Die Situation in der Türkei und die fortgesetzte Kooperation der Bundesregierung mit der Türkei
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Urteil ist vernichtend, die Folgen aber sind völlig unklar. Noch niemals zuvor hat die Brüsseler Europäische Kommission die politischen Entwicklungen in der Türkei so klar benannt und so offen kritisiert wie im neuen Fortschrittsbericht 2016, der am 9. November 2016 vorgelegt wurde. Die Kommissionsbehörde zählt gravierende Defizite in den Bereichen Meinungsfreiheit, Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit auf. Indirekt wirft Brüssel der türkischen Justiz sogar Folter vor (www.welt.de/politik/ausland/article159353304/Das-Urteil-der-EU-ueber-Erdogans-Tuerkei-ist-vernichtend.html). Es bestehe begründeter Verdacht auf Folter und Misshandlungen politischer Häftlinge. Amnesty International hat Berichte vorliegen, die belegen, dass die türkische Polizei in Ankara und Istanbul Gefangene beleidigt und bedroht und ihnen Essen, Wasser sowie medizinische Versorgung verweigere. Außerdem zwinge sie Gefangene dazu, bis zu 48 Stunden in Stresspositionen zu verharren. Zudem würden einige Gefangene brutal geschlagen und vergewaltigt (www.amnesty.de/2016/7/24/tuerkei-gefangenenach-putschversuch-gefoltert).
Die Notstandsdekrete der türkischen Regierung ermöglichten Beamten, Gefangene zu misshandeln, berichtet auch Human Rights Watch und berichtet von mindestens 13 dokumentierten Fällen von Folter (www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/tuerkei-folter-human-rights-watch). Einer erhöhten Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen sind auch und besonders Funktionäre und Mitglieder der Oppositionspartei HDP ausgesetzt.
Nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 wurden in der Türkei 80 000 Angestellte aus dem öffentlichen Dienst entlassen, weil sie angeblich mit den Putschisten in Verbindung stehen sollen. 4 300 Firmen und Institutionen wurden aus demselben Grund enteignet. 40 000 angebliche Verschwörer wurden inhaftiert (www.sueddeutsche.de/politik/nach-dem-putschversuch-in-der-tuerkei-mehr-alsmenschen-von-erdoans-saeuberungswelle-betroffen-1.3126220), 370 Organisationen verboten (www.bild.de/bildlive/2016/16-tuerkei-48731284.bild.html).
Seit dem gescheiterten Putschversuch Mitte Juli 2016 seien mindestens 99 Journalisten und Schriftsteller verhaftet worden, heißt es in der Entschließung. Zudem seien von den Behörden mehr als 100 Medien geschlossen worden. Dadurch hätten 2 300 Journalisten ihre Arbeit verloren (www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/tuerkei-eu-parlament-medien-journalisten-freilassung-resolution).
Die Krise der Demokratie in der Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan treibt offenbar immer mehr Menschen in die Flucht. Seit dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 ist die Zahl türkischer Staatsbürger, die in Deutschland Asyl suchen, wieder spürbar gestiegen (www.spiegel.de/politik/deutschland/zahl-tuerkischer-fluechtlinge-in-deutschland-nimmt-zu-a-1120967.html). Dabei muss zwischen neu angekommenen Asylsuchenden (EASY-Zahlen) und Asylanträgen von Asylsuchenden aus der Türkei unterschieden werden – denn wegen der massiv verzögerten Asylbearbeitung und Antragstellung gibt es im Jahr 2016 eine gestiegene Zahl von Asylanträgen, die nicht notwendigerweise auf neu ankommenden Asylsuchenden beruhen muss. Die Zahl neu ankommender Asylsuchender aus der Türkei (EASY) ist von Dezember 2015 (391) auf bis zu 275 im Juli 2016 gesunken (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163). Im August 2016, d. h. nach dem gescheiterten Putsch und der beginnenden „Säuberungswelle“, stieg sie dann auf 375 Schutzsuchende, im September 2016 waren es bereits 446 neu Registrierte. Von Januar bis September 2016 wurden 3 059 Asylsuchende aus der Türkei neu im EASY-System registriert.
Die Gesamtschutzquote liegt basierend auf diesen Antworten zwischen 3,1 und 9 Prozent. Nach Medienmeldungen lag die Gesamtschutzquote von Januar bis September 2016 bei 6,8 Prozent (2015: 14,6 Prozent), von denen etwa 85,1 Prozent der Asylbewerber Kurden sein sollen (www.zeit.de/gesellschaft/2016-11/tuerkei-asylsuchende-zahl-angestiegen-meist-abgelehnt). Allerdings bleibt bei der Gesamtschutzquote unberücksichtigt, dass der Anteil rein formeller Entscheidungen (Dublin-Entscheidungen, Einstellungen) bei Asylsuchenden aus der Türkei sehr hoch ist und die Zahl der inhaltlichen Entscheidungen weit übersteigt. Die aussagekräftigere bereinigte Schutzquote bei Asylsuchenden aus der Türkei liegt deshalb weitaus höher. Sie stieg von nur 8 Prozent im Januar 2016 auf bis zu 29,6 Prozent im September 2016 (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163).
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU zeigen sich zwar zutiefst besorgt (www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html?dram:article_id=371185), allerdings folgen bislang daraus keine Taten. Die Europäische Kommission hätte ihr vernichtendes Urteil durchaus mit der Empfehlung verbinden können, die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei nun endlich abzubrechen. Die Europäische Kommission tat das aber nicht (www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html?dram:article_id=371185). Dagegen kritisiert die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, es wäre eine völlige moralische Bankrotterklärung der EU, wenn sie an den Beitrittsverhandlungen festhielte. Schließlich habe Präsident Recep Tayyip Erdoğan mit den massenhaften Entlassungen von Beamten und Festnahmen von Oppositionellen infolge des gescheiterten Putsches vom Juli 2016 längst alle roten Linien überschritten. Auch hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan durch die Beitrittsgespräche nur ermutigt werde, in seinem Land noch brutaler vorzugehen und noch mehr Demokratie abzubauen (www.deutschlandfunk.de/beitrittsgespraeche-mit-der-tuerkei-die-roten-linien-sind.694.de.html?dram:article_id =371484).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Oktober und November 2016 im EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) in Deutschland neu registriert worden (bitte nach Monaten auflisten), und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen beiden Monaten (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Monaten auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden Auslieferungsersuchen seitens der Türkei wegen welcher Deliktgruppen seit 2009 bis 2016 an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Überstellung gekommen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und 2011 beziehen?
Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen ehemalige türkische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und 2011 beziehen?
Inwieweit geht die Bundesregierung bei einer Bewilligung einer Auslieferung seit dem Putsch davon aus, dass der Ausgelieferte im Zielstaat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen kann?
Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis begründete Anhaltspunkte für die Befürchtung ausschließen, dass die Gerichte der Türkei spätestens seit dem Putsch auch solche Aussagen als Beweis verwerten, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind?
Inwieweit sieht die Bundesregierung gesichert, dass Personen, die an die Türkei überstellt werden, dort rechtsstaatlich behandelt und insbesondere nicht gefoltert werden, und worauf gründet sich die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im Jahr 2016 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Welche der in Frage 8 aufgeführten Maßnahmen hatten den Umgang mit Großlagen, Demonstrationen oder „Terrorismus-“ und Aufstandsbekämpfung u. Ä. zum Gegenstand?
Inwieweit hat es im Zuge des bzw. nach dem Putschversuch in der Türkei vom Juli 2016 Änderungen in den für die kommenden zwei Jahre geplanten Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8, Bundestagsdrucksache 18/8581) gegeben (bitte entsprechend auflisten)?
In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei 2016 aufgewandt, und aus welchen HaushaltsTiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend auflisten)?
Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt wird, ist bisher im Jahr 2016 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?
Scharfschützengewehre welchen Typs sind nach Kenntnis der Bundesregierung von und über Deutschland an die Türkei in den Jahren 2015 und 2016 geliefert worden (Anzahl bitte nach Jahren auflisten)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung auch nach dem Putschversuch in der Türkei und der in dessen Folge forcierten Repression gegen (vermeintliche) oppositionelle Parteien und deren Funktionäre sowie Mitglieder, Medien und deren Vertreterinnen und Vertreter sowie die kurdische Bevölkerung keine Gründe für eine Initiative für ein Verbot der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in die Türkei als eine restriktive Maßnahme, mit der die EU auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen reagiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im türkischen Incirlik stationierten deutschen Tornado-Flugzeuge über den „sehr großen Beitrag […] im Kampf gegen den IS“ keinen Beitrag darüber hinaus „auch bei der Bekämpfung des Terrorismus insgesamt“ leisten, womit ausdrücklich Unterstützungsleistungen für türkische Aktionen gegen Kurden gemeint sind (AFP vom 15. November 2016)?
Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei 2016 beteiligt?
Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?
Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Bundesländer in den Jahren von 2010 bis 2016 beteiligt?
Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?
Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang General-/Admiralstabsdienst International (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr im Jahr 2016 beteiligt (bitte entsprechend den Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?