Registrierte Flüchtlinge aus der Türkei und ihre Asylersuchen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einem Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die Zahl der Asylsuchenden aus der Türkei im Jahr 2016 massiv erhöht. Von Januar bis Oktober 2016 sollen 4 437 Menschen aus der Türkei einen solchen Antrag gestellt haben. Im Vergleich dazu beliefen sich demnach die Zahlen für 2015 auf 1 767 registrierte Flüchtlinge aus der Türkei (www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-immer-mehr-menschen-beantragen-asyl-in-deutschland-a-1121874.html). Insbesondere vor dem Hintergrund des EU-Türkei-Abkommens, in dem die Türkei als ein angeblich sicheres Drittland für Flüchtlinge ausgewiesen wird, aber auch bezüglich der engen bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei werfen diese Zahlen Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Womit stehen die gestiegenen EASY-Registrierungszahlen (EASY – Erstverteilung der Asylbegehrenden) von Geflüchteten aus der Türkei nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang?
Wie viele Geflüchtete aus der Türkei haben von Januar bis Ende November 2016 Asyl beantragt (bitte nach Monaten auflisten und jeweils den Anteil kurdischer Volkszugehöriger benennen)?
Wie viele Asylsuchende aus der Türkei wurden zwischen Januar und Ende November 2016 im EASY-System zur Erstaufteilung der Geflüchteten auf die Bundesländer registriert (bitte nach Monaten auflisten)?
Wie viele Personen aus der Türkei haben nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Ende November 2016 in anderen EU-Staaten Asyl beantragt (bitte nach Land und Anzahl aufschlüsseln)?
Inwieweit, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Ergebnis war der Umgang mit Asylbegehren von Personen aus der Türkei im Jahr 2016 Thema innerhalb welcher EU-Gremien, und welche Position hat die Bundesregierung dabei vertreten?
Wie waren die Asylentscheidungen in den Jahren 2014 und 2015 bzw. im bisherigen Jahr (bis inklusive November 2016, bitte für das Jahr 2016 auch nach Monaten auflisten und für alle Jahre jeweils getrennt die Werte für kurdische Volkszugehörige angeben) in absoluten und relativen Zahlen (bitte jeweils nach Asylentscheidung bzw. gewährtem Status differenzieren und die bereinigte Gesamtschutzquote angeben)?
Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF eine Zuordnung von bei der Anhörung vorgebrachten Verfolgungsgründen der Asylsuchenden aus der Türkei nach – auch vermeintlichen – politischen Spektren treffen (z. B.: Gülen Bewegung, kurdisches Spektrum, linkes bzw. sozialistisches Spektrum, kemalistisches Spektrum)?
Inwiefern kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt eine Zuordnung von bei der Anhörung vorgebrachten Verfolgungsgründen der Asylsuchenden aus der Türkei nach – auch vermeintlichen – politischen Spektren treffen; z. B. Gülen Bewegung, kurdisches Spektrum – HDP, DBP, PKK, KCK –, linkes bzw. sozialistisches Spektrum – MLKP, ESP, TKP-ML, DHKP-C, Halk Cephesi etc., kemalistisches Spektrum einschließlich der CHP (bitte auch falls eine teilweise Zuordnung möglich ist, diese angeben und aufschlüsseln)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den angegebenen häufigsten Fluchtgründen von Asylsuchenden aus der Türkei im Verlauf der letzten beiden Jahre bzw. aktuell nach dem gescheiterten Putsch Mitte Juli 2016 machen?
Kann die Bundesregierung eine Aufschlüsselung der innerhalb der letzten zwei Jahre nach Deutschland geflüchteten türkischen Staatsbürger nach Berufsgruppen darlegen (falls ja, bitte ausführlich, auch unvollständige Angaben bitte anführen)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach geltendem Recht über Asylanträge von türkischen Geflüchteten, die im Zentrum der aktuellen „Säuberungswelle“ des türkischen Staates infolge des gescheiterten Putsches stehen, entschieden?
Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung in diesen Fällen die Gefahr einer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung oder sonstiger Gefährdungen zu bejahen?
Inwieweit und auf welche Weise nimmt die Bundesregierung Einfluss auf Asylverfahren, bei denen eine Asylanerkennung zu diplomatischen Verwicklungen führen könnte (z. B. hohe Militärangehhörige, hochrangige oder gesuchte Gülen-Anhänger, PKK-Angehörige)?
Ist der Bundesregierung die Zahl der Binnenflüchtlinge innerhalb der Türkei bekannt, insbesondere für die Jahre 2015 und 2016?
a) Wie ist deren Lage?
b) Inwieweit und aufgrund welcher Kenntnisse geht die Bundesregierung von einer baldigen Rückkehr der Binnenflüchtlinge in ihre Heimatorte, einem Verbleib an ihren gegenwärtigen Aufenthaltsorten oder einer weiteren Flucht ins Ausland aus?
Welche Prognosen hat die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Zahl Asylsuchender aus der Türkei für das Jahr 2016 bzw. 2017, und aus welchen Quellen speisen sich diese Vorhersagen bzw. welche Annahmen und Faktoren spielen nach Auffassung der Bundesregierung hierbei eine Rolle (bitte ausführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage von Flüchtlingen in der Türkei, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von Amnesty International, „die Unterbringung und der Zugang zu Nahrungsmitteln, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit ist schwieriger geworden, da in Städten lebende Flüchtlinge kaum staatliche Unterstützung erhalten. Die Unterbringung muss von ihnen selbst finanziert werden“ (www.amnesty.de/2016/6/3/tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Proteste und Aufstände in Flüchtlingslagern in der Türkei, was weiß sie über den Hintergrund dieser Vorkommnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich hinsichtlich der Einschätzung der Türkei als angeblich sicherer Drittstaat (bitte ausführen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Berichte von Amnesty International über – fast tägliche – völkerrechtswidrige Abschiebungen von Flüchtlingen durch die Türkei bzw. über völlig unzureichende Bedingungen für Asylsuchende in der Türkei (www.amnesty.de/2016/6/3/tuerkei-ungenuegenderschutz-fuer-fluechtlinge) geprüft bzw. bestätigen können, was hat sie diesbezüglich unternommen, und welche Schlussfolgerungen hat sie hieraus gezogen, insbesondere in Hinblick auf die Einschätzung der Türkei als angeblich sicherer Drittstaat im Kontext des EU-Türkei-Abkommens (bitte zu beiden Berichten getrennt und differenziert antworten und gegebenenfalls besondere Ausführungen dazu machen, warum den Berichten von Amnesty International gegebenenfalls nicht nachgegangen wurde oder warum die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung ist, dass diese Berichte anzuzweifeln sind)?
Inwieweit und mit welchen Mitteln kontrolliert die Bundesregierung, inwieweit die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens vereinbarte Einhaltung „einschlägiger internationaler Standards“ bezüglich der zurückgeschobenen Flüchtlinge eingehalten werden (Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10443), und inwiefern beinhalten diese Standards auch Minimalanforderungen in Bezug auf die menschenwürdige Unterbringung, Versorgung, Gesundheitsversorgung und die Rechtssicherheit (bitte ausführen)?
Aus welchem Grund stellt die Aussage des UNHCR-Direktors Vincent Cochetal für die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10443 keinen ausreichenden Hinweis darauf dar, dass im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurückverbrachte syrische Flüchtlinge dort keinerlei temporären Schutz erhalten hätten und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 der Zugang zu Unterbringungen von Flüchtlingen in der Türkei verwehrt worden sei?
Für wie relevant hält die Bundesregierung Angaben des UNHCR und auf welche weiteren Quellen stützt sie sich bei ihrer Betrachtung der Lage der Flüchtlinge im Allgemeinen in der Türkei und im Speziellen der aus der EU Zurückgeschobenen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Aussagen des UNHCR-Europa-Direktors Vincent Cochetal (https://euobserver.com/migration/135279) zu überprüfen?
Welche Einschätzung hat das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Frage, ob die Türkei als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, insbesondere nach dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016, und falls eine solche Einschätzung nicht vorliegen sollte, warum setzt sich die Bundesregierung in den EU-Gremien nicht dafür ein, dass eine solche Analyse durch das EASO erstellt wird?
Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung in EU-Gremien über Berufungsentscheidungen in Griechenland beklagt, nach denen die Türkei im jeweiligen Einzelfall nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden könne, weil dies eine schnelle Umsetzung der Vereinbarungen des EU-Türkei-Abkommens behindere (bitte ausführen und darlegen, welche Position die Bundesregierung zu dieser Frage vertritt), und falls dies zutrifft, wie ist dies damit vereinbar, dass rechtsstaatliche Verfahren und eine effektive Asylprüfung in jedem Einzelfall grundlegende Bestandteile des EU-Rechts sind und solche Prüfungen auch im Kontext des EU-Türkei-Abkommens zugesagt wurden?
Inwieweit hält die Bundesregierung ihre noch im Juli 2016 und ausdrücklich im Widerspruch zum Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung Peter Altmaier geäußerte Auffassung, die Türkei könne als sicherer Herkunftsstaat angesehen werden (Bundestagsdrucksache 18/9128, Antwort auf die Schriftliche Frage 14, S. 10), vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zumindest im Rückblick für verfehlt, und inwieweit begründet diese nach Ansicht der Fragesteller bereits damals offenkundig falsche Einschätzung der Lage in der Türkei durch die Bundesregierung generelle Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Einschätzungen bezüglich der vermeintlichen Sicherheit von Herkunftsstaaten (bitte ausführlich begründen)?