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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Angeblich geplante Cyberangriffe der russischen Regierung auf die Bundestagswahl

Angriffe auf digitale Infrastrukturen durch Geheimdienste im Jahr 2016, russische Cybergruppe, Anwerbung von Mitarbeitern aus Deutschland, Rolle von Edward Snowden, Überprüfung russischer Aktivitäten im Cyberraum, zuständige Behörden, Berichterstellung, US-Studie &bdquo;Die trojanischen Pferde des Kreml&ldquo;, Nutzung deutscher Server für Cyberangriffe von US-Geheimdiensten, Förderungen im Bereich strategische Kommunikation, Bewältigung hybrider Bedrohungen, Details zur &quot;EU Hybrid Fusion Cell&quot;, NATO-Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit, cyberterroristischer Anschlag<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.12.2016

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1046728.11.2016

Angeblich geplante Cyberangriffe der russischen Regierung auf die Bundestagswahl

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut der „Frankfurter Allgemeine“ Zeitung wollen „russische Geheimdienste“ die Bundestagswahl im kommenden Jahr „durch Cyber-Angriffe beeinträchtigen“ (FAZ vom 10. November 2016). Auch Sabotage-Akte gegen kritische Infrastrukturen, darunter die Strom- und Wasserversorgung, seien möglich. Bereits in den US-amerikanischen Wahlkampf hätten sich „russische „Geheimdienste“ eingemischt. Auch der britische Geheimdienst werfe Moskau vor, mit „aller Macht und der Fülle seiner Staatsorgane in zunehmend aggressiver Weise außenpolitische Interessen durchzusetzen – unter Verwendung von Propaganda, Spionage, Cyber-Attacken und Umstürzen“. In Deutschland seien sogar „massive Angriffe“ zu erwarten, die jetzige politische Führung kenne „da nur ganz wenige Grenzen“. Drei Jahre nach der Bundestagswahl will Russland laut der „FAZ“ „eine schlagkräftige Cyber-Armee“ in die neue russische Militärstrategie eingliedern. Die Zahl der Kräfte, die in Russland für den Geheimdienst FSB als „Hacker und Spezialisten in Laboren“ an Cyber-Attacken arbeiteten, schätzt die „FAZ“ auf 10 000 Personen. Aufträge würden auch an „Hacker aus der organisierten Kriminalität“ vergeben. Belege oder Quellen für ihre Behauptungen nennt die Zeitung nicht, sondern beruft sich auf nicht näher genannte „Sicherheitskreise“.

Auf ähnliche Weise äußerten sich die Chefs zweier deutscher Geheimdienste, Dr. Hans-Georg Maaßen (Bundesamt für Verfassungsschutz) und Gerhard Schindler (Bundesnachrichtendienst), gegenüber dem „FOCUS“ in einem Interview mit dem Reporter Josef Hufelschulte (16. April 2016), das von dem Blatt mit „Nach diesem Interview werden Sie nicht ruhiger schlafen“ betitelt wird. Laut Gerhard Schindler seien „die Russen“ sehr gut darin, „psychologische Operationen“ durchzuführen. Ziele seien die Ukraine, die baltischen Staaten und „Westeuropa insgesamt“. Der Kreml nutze „jede Gelegenheit“, um Deutschland zu diskreditieren: „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung. Das sind Maßnahmen, die der KGB schon zu Sowjetzeiten hervorragend beherrschte“. Dies betreffe auch deutsche „Mitarbeiter der Parlamentarier oder politischer Stiftungen“, es habe diesbezüglich „eine erhebliche Reihe von Anbahnungsversuchen“ gegeben. Auch der Whistleblower Edward Snowden arbeite für die russische Regierung, als Beleg nennt Gerhard Schindler dass es „sehr auffällig“ sei, dass Edward Snowden „ausgerechnet Unterlagen über die Zusammenarbeit der NSA mit dem BND oder dem englischen Geheimdienst GCHQ veröffentlicht hat“. Ebenfalls auffällig sei, dass es keine Veröffentlichungen zu Ländern wie China oder Russland gebe. Belege für seine Behauptungen nennt der BND-Chef nicht. Dazu befragt gibt auch die Bundesregierung zu, dass es keine belastbaren Erkenntnisse „über die genauen Motive des Handelns von Edward Snowden“ gebe (Bundestagsdrucksache 18/8631).

Bereits im Februar 2016 berichtete der Journalist Georg Mascolo über Ermittlungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dass die russische Regierung „gezielt Desinformationen in Deutschland streut, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und Deutschland so systematisch zu destabilisieren“ (tagesschau.de vom 18. Februar 2016). Wie in der „FAZ“ und im „FOCUS“ finden sich auch in der „Süddeutschen Zeitung“ keine Quellen oder Belege. Laut Georg Mascolo lasse das Kanzleramt nun aber ermitteln, „ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“. Beauftragt seien damit der BND und das BfV, auch das Auswärtige Amt sei „informiert und eingebunden“. Die „nun laufenden Ermittlungen“ würden von dem für die Geheimdienste zuständigen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Klaus-Dieter Fritsche beaufsichtigt. Auf Nachfrage erklärt Klaus-Dieter Fritsche, ein gemeinsamer Bericht des BND und des BfV zu dieser Fragestellung sei in Auftrag gegeben worden, liege aber noch nicht in seiner abschließenden Form vor (Bundestagsdrucksache 18/10313). Angaben zu Ergebnissen „und etwaig daraus resultierenden Maßnahmen“ seien deshalb nicht möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Angriffe auf digitale Infrastrukturen der Bundesregierung hat es im Jahr 2016 gegeben, die auf eine mutmaßliche oder nachgewiesene Urheberschaft von Geheimdiensten hindeuten, und um welche Angriffe bzw. Urheber handelt es sich dabei?

2

Über welche vagen oder belastbaren Hinweise verfügt die Bundesregierung zur Meldung, dass „russische Geheimdienste“ angeblich die Bundestagswahl im kommenden Jahr „durch Cyber-Angriffe beeinträchtigen“ wollen?

a) Welche Art von konkreten „Angriffen“ hält die Bundesregierung dabei für möglich?

b) Über welche vagen oder belastbaren Hinweise verfügt die Bundesregierung zur Meldung, „russische „Geheimdienste“ hätten sich mit „Cyber-Angriffen“ auch in den US-amerikanischen Wahlkampf oder das Brexit-Votum in Großbritannien eingemischt?

3

Was ist der Bundesregierung über eine angebliche „schlagkräftige Cyber-Armee“ der russischen Regierung bekannt, die ab 2020 einsatzbereit und für den Geheimdienst FSB als „Hacker und Spezialisten in Laboren“ Aufträge übernehmen soll, und worin bestehen deren wesentlichen Unterschiede zur Bundeswehr-Einheit „Computernetzwerkoperationen“ (CNO), die nach Medienberichten ebenfalls Cyberangriffe durchführen könnte (heise.de vom 23. September 2016, „Bundeswehr operiert angeblich erstmals offensiv im Cyberspace“)?

4

Über welche vagen oder belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung seit der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8631 über „psychologische Operationen“ unter Zuhilfenahme von „Desinformation, Infiltration, Einflussnahme, Propaganda und Zersetzung“ durch „die Russen“ in Deutschland?

5

Inwiefern wurden seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8631 „Mitarbeiter [deutscher] Parlamentarier oder politischer Stiftungen“ angeworben oder infiltriert, wie es die Geheimdienstchefs des BND und BfV ohne Angaben von Quellen behauptet hatten?

6

Inwiefern verfügt die Bundesregierung auch weiterhin nicht über belastbare Erkenntnisse, dass der Whistleblower Edward Snowden wie von den Geheimdienstchefs des BND und BfV behauptet, für die russische Regierung arbeite (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

7

Welche Bundesministerien der Bundesregierung mit welchen nachgeordneten Behörden überprüfen und/oder ermitteln derzeit, „ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“ oder ob die russische Regierung hierzu über Helferinnen und Helfer in Deutschland verfügt?

a) Welche Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen wurden hierzu bei den Behörden eingerichtet, wer nimmt daran teil, und wer beaufsichtigt diese?

b) Wie lautet die konkrete Aufgabenbeschreibung dieser Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen?

c) Inwiefern sind diese Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen temporär oder auf Dauer angelegt?

8

Welche weiteren Organisationen oder Personen sind an der Abfassung eines gemeinsamen Berichts unter anderem des BND und des BfV beteiligt, der untersuchen soll „ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“?

a) Wann sollte der Bericht vorliegen, wann wurde er fertiggestellt, und wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?

b) Wem soll der Bericht zugänglich gemacht werden?

9

Sofern der Bericht bereits vorliegt und geprüft wurde, welche Ergebnisse hält die Bundesregierung für herausragend?

10

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Ergebnisse des Berichtes reagieren, etwa um zu verhindern, dass die russische Regierung „mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht“?

11

Ist der Bundesregierung die im November 2016 von der US-Denkfabrik Atlantic Council herausgegebene Studie „Die trojanischen Pferde des Kreml“ („The Kremlin’s trojan horses“) bekannt, in der ein Stefan Meister von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) die „pro-russischen Schlüsselfiguren in Deutschland“ benennt?

a) Welche eigenen Schlussfolgerungen zieht sie aus der Studie?

b) Inwiefern teilt auch die Bundesregierung (unabhängig von der DGAP-Studie) die Einschätzung, dass der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla, der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko und Dr. Sahra Wagenknecht zu den „pro-russischen Schlüsselfiguren in Deutschland“ gehören, und inwiefern werden die genannten Personen deshalb vom BND oder dem BfV beobachtet?

c) Mit welchen Bundesmitteln wird die DGAP unterstützt?

12

Über welche vagen oder belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Urhebern eines Cyberangriffs, der über den Internetdienstleister Dyn amerikanische Internetkonzerne wie Netflix, Twitter, Paypal und Amazon für einige Stunden blockierte und für den erstmals internetfähige Haushaltsgeräte genutzt wurden (DIE WELT vom 23. Oktober 2016, „Diese Attacke war der Testlauf einer mächtigen Cyberwaffe“), und welche Bundesbehörden untersuchen den Vorfall?

13

Welche Bundesministerien der Bundesregierung bzw. deren nachgeordnete Behörden ermitteln derzeit wegen welchen Verstoßes (etwa wegen Spionageverdachts), inwiefern US-Geheimdienste Server der Universität Rostock oder Bundeswehr nutzte, um Cyber-Operationen oder „Spionageangriffe zu starten oder zu steuern“ (DIE WELT vom 1. November 2016, „Liefen NSA-Cyberangriffe über Bundeswehr-Computer?“)?

a) Welche der von der Hackergruppe „The Shadow Brokers“ veröffentlichten Liste von IP-Adressen können Servern in Deutschland zugeordnet werden?

b) Welche der betroffenen deutschen Einrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Strafanzeige erstattet?

c) Inwiefern wurden die betroffenen Server von Bundesbehörden forensisch untersucht?

d) Welche ersten Ergebnisse etwaiger Ermittlungen kann die Bundesregierung mitteilen?

14

Sofern die Berichte zutreffen, dass tatsächlich deutsche Server für Cyber-Operationen oder „Spionageangriffe“ von US-Geheimdiensten genutzt wurden, inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung also um eine „hybride Bedrohung“, die von ihr dahingehend charakterisiert wird, dass deren Ausführende bemüht sind „die Urheberschaft gezielt zu verschleiern“ (Bundestagsdrucksachen 18/6989, 18/8631)?

a) In welchen weiteren außer den in Bundestagsdrucksache 18/8631 (Antwort zu Frage 8) genannten herausragenden Fällen hat die Bundesregierung eine „gezielte Verschleierung der Verantwortlichkeit“ in der jüngeren Vergangenheit beobachtet?

b) Inwiefern hat die Bundesregierung den Einsatz „hybrider Bedrohungen“ mittlerweile auch bei Mitgliedstaaten der NATO beobachtet (bitte nicht wie in Bundestagsdrucksache 18/8631 hypothetisch angeben, sondern – sofern überhaupt vorhanden – belastbare Erkenntnisse mitteilen)?

15

Welche Medienprojekte „mit einem Bezug zu Russland“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 mit 2,3 Mio. Euro bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans über „strategische Kommunikation“ gefördert (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

16

Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die „Task Force für strategische Kommunikation“ (EU EAST STRATCOM) der Europäischen Union personell aufzustocken und ihr Aufgaben- bzw. Tätigkeitsspektrum zu erweitern (Bundestagsdrucksache 18/9388)?

17

Auf welche Weise wird die Bundesregierung die „Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ vom 19. April 2016 (Ratsdokument 7928/16) berücksichtigen und/oder umsetzen, der ein „rasches und angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“ anmahnt?

18

Sofern sich die ressortübergreifende Ableitung der Bundesregierung zu den in den Schlussfolgerungen angeregten Maßnahmen weiterhin erst im Anfangsstadium befindet, wann sollen Details zur Umsetzung vorliegen?

19

Welche weiteren Details zur „EU Hybrid Fusion Cell“, die derzeit vom Europäischen Auswärtigen Dienst eingerichtet wird, sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

a) Inwiefern wird auch die Bundesregierung eine nationale Kontaktstelle für die „Hybrid Fusion Cell“ einrichten, und welche Aufgaben werden dort von welchen Behörden übernommen?

b) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die „Hybrid Fusion Cell“ mit einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ durchführen will, und welche parallelen oder gemeinsamen Übungen sind bereits ausformuliert?

20

Wie viele Personen sind mit welcher Aufgabenbeschreibung bei der NATO in der neuen „Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ tätig (Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10358)?

a) Inwiefern ist mittlerweile geklärt, „ob und wie die neue Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ mit anderen Geheimdiensten oder geheimdienstlichen Lagezentren, darunter dem „Zentrum für Informationsgewinnung und Analyse der Europäischen Union“ (INTCEN) oder dem EU Military Staff (EUMS) zusammenarbeiten wird?

b) Auf welche Weise grenzt sich die Arbeit der neuen „Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ von dem am 1. September 2015 eingerichteten EU-Team für „Strategische Kommunikation“ ab (Antwort von Vizepräsidentin Mogherini im Namen der Kommission auf die Anfrage der EU-Abgeordneten Sabine Lösing, Kommissionsdokument E-002156/2016)?

21

Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. wo es bis heute einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristischen Anschlag“ gegeben hat, bzw. liegen ihr hierzu nach wie vor keine Informationen darüber vor, dass es eine derartige, nicht von Staaten ausgeübte versuchte oder erfolgreich ausgeführte Attacke jemals gegeben hat (Bundestagsdrucksachen 17/7578, 18/164)?

Berlin, den 25. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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