BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kontrolle und Entfernung von Internetinhalten zu sogenannter illegaler Migration

Analysen zu Reisewegen von Migranten bzw. zur Migrantenschleusung mittels Informationssystemen, diesbzgl. Kooperationen, BKA-Software zur Auswertung Sozialer Medien; Betrieb der &quot;Meldestelle für Internetinhalte&quot; (EU IRU) bei Europol: Meldungen durch deutsche Strafverfolger, Entfernung von Internetinhalten, Internetplattformen mit terroristischer Propaganda, Kooperationen, Verwendung der Datenbank &quot;Check the Web&quot;, Personalzuwachs, Aufgabenbereiche, Nutzerkonten mit Bezügen zur illegalen Migration, Entsendung von Mitarbeitern nach Griechenland, Rolle im EU Internet Forum; Kooperationen des &quot;Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung&quot; (EMSC) und des &quot;Joint Operationale Office against Human Smuggling Networks&quot; (JOO)<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.09.2016

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/956202.09.2016

Kontrolle und Entfernung von Internetinhalten zu sogenannter illegaler Migration

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juli 2016 hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ihren ersten Jahresbericht vorgelegt (www.europol.europa.eu/content/europol-internetreferral-unit-one-year). Demnach wächst der Inhalt, der zur Entfernung an die Provider gemeldet wird, deutlich. Bis Juli dieses Jahres wurden die Internetdienstleister auf 9 787 Veröffentlichungen aufmerksam gemacht. 8 949 Dateien in Bild, Ton oder Schrift seien entfernt worden, was einer Erfolgsquote von mehr als 91 Prozent entspricht. Europol hat keine Polizeivollmachten, die Entfernung durch die privaten Firmen erfolgt freiwillig. Europol konzentriert sich nach eigenen Angaben auf al-Qaida und den „Islamischen Staat“. Entsprechende Inhalte fand die Polizeiagentur auf 70 verschiedenen Internetplattformen, die Ersuchen zur Entfernung wurden jedoch nur bei 31 Anbietern gestellt. Mit weiteren Plattformen, die für „terroristische Propaganda“ genutzt würden, sei Europol „im permanenten Dialog“. Erstmals gibt es auch Zahlen zum Back-End der „Meldestelle“. Sämtliches gefundene Material wird der Datenbank „Check the Web“ gespeichert, die einst vom Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache 18/4582). Derzeit sind dort 4 963 Video- und Audiodateien gespeichert, außerdem 4 335 Publikationen und 4 000 „Statements“. Die Datenbank dient unter anderem zum Abgleich neuer Ersuchen mit bereits bekanntem oder anderswo entferntem Material. Die Kriminalitätsphänomene der „Meldestelle“ wurden letztes Jahr auf „Schleusungskriminalität“ und „hybride Bedrohungen“ erweitert, zunächst aber nicht aktiv verfolgt. Nach eigenem Bekunden geht Europol jetzt gegen Fluchthelfer vor. Die Polizeiagentur hat hierfür türkisch- und arabischsprachige Übersetzer eingestellt. 122 Accounts, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern beanstandet. Inwiefern diese gelöscht wurden, beantwortet Europol nicht. Die Internetinhalte zur mutmaßlichen „Schleusungskriminalität“ wurden bislang nicht von der „Meldestelle“ ermittelt, sondern von einer anderen Europol-Abteilung angeliefert. Zuständig ist das im Februar 2016 eröffnete „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC), das Europol bei der „Zerschlagung von Schleppernetzen“ stärken soll (Bundestagsdrucksache 18/8669). Die „Meldestelle“ hat sich im Bereich „illegaler Migration“ an sieben operativen Ermittlungen beteiligt, darunter auch in den sogenannten Hotspots in Griechenland. Neben den anderen Europol-Abteilungen hat auch die „Meldestelle“ drei Mitarbeiter nach Griechenland entsandt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016 umsetzen, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Bundestagsdrucksache 18/8669)?

2

Welche Software benutzt das BKA, „deren Funktionalitäten auch zur automatisierten Auswertung in Sozialen Medien geeignet sind“ (Bundestagsdrucksache 18/9267)?

3

Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Kommission dafür Sorge trägt, „dass in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Agenturen konkret erfasst wird, wie soziale Medien für die Zwecke der Migrantenschleusung verwendet werden“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)?

4

Welche der 9 787 Veröffentlichungen, die von der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol zur Entfernung an Internetdienstleister gemeldet wurden, stammten nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Strafverfolgern?

5

Bei welchen 31 Anbietern hat Europol die Entfernung der 9 787 Veröffentlichungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt?

6

Mit welchen weiteren Plattformen, die für „terroristische Propaganda“ genutzt würden, ist Europol nach Kenntnis der Bundesregierung „im permanenten Dialog“?

7

Auf welche Weise werden die in der Europol-Datenbank „Check the Web“ gespeicherten 4 963 Video- und Audiodateien, 4 335 Publikationen und 4 000 „Statements“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum Abgleich neuer Ersuchen mit bereits bekanntem oder anderswo entferntem Material genutzt?

8

Auf wie viele Stellen soll die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung in 2016 und in 2017 anwachsen?

a) Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützen die „Meldestelle“ derzeit mit zusätzlichem eigenem Personal?

b) Welche Regierungen haben zu welchem Zweck eigene Verbindungsbeamten für die „Meldestelle“ benannt?

9

In welche Ermittlungen oder Vorbereitung von herausragenden Ereignissen (etwa die EURO 2016) war die „Meldestelle“ eingebunden, an denen sich auch Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland beteiligten?

10

Auf welche Kriminalitätsphänomene wurde die Zuständigkeit der „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen erweitert?

11

Seit wann geht Europol nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Postings zu „illegaler Migration“ vor?

12

Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zur einer „großen Zahl von Nutzerkonten“ bezüglich „illegaler Migration“ machen, die von Europol analysiert wird (Bundestagsdrucksache 18/8669)?

13

Wie viele Inhalte oder Nutzerkonten, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Providern beanstandet, und wie viele davon wurden daraufhin entfernt?

a) Welche Art von Inhalten sollten von den Providern entfernt werden?

b) In welcher Datenbank werden die zu entfernenden oder entfernten Inhalte bezüglich „illegaler Migration“ bei Europol gespeichert?

14

Von welcher Europol-Abteilung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zu entfernenden Internetinhalte ermittelt, und inwiefern waren daran auch deutsche Behörden (etwa durch Datenzulieferungen) beteiligt?

15

Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinations- und Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des EMSC und des JOO mit diesen im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung zusammen bzw. lieferten Informationen?

16

An welchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen sind das BKA und die Bundespolizei gegenwärtig nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/9328)?

17

Welche weiteren Behörden aus EU-Mitgliedstaaten oder Agenturen haben seit Bestehen des EMSC und des JOO nach Kenntnis der Bundesregierung (auch anlassbezogen und zeitlich begrenzt) wie viele Mitarbeiter dorthin entsandt?

18

An wie vielen Ermittlungen des EMSC im Bereich „illegaler Migration“ hat sich die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und an welchen dieser Ermittlungen nahmen auch deutsche Strafverfolgungsbehörden teil?

19

Zu welchem Zweck hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter in sogenannte Hotspots nach Griechenland entsandt?

20

Auf welche Weise übernimmt die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Jahresbericht erklärt, die Funktion als „Hauptakteur“ im sogenannten EU Internet Forum, an dem sich Delegierte von Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm und Yahoo beteiligen?

21

Auf welche Weise könnte die „Meldestelle“, wie vom deutschen und französischen Innenminister im Positionspapier „Ein Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in Europa“ vom 23. August 2016 beschrieben, die „Aufdeckung entsprechender Inhalte und ihres Austauschs“ verbessern?

22

Wenn Internetfirmen Dateien beim Upload selbst überwachen und wenn nötig entfernen sollen, inwiefern sollte hierfür aus Sicht der Bundesregierung eine öffentlich-private Meldeplattform eingerichtet werden?

Berlin, den 2. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen