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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konsequenzen eines möglichen Brexit für die europäische Zusammenarbeit mit Großbritannien in den Bereichen Inneres und Justiz

Parlamentarische Kontrolle von Europol, Rechtsposition Großbritanniens bis zum EU-Austritt, Verhandlungsführer bei Austrittsverfahren, Veränderungen bzgl. polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen, Beteiligung Großbritanniens bei Europol, Anstellung britischer Staatsangehöriger, Teilnahme an der Europäischen Polizeiakademie sowie am Schengener Informationssystem (SIS), Umsetzung des Prümer Vertrags<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.10.2016

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/989626.09.2016

Konsequenzen eines möglichen Brexit für die europäische Zusammenarbeit mit Großbritannien in den Bereichen Inneres und Justiz

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit 61 entsandten Mitarbeitern stellt Großbritannien derzeit nach Deutschland (63), Spanien (72) und den Niederlanden (251) den viertstärksten bei Europol vertretenen EU-Mitgliedstaat dar (derstandard.at vom 29. August 2016). In 2015 initiierten britische Europol-Beamte 2.500 grenzüberschreitende Ermittlungen. Britische Polizisten besetzen führende Positionen, 40 Prozent aller bei Europol bearbeiteten Fälle haben laut einem Europol-Sprecher eine „britische Dimension“. Großbritannien hat im Rahmen des Opt-in nach seinem Block-Opt-out in 2014 nur den Beschluss 2009/371/JI zur Errichtung von Europol angenommen (House of Commons – Home Affairs Committee, Ninth Report of Session 2013-14 – Pre-Lisbon Treaty EU police and criminal justice measures: the UK’s opt-in decision). Alle anderen Rechtsakte zu Europol unterliegen dem Opt-out. Dessen ungeachtet stellt Großbritannien mit Rob Wainwright den Direktor der Agentur. Rob Wainwright war vorher unter anderem für den Inlandsgeheimdienst MI5 tätig und arbeitete für den National Criminal Intelligence Service, wo er mit internationalen Operationen sowie einer britischen „Strategie gegen illegale Einwanderung“ befasst war.

Nach dem Brexit-Votum wird Großbritannien die Europäische Union vermutlich verlassen. Schon jetzt ist Großbritannien von zahlreichen Zusammenarbeitformen auf Ebene der Europäischen Union ausgeschlossen (Guardian vom 10. September 2016). Noch hat die Regierung unter der Premierministerin Theresa May aber keine Austrittsgespräche mit der Europäischen Union begonnen, auch der Artikel 50 Absatz 2 Satz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wurde noch nicht aktiviert. Auch nach der Mitteilung der Austrittsabsicht gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags würde Großbritannien bis zum Tag des Inkrafttretens eines Austrittsabkommens oder andernfalls für weitere zwei Jahre Mitglied der EU bleiben. Würde die Regierung in London nach einem erfolgten Austritt Kooperationsabkommen wie die Schweiz oder Norwegen mit der EU schließen wollen, wäre dies im Bereich des polizeilichen Informationsaustausches oder dem System des Europäischen Haftbefehls zwar möglich. Allerdings wäre Großbritannien bei der Gesetzgebung nicht stimmberechtigt, sondern würde höchstens über ein Konsultations- und Beobachtungsrecht verfügen. Möglicherweise könnte Großbritannien nach einem vollzogenen Brexit auch weiter an der Zusammenarbeit bei Europol teilnehmen. Derzeit hat Europol mit zwölf Nicht-EU-Staaten, darunter der Schweiz, Indien und Kolumbien, Kooperationsabkommen geschlossen (http://derstandard.at/2000043531583/Europol-Brexit-gefaehrdet-Polizeikooperation-in-der-EU). Nach einem Bericht des Behördenspiegel (4. Juli 2016) wird „von Versuchen zahlreicher EU-Beamter aus dem Vereinigten Königreich berichtet“, die belgische Staatsbürgerschaft zu erhalten, um nach einem möglichen Brexit weiterhin für die EU tätig sein zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Einrichtung eines Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollausschusses für die Kontrolle Europol bekannt, der in der neuen Europol-Verordnung (2016/794) verlangt wird und aus Mitgliedern des Europäischen und der nationalen Parlamente bestehen und dessen Arbeitsweise und Zusammensetzung in einer Geschäftsordnung geregelt werden soll?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche europarechtlichen Änderungen sich zur Rechtsposition Großbritanniens in der EU in der Zeit zwischen dem Referendum bis zum Austritt ergeben?

3

Auf welche Weise könnte sich aus Sicht der Bundesregierung die tatsächliche Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Zeit zwischen dem Referendum bis zum Austritt aus politischen oder praktischen Gründen verändern?

4

Zu welchem genauen Zeitpunkt nach einer etwaigen Aktivierung des Artikels 50 EUV würde aus Sicht der Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit auf der Basis von Unionsrecht enden?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat angesichts der jeweils vom Rat (Didier Seeuws), der Kommission (Michel Barnier) und des Europäischen Parlaments (Guy Verhofstadt) nominierten Brexit-Verhandlungsvertreter zur Frage, wer die Austrittsverhandlungen mit den Briten führen soll?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen aktuellen Vorgängen zur Gesetzgebung in Bezug auf die Errichtung und Ausgestaltung von Agenturen oder Einrichtungen der EU, den Schengen-Besitzstand oder anderen Angelegenheiten der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) sich Großbritannien nach dem Brexit-Votum zurückgezogen hat oder hierzu von der Europäischen Kommission bzw. dem Rat der Europäischen Union ausgeschlossen wurde?

7

Inwiefern nimmt Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an Diskussionen zu Angelegenheiten des Schengen-Besitzstandes, zur Errichtung und Ausgestaltung von Agenturen oder Einrichtungen der EU, oder anderen Angelegenheiten der PJZS in Ratsarbeitsgruppen teil?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die bei Europol initiierten grenzüberschreitenden Ermittlungen zahlenmäßig auf die Mitgliedstaaten Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien und die Niederlande verteilen?

9

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Defizite sich nach einem etwaigen Brexit Großbritanniens aus Europol ergeben würden?

10

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage der zukünftigen Position Großbritanniens bei Europol, da die Regierung in London im Rahmen des Opt-in nach dem Block-Opt-out 2014 nur einen Rechtsakt zu Europol (den Beschluss 2009/371/JI zur Errichtung von Europol), erneut angenommen hat, die ab 1. Mai 2017 in Kraft tretende neue Verordnung (ABl. L 153 vom 24. Mai 2016, S. 35) jedoch nicht?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich Großbritannien an der neuen Europol-Verordnung beteiligen will oder dem Rat und der Europäischen Kommission nach der Annahme des Rechtsakts (informell oder formell) mitgeteilt hat, die Maßnahme annehmen zu wollen?

12

Sofern sich Großbritannien weder an der Europol-Verordnung beteiligt hat noch eine Annahme des Rechtsaktes wünscht, inwiefern gilt für das Land dann aus Sicht der Bundesregierung der Beschluss 2009/371/JI?

13

Wenn aus Sicht der Bundesregierung der Beschluss 2009/371/JI nicht gilt, inwiefern ist Großbritannien dann auch nicht an die bisherigen Europol betreffende Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI gebunden?

14

Sofern die Bundesregierung von einer Weitergeltung des Beschlusses 2009/371/JI für Großbritannien ausgeht, welchen Wortlaut der neuen Europol-Verordnung legt sie hierfür zugrunde?

15

Wenn aus Sicht der Bundesregierung der Beschluss 2009/371/JI für Großbritannien nicht gilt und auch die alten Rechtsakte nicht bindend sind, ab wann müsste die Zusammenarbeit der britischen Ministerien und Beamten bei Europol (sofern keine Annahme des neuen Europol-Rechtsakts erfolgt) spätestens enden?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise auf EU-Ebene „bereits mit Nachdruck nach Lösungen gesucht“ wird, um Großbritannien „nicht von der Europol-Bildfläche verschwinden zu lassen“ (http://derstandard.at/2000043531583/Europol-Brexit-gefaehrdet-Polizeikooperation-in-der-EU)?

17

Auf welche Weise könnte die Europäische Kommission Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung ermutigen oder sogar auffordern, die neue Europol-Verordnung trotz des Brexit als bindend anzuerkennen, etwa weil eine Nicht-Beteiligung des Landes diese Verordnung unpraktikabel macht?

18

Was ist der Bundesregierung über entsprechende Überlegungen der Europäischen Kommission oder des Rates bekannt?

19

Unter welchen Umständen könnten britische Mitarbeiter von EU-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung auch nach dem 1. Mai 2017 bei Europol beschäftigt bleiben?

20

Unter welchen Umständen könnte Europol als Anstellungsbehörde aus Sicht der Bundesregierung davon absehen, das Erfordernis der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates vorauszusetzen und die britischen Staatsangehörigen auch nach einem Brexit weiter zu beschäftigen?

21

Inwiefern dürften aus Sicht der Bundesregierung nach einem etwaigen Brexit trotz des Staatsangehörigkeitskriteriums weiterhin britische Staatsangehörige neu bei Institutionen der EU eingestellt werden?

22

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Großbritannien bis zu einem etwaigen Brexit weiterhin an der Europäischen Polizeiakademie teilnehmen könnte?

23

Unter welchen Umständen könnte Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung auch nach einem etwaigen Brexit am Schengener Informationssystem (SIS) teilnehmen und dort etwa Personen- und Sachfahndungsausschreibungen vornehmen oder auf Daten zu Drittstaatsangehörigen zugreifen?

24

Welche Übergangsregelungen zur weiteren Beteiligung Großbritanniens am SIS hält die Bundesregierung für denkbar oder geboten?

25

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Großbritannien nach einem etwaigen Brexit von der neuen Reisedatenbank „EU Travel Information and Authorisation System“ betroffen wäre, das eine kostenpflichtige Reiseanmeldung für Angehörige aus nichtvisumspflichtigen Drittstaaten vorschreibt?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Großbritannien auch nach dem Brexit-Votum daran arbeitet, den im Mai 2016 beschlossenen Beitritt zum Unionsrecht gewordenen Prümer Vertrag umzusetzen?

27

Unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage könnte Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung auch nach einem etwaigen Brexit an den zu Unionsrecht gewordenen Prüm-Entscheidungen, der Eurodac-Datenbank oder der Visumsdatenbank teilnehmen?

Berlin, den 26. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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