Ausbau und erweiterte Nutzung von Informationssystemen durch die EU-Polizeiagentur Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Polizeiagentur Europol plant noch vor Ende des Jahres den regelmäßigen Abgleich großer Polizeidatenbanken mit den eigenen Systemen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Frage der Europaabgeordneten Cornelia Ernst vom 9. August 2016, E-003881/2016). Noch dieses Jahr könnte Europol demnach die Möglichkeit einer Stapelverarbeitung (das sogenannte Batch-Verfahren) für das Schengener Informationssystem (SIS II) einführen. Derzeit hat Europol über eine Schnittstelle bei der Polizei in den Niederlanden lediglich in Einzelfällen lesenden Zugriff auf das SIS II. Die im SIS II enthaltenen Ausschreibungen zur Festnahme, Beobachtung, Kontrolle oder Ausweisung werden den Plänen zufolge mit dem umfangreichen Europol-Informationssystem abgeglichen. Gefundene Verbindungen unter den Daten (die sogenannten Kreuztreffer) würden den Behörden der Mitgliedstaaten als Besitzer der Daten mitgeteilt.
Laut einem Papier des niederländischen Ratsvorsitzes hat Europol bislang nur eine „relativ begrenzte Anzahl“ von Suchabfragen im SIS vorgenommen (Ratsdokument 9368/1/16). Im Rahmen der anvisierten „Verbesserung des Informationspotenzials der EU-Agenturen“ fordert der Rat der Europäischen Union die vermehrte „Datenbereitstellung“ an Europol. Die Polizeiagentur soll außerdem nach „etwaigen Hindernissen“ für den Ausbau und die erweiterte Nutzung von Informationssystemen suchen. Die Ausweitung des systematischen Informationsaustauschs und die stapelweise durchgeführte Suche nach Kreuztreffern erfordert laut Avramopoulos und dem Rat keine rechtlichen Änderungen. Nach dem SIS II soll die geplante Suche nach Kreuztreffern auch im Rahmen des Visa-Informationssystems (VIS) und im Europäischen System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern (EURODAC) möglich sein. Hier fehlt Europol jedoch der technische Zugang. Rechtlich ist dies nach den neuen Verordnungen von VIS und EURODAC möglich. Die Kommission mahnt Europol zur Eile, laut Avramopoulos würden die neuen Schnittstellen für EURODAC und VIS in 2017 installiert. Alle entstehenden Kosten werden aus dem Europol-Haushalt bestritten. Ebenfalls im Gespräch ist die Aufnahme von Europol als Partner in den sogenannten Prüm-Rahmen. Der Vertrag von Prüm regelt die einfache Abfrage von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregister-Daten unter den EU-Mitgliedstaaten.
Die Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten planen zudem eine inhaltliche Erweiterung des SIS II. Zukünftig könnten Personen mit dem Hinweis „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ versehen werden. Hierfür muss nicht unbedingt eine Verurteilung vorliegen. Mit der Maßnahme sollen „ausländische Kämpfer“, die von einzelnen Mitgliedstaaten verdächtigt werden, beim Grenzübertritt festgestellt und festgenommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche operativen und rechtlichen Hindernisse zur Verfügbarkeit von Daten in bestehenden Informationssystemen und dem Austausch unter den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten mit Europol sowie den den sich anschließenden Folgemaßnahmen müssten aus Sicht der Bundesregierung dringend verbessert werden?
Welche teils manuellen Verfahren des europäischen und internationalen Informationsaustauschs könnten aus Sicht der Bundesregierung automatisiert werden?
Was ist der Bundesregierung zur derzeitigen Praxis von manuellen Datenabfragen von Europol im Schengener Informationssystem (SIS II) bekannt?
Auf welche Weise soll dieses Verfahren durch die Einführung einer Stapelverarbeitung (Batch-Abgleich) geändert werden, und inwiefern könnte Europol anschließend auch ohne Aufforderung Dritter große Datenmengen abgleichen?
a) Mit welchen einzelnen europäischen oder internationalen Datenbanken dürfte Europol Daten aus seinem Europol Informationssystem aus Sicht der Bundesregierung abgleichen?
b) Inwiefern dürfte Europol auch Daten aus seinen Kontaktstellen (früher: Analyse- und Arbeitsdateien) mit anderen Informationssystemen abgleichen?
c) Welche einzelnen Datenfelder (etwa Personendaten), Kategorien (etwa Ausschreibungen) oder Anhänge (etwa digitale Fotos oder biometrische Daten) dürfte Europol dort abfragen?
d) Inwiefern wäre Europol für die Auswertung der Daten auch die Nutzung eines Gesichtserkennungssystems erlaubt?
Inwiefern machen deutsche Strafverfolgungsbehörden bereits von der Möglichkeit der Synchronisierung von Daten im Europol-Informationssystem und dem SIS II Gebrauch?
Wie viele Einträge zu Personen und Sachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Systemen SIS II, im VIS und in EURODAC derzeit gespeichert, und wie viele dieser Daten besitzen deutsche Strafverfolgungsbehörden?
a) Über welche Schnittstellen soll Europol an das VIS und an EURODAC angeschlossen werden?
b) Inwiefern erhält Europol auch schreibenden Zugriff auf die Systeme SIS II, VIS und EURODAC?
c) Inwiefern würde die Ausweitung des systematischen Informationsaustauschs und die stapelweise durchgeführte Suche nach Kreuztreffern im SIS II, im VIS und in EURODAC rechtliche Änderungen erfordern?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die EURODAC-Verordnung ähnlich dem Visa-Konsultationsverfahren ausgestaltet werden sollte, sodass EU-Mitgliedstaaten bei der erstmaligen Erfassung der Gespeicherten sofort benachrichtigt werden, um diese Personen mit eigenen Datenbanken abzugleichen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, Europol als Partner in den sogenannten Prüm-Rahmen aufzunehmen, und über welche Möglichkeiten des lesenden oder schreibenden Zugriffs auf DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregister-Daten würde Europol in den EU-Mitgliedstaaten verfügen?
a) Welche Länder haben die Prüm-Beschlüsse noch nicht vollständig umgesetzt?
b) Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf durchsuchbare Gesichtsbilder bekannt?
c) Wann soll ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission in 2017 vorliegen?
Welche Erweiterungen des SIS-II sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geplant?
a) Welche Richtkriterien in Bezug auf den Austausch und Weitergabe von Informationen über Personen, die sich von Konfliktgebieten angezogen fühlen, um dort entweder zu kämpfen oder terroristische Gruppierungen zu unterstützen, hält die Bundesregierung für geeignet?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Erweiterung des Artikels 36 des SIS-II-Beschlusses auf die Ingewahrsam- oder Inhaftnahme von Personen, die mit „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ in Verbindung gebracht werden?
c) Sofern Personen im SIS II mit dem Hinweis „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ versehen werden, worauf sollte sich ein solcher Verdacht gründen, und inwiefern müsste dafür eine Verurteilung vorliegen?
d) Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch „extremistische Redner“, die als Bedrohung der öffentlichen Ordnung angesehen werden, im SIS II gespeichert werden?
e) Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch Rückkehranordnungen im SIS II gespeichert werden?
f) Nach welcher Maßgabe dürfte Europol Ausschreibungen in das SIS II eingeben?
g) Inwiefern sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung systematisch benachrichtigt werden, wenn Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Abfrage des SIS II Treffer erzielten?
Nach welchem Verfahren geben deutsche Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste Ausschreibungen nach Artikel 36 in das SIS II ein, inwiefern ist hierfür die Einbeziehung von Justizbehörden verpflichtend, und welche rechtlichen oder administrativen Änderungen dieser Praxis sind geplant?
Welche einzelnen Fragen zu rechtlichen, technischen, finanziellen und operativen Anforderungen für die Weiterverfolgung von Interoperabilitätslösungen bei Informationssystemen werden von der „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ verfolgt?
a) Inwiefern betreffen diese auch den Zugang von Europol zu bestehenden und zu errichtenden Informationssystemen?
b) Auf welche Weise und mit welchem Personal beteiligt sich die Bundesregierung an der „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage der Ausweitung des geplanten Ein- und Ausreiseregisters (Entry-/Exit-System – EES) auf EU-Staatsangehörige (Bundestagsdrucksachen 18/7835, 18/7291 und 18/4287)?
a) Welchen Umfang einer Speicherung biometrischer Merkmale hält die Bundesregierung mittlerweile für erforderlich (etwa Anzahl der Fingerabdrücke und/oder Lichtbild)?
b) Nach welcher Maßgabe sollte aus Sicht der Bundesregierung auch Europol auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder im EES zugreifen und diese verarbeiten dürfen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern nach der Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) auch EU-Staatsangehörige gespeichert werden sollten (Bundestagsdrucksache 18/8872)?
Nach welcher Maßgabe sollte aus Sicht der Bundesregierung auch Europol auf Daten im ETIAS zugreifen und diese verarbeiten dürfen?
Nach welcher Maßgabe sollte aus Sicht der Bundesregierung auch Europol auf Daten im noch nicht umgesetzten EU-Passagierdatensystem (PNR) oder auf Daten der PNR-Zentralstellen der EU-Mitgliedstaaten zugreifen und diese verarbeiten dürfen (Bundestagsdrucksache 18/2972)?
a) Nach welcher Maßgabe dürfen welche Europol-Datenbanken von den PNR-Zentralstellen der EU-Mitgliedstaaten abgefragt werden?
b) Welchen Inhalt hat ein auf Anregung des deutschen Vorsitzes vorgelegter Projektvorschlag des Sekretariats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur „praktischen Umsetzung und möglichen Ausbildungsinhalten“ zum Austausch von API-Daten (Advanced Passenger Information – API) (Bundestagsdrucksache 18/9266)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Europol das Programm zur Koordinierung der UMF-Interoperabilität bzw. den dort entwickelten UMF-Standard zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Kommunikation unterstützen, und welche Defizite existieren bei der Umsetzung (Bundestagsdrucksache 18/8170)?
Was ist der Bundesregierung über Ziele und Partner eines UMF-4-Projekts bei Europol bekannt?
Welche einzelnen Datenfelder (etwa Personendaten), Kategorien (etwa Ausschreibungen) oder Anhänge (etwa digitale Fotos oder biometrische Daten) dürfte Europol im verbesserten Informationsaustausch, der im Europol-Pilotprojekt „ADEP“ (Automatischer Daten Austausch Prozess) verfolgt wird, mit anderen Informationssystemen abgleichen?
Was ist der Bundesregierung über Initiativen der Europäischen Kommission zur Prüfung eines Regelungsvorschlags zur Gleichbehandlung von internetbasierten Diensten und Telekommunikationsdiensten bekannt?
a) Inwiefern sollte es aus Sicht der Bundesregierung auch Europol erlaubt werden, Direktanfragen bei Internetprovidern zu stellen?
b) Auf welche Weise ist die Europäische Kommission mit der einheitlichen Handhabung solcher Direktanfragen befasst, bzw. welche Forderungen aus den Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung dazu bekannt?
c) Nach welchem Verfahren nehmen deutsche Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste derzeit Rechtshilfeersuchen zur Herausgabe von Kommunikationsdaten bei Internetdienstleistern in den USA vor, und welche Unterschiede werden diesbezüglich für Anfragen im Rahmen des „Stored Communications Act“ oder in „Eilverfahren“ gemacht?
d) Auf welche Weise betreibt das Bundesministerium des Innern die Vereinfachung von Verfahren zu Direktanfragen von Strafverfolgungsbehörden bei Internetanbietern in den USA (Bundestagsdrucksache 18/9266)?
e) Welche Internetanbieter haben einem solchen Verfahren zugestimmt, bzw. mit welchen Unternehmen ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch?
Wie viele Daten über „Gefährder/Relevante Personen“ hat das Bundeskriminalamt bislang bei Behörden in den USA abgefragt bzw. dorthin geliefert (Bundestagsdrucksache 18/9132)?
a) Was ist damit gemeint, wenn das Bundesinnenministerium das Verfahren als „eigenständiges Verfahren mit Push-Elementen“ bezeichnet?
b) In wie vielen Fällen wurden im Trefferfall „Hintergrundinformationen“ ausgetauscht und gespeichert?
c) Gegen wie viele der übermittelten Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft und/oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt?
d) Welche US-Datenbanken (etwa Register von Banken und Kreditinstituten, Passagierdaten- sowie sogenannte Terrorlisten) werden dabei abgefragt?
e) Welche der aus den USA erhaltenen Daten über „Gefährder/Relevante Personen“ hat das Bundeskriminalamt an die EU-Polizeiagentur Europol übermittelt?
f) In welchen Fällen ist Europol selbst berechtigt, zu einzelnen Personendaten Anfragen bei US-Informationssystemen vorzunehmen?
In welche europäischen oder internationalen Datenbanken dürfen deutsche Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste derzeit Reisedokumente zur offenen oder verdeckten Fahndung eingeben, die noch nicht als gestohlen, verloren oder für Reisezwecke ungültig gemeldet wurden, und für welche Änderungen dieser Praxis setzt sich die Bundesregierung ein?