Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9479)
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus“ der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9479) gibt die Bundesregierung an, dass sich seit dem Jahr 2012 insgesamt 2 716 Personen an die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewandt haben. Weiterhin teilte die Bundesregierung mit, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen dem BAMF und den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend stattfindet. Ein solcher Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Trägern und genannten Sicherheitsbehörden finde entweder unter Einwilligung der Betroffenen oder aber in Fällen statt, in denen eine gesetzliche Offenbarungserlaubnis oder -pflicht gemäß den §§ 34 bzw. 138 des Strafgesetzbuches (StGB) besteht, bzw. in denen es „ohne die Durchbrechung der Schweigepflicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Begehung von Verbrechen i. S. d. § 12 Absatz 1 StGB kommen wird, ohne dass von Seiten des Trägers die Möglichkeit der Verhinderung besteht“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um unmittelbar Betroffene (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Angehörige (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde beantworten und nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Lehrerinnen und Lehrer (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (bitte nach Jahren auflisten)?
Bei wie vielen der genannten 2 716 Kontakte handelt es sich um Anfragen, die der Information über die Stelle dienen (bspw. durch Journalisten; bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Beratungsprozesse resultierten aus den genannten 2 716 Kontaktaufnahmen seit 2012 (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Daten vom BAMF an die Sicherheitsbehörden des Bundes übermittelt (bitte chronologisch aufschlüsseln und unter Nennung der jeweiligen Behörde beantworten)?
In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch personenbezogener Informationen zwischen Projektträgern und Sicherheitsbehörden mit Einwilligung der Betroffenen statt (bitte chronologisch aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Weitergabe von personenbezogenen Informationen seitens der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entsprechend den in der Vorbemerkung genannten rechtlichen Bedingungen ohne Einwilligung der Beteiligten statt (bitte chronologisch aufschlüsseln und unter Nennung der jeweiligen Behörde sowie des zur Anwendung kommenden Paragraphen beantworten)?
Findet ein Austausch über personenbezogene Informationen zwischen der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und ausländischen Nachrichtendiensten statt?
Wenn Frage 12 mit „Ja“ beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage findet dieser Austausch statt?
Wenn Frage 12 mit „Ja“ beantwortet wird, in wie vielen Fällen kam es seit 2012 zu einem solchen Austausch (bitte chronologisch und unter Nennung des jeweiligen Dienstes beantworten)?
Findet ein Austausch über personenbezogene Informationen zwischen der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und ausländischen Nachrichtendiensten vermittelt über Dritte statt?
Wenn Frage 15 mit „Ja“ beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage findet dieser Austausch statt?
Wenn Frage 15 mit „Ja“ beantwortet wird, in wie vielen Fällen kam es seit 2012 zu einem solchen Austausch (bitte chronologisch und unter Nennung der jeweiligen bundesdeutschen Behörde und des jeweiligen ausländischen Nachrichtendienstes beantworten)?
In welchem Turnus tagt derzeit die AG Radikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin-Treptow, und sind hier neben strategischen Fragen auch Einzelfälle Gegenstand von Beratungen?