Bedenken zur EU-Terrorismusbekämpfung und mögliche Überprüfungsmechanismen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das 2013 beendete EU-Sicherheitsforschungsprojekt SECILE versuchte eine Bestandsaufnahme der EU-Terrorismusbekämpfungspolitik und Überprüfungsmechanismen (Abschlussbericht und Zusammenfassung unter www.statewatch.org/projects/secile). Ziel des Projekts war die Erstellung eines ausführlichen Kataloges von Rechtsakten der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001. Ein Rechtsakt oder Strategiepapier der EU wird dort als eine Maßnahme der EU zur Terrorismusbekämpfung angesehen, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt Bestandteil der EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung gewesen sind oder von einer EU-Institution oder einem EU-Organ verabschiedet oder gebilligt wurden bzw. auf andere Weise der offiziellen EU-Politik entsprechen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmenpläne und Strategiedokumente, Verordnungen, Richtlinien, Rahmenbeschlüsse, Beschlüsse, Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte, Empfehlungen, Resolutionen, Schlussfolgerungen, internationale Vereinbarungen. Nicht berücksichtigt wurden Entwürfe, die schließlich aufgegeben oder umgewandelt wurden, oder auch EU-Abkommen mit Drittländern. Verabschiedete Rechtsvorschriften müssen von den Mitgliedstaaten, EU-Einrichtungen oder privaten Akteuren umgesetzt werden. Die Europäische Kommission kann eine Überprüfung vornehmen.
Festgestellt wurden 239 separate Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung („eine Zahl die auf 264 ansteigt, wenn man Entwürfe für Rechtsvorschriften berücksichtigt“). Von diesen 239 verabschiedeten Maßnahmen seien 88 rechtlich bindend und verlangen von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung. Viele weitere Maßnahmen bewegen sich jedoch im Bereich des „soft law“ des Rates der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten, und können deshalb schwer parlamentarisch kontrolliert werden.
Die SECILE-Studie überprüfte auch die Beratungs-, Legislativ- und Überprüfungsverfahren der EU, die jedoch laut dem Abschlussbericht bei vielen der Maßnahmen nicht zur Anwendung kamen. Das Gleiche gilt für öffentliche Konsultationen oder Folgenabschätzungen. Zwar wurden von den 88 rechtsverbindlichen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit September 2001 bis zum Jahr 2013 70 „in der einen oder anderen Form“ im Europäischen Parlament behandelt, nur in 44 Fällen fanden diese Beratungen jedoch im Rahmen des Konsultationsverfahrens statt. Die daraus resultierende Stellungnahme der EU-Abgeordneten kann von den Mitgliedstaaten im Rat ignoriert werden. Eine faktische Mitentscheidung kam laut SECILE nur bei 23 der 88 Maßnahmen vor.
An SECILE beteiligt war die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse formuliert. Demnach gibt der Bericht Anlass zu „gewichtigen Bedenken“ (die SECILE-Zusammenfassung in der Übersetzung des Deutschen Bundestages auf deutsch: http://gleft.de/1t7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Grundverordnungen und Durchführungsverordnungen hat die Europäische Union seit 2013 (nach Ende der SECILE-Studie) im Bereich der Terrorismusbekämpfung erlassen, und für welche dieser Verordnungen hat die Bundesregierung Durchführungsbestimmungen verabschiedet?
Welche Richtlinien hat die Europäische Union seit 2013 (nach Ende der SECILE-Studie) im Bereich der Terrorismusbekämpfung erlassen, und auf welche Weise wurden diese Richtlinien durch die Bundesregierung in innerstaatliches Recht umgesetzt?
Hinsichtlich welcher dieser Verordnungen oder Richtlinien hat die Europäische Kommission Mahnverfahren oder vor dem Europäischen Gerichtshof rechtliche gerichtliche Schritte wegen der Nichtumsetzung gegen die Bundesregierung eingeleitet?
Welche Beschlüsse, die entweder „allgemeine Geltung“ haben oder sich an bestimmte Adressaten richten, hat die Europäische Union seit 2013 (nach Ende der SECILE-Studie) im Bereich der Terrorismusbekämpfung erlassen, wann wurden diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und auf welche Weise wurden diese Beschlüsse durch die Bundesregierung erfüllt (bitte nach „legislativen“ und „nichtlegislativen“ Beschlüssen unterscheiden)?
Welche Maßnahmenpläne und Strategiedokumente hat die Europäische Union seit 2013 (nach Ende der SECILE-Studie) im Bereich der Terrorismusbekämpfung nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen, und auf welche Weise wurden diese Maßnahmenpläne und Strategiedokumente im Rahmen innerstaatlicher deutscher Einzelmaßnahmen befolgt?
Für welche der seit 2013 (nach Ende der SECILE-Studie) im Bereich der Terrorismusbekämpfung erlassenen oder beschlossenen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Maßnahmenpläne und Strategiedokumente hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Überprüfungsverfahren durch die Europäische Kommission oder den Rat vorgesehen, und inwiefern wurden diese Überprüfungen aus Sicht der Bundesregierung für die einzelnen Maßnahmen im Einklang mit der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Frist eingeleitet?
Welche der vorgesehenen Überprüfungen befassten sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der Frage, wie effektiv diese Rechtsvorschriften im Verhältnis zu den gesteckten Zielen gewesen sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die auf Ebene der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Beratungs-, Legislativ- und Überprüfungsverfahren von der Konzeption über die Planung bis hin zur Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsakten und Maßnahmen im Bereich der Terrorismusbekämpfung, und für welche dieser Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung robustere Verfahren geschaffen werden?
Inwiefern und durch welche Maßnahmen wäre es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich oder nicht erforderlich, die Zahl der öffentlichen Konsultationen zu Rechtsakten oder Maßnahmen zur EU-Terrorismusbekämpfung von 3,4 Prozent (SECILE-Studie) auf ein höheres Maß zu steigern?
Inwiefern und durch welche Maßnahmen wäre es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich oder nicht erforderlich, die Zahl der Folgenabschätzungen für rechtsverbindliche EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung von 25 Prozent (SECILE-Studie) auf ein höheres Maß zu steigern?
Inwiefern und durch welche Maßnahmen wäre es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich oder nicht erforderlich, die Zahl der Beratungen rechtsverbindlicher EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung durch das Europäische Parlament (SECILE-Studie) auf ein höheres Maß zu steigern und diese Beratungen nicht nur im Konsultationsverfahren, sondern als Mitentscheidung durchzuführen?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die im Jahr 2011 vom Europäischen Parlament geforderte „vollständige und detaillierte Bewertung“ der EU-Terrorismusbekämpfungspolitik (2010/2311(INI)) vom 14. Dezember 2011) aus Sicht der Bundesregierung inzwischen durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen dazu vor?