Internationale verdeckte Ermittlungen der Bundespolizei
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan van Aken, Dr. André Hahn, Inge Höger, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auch die Bundespolizei darf zukünftig verdeckte Ermittler führen (Bundestagsdrucksache 18/8917). In der Diskussion um den Gesetzentwurf begründete der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, den Bedarf nach gefahrenabwehrenden gesetzlichen Befugnissen zum Einsatz verdeckter Ermittler mit dem Phänomen der „illegalen Migration“ (Stellungnahme Dieter Romann vom 21. Juni 2016). Dem Bundespolizeipräsidenten zufolge hat seine Behörde bereits in größerem Umfang von der Führung von Vertrauenspersonen Gebrauch gemacht. Einsätze erfolgten demnach anläßlich „wiederholter Schiffsschleusungen von der Türkei (Mersin) nach Italien“. Durch die verdeckt gewonnenen Erkenntnisse wurden drei voll besetzte Schiffe aufgebracht und beschlagnahmt, 1 100 Personen dadurch an der vergleichsweise sicheren Überfahrt in die Europäische Union gehindert.
Auch der deutsche Auslandsgeheimdienst ist mit der Aufklärung von internationaler „Schleusungskriminalität“ befasst. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, warnte vor einem „internationalen Schleppernetzwerk“, das demzufolge „über die Türkei bis nach Griechenland, Italien und Frankreich reicht“ (ZEIT ONLINE vom 4. November 2015). Es ist unklar, woher diese Informationen stammen. Möglich wäre die mittlerweile umstrukturierte „Hauptstelle für Befragungswesen“ des BND, deren Mitarbeiter Flüchtlinge und Asylbewerber befragten und ihre Zugehörigkeit zum Geheimdienst dabei verschwiegen (Bundestagsdrucksache 12/3326).
Viele der grenzüberschreitenden Maßnahmen gegen „Schleusernetzwerke“ werden von der EU-Polizeiagentur Europol koordiniert. Zuletzt führten die unter Leitung der italienischen Polizei, Europols und der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) durchgeführte Razzien am 6. September 2016 zu 16 Verhafteten. Europol hilft auch bei Ermittlungen gegen mutmaßliche „Schleuser“ im Ausland. Internationale gemeinsame Ermittlungen unter Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei könnten auch über neue Einrichtungen auf Ebene der Europäischen Union erfolgen (Bundestagsdrucksachen 18/8669, 18/6859). Die Bundespolizei arbeitet mit dem bei Europol im Februar 2016 gestarteten „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) zusammen. Auch an dem eng mit dem EMSC kooperierenden und ebenfalls zu Europol gehörenden „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien ist die Bundespolizei beteiligt. Ebenfalls zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von „Schleusungskriminalität“ wurde das Deutsch-österreichische „Polizeikooperationszentrum“ in Passau eingerichtet, zu dem die Bundespolizei und die bayerische Polizei Verbindungsbeamte entsenden. Die Verbesserung der grenzüberschreitenden verdeckten Observation wird auf Ebene der Europäischen Union in der „Cross-Border Surveillance Working Group“ (Bundestagsdrucksache 17/5133), im Rahmen des „International Specialist Law Enforcement“ und mit der „Europol Platform for Experts“ entwickelt (Bundestagsdrucksachen 18/7698, 18/7466). Bislang arbeitet dort aus Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) am grenzüberschreitenden Einsatz von Peilsendern oder anderen Überwachungsmaßnahmen mit. Die Bundespolizei könnte sich in diesen Arbeitsgruppen ebenfalls zu technischen Fragen verdeckter Ermittlungen austauschen.
Das BKA und das Zollkriminalamt sind außerdem Mitglied einer weltweiten sowie einer europäischen Arbeitsgruppe zu verdeckten Ermittlungen (siehe „International im Verborgenen agierende Polizeinetzwerke“ in der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip 101-102). Treffen der International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) und European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) befassen sich unter anderem mit der „regelmäßige[n] Darstellung der aktuellen nationalen Situation“ sowie der „Erörterung von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit anhand von Fallbeispielen“. Denkbar ist, dass auch die Bundespolizei zukünftig an den Arbeitsgruppen teilnimmt oder sich dort durch das BKA und das Zollkriminalamt vertreten lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
In welchen Fällen ist das Bundeskriminalamt (BKA) für „Schleusungsverfahren“ in Deutschland zuständig, und wie wird diese Zuständigkeit von der Bundespolizei abgegrenzt?
Welche Abteilungen der Bundespolizei sind für Schleusungsverfahren zuständig, und wie viele dieser Verfahren werden in den einzelnen Abteilungen jeweils geführt?
Ab wann will die Bundespolizei über die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler verfügen, bzw. inwieweit wird dies bis zum Aufbau eigener Kapazitäten in Amtshilfe durch andere Behörden übernommen?
a) Inwiefern soll der Einsatz verdeckter Ermittler auf das Phänomen der „illegalen Migration“ beschränkt sein, bzw. gegen welche weitere Kriminalitätsbereiche könnte dieser erfolgen?
b) Was ist damit gemeint, wenn der Bundespolizeipräsident „Initiativermittlungen“ ankündigt, und inwiefern erfolgen diese bereits im Bereich der „illegalen Migration“?
Mittels welcher herausragenden Beispiele kann die Bundesregierung die Aussage des Bundespolizeipräsidenten belegen, durch „Schleuser“ würden Zeugen und Opfer regelmäßig „mit Gewalt eingeschüchtert oder zu Falschaussagen genötigt“?
Welche Ermittlungskommissionen hat die Bundespolizei bereits im Bereich der „illegalen Migration“ eingerichtet, und welche weiteren Behörden gehören diesen jeweils an?
Seit wann und in welchem zahlenmäßigen Umfang hat die Bundespolizei von der Führung von Vertrauenspersonen Gebrauch gemacht?
Inwiefern werden Vertrauenspersonen der Bundespolizei auch grenzüberschreitend eingesetzt, und welche rechtlichen Bestimmungen sind dafür maßgeblich?
Welche der vom Bundespolizeipräsidenten geschilderten Einsätze von Vertrauenspersonen erfolgten unter Führung der Bundespolizei, und welche wurden von ausländischen Behörden verantwortet?
a) In welchem Umfang setzen Bundesbehörden im Rahmen der Zusammenarbeit mit türkischen Behörden Vertrauenspersonen ein, und in welchen dieser Einsätze operierten türkische Vertrauenspersonen in Deutschland?
b) Über welche Meldewege werden Einsätze von Vertrauenspersonen türkischer Behörden in Deutschland angekündigt?
Inwiefern wurden die von der Bundespolizei angeworbenen Vertrauenspersonen unter Geflüchteten rekrutiert, und inwiefern waren andere Bundesbehörden dabei behilflich?
Wie viele „bevorstehende Schiffsschleusungen“ wurden durch den Einsatz der Vertrauenspersonen verhindert?
a) Welche türkischen Sicherheitsbehörden haben hierfür die verdeckt durch Vertrauenspersonen der Bundespolizei erlangten Informationen über welchen Kanal der internationalen Rechtshilfe erhalten?
b) In welchen Fällen haben ausländische Vertrauenspersonen oder verdeckte Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit in Deutschland Straftaten begangen, und welche dieser Fälle wurden vor Gericht gebracht?
Welche größeren Durchsuchungen oder Verhaftungen hat die Bundespolizei im Rahmen gemeinsamer grenzüberschreitender Ermittlungen mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten oder der Türkei durchgeführt, und an welchen dieser Maßnahmen war die Polizeiagentur Europol beteiligt?
Auf welche Weise ist der BND mit der Aufklärung von „Schleusungskriminalität“ befasst?
Inwiefern bedient sich der BND bei den verwendeten Informationen aus der mittlerweile umstrukturierten „Hauptstelle für Befragungswesen“ (HBW) des BND bzw. der Organisationseinheiten innerhalb des Beschaffungswesens, die die Aufgaben der HBW übernommen haben?
Inwieweit werden im Beschaffungswesen des BND weiterhin die Methoden der aufgelösten HBW, wie sie in Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksache 12/3326) und in Befragungen des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (NSA-Untersuchungsausschuss, 64. Sitzung) offenbar wurden, angewandt (Befragung unter Legende, Beisein der Vertreter öffentlicher Stellen von Drittstaaten etc.)?
An welchen Gemeinsamen Ermittlungsgruppen (JIT) auf Ebene der Europäischen Union waren das BKA und die Bundespolizei in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beteiligt (http://statewatch.org/news/2016/jul/europol-policy-cycle-illegal-immigration-report-09931-16.pdf)?
a) Inwiefern könnten gemeinsame Ermittlungen unter Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei auch über das bei Europol im Februar 2016 gestartete „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) erfolgen bzw. dort koordiniert werden?
b) Inwiefern könnten gemeinsame Ermittlungen unter Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei auch über das mit dem EMSC kooperierenden und ebenfalls zu Europol gehörende Internationale Ermittlungsbüro gegen Schlepperei (JOO) in Wien erfolgen bzw. dort koordiniert werden?
c) Inwiefern könnten gemeinsame Ermittlungen unter Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei auch über das deutsch-österreichische „Polizeikooperationszentrum“ in Passau erfolgen bzw. dort koordiniert werden?
Inwiefern plant die Bundespolizei die Verbesserung ihrer Fähigkeiten zur grenzüberschreitenden verdeckten Observation, und inwiefern ist hierfür die Mitarbeit in der „Cross-Border Surveillance Working Group“, der Gruppe „International Specialist Law Enforcement“ oder mit der „Europol Platform for Experts“ geplant?
Inwiefern tauscht sich die Bundespolizei schon jetzt mit dem BKA oder dem Zollkriminalamt über die Arbeit und die Ergebnisse der genannten EU-Arbeitsgruppen aus, bzw. welche Planungen existieren hierzu?
Inwiefern plant die Bundespolizei eine Mitarbeit in der IWG oder der ECG?
a) Inwiefern tauscht sich die Bundespolizei schon jetzt mit dem BKA oder dem Zollkriminalamt über die Arbeit und die Ergebnisse der IWG und ECG aus, bzw. welche Planungen existieren hierzu (Bundestagsdrucksachen 17/9844, 17/5736)?
b) Inwiefern wurden die Erfahrungen aus den Fällen aufgeflogener verdeckter Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes (Tarnnamen „Iris Schneider“, „Maria Block“, „Astrid Schütt“) nach Kenntnis der Bundesregierung in der ECG oder der IWG thematisiert, bzw. inwiefern ist dies beabsichtigt (vgl. taz.de vom 18. Mai 2016)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die IWG oder die ECG technische Infrastruktur der Polizeiagentur Europol nutzen?
Inwiefern ist nach der Änderung des „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ auch geplant, dass die Bundespolizei die Führung verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamter in Deutschland beaufsichtigt bzw. als Kontaktstelle für die Anmeldung solcher Einsätze fungiert?
a) Inwiefern wurde die Handlungsanleitung zur „Führung verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamter“ nunmehr auch der Bundespolizei zugänglich gemacht (Bundestagsdrucksache 18/3754)?
b) Im Rahmen welcher Zusammenarbeitsformen tauscht sich die Bundespolizei über taktische oder rechtliche Fragen des grenzüberschreitenden Einsatzes verdeckter Ermittler mit Behörden der Türkei aus?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Internetauftritte von „Schleusern“ durch die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol festgestellt und bei den Providern zur Entfernung gemeldet wurden?
a) Wo werden die zur Entfernung gemeldeten Inhalte oder Accounts bei Europol gespeichert?
b) Von welcher Stelle wurden die Nutzerdaten ermittelt, und inwiefern haben Bundesbehörden hieran mitgearbeitet?
Inwiefern war die „Meldestelle“ auch in operative Ermittlungen im Bereich „illegaler Migration“ unter Koordination von Europol eingebunden, an denen das BKA oder die Bundespolizei beteiligt war?
In welchem Umfang hat die Bundespolizei bereits Mittel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Staats-Trojaner“) eingesetzt?
Wie erklärt die Bundespolizei die Verdoppelung der Nutzung von Stillen SMS bei der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9366), und inwiefern steht dies im Zusammenhang mit der Verfolgung internationaler „Schleusungskriminalität“?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Europol-Datei „Checkpoint“ als Verdächtigte oder Kontaktpersonen gespeichert?
Was ist der Bundesregierung über Zeitpunkt und Teilnehmende (auch Agenturen oder private Dienstleister) an diesjährigen polizeilichen „Gemeinsamen Aktionstagen“ („Joint Action Days“, JAD, „Large Scale Joint Action Days“, LSJAD) der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bekannt, und welche Fluggesellschaften haben im Jahr 2016 bereits abgehaltenen oder geplanten „Gemeinsamen Aktionstagen“ teilgenommen (bitte dazu die jeweiligen JADs zuordnen)?