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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Grenzmanagement und die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen Migrationsagenda

<strong>Politik der Bundesregierung und der EU gegenüber Afrika im Bereich von Flucht, Migration und Sicherheit:</strong><br /> Nachfrage zu BT-Drs 18/8928 und weitere Fragen; Unterstützung von Migranten im Sudan und Eritrea, Gewährleistung staatsferner Umsetzung, Programm "Better Migration Management", Auswahlkriterien für Kooperationspartner, Mechanismen zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards der Valletta-Beschlüsse, Sicherstellung der Mittelvergabe gemäß Vorgabe, Einhaltung von Menschenrechten in "Reception Centers", Projektvorhaben im Niger, in Äthiopien sowie in nordafrikanischen Ländern, Gesprächspartner bei der Afrikareise der Bundeskanzlerin, Mittelzusagen, Effizienz der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, afrikabezogene Schwerpunkte während der G20-Präsidentschaft, Ziele der angekündigten Afrikakonferenz, Fortschreibung der EU-Afrika-Strategie, Ansatz der Partnerorientierung; Detailangaben zur Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern im Bereich (illegaler) Migration und Sicherheit, diesbzgl. Bereitstellung von Sach- oder Finanzmitteln, Visaerleichterungen, Arbeitserlaubnissen und Familienzusammenführungen, Anrechnung der Zahlungen als ODA-Mittel, Partnerschaftsabkommen zur Rückübernahme von abgeschobenen Personen, Unterstützung für Drittstaaten zum Betrieb von Internierungseinrichtungen<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

02.12.2016

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1033311.11.2016

Grenzmanagement und die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen Migrationsagenda

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen Migrationsagenda gegenüber Afrika hat insbesondere seit dem Valletta-Gipfel im November 2015 neue Züge angenommen. Mit der Einrichtung des Notfall- Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Afrika wurde auch das Programm „Better Migration Management“ ins Leben gerufen, das u. a. durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die EU finanziert wird. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gehört mit anderen europäischen und internationalen Organisationen zu den Umsetzerinnen des Programms. Sie unterstützt die Länder Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Somalia, Sudan, Südsudan, Kenia, Ägypten, Tunesien, Uganda (www.giz.de/en/worldwide/40602.html) bei der Sicherung ihrer Grenzen. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen autoritäre Staaten wie etwa Äthiopien, Eritrea, Somalia und der Sudan. Wie eine sinnvolle Zusammenarbeit in dem hochsensiblen Bereich der Grenzsicherung gerade mit autoritären Regimen aussehen soll, bleibt unklar. Darüber hinaus planen Deutschland und die anderen EU- Mitgliedstaaten Rückübernahmeabkommen mit weiteren afrikanischen Ländern – so genannte Migration Compacts – und die Verknüpfung dieser mit anderen Handlungsfeldern. Dabei sollen auch Entwicklungsgelder und Handelspräferenzen als Verhandlungsmasse eingesetzt werden (www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/entwicklungshilfe-deutschland-gibt-500-millionen-euro-mehr-a-1117260. html). Weitere Bereiche sind Visaerleichterungen, Arbeitserlaubnisse und Familienzusammenführungen. Um der Wichtigkeit dieser Politik Ausdruck zu verleihen, reiste die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Oktober 2016 in die wichtigsten afrikanischen Transitländer für Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Folgen und Handlungsimplikationen sich aus dieser Reise und den unterschiedlichen Prozessen auf EU-Ebene gerade für die entwicklungspolitische Dimension der Migrationspolitik ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche Maßnahmen genau unterstützet die Bundesregierung unter dem Einsatz von Haushaltsmitteln in welcher Größenordnung um im Rahmen des Grenzmanagements im Sudan und in Eritrea „vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Flüchtlinge und Migranten“ zu helfen, und wie gewährleistet es die Bundesregierung, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich staatsfern umgesetzt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/8928)?

a) In welchen weiteren Ländern werden bzw. sind Maßnahmen im Bereich des Grenzmanagements im Rahmen des „Better Migration Management“ geplant durchzuführen?

b) Mit welchen Partnern wird bei der Umsetzung zusammengearbeitet (bitte nach Organisationen auflisten)?

c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die jeweiligen Kooperationspartner für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind?

d) Kann die Bundesregierung im Speziellen ausschließen, dass nicht auch ehemalige oder aktive Dschandschawid-Milizionäre zu den direkten oder indirekten Nutznießern oder Kooperationspartner der gemeinsamen Projekte gehören?

e) Welche konkreten Auswahlkriterien für Kooperationspartner werden angewandt, um die Zusammenarbeit mit Akteuren, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu vermeiden?

f) Werden oder wurden Maßnahmen im Vorhaben durchgeführt oder Güter beschafft, die erst seit der Ausweitung der Definition zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Definition) von Februar 2016 als ODA anrechnungsfähig gelten (wenn ja, bitte diese konkret nach Maßnahme und Volumen auflisten)?

2

Welche konkreten Mechanismen und Maßnahmen werden angewandt, damit die Bundesregierung „im Rahmen politischer Steuerung der relevanten Vorhaben“ sicherstellen kann, dass die „menschenrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Valletta Aktionsplans eingehalten werden“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/8928)?

3

Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union abgesehen vom Dialog mit den Regierungen der jeweiligen Partnerländer ergriffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/8928), um sicherzustellen, dass im Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und Finanzmittel sowie die Ausbildung von Sicherheitskräften nicht zu Repressionen der Menschen im Sudan, Eritrea und anderen Staaten benutzt werden?

a) Ist ein unabhängiges Monitoring vorgesehen? Wenn ja, durch wen?

b) Auf welche Standards bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 18/182 Anlage 31, vom 6. Juli 2016 konkret, wenn sie von „etablierten Standards zum Schutz der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit“ spricht?

4

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern im Rahmen des Migrationsmanagements?

5

Bedeutet die Nichtbeantwortung der Frage 16 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8928, dass die „Reception Centres“ in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte nicht überprüft werden?

a) Kann die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von „Reception Centers“ mit oder ohne Haftzellen für Eritrea und die restlichen Länder des Khartoum-Prozesses ausschließen?

b) Bedeutet die Tatsache, dass die Bundesregierung im Sudan zwar den Bau derartiger Einrichtungen ausschließt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/8928), dass es im Sudan aber bereits ein solches Zentrum gibt?

c) Wenn ja, war oder ist die GIZ oder andere deutsche Organisationen am Bau oder Betrieb der Einrichtung beteiligt?

6

Wie genau gestaltet sich das Pilotprojekt im Niger, welches im Einzelplan 06 (Titel 684 15- Internationale Projektarbeit) im Rahmen der Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ angesiedelt ist?

a) Wie lautet die Beschreibung für das Projektvorhaben in Niger?

b) Wo soll dieses Projekt durchgeführt werden?

c) Was ist das genaue Projektziel?

d) Welche Maßnahmen sollen hier durchgeführt werden?

e) Welche Laufzeit hat dieses Projektvorhaben?

f) Gibt es einen lokalen Projektpartner, und wenn ja, wen?

g) Gibt es eine diesbezügliche Kooperation mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), mit der Internationalen Organisation für Migration bzw. menschenrechtlichen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), und wenn ja, mit wem?

h) Wie (und durch wen) soll dieses Projekt evaluiert werden?

7

Wie genau gestalten sich die Projektvorhaben im Rahmen der Deutsch- Französischen Zusammenarbeit, welche über den Einzelplan 06 umgesetzt werden?

a) Wie viele Projektvorhaben in welchen nordafrikanischen Ländern sind hier geplant?

b) Wie lautet die Beschreibung für diese Projektvorhaben?

c) Wann sollen diese Projekte beginnen, und welche Laufzeit ist vorgesehen?

d) Was ist das genaue Projektziel?

e) Welche Maßnahmen sollen hier durchgeführt werden?

f) Gibt es einen lokalen Projektpartner, und wenn ja, wen?

g) Gibt es eine diesbezügliche Kooperation mit dem UNHCR, mit IOM bzw. menschenrechtlichen NGOs, und wenn ja, mit wem?

h) Wie (und durch wen) soll dieses Projekt evaluiert werden?

8

Welche politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise getroffen?

9

Welche Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise getroffen?

10

In welcher Höhe und für welche Projekte hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise Finanzmittel für afrikanische Staaten zugesagt (bitte nach Ländern auflisten)? Inwiefern handelt es sich dabei um zusätzliche, nicht etatisierte Gelder?

11

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf bilateraler oder europäischer Ebene, um der Forderung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach demokratischen Strukturen in Äthiopien Nachdruck zu verleihen (http://www.spiegel.de/politik/ausland/merkel-in-aethiopien-hilfe-ver- sprochen-demokratie-verlangt-a-1116102.html)?

12

War die Arbeit der politischen Stiftungen Gegenstand der Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern in Äthiopien? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

13

Welche Verfehlungen in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit meint Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konkret, wenn sie davon spricht, man müsse sich in Bezug auf die Effizienz welcher Maßnahmen „selbstkritisch hinterfragen“?

14

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung, bzw. die Europäische Union einleiten, um die Effizienz der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen (Süddeutsche Zeitung vom 21. Oktober 2016, S. 06)?

15

Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer G20- Präsidentschaft auf Afrika legen, und welche Initiativen sind geplant?

16

Inwiefern sollen, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Rede vor der Afrikanischen Union im Oktober 2016 angekündigt, die Investitionsbedingungen für Unternehmen in Afrika verbessert werden?

17

Mit welchen Zielen soll die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Afrikareise angekündigte Afrikakonferenz in Deutschland stattfinden?

18

Setzt sich die Bundesregierung für die Fortschreibung der EU-Afrika- Strategie der EU ein? Falls nein, was sind die Gründe und die Alternative?

19

Inwiefern entspricht die Politik der Bundesregierung und der EU gegenüber Afrika im Bereich von Flucht, Migration und Sicherheit dem Ansatz der Partnerorientierung, und wie drückt sich dies konkret aus?

20

Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung im Rahmen des deutschen KO-Vorsitzes zum „Global Forum on Migration and Development“ zu setzen?

21

Inwieweit ist der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Staaten mit negativer Menschenrechtsbilanz und die Durchführung von Grenzmanagementmaßnahmen in autoritären Staaten nach Meinung der Bundesregierung mit dem Anspruch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Einklang zu bringen, die Lebenschancen von Menschen in Afrika substanziell zu verbessern (epd. 20. Oktober 2016)?

22

Kommen bei der Entsendung so genannter Identifizierungsteams der EU nach Mali und in den Senegal (Süddeutsche Zeitung, vom 21. Oktober 2016, S. 06) auch Deutsche ODA-Gelder und/oder deutsches Personal zum Einsatz?

23

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Zahlungen für die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme eigener Staatsbürger erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen?

a) Wenn ja, welche Länder, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder werden diese Zahlungen geleistet?

c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?

24

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Zahlungen für die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme fremder Staatsbürger erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen?

a) Wenn ja, welche Länder, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder werden diese Zahlungen geleistet?

c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?

25

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Zahlungen oder Material für die Unterstützung von potentiell oder tatsächlich ausreisewilligen Transitmigranten erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder werden diese Zahlungen geleistet?

c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?

d) Wenn ja, welche konkreten Gegenleistungen wurden darüber hinaus vereinbart?

26

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Zahlungen oder Material für die Verhinderung oder Erschwerung irregulärer Migration in Richtung Europa erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder werden diese Zahlungen geleistet?

c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?

d) Wenn ja, welche konkreten Gegenleistungen wurden hierfür vereinbart?

e) Wenn ja, wurde hierbei die Schaffung eines Straftatbestandes oder die Verschärfung bestehender Strafandrohung für irreguläre Einreise/ Ausreise mit der möglichen Absicht der irregulären Migration in Richtung Europa zur Bedingung für die Leistung von Zahlungen gemacht oder als erwünscht benannt? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Land, das Zahlungen der Bundesregierung erhalten hat, einen solchen Straftatbestand deshalb geschaffen oder verschärft hat?

27

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Zahlungen oder Material für Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperei erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen?

a) Wenn ja, wurde hierbei die Verschärfung der Strafen für Schlepperei zur Bedingung für die Leistung von Zahlungen gemacht oder als von der Bundesregierung erwünscht kommuniziert?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob ein Land, das solche Zahlungen erhalten hat, die Strafen für Schlepperei erhöht hat? Wenn ja, welches Land bzw. welche Länder in welchem Umfang?

c) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen der Bundesregierung wurden oder werden diese Zahlungen geleistet?

28

Sind im Rahmen der „Migration Compacts“ mit den fünf Pilotländern in Afrika – Mali, Niger, Nigeria, Äthiopien, Senegal – auch Maßnahmen zur Rückführung von Drittstaatenangehörigen geplant, ähnlich denen des sog. EU-Türkei-Abkommens bzw. der geplanten „Compacts“ mit Jordanien und dem Libanon (und wenn ja: inwiefern), oder soll es ausschließlich um die mögliche Rückführung von Staatsangehörigen der jeweiligen Partnerstaaten gehen?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Mittel, die in den Antworten zu den Fragen 21 bis 25 benannt wurden, für die Errichtung oder den Betrieb von Internierungseinrichtungen für Abgeschobene oder Transitmigrantinnen und Transmigranten verwendet wurden, werden oder werden sollen, und wenn ja, bitte nach Land und finanziellem Umfang aufschlüsseln?

30

Hat die Bundesregierung konkrete Bemühungen unternommen, die Einhaltung der Menschen- und Flüchtlingsrechte in Internierungseinrichtungen zu prüfen und/oder anzumahnen, und wenn ja, wann, und in welcher Form (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

31

Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von Seiten der EU Visaerleichterungen oder sonstige erleichterte Möglichkeiten zur Einreise für seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Gegenleistung für

a) die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme eigener Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,

b) die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme fremder Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,

c) die Unterstützung von Transitmigrantinnen und Transitmigranten,

d) potentiell oder tatsächlich Ausreisewilligen Verhinderung oder Erschwerung irregulärer Migration in Richtung Europa,

e) Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperei erhalten? Wenn ja, wann, und in welchem Umfang (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

32

Mit welchen Ländern bestehen Abkommen, die die Partnerstaaten verpflichten, aus Deutschland abgeschobene Personen zurückzunehmen?

a) Welches dieser Abkommen sieht die Möglichkeit vor, Migrantinnen und Migranten in Drittstaaten abzuschieben, auch wenn es sich nicht um Staatsbürger dieses Landes handelt (bitte alle Länder nennen)?

b) Welche Bedingungen gelten jeweils, wenn diese Möglichkeit von Deutschland in Anspruch genommen werden soll?

33

In welche Länder außerhalb der EU wurden seit dem Jahr 2010 Personen abgeschoben, die nicht Staatsangehörige des Ziellandes der Abschiebung waren? Um wie viele Personen handelte es sich (bitte nach Jahren, Herkunfts- und Zielländern aufschlüsseln)?

34

In welche Nicht-EU-Länder wurden seit dem Jahr 2010 Personen abgeschoben, die Staatsangehörige des Ziellandes der Abschiebung waren? Um wie viele Personen handelte es sich (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

35

Mit welchen Ländern verhandelt die Bundesregierung oder die EU derzeit Abkommen zur Rückübernahme von ab- oder rückgeschobenen Personen?

36

Mit welchen Nicht-EU-Ländern hat die Bundesregierung oder die EU Vereinbarungen abgeschlossen, die vorsehen, dass Schutzsuchende sowie Migrantinnen und Migranten in den jeweiligen Transitstaaten beraten, unterstützt oder aufgehalten werden (bitte Länder und Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung nennen)?

37

Hat die Bundesregierung oder die EU seit dem Jahr 2010 Drittstaaten Geld oder sonstige Unterstützung für die Errichtung oder den Betrieb von Internierungseinrichtungen für Abgeschobene oder Transitmigrantinnen und Transmigranten angeboten oder in Aussicht gestellt?

a) Wenn ja, um welche Länder, welche Summen und welche Form der Unterstützung handelt es sich?

b) Wenn ja, sind die Einrichtungen bereits in Betrieb oder wurde mit ihrer Errichtung begonnen?

c) Wenn ja, aus welchen Haushaltsplänen wurde und wird diese Unterstützung finanziert oder soll sie finanziert werden?

38

Wie sollen die vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vorgeschlagenen Aufnahmelager in Nordafrika (www.euractiv.de/section/ eu-aussenpolitik/news/de-maiziere-aufnahmelager-fuer-nordafrika- nachtuerkischem-vorbild/) konkret ausgestaltet sein?

a) Mit welchen europäischen Partnern ist der Vorschlag abgestimmt?

b) Mit welchen nordafrikanischen Staaten ist der Vorschlag abgestimmt?

c) Ist der Vorschlag mit dem UNHCR abgestimmt?

d) Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Lager betreuen?

e) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Menschenrechte in den geplanten Lagern eingehalten werden?

f) Wie will die Bundesregierung garantieren, dass in den Lagern faire Asylverfahren stattfinden können, die auch juristische Berufungsmöglichkeiten gegen Ablehnungsentscheidungen nach europäischen Standards vorsehen?

Berlin, den 8. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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