Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Türkei in Deutschland
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl die Geheimdienstzusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei eng ist, hat die Türkei spätestens 2014 begonnen, diese zu unterlaufen (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800). Auf Nachfragen des Bundesnachrichtendienstes (BND), welcher Dschihadist in die Türkei über die syrische Grenze gelangt ist, wurde nicht mehr geantwortet, so dass die türkischen Nachrichtendienste 2014 näher am „Islamischen Staat“ (IS) schienen als am BND. Die ARD enthüllte im August 2016 ein Papier der Bundesregierung, in dem diese Partei- und Staatschef Recep Tayyip Erdoğan als Unterstützer von internationalen Terrororganisationen einstuft. Ankara und die AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) um Erdoğan haben eine ideologische Affinität sowohl zur ägyptischen Muslimbruderschaft als auch zur Hamas und zu den verschiedensten Gruppierungen der islamistischen Opposition. „Als Resultat der vor allem seit dem Jahr 2011 schrittweise islamisierten Innen- und Außenpolitik Ankaras hat sich die Türkei zur zentralen Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen der Region des Nahen und Mittleren Ostens entwickelt“, so die Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/tuerkei-619.html).
Nicht nur vor diesem Hintergrund ist die Geheimdienstzusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei brisant. Der türkische Geheimdienst MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı) soll über Jahrzehnte hinweg nachrichtendienstliche Strukturen in Westeuropa mit etwa 800 hauptamtlichen, nachrichtendienstlichen Mitarbeitern mit bis zu 6 000 Informanten aufgebaut haben (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800). „Die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MİT wurden in Deutschland immer geduldet. Hier geht es längst nicht mehr um nachrichtendienstliche Aufklärung, sondern zunehmend um nachrichtendienstliche Repression“, sagte der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom der „WELT am SONNTAG“ (www.welt.de/politik/deutschland/article157778863/Erdogans-Agenten-bedrohen-Tuerken-in-Deutschland.html). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und Erdoğans in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www.welt.de/politik/deutschland/article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Bereits Ende 2014 hatte eine deutschtürkische Spionageaffäre Schlagzeilen gemacht. Damals hatte die Bundesanwaltschaft Klage gegen drei MIT-Agenten erhoben, die in Deutschland Jeziden und Kurden bespitzelt haben sollen. Besonders brisant: Unter ihnen war auch M. T. G. – ein ehemaliger Berater Erdoğans (www.heise.de/tp/features/Erdogans-deutsches-Spitzel-Netzwerk-3336696.html).
Neben dem türkischen Geheimdienst üben auch die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.) und die UETD (Union der europäischen türkischen Demokraten) Einfluss in Deutschland aus (www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Hakan Fidan, Leiter des türkischen Inlandsgeheimdienstes MIT, Mitglied der Regierungspartei AKP ist und im Frühjahr 2015 für das Parlament kandidierte (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer-geheimdienst-mit-mitmitarbeiter-sollen-quasi-straffreiheit-geniessen/12914932-4.html)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Zahl offizieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Zahl inoffizieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT (Informanten) in Deutschland?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass der türkische Geheimdienst MIT bzw. weitere türkische Geheimdienste ihre Aktivitäten nach dem Putschversuch in der Türkei in Deutschland gegen Kurdinnen und Kurden, türkische Oppositionelle intensiviert bzw. ausgeweitet haben?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Auflagen und Weisungen, unter denen das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz gemäß § 153a der Strafprozessordnung vorläufig den Ex-Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, M. T. G., und zwei weitere türkische Staatsangehörige wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten für den türkischen Geheimdienst MIT eingestellt wurde (vgl. die Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Inwieweit basieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen über nachrichtendienstliche Strukturen des MIT in Westeuropa mit insgesamt etwa 800 hauptamtlichen, nachrichtendienstlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 6 000 Informantinnen und Informanten auf Schätzungen sowohl des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) wie verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), wonach es durch den MIT seit langem eine massive Unterwanderung der türkischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gibt, nachrichtendienstliche Positionen in Reisebüros, bei Turkish Airlines, bei Banken, in Moscheevereinen und dergleichen (www.deutschlandfunk.de/tuerkischergeheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass der Kovorsitzende des Europäisch-Türkisch-Demokratischen Gesellschaftskongresses der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E), Yüksel Koç, und der Kovorsitzende des Volkskongresses Kurdistan, Remzi Kartal, durch den türkischen Geheimdienst MIT bzw. weitere türkische Geheimdienste überwacht werden (www.taz.de/Vorwurf-gegen-tuerkische-Agentur-Anadolu/!5354127/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Staatsanwaltschaft Bremen den Vorgang zu Yüksel Koç und Remzi Kartal an den Generalbundesanwalt abgegeben hat (www.taz.de/Vorwurf-gegen-tuerkische-Agentur-Anadolu/!5354127/)?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich eine Frau offenbar zunächst anonym an eine Zeitung mit der Information gewandt hat, dass ein türkischer Agent aus ihrem nahen persönlichen Umfeld sich seit rund zwei Jahren in Bremen als Journalist getarnt aufhalte – Angaben, die sie mit zahlreichen Dokumenten, darunter Fotos, Kopien von Reisepässen und Aufzeichnungen, untermauerte (www.tagesschau.de/inland/generalbundesanwalt-ermittlungen-tuerkische-agenten-101.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es sich bei der Frau, die sich offenbar zunächst anonym an eine Zeitung gewandt hat, um die Ex-Frau des türkischen Agenten aus ihrem nahen persönlichen Umfeld handelt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es ein Schriftstück des türkischen Agenten gibt, in dem von der Ermordung von Yüksel Koç die Rede ist?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Yüksel Koç per SMS aus der Ukraine mit seiner Ermordung gedroht wurde?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die Staatsanwaltschaft Essen gegen Konsulatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wegen geheimdienstlicher Tätigkeit ermittelt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es zwischen dem BND und dem MIT eine begrenzte Kooperation gibt, die die Türken 2014 zu unterlaufen begannen, als sie auf Nachfragen des BND, welche Dschihadisten über die syrische Grenze in die Türkei gelangt sind, nicht mehr antworteten, also die türkischen Nachrichtendienste 2014 näher am „Islamischen Staat“ (IS) als am BND waren (www.deutschlandfunk.de/tuerkischergeheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800)?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bezogen auf die Türkei eine Kooperation des BND nach dem Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes hinsichtlich des Austausches und der gemeinsamen Auswertung von nachrichtendienstlichen Informationen und Erkenntnissen mit öffentlichen Stellen nicht zulässig ist, weil nach Auffassung der Fragesteller in der Türkei derzeit die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien nicht gewährleistet ist?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Verfassungsschutz auf Bundes- und Länderebene ganz aktiv auf die Repressionsmaßnahmen des MIT angesetzt werden sollte (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, ob der MIT in den letzten Jahren und verstärkt nach dem Putschversuch in Moscheegemeinden der DITIB aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Gemeindemitglieder nutzt?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, ob der MIT den Umstand nutzt, dass alle für DITIB in Deutschland tätigen Imame in der Türkei ausgebildet, ausgewählt und von der Türkei bezahlt und lediglich für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Deutschland geschickt werden (Bundestagsdrucksache 18/9399), um diese als Agenten zu verpflichten und sie, sofern sie sich nicht an diese Abmachung halten, aus ihrem Dienst zu entlassen und in die Türkei zurückzuschicken?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass der türkische Geheimdienst MIT Einfluss auf den rapide wachsenden Rockerklub Osmanen Germania in Deutschland ausübt, wofür die politische Ausrichtung maßgeblicher Mitglieder der türkisch-nationalistischen Organisation spreche (www.spiegel.de/panorama/justiz/osmanen-germaniatuerkischer-geheimdienst-hat-einfluss-auf-rockerklub-a-1123167.html)?
Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass nach Kenntnis der Fragesteller beim BfV eine Referats- und/oder Arbeitsgruppe neugebildet wurde, die sich konkret mit dem „Netzwerk Erdoğans“ bzw. den Aktivitäten türkischer staatlicher Behörden in Deutschland befasst?