Einsätze von sogenannten „Stillen SMS“, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2016
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366).
Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben.
Aus den Antworten der früheren Kleinen Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „Stiller SMS“, sogenannter „WLAN-Catcher“ und „IMSI-Catcher“ nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls.
Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz „Stiller SMS“. Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die „Stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt.
Während die Bundesregierung zwar Angaben zum Bundeskriminalamt und zur Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Wie oft haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2016 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
Welche Bundesbehörden haben im zweiten Halbjahr 2016 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer zuständiger Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden seit 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte „Stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2016 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen oder des Bundeskanzleramts mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2016 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung aufschlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Wie oft haben welche Bundesbehörden (auch des Bundeskanzleramtes) im zweiten Halbjahr 2016 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen?
Welche IT-Infrastruktur inklusive Speicherkapazitäten wurden für „Serviceleistungen“ eingerichtet, die das BKA im Bereich der Kommunikationsüberwachung den Polizeibehörden von Bund und Ländern anbietet (Bundestagsdrucksache 18/9366), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern die neuen „Serviceleistungen“ von den adressierten Polizeibehörden mittlerweile nachgefragt werden?
Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben (Bundestagsdrucksachen 17/14714, 18/2257, 18/4130, 18/7285)?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2016 Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt?
Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „Stillen SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
Wie viele „Stille SMS“ haben diese Behörden in den letzten fünf Jahren durch andere Behörden versenden lassen (bitte nach Halbjahren darstellen)?
Wie viele „Stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im zweiten Halbjahr 2016 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben (Bundestagsdrucksache 18/7285)?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?
Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
Welche Kosten sind für Tests oder Beschaffung entsprechender Software entstanden?
Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugreifen, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darüber zugriffsberechtigt?
Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen im Vergleich zum vorigen Halbjahr zu- oder abnimmt?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren?
Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung, Anpassung, den Service und Pflege der Software im zweiten Halbjahr 2016 entstanden?
Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions (auch „Zusatzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kam dabei jeweils zur Anwendung?
Inwiefern sind Bundesbehörden mittlerweile in der Lage, Trojaner auch auf mobilen Geräten zu platzieren, und in welchem Umfang haben sie davon im vergangenen Halbjahr Gebrauch gemacht?
Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen der Trojaner insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?
Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?