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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Globale Investitionen für nachhaltige Entwicklung

Details zu nationalen und multilateralen Instrumenten zur Investitionsförderung betr. Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie zum Klimaschutz: Investitionsgarantien, bilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge, neue Finanzierungsinstrumente von Entwicklungsbanken und Vereinten Nationen, Europäischer Investitionsplan (EIP) und Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), strukturierte Fonds sowie Public-Private-Partnerships<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

18.01.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1070914.12.2016

Globale Investitionen für nachhaltige Entwicklung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10709 18. Wahlperiode 14.12.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Ekin Deligöz, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Globale Investitionen für nachhaltige Entwicklung Das Klima-Abkommen von Paris, die Agenda 2030 von New York sowie die Aktionsagenda von Addis Abeba haben einen Aufbruch mit klaren Zielen versprochen: Hunger und Armut weltweit abzubauen, Wohlstand gerechter zu verteilen und so zu wirtschaften, dass unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Die Beschlüsse der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba sollen dabei der finanziellen Umsetzung der Agenda 2030 dienen. Die Mobilisierung des privaten und öffentlichen Kapitals zur Förderung von Investitionen für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und Klimaschutz wird auch in diesem Rahmen deutlich aufgewertet und neue Richtlinien für den Einsatz von öffentlich-privaten Partnerschaften sollen entwickelt werden. Damit sollen Kapitalflüsse in wichtige Sektoren für nachhaltige Entwicklung in die Länder des Globalen Südens gelenkt werden. Insbesondere private Investitionen sollen einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Die Bundesregierung verfügt sowohl über nationale Instrumente zur Förderung und dem Schutz von Investitionen, wie unter anderem Investitionsgarantien des Bundes für ausländische Direktinvestitionen, 129 bilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV) und entwicklungspolitische Instrumente wie sie im Rahmen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) und KfW Bankengruppe angewendet werden sowie Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In Zukunft möchte die Bundesregierung auch im Rahmen der G20 mit einem „Compact with Africa“ die privaten und die Infrastrukturinvestitionen in Afrika fördern. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die neue Investitionsoffensive, die der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker lancierte, eines External Investment Plan (EIP), der in großen Maßstab finanzielle Anreize für private Investitionen nach Afrika und in die europäischen Nachbarstaaten ermöglichen soll. Für den Fonds werden Haushaltsmittel, wie etwa Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, genutzt, außerdem sind die Mitgliedsländer aufgefordert, den Fonds darüber hinaus finanziell zu unterstützen. Nicht zuletzt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Weltbank, über die verstärkte Zusammenarbeit ihrer Töchter – der internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), Internationale Finanz-Corporation (IFC) und Multilaterale Investitions- Garantie-Agentur (MIGA) – gemeinsame Länderstrategien (CPFs), Investitionsprojekte in Infrastruktur und den Finanzsektor sowie gemeinsame Aktivitäten zur Bereitstellung von Beratungsdiensten und zur Verbesserung des Investitionsklimas bereitzustellen (vgl. https://ida.worldbank.org/sites/default/files/pdfs/ida_ private_sector_2016.pdf). Auch damit soll die Beteiligung des Privatsektors an Projekten verbessert werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Sektoren, wie die wirtschaftliche Stärkung von Frauen, städtische Infrastruktur, Anpassung an den Klimawandel, die Agrarwirtschaft sowie den Bildungs- und Gesundheitssektor. Ebenso erweitert die IDA ihre Palette an Garantieinstrumenten mit der Einführung von Garantien des öffentlichen Sektors, um private Mittel für die Infrastruktur anzuziehen und zu mobilisieren. Gleichzeitig wurden die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank grundlegend überarbeitet. Welchen Beitrag öffentliche und private Investitionen unter welchen Rahmenbedingungen tatsächlich für eine nachhaltige Entwicklung leisten können und inwieweit die derzeitigen Instrumente zur Investitionsförderung der Bundesregierung den Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der SDGs Genüge tun, ist nicht nur unklar, sondern wird auch in einer entwicklungspolitischen Debatte zunehmend in Frage gestellt (vgl. http://unctad.org/en/PublicationsLibrary/ wir2015_en.pdf). Wir fragen deshalb die Bundesregierung, welche Auswirkungen und welchen Beitrag die derzeitigen Rahmenbedingungen und Instrumente auf Entwicklungsländer haben und wie kohärent die einzelnen nationalen und multilateralen Instrumente zur Investitionsförderung mit der Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für den Klimaschutz umgesetzt werden. Wir fragen die Bundesregierung: Investitionsgarantien 1. Welche Projekte werden derzeit durch Investitionsgarantien des Bundes unterstützt oder im Hinblick auf eine Unterstützung geprüft (bitte nach Ländern, Volumen und Projekt einzeln auflisten)? 2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Investitionsgarantien nur für Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Standards genügen und im Sinne größtmöglicher Politikkohärenz an der Erreichung der SDGs ausgerichtet sind (bitte erläutern)? a) Inwieweit werden die freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten bei der Vergabe von Investitionsgarantien berücksichtigt? b) Inwieweit ist ein unabhängiges Monitoring für die Projekte vorgesehen, und falls es eines gibt, in welchen Abständen und durch wen wird es durchgeführt, und mit welchen Konsequenzen kann es einhergehen? c) Wie viele Projekte wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer oder menschenrechtlicher Bedenken durch den Interministeriellen Ausschuss (IMA) abgelehnt? 3. Wie kann der Deutsche Bundestag oder die breitere Öffentlichkeit prüfen, ob Investitionsgarantien nur für solche Projekte vergeben werden, die sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards genügen? 4. Welche Möglichkeiten haben Stakeholder vor der Vergabe einer Investitionsgarantie konkret auf ein Projekt bezogene Bedenken vorzubringen, und wie werden diese berücksichtigt? Inwieweit findet ein transparenter Konsultationsmechanismus mit der lokalen Bevölkerung und den Stakeholdern vor Ort zur geplanten Investitionstätigkeit statt? 5. Muss ein Investor einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus bei Investitionsstreitigkeiten anrufen, bevor er vom Bund entschädigt wird, sofern ein bilateraler Investitionsschutz- und -fördervertrag ihm diese Möglichkeit eröffnet? 6. Wie sichert der Bund seinerseits Investitionsgarantien ab? Gibt es Gegengarantien des Staates, in dem die Investition getätigt wird, und falls ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine solche Gegengarantie nicht zu einer Überschuldung des anderen Staates beitragen? 7. Wie viel musste die Bundesrepublik Deutschland bis dato aufgrund der Investitionsgarantien für tatsächliche Ausfälle zahlen, und wie viel hat sie aufgrund von privaten Absicherungen, anschließenden Schadensersatzzahlungen des anderen Staates im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren oder Gegengarantien jeweils zurückerhalten (bitte nach Ländern, Volumen und Projekten auflisten)? Bilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge 8. In welchen Fällen hat die Bundesrepublik Deutschland ein Staat-Staat- Streitschlichtungsverfahren aufgrund eines bilateralen Investitionsschutz- und -fördervertrages angestrengt, welcher dieser Fälle werden noch verhandelt, und welche sind bereits abgeschlossen (bitte einzeln nach Ländern und Streitschlichtungsfall mit Ergebnis auflisten)? 9. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland und der jeweils anderen Streitpartei durch Staat-Staat-Streitschlichtungsfälle bisher jeweils entstanden (bitte mit jeweiliger Summe nach Ländern und Streitschlichtungsfall auflisten)? 10. Welche Länder, mit denen Deutschland einen bilateralen Investitionsschutz- und -fördervertrag hat, sind bisher der Mauritiuskonvention beigetreten, und ab wann werden die darin enthaltenen Transparenzvorgaben auch für die bestehenden Investitionsschutz- und Förderverträge gelten? 11. Sind in der 18. Legislaturperiode Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland an die Bundesregierung herangetreten mit dem Wunsch, bestehende bilaterale Investitionsschutzverträge zu kündigen oder nachzuverhandeln, und falls ja, welche, und wie hat die Bundesregierung sich dazu verhalten? 12. Plant die Bundesregierung (vor dem Hintergrund, dass eine Verhandlung bilateraler Investitionsschutzverträge durch die Europäische Union viele Jahre dauern würde), wie nach der Verordnung EU/1219/2012 mit Erlaubnis der Europäischen Kommission möglich, die bestehenden IFV, die den Vorschlägen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten aus dem Mai 2015 (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/ M-O/modell-investitionsschutzvertrag-mit-investor-staat- schiedsverfahrengutachten,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) nicht entsprechen, in der Zwischenzeit neu zu verhandeln mit dem Ziel, die ISDS- Bestimmungen im Sinne der Europäischen Kommissions-Vorschläge oder der vom Gutachten eingebrachten Vorschläge zu verändern (bitte für jeden IFV einzeln angeben)? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, welche konkreten Schritte hat sie dafür unternommen oder geplant zu unternehmen? 13. Plant die Bundesregierung (vor dem Hintergrund, dass eine Verhandlung bilateraler Investitionsschutzverträge durch die Europäische Union viele Jahre dauern würde), wie nach der Verordnung EU/1219/2012 mit Erlaubnis der Europäischen Kommission möglich, die bestehenden IFV, die den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein sogenanntes Investment Court System nicht entsprechen, in der Zwischenzeit neu zu verhandeln mit dem Ziel, die ISDS-Bestimmungen im Sinne der Europäischen Kommissions- Vorschläge oder der vom Gutachten eingebrachten Vorschläge zu verändern? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, welche konkreten Schritte hat sie dafür unternommen oder geplant zu unternehmen? VN (Vereinte Nationen) und Entwicklungsbanken 14. Wie weit ist der Prozess zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Einsatz von öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen der Addis-Erklärung vorangeschritten, und wie bringt sich die Bundesregierung hierbei konkret ein? 15. Welche neuen Finanzierungsinstrumente haben die Vereinten Nationen, die Weltbank sowie die regionalen Entwicklungsbanken seit Verabschiedung der Agenda 2030 aufgelegt, um die Umsetzung der SDGs zu finanzieren? 16. Wo sowie in welcher Form ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an den neuen Finanzierungsinstrumenten der VN und der Entwicklungsbanken vorgesehen? 17. Gibt es beim im Jahr 2014 neu aufgelegten Sustainable Development Goals Fund von UNDP eine finanzielle oder anderweitige Beteiligung deutscher öffentlicher und privater Akteure, falls ja, bitte Vorhaben aufführen, falls nein, warum nicht? 18. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente hat die Weltbank seit dem Inkrafttreten der Agenda 2030, des Pariser Abkommens und der Addis Abeba Action Agenda auf den Weg gebracht, um ausländische Direktinvestitionen in Entwicklungsländern zu fördern? 19. Welche neuen Finanzierungsinstrumente, die in der Vergangenheit nicht Teil der internationalen Zusammenarbeit der Entwicklungsbanken mit den LDCs waren, werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der VN, der Weltbank und den Regionalbanken entworfen? Wie beteiligt die Bundesregierung sich daran? Unterstützt die Bundesregierung jedes einzelne dieser Instrumente, und wenn ja, wie? 20. Sollte es gelingen, in Zukunft mehr private Investitionen in die ärmsten Länder zu lenken, wie wird dabei die Einhaltung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards, eine effektive Wettbewerbspolitik, umfassende Regeln zum Konsumentenschutz und ein an den Standards ausgerichtetes Verhalten transnationaler Unternehmen sichergestellt? 21. Wie hat die Bundesregierung dazu beigetragen, dass in Zukunft Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften sowie ausländische Investitionen nicht mehr zu Menschenrechtsverletzungen führen werden, wie es die Recherchen des Internationalen Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ) zu Lichte getragen haben (www.icij.org/project/world-bank)? Welche Standards und welche Institutionen garantieren die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, wenn die Weltbank in Zukunft ermöglicht, dass mehr ausländische Investitionen in Entwicklungsländer fließen? EEIP und Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) 22. Auf welcher Grundlage werden afrikanische Länder, die Unterstützung erhalten werden, ausgewählt? 23. Welche Institution liefert die analytischen Grundlagen für die Kooperationen in den Ländern (Studien über die wirtschaftliche und soziale Situation der Länder und die Entwicklung einzelner Sektoren)? 24. Wie wird sichergestellt, dass a) der gemessene private Kapitalfluss nur aufgrund der Förderung durch den EFSD oder die im EIP bereitgestellten Garantien erfolgt wäre und ohne diese nicht erfolgt wäre? b) die Zielerreichung des Fonds gemessen und evaluiert wird und Mehrfacherfassungen vermieden werden? 25. Welche Institution wird federführend für den EFSD und welche für die Verwaltung der Garantien zuständig sein? 26. Gibt es bereits zuverlässige Zusagen von Mitgliedsländern, die dem Aufruf der Kommission zur Beteiligung am EFSD gefolgt sind? Wenn ja, welche Länder haben in welcher Höhe Zusagen getätigt? Wenn nein, worauf ist die geringe Beteiligung der Mitgliedsländer, einschließlich Deutschlands, zurückzuführen? 27. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass auch die ärmsten afrikanischen Länder und auch instabile Regionen Investitionsempfänger sein werden? Durch den Aufbau oder die Stärkung welcher Institutionen soll dabei die Überprüfung der Wirkungen der Investitionen im Sinne der Umsetzung der SDGs und der Einhaltung der OECD-Common Approaches garantiert werden? 28. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft Reinvestitionen aus den Erträgen in die Entwicklungsländer zu einem Ausbau von Beschäftigung und zu einem Technologietransfer führen? 29. Auf welcher empirischen oder theoretischen Grundlage wird der Hebel von 1:11 erwartet, und inwiefern schätzt die Bundesregierung diesen als realistisch ein? 30. Welche technischen Unterstützungsmaßnahmen zur Projektentwicklung (Säule II des EIP) und welche Projekte zur Förderung lokaler Finanzsysteme und der Entwicklung der nationalen Kapitalmärkte (Säule III des EIP) sind bereits aufgrund zukünftiger möglicher Investitionen initiiert worden (bitte nach Ländern auflisten)? Strukturierte Fonds 31. Werden die von strukturierten Fonds vergebenen Kredite bei Gläubigerländern als Schulden bei Privaten oder bei staatlichen Kreditgebern eingeordnet, bzw. welche Rolle spielen hierfür die unterschiedlichen Risikoklassen innerhalb des strukturierten Fonds? 32. Ist eine Evaluierung des im Jahr 2011 gegründeten, von der Deutschen Bank als Fondmanager verwalteten Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF), bei dem das Entwicklungsministerium beteiligt ist, geplant? 33. Kam es bislang zu Ausfällen von vergebenen Krediten beim AATIF, für die der Bund im Rahmen seiner Risikoklasse gehaftet hat? Falls ja, in welcher Höhe? 34. Welche Renditen hat der AATIF bislang erwirtschaftet, und wie haben daran jeweils die privaten und öffentlichen Anteilseigner partizipiert? 35. An welchen strukturierten Fonds ist Deutschland mittel- oder unmittelbar außerdem beteiligt (bitte einzeln auflisten)? Falls es Beteiligungen gibt, zu welchen Ausfällen ist es hier bislang gekommen, bzw. welche Renditen wurden erwirtschaftet? 36. Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass im Rahmen von strukturierten Fonds mit unterschiedlichen Risiko- und Haftungsklassen die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden? 37. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung das „innovative“ Moment an einer Public-Private-Finanzierungsstruktur in Form von strukturierten Fonds wie dem AATIF (vgl. www.db.com/cr/de/konkret-Africa-Agriculture- Trade-and-Investment-Fund.htm)? Public-Private-Partnerships (PPPs) 38. Unter welchen Bedingungen erachtet die Bundesregierung Public-Private- Partnership als geeignetes Instrument, um in Entwicklungsländern privates Kapital zu mobilisieren? a) Welcher Anteil (prozentual und absolut) ist nach Kenntnissen der Bundesregierung als realistisch einzuschätzen für den Beitrag von PPPs zur Mobilisierung von privaten Mitteln? b) In welchen Bereichen/Branchen erachtet die Bundesregierung PPPs als geeignetes, bedingt geeignetes bzw. ungeeignetes Mittel zur Mobilisierung von privaten Kapitals? c) Gibt es PPP-Projekte in Partnerländern, bei denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Durchführungsorganisationen zwar nicht mit eigenen finanziellen Beiträgen engagiert ist, aber in beratender oder vermittelnder Funktion aufgetreten ist (falls ja, bitte einzeln auflisten)? 39. Welche PPP-Maßnahmen im weitesten Sinn (Programm DeveloPPP und insbesondere andere Maßnahmen/Programme, vgl. www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier304_05_2011. pdf) wurden im Rahmen der deutschen internationalen Zusammenarbeit im Jahr 2015 und 2016 durchgeführt (bitte einzeln auflisten)? a) Wie verteilen sich dabei jeweils die Finanzierungsanteile auf öffentliche und private Gelder? b) Welche Finanzierungsinstrumentarien wurden jeweils und wie gemischt eingesetzt? c) Wie viele dieser Vorhaben werden oder wurden in Least developed Countries (LDCs) durchgeführt? d) Wie werden die erwarteten Beiträge zur Umsetzung der SDGs geprüft? 40. Können im Rahmen von PPP-Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) Zahlungsverpflichtungen der Partnerländer einerseits gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder andererseits gegenüber privaten Investoren entstehen? a) In welchem Umfang (bitte je Partnerland auflisten), und wie gehen diese in die Forderungen Deutschlands gegenüber Partnerländern im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit ein? b) Wie ist sichergestellt, dass diese Verpflichtungen dauerhaft tragbar sind und die Schuldentragfähigkeit des Partnerlandes nicht übersteigen? 41. Inwiefern achtet die Bundesregierung bei der Beteiligung an bzw. der Unterstützung bei PPP-Projekten in Partnerländern auf die UNCTAD-Prinzipien zur verantwortlichen Kreditvergabe? Berlin, den 13. Dezember 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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