Internationale Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Birgit Menz, Niema Movassat, Martina Renner, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern (Ratsdokument 15072/16). Das Dokument enthält Vorschläge zur Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen zur „Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace“ vom Juni dieses Jahres zur Erlangung „elektronischer Beweismittel“ (Pressemitteilung des Rates vom 9. Juni 2016). Dabei geht es vor allem um die Betreiber von Cloud-Diensten in den USA. Zwar gibt es bereits ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen zwischen der Europäischen Union und den USA, allerdings wird der Rechtsweg von europäischen Ermittlerinnen und Ermittlern als zu umständlich und langwierig bewertet. Dies geht aus einem Fragebogen hervor, der von Behörden aus 24 Mitgliedstaaten beantwortet wurde und dessen Antworten im Ratsdokument 15072/16 zusammengefasst sind. Dabei kam heraus, dass die Ermittlerinnen und Ermittler oft unterschiedliche Wege zur Erlangung der „elektronischen Beweismittel“ gehen. Möglich ist der Weg über die internationale Rechtshilfe oder die Direktanfrage bei Internetdienstleistern.
Während die internationale Rechtshilfe als zu langwierig kritisiert wird, existiert für Direktanfragen keine Verpflichtung zur Beantwortung durch die Firmen. Nun soll ein Internetportal errichtet werden, wo sich in einem ersten Schritt die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften vernetzen und ihre Kontaktstellen hinterlegen. Später könnte die Plattform derart ausgebaut werden, dass über eine einmalige Suchanfrage Ersuchen bei mehreren Internetanbietern landen und sich die Behörden gegenseitig über bereits gestellte Herausgabeverlangen informieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern der Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf digitale Daten bei Internetanbietern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union erleichtert werden sollte?
Welche Vorschläge zur erleichterten Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ hat die Bundesregierung diesbezüglich auf europäischer Ebene gemacht, und wo wurden diese beraten?
Auf Basis welcher Rechtshilfeabkommen verlangen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden gewöhnlich die Herausgabe elektronischer Beweismittel bei Internetanbietern im Ausland, insbesondere den USA?
Inwiefern bewertet auch die Bundesregierung den Weg der Rechtshilfe als zu umständlich und langwierig?
Bei welchen Betreibern von Cloud-Diensten in den USA haben Bundesbehörden in der Vergangenheit Direktanfragen gestellt, und in welchem Umfang wurden diese beantwortet (sofern der Umfang nicht statistisch erfasst wird, bitte näherungsweise schätzen)?
Inwiefern werden die Direktanfragen von einem Richter oder von der Staatsanwaltschaft legitimiert, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Herausgabe der verlangten Daten durch die Anbieter bei Direktanfragen verpflichtend ist?
In welchem Umfang reagieren die Internetanbieter bei Direktanfragen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden (sofern der Umfang nicht statistisch erfasst wird, bitte näherungsweise schätzen)?
Welche Angaben enthält das bei Direktanfragen mitgeschickte Formular zu den betroffenen Accountinhabern sowie den verlangten Datentypen?
Welche Erfahrungen haben Bundesbehörden mit Herausgabeverlangen oder sonstigen Ersuchen zur Zusammenarbeit mit dem Internetanbieter Telegram gemacht, und in welchem Umfang wurde diesen durch die Firma entsprochen?
An welchen Sitz der Firma wurden entsprechende Ersuchen bzw. Herausgabeverlangen gerichtet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, für welche Maßnahmen die Europäische Kommission 1 Mio. Euro bereitstellt, um die rechtlichen Möglichkeiten der Rechtshilfe beziehungsweise Direktanfragen zu analysieren?
Wer soll diese nach gegenwärtigem Stand – sofern es sich bei diesen Maßnahmen um eine Studie handelt – durchführen, und wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt werden, dass Internetanbieter, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässig sind, außerhalb der bestehenden Rechtshilfeverfahren in Strafsachen „auf Grundlage einer entsprechenden internationalen Vereinbarung“ zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden (Bundestagsdrucksache 18/10591)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Cybercrime-Konvention des Europarates hinsichtlich einer Erleichterung der Rechtshilfe zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ überarbeitet werden müsste?
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Cybercrime-Konvention des Europarates zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ angewandt werden könnte, auch wenn sich der Sitz der Internetdienstleister nicht in einem Teilnehmerstaat, sondern beispielsweise in den USA befindet?
b) Wann will das Cybercrime-Convention-Committee des Europarates nach Kenntnis der Bundesregierung über die Frage diskutieren?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ genutzt werden könnte, auch wenn sich der Sitz der Internetdienstleister in einem Drittstaat (insbesondere den USA) befindet?
a) Was ist der Bundesregierung über die Ergänzung der EEA mit einer Notifikationslösung bekannt, um den Direktzugriff bei Internetdienstleistern in einem Drittstaat zu erleichtern?
b) Welche eigenen Vorschläge für eine solche Notifikationslösung hat die Bundesregierung gegenüber den EU-Mitgliedstaaten gemacht?
In welchen Fällen sind deutsche Sicherheitsbehörden aus Sicht der Bundesregierung befugt, per „Fernzugriff“ in der Cloud zu ermitteln, auch wenn der physische Ort der Server unbekannt ist?
Welche weiteren Erläuterungen kann die Bundesregierung zum „Problem im Zusammenhang mit der Anwendung von Carrier-Grade Network Address Translation“ machen, das ihr laut der Bundestagsdrucksache 18/10591 „ebenfalls bekannt“ ist?
Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung eines Internetportals bekannt, mit dem sich in einem ersten Schritt die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften vernetzen, wo soll dieses nach gegenwärtigem Stand beim Europarat angesiedelt sein, und welche Daten sollen dort hinterlegt werden?
Inwiefern könnten sich die ermittelnden Behörden aus Sicht der Bundesregierung mithilfe des Internetportals auch gegenseitig über bereits gestellte Herausgabeverlangen informieren?
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des zweiten US-Berufungsgerichts vom 14. Juli 2016, das entschied, dass US-Cloud-Anbieter mit Sitz in Europa nicht aufgrund der bestehenden nationalen Gesetzgebung der USA gezwungen werden können, personenbezogene Daten ihrer Kunden herauszugeben, für die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU, die ihrerseits Direktanfragen zur Herausgabe elektronischer Beweismittel bei Internetanbietern mit Sitz in den USA fordern?
a) Was ist der Bundesregierung über die Ergebnisse einer Prüfung dieser Auswirkungen durch die EU-Agenturen Eurojust oder Europol bekannt?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, unter welchem Gesichtspunkt die erleichterte Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ auch beim jüngsten EU-US-Ministertreffen in Washington behandelt wurde?
c) Wo und von wem soll die dort begonnene Diskussion nun weitergeführt werden?
d) Welche Themen stehen derzeit auf der Agenda des kommenden „EU-US-Cyber-Dialogs“?
Wann will das neue „Netzwerk der Justizbehörden und Experten im Bereich Cyberkriminalität“ (EJCN) nach Kenntnis der Bundesregierung sein erstes Arbeitsprogramm vorlegen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, unter welchem Gesichtspunkt die erleichterte Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ auch beim zweiten „EU Internet Forum“ am 8. Dezember 2016 in Brüssel behandelt wurde?