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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Technische Überwachung und Kontrolle von Kommunikation und Internetnutzung in den Behörden des Bundes

Aufzeichnung von Telefongesprächen, E-Mails und Internetprotokollen innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde durch BKA, BPol, BfV, BND und Zollverwaltung: Dienstanweisungen, Zwecke, Auswertung, Löschpflichten, behördlicher Datenschutz, Raumüberwachungsfunktionen der TK-Anlagen<br /> (insgesamt 80 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.09.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/954702.09.2016

Technische Überwachung und Kontrolle von Kommunikation und Internetnutzung in den Behörden des Bundes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9547 18. Wahlperiode 02.09.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Technische Überwachung und Kontrolle von Kommunikation und Internetnutzung in den Behörden des Bundes Durch Recherchen des „Mitteldeutschen Rundfunks“ (www.mdr.de/thueringen/ polizei-abhoerskandal-100.html) war Anfang August 2016 bekannt geworden, dass bei verschiedenen Polizeidienststellen in Thüringen seit 1999 Telefongespräche ohne Zustimmung der Gesprächspartner heimlich aufgezeichnet worden sein sollen. Es besteht danach der Verdacht, dass zahlreiche Gespräche mit Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Justizbeamten, Sozialarbeitern oder Journalisten aufgenommen wurden, die interne Polizeinummern anriefen (www.sueddeutsche.de/ politik/skandal-bei-der-polizei-abhoeren-und-aufklaeren-1.3107714). Bekanntermaßen werden zwar Notrufe aufgezeichnet, die jetzt bekannt gewordene Praxis in Thüringen ging hierüber jedoch offenbar deutlich hinaus. Wir fragen die Bundesregierung: I. Bundeskriminalamt (BKA) 1. Wurden und/oder werden im Bundeskriminalamt (BKA) Telefongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet? 2. Wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen geschieht dies, und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 3. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BKA angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert? 4. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hinaus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt? 5. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzelfall dienen? 6. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsinhalte verarbeitet und ausgewertet? 7. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefongespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 8. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert, und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 9. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? 10. Sind die Telekommunikationsanlagen im BKA mit Raumüberwachungsfunktionen ausgestattet? Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann? Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies? Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen? 11. Wurden und/oder werden im BKA E-Mails und Internetprotokolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert? 12. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies, und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 13. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verarbeitet und ausgewertet? 14. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 15. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 16. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internetprotokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? II. Bundespolizei 17. Wurden und/oder werden in der Bundespolizei Telefongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet? 18. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 19. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen in der Bundespolizei angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert? 20. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hinaus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt? 21. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzelfall dienen? 22. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsinhalte verarbeitet und ausgewertet? 23. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefongespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 24. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert, und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 25. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? 26. Sind die Telekommunikationsanlagen in der Bundespolizei mit Raumüberwachungsfunktionen ausgestattet? Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann? Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies? Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage, und aufgrund wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen? 27. Wurden und/oder werden in der Bundespolizei E-Mails und Internetprotokolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert? 28. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 29. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verarbeitet und ausgewertet? 30. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 31. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 32. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internetprotokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? III. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 33. Wurden und/oder werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Telefongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet? 34. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies, und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 35. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BfV angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert? 36. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hinaus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt? 37. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzelfall dienen? 38. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsinhalte verarbeitet und ausgewertet? 39. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefongespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 40. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 41. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? 42. Sind die Telekommunikationsanlagen im BfV mit Raumüberwachungsfunktionen ausgestattet? Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja, seit wann? Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies? Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen? 43. Wurden und/oder werden im BfV E-Mails und Internetprotokolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert? 44. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 45. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verarbeitet und ausgewertet? 46. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 47. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 48. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internetprotokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? IV. Bundesnachrichtendienst (BND) 49. Wurden und/oder werden im Bundesnachrichtendienst (BND) Telefongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet? 50. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 51. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BND angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert? 52. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hinaus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt? 53. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzelfall dienen? 54. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsinhalte verarbeitet und ausgewertet? 55. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefongespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 56. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 57. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? 58. Sind die Telekommunikationsanlagen im BND mit Raumüberwachungsfunktionen ausgestattet? Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann? Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies? Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen? 59. Wurden und/oder werden im BND E-Mails und Internetprotokolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert? 60. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 61. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verarbeitet und ausgewertet? 62. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 63. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 64. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internetprotokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? V. Zoll 65. Wurden und/oder werden im Zoll Telefongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet? 66. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 67. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im Zoll angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert? 68. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hinaus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt? 69. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzelfall dienen? 70. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsinhalte verarbeitet und ausgewertet? 71. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefongespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 72. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 73. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? 74. Sind die Telekommunikationsanlagen im Zoll mit Raumüberwachungsfunktionen ausgestattet? Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja, seit wann? Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies? Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen? 75. Wurden und/oder werden im Zoll E-Mails und Internetprotokolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert? 76. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä. angeben)? 77. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verarbeitet und ausgewertet? 78. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese Daten zugreifen? Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informationen und Kenntnisnahmen? Werden diese protokolliert? 79. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorgehalten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen gelöscht? 80. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internetprotokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils? Berlin, den 2. September 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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