[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10709
18. Wahlperiode 14.12.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg),
Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour,
Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin,
Doris Wagner, Ekin Deligöz, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Bärbel Höhn,
Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Beate Müller-Gemmeke,
Corinna Rüffer, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Globale Investitionen für nachhaltige Entwicklung
Das Klima-Abkommen von Paris, die Agenda 2030 von New York sowie die
Aktionsagenda von Addis Abeba haben einen Aufbruch mit klaren Zielen
versprochen: Hunger und Armut weltweit abzubauen, Wohlstand gerechter zu
verteilen und so zu wirtschaften, dass unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Die
Beschlüsse der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba sollen
dabei der finanziellen Umsetzung der Agenda 2030 dienen. Die Mobilisierung
des privaten und öffentlichen Kapitals zur Förderung von Investitionen für die
Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development
Goals, SDGs) und Klimaschutz wird auch in diesem Rahmen deutlich
aufgewertet und neue Richtlinien für den Einsatz von öffentlich-privaten Partnerschaften
sollen entwickelt werden. Damit sollen Kapitalflüsse in wichtige Sektoren für
nachhaltige Entwicklung in die Länder des Globalen Südens gelenkt werden.
Insbesondere private Investitionen sollen einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung
der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.
Die Bundesregierung verfügt sowohl über nationale Instrumente zur Förderung
und dem Schutz von Investitionen, wie unter anderem Investitionsgarantien des
Bundes für ausländische Direktinvestitionen, 129 bilaterale Investitionsschutz-
und -förderverträge (IFV) und entwicklungspolitische Instrumente wie sie im
Rahmen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
und KfW Bankengruppe angewendet werden sowie Unterstützungsangebote des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In
Zukunft möchte die Bundesregierung auch im Rahmen der G20 mit einem
„Compact with Africa“ die privaten und die Infrastrukturinvestitionen in Afrika
fördern. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die neue
Investitionsoffensive, die der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
lancierte, eines External Investment Plan (EIP), der in großen Maßstab finanzielle
Anreize für private Investitionen nach Afrika und in die europäischen
Nachbarstaaten ermöglichen soll. Für den Fonds werden Haushaltsmittel, wie etwa Gelder
aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, genutzt, außerdem sind die
Mitgliedsländer aufgefordert, den Fonds darüber hinaus finanziell zu unterstützen. Nicht
zuletzt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Weltbank, über die
verstärkte Zusammenarbeit ihrer Töchter – der internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(IBRD), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und Multilaterale Investitions-
Garantie-Agentur (MIGA) – gemeinsame Länderstrategien (CPFs),
Investitionsprojekte in Infrastruktur und den Finanzsektor sowie gemeinsame Aktivitäten zur
Bereitstellung von Beratungsdiensten und zur Verbesserung des
Investitionsklimas bereitzustellen (vgl.
https://ida.worldbank.org/sites/default/files/pdfs/ida_
private_sector_2016.pdf). Auch damit soll die Beteiligung des Privatsektors an
Projekten verbessert werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Sektoren, wie die
wirtschaftliche Stärkung von Frauen, städtische Infrastruktur, Anpassung an den
Klimawandel, die Agrarwirtschaft sowie den Bildungs- und Gesundheitssektor.
Ebenso erweitert die IDA ihre Palette an Garantieinstrumenten mit der
Einführung von Garantien des öffentlichen Sektors, um private Mittel für die
Infrastruktur anzuziehen und zu mobilisieren. Gleichzeitig wurden die Umwelt- und
Sozialstandards der Weltbank grundlegend überarbeitet.
Welchen Beitrag öffentliche und private Investitionen unter welchen
Rahmenbedingungen tatsächlich für eine nachhaltige Entwicklung leisten können und
inwieweit die derzeitigen Instrumente zur Investitionsförderung der
Bundesregierung den Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der SDGs Genüge
tun, ist nicht nur unklar, sondern wird auch in einer entwicklungspolitischen
Debatte zunehmend in Frage gestellt (vgl.
http://unctad.org/en/PublicationsLibrary/
wir2015_en.pdf). Wir fragen deshalb die Bundesregierung, welche
Auswirkungen und welchen Beitrag die derzeitigen Rahmenbedingungen und Instrumente
auf Entwicklungsländer haben und wie kohärent die einzelnen nationalen und
multilateralen Instrumente zur Investitionsförderung mit der Umsetzung der
Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, der Erhalt unserer natürlichen
Lebensgrundlagen und für den Klimaschutz umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Investitionsgarantien
1. Welche Projekte werden derzeit durch Investitionsgarantien des Bundes
unterstützt oder im Hinblick auf eine Unterstützung geprüft (bitte nach
Ländern, Volumen und Projekt einzeln auflisten)?
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Investitionsgarantien nur für
Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen
und menschenrechtlichen Standards genügen und im Sinne größtmöglicher
Politikkohärenz an der Erreichung der SDGs ausgerichtet sind (bitte
erläutern)?
a) Inwieweit werden die freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten bei
der Vergabe von Investitionsgarantien berücksichtigt?
b) Inwieweit ist ein unabhängiges Monitoring für die Projekte vorgesehen,
und falls es eines gibt, in welchen Abständen und durch wen wird es
durchgeführt, und mit welchen Konsequenzen kann es einhergehen?
c) Wie viele Projekte wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund
sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer oder menschenrechtlicher
Bedenken durch den Interministeriellen Ausschuss (IMA) abgelehnt?
3. Wie kann der Deutsche Bundestag oder die breitere Öffentlichkeit prüfen, ob
Investitionsgarantien nur für solche Projekte vergeben werden, die sozialen,
ökologischen und menschenrechtlichen Standards genügen?
4. Welche Möglichkeiten haben Stakeholder vor der Vergabe einer
Investitionsgarantie konkret auf ein Projekt bezogene Bedenken vorzubringen, und
wie werden diese berücksichtigt?
Inwieweit findet ein transparenter Konsultationsmechanismus mit der
lokalen Bevölkerung und den Stakeholdern vor Ort zur geplanten
Investitionstätigkeit statt?
5. Muss ein Investor einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus bei
Investitionsstreitigkeiten anrufen, bevor er vom Bund entschädigt wird, sofern ein
bilateraler Investitionsschutz- und -fördervertrag ihm diese Möglichkeit
eröffnet?
6. Wie sichert der Bund seinerseits Investitionsgarantien ab?
Gibt es Gegengarantien des Staates, in dem die Investition getätigt wird, und
falls ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine solche Gegengarantie
nicht zu einer Überschuldung des anderen Staates beitragen?
7. Wie viel musste die Bundesrepublik Deutschland bis dato aufgrund der
Investitionsgarantien für tatsächliche Ausfälle zahlen, und wie viel hat sie
aufgrund von privaten Absicherungen, anschließenden
Schadensersatzzahlungen des anderen Staates im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren
oder Gegengarantien jeweils zurückerhalten (bitte nach Ländern, Volumen
und Projekten auflisten)?
Bilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge
8. In welchen Fällen hat die Bundesrepublik Deutschland ein Staat-Staat-
Streitschlichtungsverfahren aufgrund eines bilateralen Investitionsschutz-
und -fördervertrages angestrengt, welcher dieser Fälle werden noch
verhandelt, und welche sind bereits abgeschlossen (bitte einzeln nach Ländern
und Streitschlichtungsfall mit Ergebnis auflisten)?
9. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland und der jeweils
anderen Streitpartei durch Staat-Staat-Streitschlichtungsfälle bisher jeweils
entstanden (bitte mit jeweiliger Summe nach Ländern und Streitschlichtungsfall
auflisten)?
10. Welche Länder, mit denen Deutschland einen bilateralen Investitionsschutz-
und -fördervertrag hat, sind bisher der Mauritiuskonvention beigetreten, und
ab wann werden die darin enthaltenen Transparenzvorgaben auch für die
bestehenden Investitionsschutz- und Förderverträge gelten?
11. Sind in der 18. Legislaturperiode Vertragspartner der Bundesrepublik
Deutschland an die Bundesregierung herangetreten mit dem Wunsch, bestehende
bilaterale Investitionsschutzverträge zu kündigen oder nachzuverhandeln, und
falls ja, welche, und wie hat die Bundesregierung sich dazu verhalten?
12. Plant die Bundesregierung (vor dem Hintergrund, dass eine Verhandlung
bilateraler Investitionsschutzverträge durch die Europäische Union viele Jahre
dauern würde), wie nach der Verordnung EU/1219/2012 mit Erlaubnis der
Europäischen Kommission möglich, die bestehenden IFV, die den
Vorschlägen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag
gegebenen Gutachten aus dem Mai 2015 (
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/
M-O/modell-investitionsschutzvertrag-mit-investor-staat-
schiedsverfahrengutachten,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) nicht
entsprechen, in der Zwischenzeit neu zu verhandeln mit dem Ziel, die ISDS-
Bestimmungen im Sinne der Europäischen Kommissions-Vorschläge oder
der vom Gutachten eingebrachten Vorschläge zu verändern (bitte für jeden
IFV einzeln angeben)?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, welche konkreten Schritte hat sie dafür unternommen oder
geplant zu unternehmen?
13. Plant die Bundesregierung (vor dem Hintergrund, dass eine Verhandlung
bilateraler Investitionsschutzverträge durch die Europäische Union viele Jahre
dauern würde), wie nach der Verordnung EU/1219/2012 mit Erlaubnis der
Europäischen Kommission möglich, die bestehenden IFV, die den
Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein sogenanntes Investment Court
System nicht entsprechen, in der Zwischenzeit neu zu verhandeln mit dem
Ziel, die ISDS-Bestimmungen im Sinne der Europäischen Kommissions-
Vorschläge oder der vom Gutachten eingebrachten Vorschläge zu
verändern?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, welche konkreten Schritte hat sie dafür unternommen oder
geplant zu unternehmen?
VN (Vereinte Nationen) und Entwicklungsbanken
14. Wie weit ist der Prozess zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Einsatz
von öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen der Addis-Erklärung
vorangeschritten, und wie bringt sich die Bundesregierung hierbei konkret ein?
15. Welche neuen Finanzierungsinstrumente haben die Vereinten Nationen, die
Weltbank sowie die regionalen Entwicklungsbanken seit Verabschiedung
der Agenda 2030 aufgelegt, um die Umsetzung der SDGs zu finanzieren?
16. Wo sowie in welcher Form ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an den
neuen Finanzierungsinstrumenten der VN und der Entwicklungsbanken
vorgesehen?
17. Gibt es beim im Jahr 2014 neu aufgelegten Sustainable Development Goals
Fund von UNDP eine finanzielle oder anderweitige Beteiligung deutscher
öffentlicher und privater Akteure, falls ja, bitte Vorhaben aufführen, falls
nein, warum nicht?
18. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente hat die Weltbank seit dem
Inkrafttreten der Agenda 2030, des Pariser Abkommens und der Addis Abeba
Action Agenda auf den Weg gebracht, um ausländische Direktinvestitionen
in Entwicklungsländern zu fördern?
19. Welche neuen Finanzierungsinstrumente, die in der Vergangenheit nicht Teil
der internationalen Zusammenarbeit der Entwicklungsbanken mit den LDCs
waren, werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der
VN, der Weltbank und den Regionalbanken entworfen?
Wie beteiligt die Bundesregierung sich daran?
Unterstützt die Bundesregierung jedes einzelne dieser Instrumente, und
wenn ja, wie?
20. Sollte es gelingen, in Zukunft mehr private Investitionen in die ärmsten
Länder zu lenken, wie wird dabei die Einhaltung sozialer, ökologischer und
menschenrechtlicher Standards, eine effektive Wettbewerbspolitik, umfassende
Regeln zum Konsumentenschutz und ein an den Standards ausgerichtetes
Verhalten transnationaler Unternehmen sichergestellt?
21. Wie hat die Bundesregierung dazu beigetragen, dass in Zukunft Investitionen
und öffentlich-private Partnerschaften sowie ausländische Investitionen
nicht mehr zu Menschenrechtsverletzungen führen werden, wie es die
Recherchen des Internationalen Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ)
zu Lichte getragen haben (
www.icij.org/project/world-bank)?
Welche Standards und welche Institutionen garantieren die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards, wenn die Weltbank in Zukunft ermöglicht, dass
mehr ausländische Investitionen in Entwicklungsländer fließen?
EEIP und Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD)
22. Auf welcher Grundlage werden afrikanische Länder, die Unterstützung
erhalten werden, ausgewählt?
23. Welche Institution liefert die analytischen Grundlagen für die Kooperationen
in den Ländern (Studien über die wirtschaftliche und soziale Situation der
Länder und die Entwicklung einzelner Sektoren)?
24. Wie wird sichergestellt, dass
a) der gemessene private Kapitalfluss nur aufgrund der Förderung durch den
EFSD oder die im EIP bereitgestellten Garantien erfolgt wäre und ohne
diese nicht erfolgt wäre?
b) die Zielerreichung des Fonds gemessen und evaluiert wird und
Mehrfacherfassungen vermieden werden?
25. Welche Institution wird federführend für den EFSD und welche für die
Verwaltung der Garantien zuständig sein?
26. Gibt es bereits zuverlässige Zusagen von Mitgliedsländern, die dem Aufruf
der Kommission zur Beteiligung am EFSD gefolgt sind?
Wenn ja, welche Länder haben in welcher Höhe Zusagen getätigt?
Wenn nein, worauf ist die geringe Beteiligung der Mitgliedsländer,
einschließlich Deutschlands, zurückzuführen?
27. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass auch die ärmsten
afrikanischen Länder und auch instabile Regionen Investitionsempfänger sein
werden?
Durch den Aufbau oder die Stärkung welcher Institutionen soll dabei die
Überprüfung der Wirkungen der Investitionen im Sinne der Umsetzung der
SDGs und der Einhaltung der OECD-Common Approaches garantiert
werden?
28. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft Reinvestitionen aus den Erträgen in
die Entwicklungsländer zu einem Ausbau von Beschäftigung und zu einem
Technologietransfer führen?
29. Auf welcher empirischen oder theoretischen Grundlage wird der Hebel von
1:11 erwartet, und inwiefern schätzt die Bundesregierung diesen als
realistisch ein?
30. Welche technischen Unterstützungsmaßnahmen zur Projektentwicklung
(Säule II des EIP) und welche Projekte zur Förderung lokaler Finanzsysteme
und der Entwicklung der nationalen Kapitalmärkte (Säule III des EIP) sind
bereits aufgrund zukünftiger möglicher Investitionen initiiert worden (bitte
nach Ländern auflisten)?
Strukturierte Fonds
31. Werden die von strukturierten Fonds vergebenen Kredite bei
Gläubigerländern als Schulden bei Privaten oder bei staatlichen Kreditgebern eingeordnet,
bzw. welche Rolle spielen hierfür die unterschiedlichen Risikoklassen
innerhalb des strukturierten Fonds?
32. Ist eine Evaluierung des im Jahr 2011 gegründeten, von der Deutschen Bank
als Fondmanager verwalteten Agriculture and Trade Investment Fund
(AATIF), bei dem das Entwicklungsministerium beteiligt ist, geplant?
33. Kam es bislang zu Ausfällen von vergebenen Krediten beim AATIF, für die
der Bund im Rahmen seiner Risikoklasse gehaftet hat?
Falls ja, in welcher Höhe?
34. Welche Renditen hat der AATIF bislang erwirtschaftet, und wie haben daran
jeweils die privaten und öffentlichen Anteilseigner partizipiert?
35. An welchen strukturierten Fonds ist Deutschland mittel- oder unmittelbar
außerdem beteiligt (bitte einzeln auflisten)?
Falls es Beteiligungen gibt, zu welchen Ausfällen ist es hier bislang
gekommen, bzw. welche Renditen wurden erwirtschaftet?
36. Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass im Rahmen von
strukturierten Fonds mit unterschiedlichen Risiko- und Haftungsklassen die
Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden?
37. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung das „innovative“ Moment an
einer Public-Private-Finanzierungsstruktur in Form von strukturierten Fonds
wie dem AATIF (vgl.
www.db.com/cr/de/konkret-Africa-Agriculture-
Trade-and-Investment-Fund.htm)?
Public-Private-Partnerships (PPPs)
38. Unter welchen Bedingungen erachtet die Bundesregierung Public-Private-
Partnership als geeignetes Instrument, um in Entwicklungsländern privates
Kapital zu mobilisieren?
a) Welcher Anteil (prozentual und absolut) ist nach Kenntnissen der
Bundesregierung als realistisch einzuschätzen für den Beitrag von PPPs zur
Mobilisierung von privaten Mitteln?
b) In welchen Bereichen/Branchen erachtet die Bundesregierung PPPs als
geeignetes, bedingt geeignetes bzw. ungeeignetes Mittel zur
Mobilisierung von privaten Kapitals?
c) Gibt es PPP-Projekte in Partnerländern, bei denen die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Durchführungsorganisationen zwar nicht
mit eigenen finanziellen Beiträgen engagiert ist, aber in beratender oder
vermittelnder Funktion aufgetreten ist (falls ja, bitte einzeln auflisten)?
39. Welche PPP-Maßnahmen im weitesten Sinn (Programm DeveloPPP und
insbesondere andere Maßnahmen/Programme, vgl.
www.bmz.de/de/mediathek/
publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier304_05_2011.
pdf) wurden im Rahmen der deutschen internationalen Zusammenarbeit im
Jahr 2015 und 2016 durchgeführt (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie verteilen sich dabei jeweils die Finanzierungsanteile auf öffentliche
und private Gelder?
b) Welche Finanzierungsinstrumentarien wurden jeweils und wie gemischt
eingesetzt?
c) Wie viele dieser Vorhaben werden oder wurden in Least developed
Countries (LDCs) durchgeführt?
d) Wie werden die erwarteten Beiträge zur Umsetzung der SDGs geprüft?
40. Können im Rahmen von PPP-Projekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) Zahlungsverpflichtungen der Partnerländer einerseits
gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder andererseits gegenüber privaten
Investoren entstehen?
a) In welchem Umfang (bitte je Partnerland auflisten), und wie gehen diese
in die Forderungen Deutschlands gegenüber Partnerländern im Rahmen
der finanziellen Zusammenarbeit ein?
b) Wie ist sichergestellt, dass diese Verpflichtungen dauerhaft tragbar sind
und die Schuldentragfähigkeit des Partnerlandes nicht übersteigen?
41. Inwiefern achtet die Bundesregierung bei der Beteiligung an bzw. der
Unterstützung bei PPP-Projekten in Partnerländern auf die UNCTAD-Prinzipien
zur verantwortlichen Kreditvergabe?
Berlin, den 13. Dezember 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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