Anträgen und in Prozent auflisten)?
a) Wie viele Beschwerden aufgrund abgelehnter Anträge sind der Bundesregierung bekannt, und in wie vielen Fällen wurden rechtliche Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Anträgen geführt?
b) Welche Kosten sind dem Bund und den Ländern dabei entstanden?
Wie groß ist das Volumen der nicht abgerufenen Mittel, und welche Überlegungen gibt es zur Verwendung dieser Mittel?
a) Ist geplant, diese Mittel in den Bundeshaushalt zurückfließen zu lassen, und wenn ja, wann?
b) Ist geplant, diese Mittel in einem Sondervermögen für mögliche künftige Ereignisse zu belassen, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
c) Ist geplant, einen Teil der Mittel für Hochwasserschutz, Prävention, Kampagnen für private Vorsorge im Hinblick auf Elementarschäden umzuwidmen, und wenn ja, welchen Anteil wofür und auf welcher Grundlage?
Lässt sich die Bundesregierung zur Frage einer möglichen Zunahme von Unwetterereignissen bzw. -schäden wissenschaftlich beraten, und wenn ja, durch wen und mit welcher Zielsetzung und welchen (vorläufigen) Erkenntnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Prognosen liegen der Bundesregierung für die kommenden 20 Jahre über Häufigkeit, regionale Verteilung, Schadensmuster, mögliche Schadenssummen, Ursachen von Unwetterereignissen vor, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf die prognostizierten Unwetterlagen zu reagieren (falls mit Haushaltsansätzen hinterlegt, bitte Volumen der jeweiligen Mittel angeben und kenntlich machen, ob es sich um bereits bestehende oder neue Programme handelt)?
Welche Mittel haben Bund und Länder seit dem Jahr 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung für Hochwasserschutzmaßnahmen verausgabt und in welchen Bereichen (bitte nach Jahr, Bundesland und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
a) Wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten Jahren jeweils vollständig abgerufen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Ist der Übertrag von nicht abgerufenen Mitteln (z. B. aufgrund von Planungsverzögerungen) in die Folgejahre geplant?
Wenn ja, in welcher Höhe werden Mittel übertragen?
Wenn nein, warum nicht?
Welchen Investitionsbedarf sieht die Bundesregierung im präventiven Hochwasserschutz, und welche Mittel veranschlagt sie für die kommenden Jahre für welche Maßnahmen im Bereich des Nationalen Hochwasserschutzprogramms?
Wie ist die Aufteilung der Finanzierung des nationalen Hochwasserschutzprogramms zwischen Bund und Ländern vereinbart?
Welchen Anteil der Kosten plant der Bund zu tragen?
Welche Anteile tragen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Länder (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Falls noch keine Einigung über die Finanzierung zwischen Bund und Ländern erfolgt ist, bis wann soll diese herbeigeführt werden?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen zur Herauslösung des Hochwasserschutzes aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“)?
Wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über unterschiedliche Wasseraufnahmekapazitäten von Böden (nach Art der Bewirtschaftung, z. B. Grünland vs. Acker, öko, konventionell, nach Fruchtarten) bzw. welche Forschungsprojekte verfolgt sie hierzu, und welche Maßnahmen plant sie, um eine Steigerung der Wasseraufnahmekapazitäten im Sinne der Prävention von Überschwemmungsereignissen zu fördern?
Wie viele Ausweisungen von Baugebieten in überschwemmungs-/hochwassergefährdeten Gebieten gab es seit dem Jahr 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Kooperation gibt es von Seiten des Bundes mit den Ländern und Kommunen, um diese zu reduzieren bzw. zu minimieren?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der privaten bzw. gewerblichen Immobilien, die gegen Elementarschäden versichert ist, seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung andere Maßnahmen zur Erhöhung der Versicherungsquote gegen Elementarschäden, auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte im Falle von Schadensereignissen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welcher Anteil der Bundesinfrastruktur (Straßen, Immobilien etc.) ist gegen Elementarschäden versichert?
Aus welchen Erwägungen (nicht)?
Welcher Anteil der öffentlichen Infrastruktur (von Ländern und Kommunen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Elementarschäden versichert?
Welche anderen europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Art der Versicherungspflicht gegen Elementarschäden (eingeführt), und mit welchen Folgen?