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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Zivilverteidigungskonzeption

Sicherheitspolitisches Umfeld, Gefahr hybrider Kriegführung, Gefährdung der Versorgungssicherheit durch nichtstaatliche Gegner; Erarbeitung und Umsetzung der "Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)", Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, Gesetzesänderungen, Abgrenzung Hilfeleistung für die Zivilbevölkerung von Unterstützung der Streitkräfte, strategische und konzeptionelle NATO-Vorgaben, Regelungen zur Arbeitssicherstellung (Zwangsverpflichtung), bevorrechtigte Versorgung der Bundeswehr gegenüber der Zivilbevölkerung, Entscheidung über Priorisierungen, Lebensmittelbevorratung, Rolle ziviler Hilfsorganisationen, Härtung der Bausubstanz zum Schutz vor CBRN-Angriffen, Sanitätsmaterialpakete, Referenzszenarien<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.10.2016

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/986920.09.2016

Umsetzung der Zivilverteidigungskonzeption

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im August 2016 hat der Bundesminister des Innern die „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)“ vorgestellt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geht es hierin aber weniger um den Schutz der Zivilbevölkerung in Krisenzeiten, sondern mehr darum, die zivile Bevölkerung auf eine Rolle als Unterstützerin der Streitkräfte einzuschwören. So wird in dem Papier ausgeführt, Zivile Verteidigung habe „die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung erforderlich sind“. Hierzu gehöre im Einzelnen unter anderem, „die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen“. Planungsvorgaben, die aus „strategischen und konzeptionellen Vorgaben der NATO“ resultieren, „fließen auf allen Ebenen in die Planungen der Fachressorts ein“, wird in der Konzeption gefordert.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller empfinden es als beunruhigend, dass zivile Behörden nicht in erster Linie dem Schutz der Zivilbevölkerung, sondern ebenso der Unterstützung der Streitkräfte verpflichtet werden sollen. Zudem sollte der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden, ohne dass dabei militärische Planungsvorgaben berücksichtigt werden müssen; ansonsten werden die falschen Prioritäten gesetzt. Der Schutz der Bevölkerung ist eine zivile Aufgabe, die jedenfalls nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nach Maßgaben militärischer Prioritäten konzipiert werden darf.

Die Tatsache, dass nicht die Bundesministerin der Verteidigung, sondern der Bundesminister des Innern die Konzeption vorgestellt hat, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein zusätzliches Indiz für die weitere Militarisierung der Politik der Inneren Sicherheit. Dies drückt sich auch in der Forderung der KZV aus, die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zu prüfen, die bereits in Friedenszeiten ermöglichen würden, Frauen wie auch Männer in Zwangsarbeitsverhältnisse zu verpflichten (Kapitel 7.13 der KZV).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Von welchen konkreten staatlichen Gegnern geht nach Einschätzung der Bundesregierung gegenwärtig eine Gefahr hybrider Kriegführung aus (bitte die Einschätzung begründen)?

2

Von welchen nichtstaatlichen Gegnern gehen nach Einschätzung der Bundesregierung gegenwärtig Gefahren aus, die a) einen militärischen Einsatz der Bundeswehr erforderlich machen oder b) die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung, Trinkwasser, Medikamenten, Energie oder Bargeld über mehrere Tage hinweg unterbinden bzw. ernsthaft beeinträchtigen könnten (bitte die Einschätzung begründen)?

3

Welche Überlegungen waren ausschlaggebend, um trotz der militärischen Relevanz der „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)“ das Bundesministerium des Innern mit der Federführung zu beauftragen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung für den Schutz der Bevölkerung in Krisenzeiten zwischen Bund und Ländern, und inwiefern hält sie eine Kompetenzverlagerung in Richtung Bund für erforderlich (bitte begründen)?

5

Wie soll die konkrete Umsetzung der Konzeption durch die jeweils zuständigen Ressorts in Bund und Ländern vorgenommen werden?

a) Inwiefern ist die KZV im Vorfeld mit welchen weiteren Bundesressorts und Landesressorts abgesprochen worden?

b) Inwieweit soll die Umsetzung der KZV mit den Ländern abgestimmt werden?

c) Gibt es bereits einen Zeitplan zur „konsequenten Ableitung“ der KZV-Vorgaben „von unten nach oben bzw. vom Allgemeinen zum Besonderen“ in den einzelnen Bundesressorts bzw. zur Erstellung weiterer konzeptioneller und strategischer Dokumente (bitte ggf. darlegen und benennen, um welche Bundesressorts es sich überhaupt handelt), und wenn nein, wer soll diesen ausarbeiten, und bis wann soll er vorliegen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung in der KZV, dass sich Lagen ergeben könnten, „bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt“?

a) Welche Lagen sind damit gemeint?

b) Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht gerade dem Rechtsstaat inhärent, dass jedes rechtliche Instrumentarium aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie etwa der Normenklarheit und der Bestimmtheit in gewissen Fällen „an seine Grenzen stößt“, und inwiefern und mit welcher Begründung will sie dies nun ändern (bitte begründen und ggf. darlegen)?

7

Sind zur Umsetzung der KZV Gesetzesänderungen beabsichtigt, die eine Befassung des Deutschen Bundestages erfordern, wenn ja, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Initiativen zu ergreifen, und wenn nein, inwiefern beabsichtigt sie überhaupt, den Deutschen Bundestag mit der KZV zu befassen?

8

Warum sollte es nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt die Aufgabe von zivilen Behörden bzw. von Ehrenamtlichen oder auch Hauptamtlichen in zivilen Organisationen sein, zur Unterstützung der Streitkräfte beizutragen, anstatt in erster Linie Hilfe für die Zivilbevölkerung zu leisten? Wie grenzt die Bundesregierung Hilfeleistung für die Zivilbevölkerung von der Unterstützung der Streitkräfte ab?

9

Was genau ist darunter zu verstehen, dass die aus den strategischen und konzeptionellen Vorgaben der NATO resultierenden Planungsvorgaben „auf allen Ebenen in die Planungen der Fachressorts“ einfließen sollen?

a) Welche Fachressorts sind mit der Umsetzung der KZV befasst bzw. werden sich noch mit ihr befassen?

b) Welche konkreten strategischen und konzeptionellen Vorgaben der NATO sind überhaupt gemeint?

c) Welche Kenntnis von den strategischen und konzeptionellen Vorgaben der NATO haben die zivilen Bundesministerien und Bundesbehörden gegenwärtig, und wie soll gewährleistet werden, dass sie weitere Kenntnisse darüber erhalten?

d) Welche Rolle spielt das Bundesministerium der Verteidigung bei der Vermittlung dieser Kenntnisse?

e) Warum bzw. für welche Szenarien ist es aus Sicht der Bundesregierung für den Schutz der Bevölkerung nötig oder sinnvoll, dass zivile Behörden sich nach Vorgaben der NATO richten?

10

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und will sie sich dafür einsetzen, dass auch in die Planungen der zuständigen Fachressorts auf Länder- und ggf. kommunaler Ebene die aus den strategischen und konzeptionellen Vorgaben der NATO resultierenden Planungsvorgaben einfließen, wenn ja, welche Maßnahmen will sie einleiten, um dies zu erreichen und wenn nein, warum nicht?

11

Wie begründet die Bundesregierung den Auftrag der KZV, es sei zu prüfen, inwieweit die Beschränkung einer Zwangsdienstpflicht für Frauen auf Arbeitsverhältnisse im Sanitäts- und Heilwesen „noch sachgerecht“ sei?

a) Welchen Anlass gibt es, an der Sachgerechtigkeit dieser Beschränkung zu zweifeln?

b) Auf welche Weise will die Bundesregierung dem Prüfauftrag nachkommen?

12

Wie begründet die Bundesregierung den Auftrag der KZV, es sei zu prüfen, „ob eine entsprechende gesetzliche Vorsorge“ (also die Zwangsverpflichtung von Männern wie Frauen, vgl. Abschnitt 7.13 der KZV) „auch für bestimmte Krisenlagen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles getroffen werden sollte“?

a) Welchen Anlass gibt es für solch einen Prüfauftrag?

b) Auf welche Weise will die Bundesregierung dem Prüfauftrag nachkommen?

c) Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Regelung zur Zwangsarbeit mit den Bestimmungen des Grundgesetzes für vereinbar (bitte begründen)?

13

Inwiefern hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, bei einer Unterversorgung mit Energie eine „bevorrechtigte Versorgung“ der Bundeswehr statt der zivilen Bevölkerung vorzunehmen, wie in der KZV vorgesehen, und inwiefern ist sie in diesem Zusammenhang bereit, zugunsten der Bundeswehr Gefährdungen der Zivilbevölkerung in Kauf zu nehmen, weil beispielsweise Lebensmittel nicht mehr transportiert oder Krankenhäuser oder Pflegeheime nicht mehr mit Strom versorgt werden können?

a) In welcher Weise ist dies nach Auffassung der Bundeswehr mit dem Anspruch auf Schutz der Bevölkerung zu vereinbaren?

b) Soll die bevorrechtigte Versorgung der Bundeswehr mit Energie ausschließlich im Verteidigungsfall oder auch in anderen Fällen, beispielsweise bei einem Terroranschlag oder einer Cyberattacke, sichergestellt werden (bitte entsprechende Fälle benennen)?

14

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung auch eine bevorrechtigte Versorgung der Bundeswehr mit Lebensmitteln oder Medikamenten denkbar?

15

Wer soll über die in der KZV angesprochene allfällige Priorisierung zwischen verschiedenen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele bzw. die darauf beruhende Risikoberatung entscheiden?

16

Ist nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall, dass eine Priorisierung der Versorgung mit Lebensmitteln, Energie, Medikamenten oder Bargeld zwischen Bundeswehr und Zivilbevölkerung vorgenommen werden muss, stets der Zivilbevölkerung der Vorzug zu geben, und wenn nein, warum nicht? Welche Priorisierung gälte für diesen Fall zwischen Zivilbevölkerung und Bundesregierung, Bundestag und Bundesverfassungsgericht?

17

Warum findet sich in der KZV keine Thematisierung des besonderen Schutzbedarfs von Menschen mit Behinderungen, und wie soll deren Schutz bzw. Versorgung gewährleistet werden?

18

Inwiefern unterscheidet sich die in der KZV empfohlene Lebensmittelbevorratung von der schon seit Jahren vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfohlenen Lebensmittelbevorratung hinsichtlich der Art und Menge der Güter sowie des Charakters der Notsituation?

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zusammensetzung der empfohlenen Lebensmittelvorräte noch genauer aufzuschlüsseln?

b) Hat die Bundesregierung das Problem erörtert oder will sie dies noch tun, dass Haushalte, die auf Transferleistungen (Hartz IV, Grundsicherung u. a.) angewiesen sind, mit der Anschaffung dieser Vorräte finanziell und ggf. auch räumlich (Lagerflächen) überfordert sein könnten, und wenn ja, was will sie diesbezüglich unternehmen?

c) Will die Bundesregierung die Möglichkeit erwägen, Personen in bedürftigen Haushalten beispielsweise Darlehen oder sonstige Unterstützungen zu gewähren, um diesen zu ermöglichen, sich in gleichem Umfang wie gut verdienende Haushalte mit Lebensmittelnotvorräten zu versorgen und um zu verhindern, dass Geringverdiener im Katastrophenfall geringere Überlebenschancen haben als Gutverdiener?

d) Wieso ist in Abschnitt 7.3 der KZV die Rede davon, den Bürgern einen Trinkwassernotvorrat für die Dauer von fünf Tagen zu empfehlen, während in Abschnitt 7.4 von einem Lebensmittelnotvorrat für zehn Tage gesprochen wird? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger vom sechsten bis zehnten Tag eines Notfalls zwar noch essen, aber nicht mehr trinken sollen?

e) Wie erklärt sich die Empfehlung einer Lebensmittel- bzw. Trinkwasserbevorratung für genau fünf bis zehn Tage, und nicht etwa einige Tage weniger oder länger?

f) Warum enthält die KZV keine Empfehlungen zur Lebensmittel- bzw. Trinkwasserbevorratung für Haus- und Nutztiere, z. B. Hamster?

19

Hat die Bundesregierung bei zivilen Hilfsorganisationen wie den in der KZV namentlich genannten Feuerwehren, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst usw. Rücksprache genommen, bevor sie deren ehrenamtliche Helferinnen und Helfer als „die Basis und das Rückgrat“ des Systems des Zivilschutzes bezeichnet hat, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

a) Hat die Bundesregierung Grund anzunehmen, dass die freiwilligen Helferinnen und Helfer bei den genannten Organisationen mit den Prämissen der KZV einverstanden sind, insbesondere mit der Einbindung in zivilmilitärische Planungen und der Aufgabe der Unterstützung der Streitkräfte (bitte ggf. darlegen) sowie einer allfälligen bevorrechtigten Versorgung der Streitkräfte, und wenn nein, warum nennt sie diese dann „Basis und Rückgrat“ der KZV?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass zivile Helferinnen und Helfer im Krisenfall tatsächlich bereit sind, unterstützende Tätigkeiten für die Streitkräfte durchzuführen? Inwieweit sieht sie Möglichkeiten, zivile Helferinnen und Helfer zu solchen Unterstützungstätigkeiten zu verpflichten?

c) Inwieweit strebt die Bundesregierung eine Intensivierung der Kooperation ziviler Hilfsorganisationen mit der Bundeswehr an?

d) Inwiefern will die Bundesregierung überhaupt noch zwischen zivelem Katastrophenschutz und militärischer Zivilverteidigung bzw. Zivilschutz unterscheiden?

e) Inwiefern strebt die Bundesregierung eine intensivierte Zusammenarbeit des zivilen Katastrophenschutzes mit den Strukturen der Zivilverteidigung sowie der Bundeswehr an und warum?

20

Bedeutet die Festlegung, dass zivile Objekte mit militärischer Bedeutung „nach Vorgaben des Verteidigungsressorts identifiziert und priorisiert“ werden auch, dass das Bundesministerium der Verteidigung selbst den militärischen Objektschutz anordnen kann, oder werden die Betreiber dieser zivilen Objekte in diese Entscheidung eingebunden (bitte ausführlich darlegen)? Inwiefern werden betroffene Länder sowie Kommunen in diese Entscheidung eingebunden?

21

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, ob sie Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz zum Schutz vor CBRN-Angriffen empfehlen, fördern oder gar verpflichtend vorgeben will?

a) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz nicht als umlagefähige Modernisierung zu Lasten der Mieter gehen?

b) Falls sie dies nicht sicherstellen will, wie will sie dann soziale Härten infolge etwaiger Mieterhöhungen durch Härtung der Bausubstanz vermeiden?

c) Wie sollte im Fall einer Verpflichtung zur Härtung der Bausubstanz mit Hausbesitzern umgegangen werden, die sich die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht leisten können?

d) Inwiefern sollen bzw. können nach Einschätzung der Bundesregierung die Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz tatsächlich effektiven Schutz etwa vor einem GAU in einem Atomkraftwerk bieten?

22

Was ist Inhalt der vorgesehenen Sanitätsmaterialpakete, mit denen der Bund die Länder unterstützen will?

23

Was ist Inhalt des Kataloges „Referenzszenarien Bund“ (bitte ausführlich darlegen)?

Berlin, den 20. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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