Umgang der Bundesregierung mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Kersten Steinke, Birgit Wöllert, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Für die an den Deutschen Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden hat das Parlament gemäß Artikel 45c Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) einen Ausschuss zu bestellen, dem Behandlung dieser Bitten und Beschwerden obliegt. Neben den Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss mit den Verfahrensgrundsätzen (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden) und der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gemäß Nummer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze rechtliche Grundlagen für die Bearbeitung der Bürgeranliegen geschaffen.
Der Petitionsausschuss hat zudem dem Deutschen Bundestag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen. Über diesen findet regelmäßig eine Debatte im Deutschen Bundestag statt.
Dagegen ist über das Beschwerdewesen und den Umgang mit den Bitten und Beschwerden durch die Bundesregierung (sog. zuständige Stellen) wenig bekannt, obwohl dies eine wichtige Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Geschehen darstellt. Es gibt keine Übersicht über die Zahl und den Inhalt der an die zuständigen Stellen der Bundesregierung und diese selbst gerichteten Bitten und Beschwerden, deren Behandlung und Bescheidung. Offen ist auch, ob diese Eingaben ausgewertet werden und wie auf ihre Zielrichtung eingegangen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Petitionen nach Artikel 17 GG an die zuständigen Stellen sind in den einzelnen Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragen in den letzten Jahren jeweils eingegangen (bitte Angaben zu den Kalenderjahren 2013 bis 2015)?
In welcher Form (schriftlich, elektronisch, mündlich – telefonisch oder persönlich) haben sich die Bürgerinnen und Bürger jeweils an die Bundesregierung und Bundesbehörden gewandt (bitte jeweils zu Petitionen und Petitionsadressaten Summen aufführen)?
Welche weiteren Beteiligungsmethoden auf Bundesebene neben der Petition nach Artikel 17 GG gibt es, und welche werden aktiv von der Bundesregierung verfolgt?
Welche Beteiligungsmethoden plant die Bundesregierung in Zukunft (etwa im Zuge von Großprojekten etc.) einzuführen, und welche bestehenden plant sie wie auszuweiten?
Gibt es in den Bundesministerien und bei den Bundesbeauftragten schriftlich fixierte Regularien zum Umgang mit den Eingaben?
Wenn ja, wie sehen diese aus, bzw. welche sind das, und sind diese öffentlich zugänglich?
Welche thematischen Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Eingaben der Bürgerinnen und Bürger (bitte nach Kalenderjahren 2013 bis 2015 und Bundesministerien bzw. Bundesbeauftragten aufschlüsseln)?
Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Petitionen bei den einzelnen Bundesministerien und Bundesbeauftragten, und gibt es interne zeitliche Vorgaben zur Beantwortung?
In welcher Form erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Antwort bezogen auf die jeweilige Einreichungsform der Petition?
Wie viele Eingaben der Bürgerinnen und Bürger blieben unbeantwortet (bitte Angaben zu den Kalenderjahren 2013 bis 2015, jeweils bezogen auf die Einreichungsform)?
Gibt es jeweils ein elektronisches System (ggf. auch unterschiedliche Systeme) zur Erfassung, Bearbeitung und Bescheidung der eingegangenen Petitionen?
In welcher Form wurde den Bürgerinnen und Bürgern geholfen?
In wie vielen Fällen konnte der Eingabe der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen bzw. Abhilfe geschaffen werden?
Findet eine systematische Auswertung der an die Bundesministerien bzw. Bundesbeauftragten gerichteten Petitionen statt?
Wenn ja, in welcher Form?
In welcher Form und wem gegenüber gibt es eine Berichterstattung über Petitionen?
Inwieweit werden diese Kenntnisse der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament zugänglich gemacht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Existenz der privaten Petitionsplattformen, und wie geht sie auf diese ein?