Vereinbarungen mit der afghanischen Regierung zur Abschiebung afghanischer Flüchtlinge
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung haben Anfang Oktober 2016 mit der afghanischen Regierung Vereinbarungen zur Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger getroffen, die sich „irregulär“ in Europa aufhalten. Nach Kenntnis der Fragesteller sind die „Gemeinsame Erklärung zur Migration zwischen Deutschland und Afghanistan“ (vgl. Homepage des Bundesministeriums des Innern vom 2. Oktober 2016) und der „Gemeinsame Weg nach vorn bei Migrationsfragen“ (http://statewatch.org/news/2016/sep/eu-council-afghanistan-12191-16.pdf) in den wesentlichen Aussagen deckungsgleich.
In der Vereinbarung zwischen Afghanistan und der Europäischen Union (EU) wird festgehalten, man wolle „einen schnellen, effektiven und handhabbaren Mechanismus für die reibungslose, menschenwürdige und ordnungsgemäße Rückkehr“ ausreisepflichtiger Afghanen schaffen. Abgeschoben werden sollen ausdrücklich auch alleinstehende Frauen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und andere Menschen mit erhöhtem Schutzbedarf. Geprüft werden soll auch, am Flughafen Kabul einen eigenen Terminal für die Einreise der Abgeschobenen einzurichten. Die EU sagt im Gegenzug Programme zur Unterstützung freiwilliger Rückkehrer zu, macht Mittel der Entwicklungshilfe aber von der Bereitschaft der afghanischen Regierung abhängig, bei der Abwicklung von Abschiebungen mitzuhelfen („migration sensitive“), die Unterzeichnung des Abschiebeabkommens zählt dabei als ein Indikator.
Aus Sicht der Fragesteller ist das Vorhaben „reibungsloser“ Abschiebungen angesichts der kriegerischen Realität in Afghanistan zynisch.
In einem Papier vom 3. März 2016 (http://statewatch.org/news/2016/sep/eu-council-afghanistan-readmission-6738-16.pdf) erörtert die Europäische Kommission weitere Motive für die Vereinbarung mit der afghanischen Regierung. Darin wird festgehalten, es gebe „ein hohes Risiko“ weiterer „Migrationsströme“ nach Europa. Begründet wird Letzteres damit, dass insbesondere Pakistan und Iran darauf drängten, die in ihren Ländern aufhältigen Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben.
Ausdrücklich wird in diesem Papier auf die „sich verschlechternde Sicherheitslage mit einem Rekordniveau terroristischer Anschläge und ziviler Opfer“ eingegangen. Dennoch heißt es weiter, „ungeachtet“ dieser schlechten Sicherheitslage „müssen möglicherweise über 80 000 Personen in der nahen Zukunft zurückgebracht werden“. Die Mitgliedstaaten hätten die Kompetenz, bei der Bearbeitung der Asylanträge festzulegen, „welche Gebiete sicher sind oder nicht“.
Die Fragesteller halten diese Absicht für Wunschdenken, das an der Realität komplett vorbeigeht. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit auf Fragen der Fraktion DIE LINKE., wo genau sie in Afghanistan „sichere“ Gebiete sieht, keine präzisen Angaben gemacht. Einerseits hielt sie fest, „in den meisten urbanen Zentren“, darunter der „Mehrzahl“ der Provinzhauptstädte, sei die Sicherheitslage „ausreichend kontrollierbar“, andererseits übermittelte sie keine Übersicht, welche Städte damit genau gemeint seien und welche nicht. Eine solche Liste wäre aus Sicht der Fragesteller auch völlig unrealistisch. Befremdlich ist aus deren Sicht zudem, dass Abschiebungen nach Afghanistan ausgerechnet mit Hinweisen auf Aussagen der Taliban gerechtfertigt werden sollen. So schrieb die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8141: „Für die zivile Bevölkerung in den Gebieten unter militantem Einfluss ist die Bedrohung dagegen geringer, da die Talibanführung ihre Kämpfer wiederholt glaubhaft und eindeutig angewiesen hat, zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen.“ Tatsächlich ist den Fragestellern zwar bewusst, dass nicht die Taliban, sondern das US-Militär im vergangenen Jahr das Krankenhaus von Ärzte ohne Grenzen bombardiert hat. Den Taliban besondere Rücksichtnahme gegenüber der Zivilbevölkerung zu bescheinigen, halten sie dennoch für übertrieben.
Das erneute Vordringen der Taliban in die Provinzhauptstadt Kunduz Anfang Oktober 2016 zeigt aus Sicht der Fragesteller deutlich, dass Abschiebungen nach Afghanistan schon aus humanitären Gründen nicht vertretbar sind. Es gibt in Afghanistan keine sicheren Orte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Trifft es zu, dass die Aussagen im „Gemeinsamen Weg nach vorn“ und in der bilateralen deutsch-afghanischen Vereinbarung im Wesentlichen ähnlich sind, und wenn nicht, worin liegen die grundlegenden Unterschiede?
Welchen konkreten Nutzen erhofft sich die Bundesregierung von den beiden Vereinbarungen, die nach Kenntnis der Fragesteller keine rechtlich verbindlichen Dokumente sind?
Von wem ging die ursprüngliche Initiative für die bilaterale Vereinbarung aus, und wie wurde der Vorstoß begründet?
Von wem ging nach Kenntnis der Bundesregierung die ursprüngliche Initiative für die Vereinbarung der EU mit der afghanischen Regierung aus, und wie wurde der Vorstoß begründet?
Inwiefern war die Bereitschaft der afghanischen Regierung, Flüchtlinge „zurück“ zu nehmen, in der Vergangenheit aus Sicht der Bundesregierung defizitär, und wie hat die afghanische Regierung auf allfällige entsprechende Vorhaltungen seitens der Bundesregierung reagiert (bitte möglichst konkret darlegen)?
Wie viele in Deutschland aufhältige afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind derzeit ausreisepflichtig?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Zahl insgesamt in der EU aufhältiger, ausreisepflichtiger afghanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Zahl von mehr als 80 000 Personen, die in näherer Zukunft aus der EU nach Afghanistan abgeschoben werden könnten (siehe Vorbemerkung), für realistisch, und welche Auswirkungen wird eine solch große Zahl von Abschiebungen für Afghanistan nach Einschätzung der Bundesregierung haben?
Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, Abschiebungen (sei es nach Afghanistan oder woandershin) ungeachtet einer sich verschlechternden Sicherheitssituation durchzuführen, bzw. inwiefern muss bei Abschiebungen bzw. bei ihrer Aussetzung sehr wohl auf eine aktuelle Verschlechterung der Sicherheitslage geachtet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan seit dem Jahr 2015?
Inwiefern teilt sie die Auffassung, dass diese sich verschlechtert habe (bitte begründen)?
Wie hat sich der bewaffnete Konflikt in Afghanistan seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte jeweils Angaben zur Zahl von Kampfhandlungen, Anschlägen, Todesopfern unter Aufständischen, Angehörigen der Polizei, Angehörigen der Armee, Angehörigen weiterer afghanischer Sicherheitskräfte, Angehörigen ausländischer Militärs, Angehörigen privater Sicherheitsdienstleister – PMSC – und der Zivilbevölkerung machen und nach Quartalen seit Beginn des Jahres 2015 aufgliedern)?
Kann die Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen die Auffassung des dänischen Außenministeriums bestätigen, wonach die afghanischen Behörden im Allgemeinen nicht in der Lage sind, die Bevölkerung gegen Gewalt zu schützen, außer „möglicherweise“ in Kabul, aber auch dort nur „in gewissem Umfang“ (vgl. European Asylum Support Office – EASO – , Länderbericht Afghanistan vom Januar 2016)?
Wenn nicht, inwieweit hat sie Grund, an dieser Einschätzung des dänischen Außenministeriums zu zweifeln (bitte ggf. begründen)?
Kann die Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen die Auffassung des US-Außenministeriums bestätigen, der zufolge Rechtsverstöße afghanischer Beamter weit verbreitet sind, aber nicht effektiv verfolgt werden (EASO-Bericht), und wenn nicht, hat sie Grund, an dieser Einschätzung des US-Außenministeriums zu zweifeln (bitte ggf. begründen)?
Kann die Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen die Auffassung von United Nation Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) bestätigen, es gebe innerhalb des afghanischen Geheimdienstes eine „allgemeine Stimmung der Straflosigkeit in Hinsicht auf Menschenrechtsverletzungen“ („general spirit of impunity“), und wenn nicht, hat sie Grund, an dieser Einschätzung zu zweifeln (bitte ggf. begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass das EASO keine „sicheren“ Zonen in Afghanistan definiert, sondern lediglich ausführt, dass „urbane Zentren im Allgemeinen sicherer als ländliche Gegenden eingeschätzt werden“, aber auch dort „oftmals hohe Opferzahlen“ durch Anschläge verursacht werden?
Von welchen Menschenrechtsorganisationen hat die Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 Erkenntnisse zur asyl- und menschenrechtlichen Lage in Afghanistan eingeholt bzw. wurden von ihr bei der Lagebeurteilung berücksichtigt, und welche diesbezüglichen Einschätzungen vertreten diese Organisationen jeweils (bitte detailliert angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Einschätzungen für die Erteilung bzw. Versagung von Schutztiteln für afghanische Asylantragsteller bzw. die Duldung abgelehnter Asylsuchender?
Inwiefern hält es die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Durchführung von Abschiebungen für realistisch, festlegen zu können, welche Gebiete in Afghanistan sicher sind und welche nicht (bitte ggf. präzisieren, welcher Begriff von „Sicherheit“ damit konkret gemeint ist)?
Inwiefern gibt es zwischen den Mitgliedstaaten der EU derzeit eine gemeinsame Definition von sicheren Gebieten in Afghanistan bzw. zur Beschreibung der Sicherheitslage (bitte erläutern), bzw. inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine solche Definition zu entwickeln (bitte begründen und soweit möglich angeben, welche Bestandteile und Kriterien aus Sicht der Bundesregierung dabei zu berücksichtigen sind)?
Inwiefern ist eine allfällige Festlegung auf sichere Gebiete mit der Aussage der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/8141, Antwort zu Frage 9) vereinbar, es seien generell „nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zur künftigen Sicherheitslage möglich“, bzw. inwiefern hält es die Bundesregierung für humanitär vertretbar, Schutzsuchende aufgrund bloßer Annahmen in ein Bürgerkriegsland abzuschieben?
Ist aus der Aussage der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/8141, Antwort zu Frage 8), „in den meisten urbanen Zentren“ Afghanistans, darunter der „Mehrzahl der Provinzhauptstädte“ , sei die Sicherheitslage „ausreichend kontrollierbar“, zu schließen, dass sie eine Übersicht darüber hat, in welchen Städten dies gegenwärtig tatsächlich der Fall ist, und in welchen nicht?
Wenn ja, wie lautet diese Auflistung?
Falls die Bundesregierung keine solche Aufschlüsselung vorliegt, wie begründet sie dann ihre Aussage?
Galt die Sicherheitslage in Kunduz in den Tagen kurz vor dem Einmarsch der Taliban Anfang Oktober 2016 ebenfalls als „ausreichend kontrollierbar“, und wenn ja, inwiefern sind diese Einschätzungen aus Sicht der Bundesregierung verlässlich genug, um Abschiebungen legitimieren zu können?
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, die Taliban wären bemüht, zivile Opfer zu vermeiden (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/8141)?
Wenn ja, wie genau begründet die Bundesregierung dann das offiziell gegen die Taliban gerichtete militärische Engagement in Afghanistan?
Hält sie Gebiete „unter militantem Einfluss“ für sichere Gebiete in dem Sinne, dass Abgeschobenen zugemutet werden kann, sich dorthin zu begeben?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern afghanische Flüchtlinge in Pakistan und im Iran einem verstärkten Druck zur Rückkehr nach Afghanistan ausgesetzt sind, und wie viele Flüchtlinge sind in den Jahren 2015 bzw. 2016 aus Pakistan, dem Iran oder anderen Ländern bereits nach Afghanistan zurückgekehrt oder abgeschoben worden?
Inwiefern sind ihr Prognosen bekannt, in welchen Dimensionen in der nahen Zukunft mit einer Rückkehr dieser Flüchtlinge nach Afghanistan bzw. als Folge hiervon mit einer verstärkten Migration von Afghanistan in die EU zu rechnen ist?
Wie viele intern vertriebene Personen gibt es innerhalb Afghanistans?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob am Flughafen Kabul ein eigener Terminal für die Einreise von Abgeschobenen eingerichtet werden sollte?
Welche Kostenschätzungen dafür sind ihr bekannt?
Würden allfällige Mitfinanzierungen durch Deutschland als Entwicklungshilfe gelten?
Wie genau soll der besondere Schutzbedarf von alleinreisenden Frauen, Kindern, Kranken, Behinderten, Senioren usw. bei Abschiebungen sichergestellt werden?
Sollen Abschiebungen alleinreisender Frauen ausnahmslos nur dann durchgeführt werden, wenn weibliches Begleitpersonal zur Verfügung steht, oder soll es Abweichungen von dieser Regel geben?
Inwiefern sollen Abschiebungen von Personen mit besonderem Schutzbedarf davon abhängig gemacht werden, dass diese nicht nur während des Abschiebevorgangs, sondern auch in Afghanistan eine – auch ökonomische – Lebensperspektive haben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fluchtgründe afghanischer Frauen, und wie hat sich die Lage von Frauen in Afghanistan in den letzten fünf Jahren geändert?
Wie begründet sie, vor dem Hintergrund des UNHCR-Berichts vom 19. April 2016 (HCR/EG/AFG/16/02) das Abschiebevorhaben „besonders Schutzbedürftiger“, insbesondere von Frauen und Mädchen, nach Afghanistan?
Mit welchen anderen typischen Herkunftsländern von Flüchtlingen gibt es Vereinbarungen dergestalt – auf EU-Ebene bzw. binational –, dass das Herkunftsland sich ohne quantitative Beschränkung (von der Begrenzung auf 50 Personen pro Flug im ersten Halbjahr abgesehen) zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger bereit erklärt hat, und zwar auch ohne, dass es ausdrücklich der Rückübernahme im Einzelfall zugestimmt haben muss (Zustimmung durch Fristablauf) und auf der Grundlage von EU-Standard-Reisepapieren, wenn keine nationalen Ausweisdokumente vorliegen (bitte auflisten), und wie erklärt sich die Bundesregierung die Zustimmung der afghanischen Regierung zu dieser weitgehenden Rückübernahmeerklärung(bitte ausführen)?
Ist eine Kontrolle der Mittel, welche der afghanischen Regierung infolge der Brüsseler Konferenz vom 4. bis 5. Oktober 2016 zur Verfügung gestellt werden sollen, vorgesehen?
Falls nein, bitte begründen.
Falls ja, in welchen Bereichen sollen wie viele Mittel eingesetzt (z. B. Infrastruktur, Militär, Sicherheit, zivile Projekte etc., Rückkehrhilfe) werden (bitte prozentual und nach Betrag aufschlüsseln)?
Inwieweit sollen Abschiebungen alleinreisender Kinder davon abhängig gemacht werden, dass zuvor erfolgreich Familienangehörige identifiziert oder eine „adäquate“ Aufnahme und Versorgung der Kinder vorbereitet wird?
Was genau wird unter einer „adäquaten“ Aufnahme und Versorgung verstanden, wenn es nicht um eine Aufnahme bei Familienangehörigen geht?
Welche Mechanismen sollen dabei sicherstellen, dass die Familienangehörigen bzw. alternative Aufnahmeeinrichtungen nicht nur identifiziert, sondern auch bereit und unter Berücksichtigung von Wohn- und Einkommenssituation auch in der Lage sind, sich langfristig dem Kindeswohl angemessen um die Kinder zu kümmern?
Welche Mechanismen, dies vorab bzw. nach gewissem zeitlichem Abstand zu prüfen, sind vorgesehen bzw. sollen eingerichtet werden?
Wie ist die Vereinbarung zu verstehen, dass Personen, von denen nach erfolgter Abschiebung bekannt wird, dass sie gar nicht afghanische Bürger sind, wieder vom entsendenden EU-Mitgliedstaat zurückzunehmen sind?
Wie oft kam derlei in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung vor, wie viel Zeit mussten die betreffenden Personen in Afghanistan verbringen, und was waren die Ursachen für die Verwechslung?
Welche konkreten Überlegungen gibt es hinsichtlich der von der afghanischen Regierung angekündigten Aufklärungs- bzw. Abschreckungskampagnen, mit denen afghanische Bürger von einer „irregulären“ Migration nach Europa abgehalten werden sollen, sowie zur Beteiligung an den Kosten für diese seitens der EU bzw. der Bundesregierung?
Welche legalen Wege der Migration in die EU gibt es für afghanische Flüchtlinge bzw. für afghanische Staatsangehörige im Allgemeinen, und in welcher Zahl gab es eine legale Migration in die EU bzw. nach Deutschland in den Jahren 2015 bzw. 2016, wie viele Visa für die Zwecke Asylsuche, Erwerbstätigkeit, Ausbildung usw. wurden in Afghanistan in den Jahren 2015 bzw. 2016 erteilt (bitte so ausführlich wie möglich antworten)?
Welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einrichtung neuer bzw. zur Neukonzeptionierung bestehender Rückkehrförderungen bzw. zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten in Afghanistan (bitte nach Möglichkeit Angaben zu allen solchen Programmen machen, an denen die Bundesregierung, auch im EU-Rahmen, beteiligt ist)?
a) Inwiefern unterscheiden sich diese von bereits bestehenden Programmen?
b) Welchen finanziellen Rahmen haben die bislang bestehenden Programme, und inwiefern sollen die bereitgestellten Finanzmittel effektiv erhöht werden (bitte angeben, um wie viel) bzw. lediglich umgeschichtet werden?
c) Wie schätzt die Bundesregierung Erfolge und Verbesserungsbedarf der bestehenden Programme ein (bitte begründen)?
Welche Position hat die Bundesregierung bzw. haben nach ihrer Kenntnis andere Mitgliedsstaaten der EU zur Frage vertreten, inwiefern die Gewährung von Entwicklungshilfe oder von anderer Unterstützung von der Bereitschaft der afghanischen Regierung abhängig gemacht wird, die genannten Abkommen zu unterzeichnen und bei Abschiebungen verstärkt zu kooperieren?
Inwiefern trifft es zu, dass auf der Geberkonferenz in Brüssel am 4./5. Oktober 2016 der afghanischen Regierung damit gedroht wurde, Entwicklungshilfe partiell oder gar vollständig einzustellen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 4. Oktober 2016)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für legitim, Bedenken der afghanischen Regierung, die Sicherheit Abzuschiebender sei in Afghanistan nicht gewährleistet, gewissermaßen durch Geldvergabe aus dem Weg zu räumen?
Welche Zusagen (soweit über die genannten Abkommen hinausgehend oder diese präzisierend) zur Aufnahme ausreisepflichtiger Staatsbürger hat die afghanische Regierung in Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Abkommen oder der Konferenz in Brüssel gegeben?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in der nahen Zukunft treffen, um die beiden Vereinbarungen mit der afghanischen Regierung umzusetzen (sowohl auf nationaler Ebene, im bilateralen und im EU-Rahmen)?
Inwiefern strebt die Bundesregierung weitere Vereinbarungen mit der afghanischen Regierung in Migrationsangelegenheiten an (bitte ggf. Angaben zum angestrebten Inhalt machen)?
Wie groß ist die Zahl der in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen, und über welchen Aufenthaltsstatus verfügen sie (bitte differenzierte Angaben zu den Bundesländern und zum Alter der Betroffenen machen, bitte auch genauer nach den Duldungsgründen differenzieren und die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen angeben, nach Bundesländern verteilt), wie groß ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Afghanistan bzw. der inzwischen volljährigen Personen, die als solche eingereist sind (bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Wie viele Abschiebungen nach Afghanistan gab es in diesem Jahr (bitte nach Monaten differenzieren)?
Wie viele Asylsuchende aus Afghanistan sind in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen (bitte aufgrund der – möglichst bereinigten – EASY-Zahlen nach Monaten differenziert angeben), und wie waren die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asylsuchenden aus Afghanistan (bitte ebenfalls nach Monaten differenziert angeben und jeweils in absoluten und relativen Zahlen den erteilten Status bzw. Ablehnungen oder Einstellungen angeben)?
Wie ist es zu erklären, dass im Jahr 2016 die Gesamtschutzquote bei afghanischen Asylsuchenden zuletzt gesunken ist, auch gegenüber dem Vorjahr (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/9415 und 18/7625, jeweils Frage 1), obwohl sich die Sicherheitslage in Afghanistan eher verschlechtert hat, und was entgegnet die Bundesregierung dem von Pro Asyl geäußerten Vorwurf, die seit dem 1. Halbjahr 2016 „ins Bodenlose fallenden Anerkennungsquoten verweisen darauf, wie der Schutzstatus von Afghaninnen und Afghanen systematisch manipuliert wird – bei den Ablehnungen von Afghaninnen und Afghanen wird keiner rechtsstaatlichen Logik gefolgt, sondern der politische Wille umgesetzt“ (www.proasyl.de/news/eu-afghanistan-konferenz-aufbauder-abschiebelogistik/)?
Welche (auch internen) Maßnahmen (bitte mit Datum, Inhalt und Veranlasser auflisten: (auch mündliche) Weisungen, Lagebesprechungen, geänderte Ländereinschätzungen, geänderte Vorgaben zur Gewährung von Flüchtlings-, subsidiärem oder Abschiebungsschutz in Bezug auf Afghanistan, allgemeine Entscheidungsvorgaben, geänderte maßgebliche Textbausteine usw.) wurden vom Bundesinnenministerium und/oder vom BAMF seit November 2015 ergriffen, um die vom Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière am 10. November 2015 öffentlich verkündete Ankündigung umzusetzen: „Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: ‚Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa […] direkt nach Afghanistan zurück!‘“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/11/bundesinnenminister-auf-dem-sonderrat-der-innenminister-in-bruessel.html), die er mit „in der Regel niedrigen Chancen auf eine Anerkennung der Schutzbedürftigkeit“ (ebd.) begründete, was nach Ansicht der Fragesteller zumindest zum damaligen Zeitpunkt falsch war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Frage 1)?